BGH: Flugverlegung begründet Entschädigung
Wird ein Rückflug erheblich vorverlegt, gilt das laut BGH als Annullierung. Reisende haben dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
BGH: Flugverlegung begründet Entschädigung
Wird ein Rückflug erheblich vorverlegt, gilt das laut BGH als Annullierung. Reisende haben dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Anerkenntnisurteil vom 09.06.2015 – X ZR 59/14 klargestellt, dass eine Flugverlegung von mehreren Stunden einen Schadensersatzanspruch der Reisenden begründet.
In dem vorliegenden Fall wurde der Rückflug zweier Urlauber vom späten Nachmittag auf den frühen Morgen verlegt. Es handelte sich um eine Flugverlegung um insgesamt fast 9 Stunden.
Die Klage der Urlauber blieb zwar in den Vorinstanzen erfolglos, allerdings ist der Bundesgerichtshof der Ansicht der Kläger im Ergebnis gefolgt und hat darauf hingewiesen, dass jedenfalls in einer mehr als nur geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch die Airline eine Annullierung des Fluges liege mit dem Angebot auf Abschluss eines anderweitigen Beförderungsvertrages. Diese Annullierung begründet einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung. Die Urlauber haben folglich ein Recht auf Entschädigung wegen der Flugverlegung.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes sei für eine Annullierung kennzeichnend, dass die Airline die ursprüngliche Flugplanung endgültig aufgebe. Dies geschehe zumindest konkludent durch die Flugverlegung und der Buchung der Passagiere auf diesen Flug. Dies hat auch bereits der EUGH in gefestigter Rechtsprechung (u.a. NJW 2010, 43 und NJW 2011, 3776) so entschieden. Der EUGH hat dabei die Kriterien zur Abgrenzung der Annullierung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung und der großen Verspätung klargestellt. Diese sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht nur bei der Verspätung von Flügen, sondern eben auch der bei der Flugverlegung anwendbar. Nach diesem Hinweis des Bundesgerichtshofs hat die verklagte Airline den Anspruch anerkannt und jedem Reisenden 400,00 € erstattet.
Folge für Reisende bei Verlegung des Fluges
Fluggesellschaften bieten gerne einmal Ruckflüge zur späten Zeit an und legen diese nach der Buchung und kurzfristig vor dem Rückflug um. Eine Entschädigung kann nach neuester Rechtsprechung in entsprechender Anwendung zu der Rechtsprechung bei Verspätung von Flügen nun auch bei der Flugverlegung verlangt werden.
Hier erfahren Sie mehr über Ihre Fluggastrechte: FAQ-Entschädigung bei Flugverspätung ihre Rechte als Passagier
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