Eine Durchsuchung, eine Vorladung oder eine Festnahme, ob in Deutschland oder im Ausland, trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Philipp Busse weiß, wie belastend diese ersten Tage sind. Er verschafft seinen Mandanten schnell Klarheit darüber, was jetzt zu tun ist, und richtet die Verteidigung von Anfang an auf ein Ziel aus. Zu Beginn seiner Laufbahn war er Staatsanwalt in Köln. Heute steht er bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB konsequent auf der Seite der Beschuldigten.
Als ehemaliger Staatsanwalt kennt Philipp Busse beide Seiten eines Strafverfahrens. Er weiß, wie Ermittlungsakten entstehen, welche Beweise tragen und an welcher Stelle ein Verfahren kippt. Mit diesem Wissen legt er früh die Verteidigungsstrategie fest und verfolgt sie unbeirrt bis zum Ende. Sein Ziel ist es, das Verfahren möglichst schon im Ermittlungsstadium zu beenden, bevor es zu einer Anklage kommt.
Er verteidigt in allen Verfahrensabschnitten, von der ersten Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und in der Rechtsmittelinstanz.
Betäubungsmittelstrafrecht
Er vertritt Mandanten bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz, vom Besitz über den Erwerb bis zu Handel und Einfuhr. Vorrangig strebt er eine Einstellung an. Wo das nicht möglich ist, verteidigt er vor Gericht und behält dabei die beruflichen und persönlichen Folgen im Blick.
Sexualstrafrecht
Bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht verteidigt er mit der gebotenen Diskretion. Schon das Ermittlungsverfahren kann hier das berufliche und private Umfeld nachhaltig belasten. Deshalb setzt er früh an.
Wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein Unternehmen oder seine Leitung ermittelt, entscheiden die ersten Stunden über den weiteren Verlauf. Philipp Busse kennt aus seiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft die Sicht der Ermittler und weiß, worauf sie achten. Dieses Wissen setzt er heute für Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte ein.
Er übernimmt die Verteidigung bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue oder Korruption und begleitet Unternehmen bei Durchsuchungen und im Umgang mit den Ermittlungsbehörden. Ebenso vertritt er die Unternehmensleitung, wenn Mitarbeiter Straftaten begangen haben, wenn nach einem Arbeitsunfall mit Personenschaden ermittelt wird, auch bei Einsätzen im Ausland, oder wenn eine internationale Fahndung die Reisefreiheit eines Managers bedroht. Sein Ziel ist, das Verfahren geräuschlos zu beenden, bevor es Geschäft und Ruf belastet.
Präventiv unterstützt er beim Aufbau eines Compliance-Managements, das strafrechtliche Risiken früh erkennt.
Eine Festnahme am Flughafen oder ein Auslieferungsersuchen aus dem Ausland lässt wenig Zeit. Philipp Busse vertritt Mandanten in Auslieferungsverfahren, auch auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls. Er prüft die Zulässigkeit der Auslieferung, macht menschenrechtliche Auslieferungshindernisse geltend und beantragt bei Bedarf Eilrechtsschutz, damit keine Überstellung erfolgt, bevor die Gerichte abschließend entschieden haben. Zu seinen Mandanten gehören Journalisten, Politiker und Unternehmer.
Eine Red Notice oder Diffusion kann Reisen, Geschäftsbeziehungen und Bankverbindungen auf Jahre blockieren. Philipp Busse geht dagegen vor, vor allem wenn eine Fahndung politisch motiviert oder unverhältnismäßig ist. Er beantragt bei der Commission for the Control of Interpol Files (CCF) Auskunft und Löschung und berät Mandanten, deren Reisefreiheit durch eine Ausschreibung eingeschränkt ist.
Philipp Busse studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Internationales Strafrecht und Strafverfahren. Nach dem zweiten Staatsexamen trat er in den Dienst der Staatsanwaltschaft Köln. Heute ist er als Strafverteidiger bei Schlun & Elseven tätig.
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