Abmahnung der 24IP Law Group (Sonnenberg Fortmann Rechtsanwälte) vor, die im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH tätig werden. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH verletzt zu haben, indem dieser auf eBay Gewinnkartenblocks anbot und darauf verwies, dass diese Blöcke für das Würfelspiel ‚Kniffel‘ geeignet seien. Der Vorwurf lautete weiterhin, dass unser Mandant durch das Aufnehmen der Bezeichnung ‚Kniffel‘ im Zusammenhang mit seiner Ware eine ‚irreführende und unlautere geschäftliche Handlung‘ begangen habe, die darauf ziele, von der Wertschätzung der Schmidt Spiele GmbH zu profitieren.


Strafbewehrte Unterlassungserklärung und Vergleichsangebot

strafbewehrten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, hat die 24IP Law Group unserem Mandanten ein Vergleichsangebot vorgetragen, welches im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € vorsieht. Darüber hinaus wird unser Mandant aufgefordert  Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 50.000,00 EUR und einer 1,3 Geschäftsgebühr mithin 1.531,90 € zu zahlen. Zudem soll unserem Mandanten der Schmidt Spiele GmbH umfassend Auskunft erteilen und „allen Schaden“ ersetzen, welcher durch seine Handlung entstanden sei.

Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH vorgeworfen, eine Markenrechtsverletzung gemäß Artikel 9 der Unionsmarkenverordnung begangen zu haben. Eine Verletzung dieses Artikels gibt dem Verletzten prinzipiell das Recht auf Beseitigung der Beeinträchtigung, auf zukünftige Unterlassung und auf einen Ausgleich des entstandenen Schadens durch den Verursacher. Die Berechnung des entstandenen Schadens und die davon abhängigen Rechtsanwaltskosten stehen in der Praxis jedoch oft zur Debatte und werden vom Abmahnenden immer wieder willkürlich festgesetzt. Dies resultiert oftmals in vermeintlichen Forderungen gegenüber dem Abgemahnten von mehreren tausenden Euro.


Markenrechtlichen Abmahnung der 24IP Law Group erhalten?

Welche Schritte muss ich bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung durch die 24IP Law Group einleiten? Die höchste Priorität ist zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Hohe Forderungen, kurze Zahlungsfristen und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte, welche wiederum in erhöhten Kosten resultieren, führen oftmals dazu, dass der Abgemahnte die Unterlassung vorschnell unterschreibt und jegliche Zahlungen auf sich nimmt.

Vor dem Unterschreiben einer Unterlassungserklärung stets anwaltlichen Rat einholen!

Bei dem Unterzeichnen einer vorgefertigten Unterlassungserklärung sollte stets beachtet werden, dass diese von der Gegenseite verfasst wurde und nicht selten wie ein Schuldeingeständnis wirkt. Es ist daher unumgänglich zu prüfen, ob diese Erklärung nicht zu weit geht. Im vorliegenden Fall sieht die vorformulierte Unterlassungserklärung der 24IP Law Group eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € für den Fall der Zuwiderhandlung vor. Das bedeutet, dass der Abgemahnte bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung für diesen Betrag aufkommen muss. Die Folgen, welche mit der Unterzeichnung einer solchen Erklärung einhergehen, können in Nachhinein selten angefochten werden.

Unterlassungserklärung und zahlen Sie keine angedrohten Summen ohne vorher mit einem Anwalt Rücksprache gehalten zu haben. Selbst im Falle, dass der Verletzte tatsächlich auf Grund einer Markenrechtsverletzung einen Anspruch auf Unterlassung hat, besteht für den Abgemahnten keine Pflicht die Unterlassungserklärung nach den genauen Vorgaben der abmahnenden Kanzlei zu unterschreiben. Weiterhin sind die geforderten Anwaltskosten in solchen Fällen regelmäßig zu hoch angesetzt und werden oft nach Aufforderung von neuem kalkuliert.


Fazit: Markenrechtliche Abmahnung der 24IP Law Group

Abmahnung vorbehaltlos einzugehen, noch das Schreiben gänzlich zu ignorieren. Um mögliche Fristen einzuhalten und eine Zuspitzung der Situation zu vermeiden, ist es unumgänglich, unmittelbar nach dem Erhalt einer Forderung einen Rechtsanwalt einzuschalten, der im Markenrecht spezialisiert ist und Sie dementsprechend beraten kann.

Schlun & Elseven mit Standorten in Köln, Aachen und Düsseldorf steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Markenrecht, insbesondere auch in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen. Wir helfen Ihnen mit aller gebotenen Schnelligkeit, gegen die Abmahnung bzw. die benannte Schadenshöhe vorzugehen. Rufen Sie uns ganz einfach an, senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder nutzen Sie unser Onlineformular. Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung Ihre Chancen und Möglichkeiten.