Jürgen Klunker ist Rechtsanwalt der Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Als Anwalt mit langjähriger Richtererfahrung bietet er — sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen — ausgezeichnete Rechtsberatung und Vertretung im Verwaltungsrecht und kommunalem Abgaberecht an. Das öffentliche Baurecht sowie das Straßen- und Wegerecht fallen ebenfalls in seinen Kompetenzbereich. Darüber hinaus gehören das Schul- und Prüfungsrecht zu jenen Betätigungsfeldern, in welchen Jürgen Klunker über eine exzellente Expertise und langjährige Erfahrung verfügt.
Als ehemaliger Verwaltungsrichter verfügt Jürgen Klunker über eine hervorragende Expertise im Verwaltungsrecht und ist mit dessen prozessualen Herausforderungen — auch aus der Perspektive des Gerichts — bestens vertraut. Seine langjährige Erfahrung und sein umfassendes Fachwissen gestatten ihm, die bestmöglichen Rechtslösungen für seine Mandanten zu erzielen.
Rechtsanwalt Klunker bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind folgenden Rechtsbereichen zuzuordnen: öffentliches Baurecht, Straßen- und Wegerecht, kommunales Abgaberecht, Schul- und Prüfungsrecht.
Als Experte für kommunales Abgaberecht steht Jürgen Klunker Ihnen bei all Ihren Fragen unterstützend zur Seite — sowohl im Rahmen einer außergerichtlichen Beratung als auch bei gerichtlicher Abwehr von Zahlungsansprüchen aus den öffentlich-rechtlichen Abgabebescheiden.
Jürgen Klunker überprüft für Sie gerne die Rechtmäßigkeit kommunaler Gebühren- und Beitragssatzungen sowie von Beitragsbescheiden im Erschließungs– und Erschließungsbeitragsrecht. Er stellt sein Fachwissen auch Kommunalverwaltungen zur Verfügung, so z. B. wenn eine juristisch einwandfreie Gebühren- oder Beitragssatzung entwickelt werden soll.
Bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt er – sowohl für Gemeinden als auch für Anwohner – die gerichtliche Vertretung in Normenkontrollverfahren.
Jürgen Klunker bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung im öffentlichen Baurecht an. Er übernimmt für unsere Mandanten die Interessenvertretung bei jeglichen Auseinandersetzungen zwischen Bauherren und der Bauaufsichtsbehörde bzw. den Nachbarn des zu bebauenden Grundstücks und Interessengemeinschaften.
Als Experte für öffentliches Baurecht unterstützt er Sie bei der Prüfung der Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens sowie bei der Beantragung und Geltendmachung der Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde. Gerade beim Planaufstellungsverfahren, beim Angrenzerbenachrichtigungsverfahren und beim Widerspruchsverfahren empfiehlt es sich stets, vorgerichtlich tätig zu werden. Bei bestehenden Entschädigungsansprüchen vertritt Jürgen Klunker unsere Mandanten in Verfahren —sowohl gegen Bauherren als auch gegen Behörden.
Das öffentliche Baurecht kann durch schnelllebige Rechtsprechungen und einer Vielzahl unterschiedlicher baurechtlicher Vorschriften oftmals sehr unüberschaubar und komplex wirken. Lassen Sie sich daher zu all Ihren baurechtlichen Fragen von Rechtsanwalt Klunker beraten.
Rechtsanwalt Klunker bietet Rechtsberatung zu jeglichen Rechtsverhältnissen an, die sich aus dem Straßen- und Wegerecht ergeben. In diesem Rechtsgebiet kommt es nicht selten zu Streitigkeiten mit den Verwaltungsbehörden, beispielsweise bei Einschränkungen der Eigentums- bzw. Nutzungsrechte. Rechtsanwalt Klunker berät und vertritt betroffene Nutzungsberechtigte sowie Grundstückseigentümer daher unter anderem zu Abwehrmöglichkeiten von öffentlichen Widmungen. Des Weiteren prüft er die aktuelle Rechtslage zu konkreten Straßen und Wegen in der Umgebung und erstreitet straßenrechtliche Sondernutzungsrechte für unsere Mandanten.
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