Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen

Ihr Rechtsanwalt für IP-Recht

Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen

Ihr Rechtsanwalt für IP-Recht

Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen werden von Rechteinhabern als Standardinstrument eingesetzt, um ihre Rechte an geistigem Eigentum zu schützen und andere daran zu hindern, illegalen Wettbewerb zu betreiben. Eine solche Unterlassungserklärung wird üblicherweise einer Abmahnung beigefügt. Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten haben, empfiehlt es sich, schnell zu handeln, um die eigene Rechtsposition nicht zu schwächen.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für IP-Recht beraten Sie umfassend über die Rechtsgrundlage der Erklärung, Ihre Handlungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen (einschl. der zu erwartenden Kosten). Unabhängig davon, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen agieren, können wir Ihnen helfen, eine Strategie zur Beilegung des Rechtsstreits zu entwickeln, um Ihre Interessen schnell und effektiv zu schützen und damit die Auswirkungen auf Ihren Ruf und Ihre Finanzen bestmöglich zu minimieren.

You are here: Home » Rechtsanwalt für geistiges Eigentum » Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen

Google Rating | Based on 419 Reviews

Unsere Dienstleistungen

  • Abmahnungen
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Designrecht   

  • IP-Recht: Urheberrecht | Marken und Patente

  • Lizenzverträge
  • Medienrecht

Was ist eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenklausel?

Eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe ist ein juristisches Dokument, das verwendet wird, um die Fortsetzung einer mutmaßlichen Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum – wie z. B. einer Markenverletzung oder einer Urheberrechtsverletzung – zu unterbinden und zu verhindern. Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein rechtliches Instrument, das häufig von Rechteinhabern verwendet wird, die der Überzeugung sind, ihre Rechte an geistigem Eigentum seien verletzt worden, um den mutmaßlichen Rechtsverletzer aufzufordern, seine Handlungen unverzüglich einzustellen und sich zu verpflichten, ähnliche Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Das Schriftstück enthält in der Regel eine Darlegung der Tatsachen, die zu der angeblichen Rechtsverletzung geführt haben, eine Aufforderung zur Unterlassung der Handlungen und die Androhung von Geldstrafen für den Fall, dass der Aufforderung zur Unterlassung der Handlungen nicht nachgekommen wird.

Nach dem BGB haben Privatpersonen und Unternehmen das Recht, ihr geistiges Eigentum, einschließlich Marken, Patente und Urheberrechte, zu schützen. Wenn diese Rechte verletzt werden, kann der Inhaber des geistigen Eigentums Abhilfemaßnahmen verlangen, einschließlich Schadensersatz und Unterlassungsanspruch. Das UWG bietet zusätzlichen Schutz vor unlauteren und betrügerischen Geschäftspraktiken, einschließlich falscher Werbung, unlauterer Preisgestaltung und irreführender kommerzieller Praktiken. Das Gesetz verbietet zudem Handlungen des unlauteren Wettbewerbs, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen.

Wenn der mutmaßliche Rechtsverletzer die Unterlassungserklärung unterzeichnet und einhält, kann er einen Rechtsstreit und weitere Sanktionen vermeiden. Hält er sich jedoch nicht an die Erklärung, kann der Rechteinhaber die Strafklausel gerichtlich durchsetzen. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Unterlassungserklärung mit Strafklausel eine rechtsverbindliche Vereinbarung ist und sehr ernst genommen werden sollte. Wenn Sie eine solche Erklärung erhalten, ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung oder Beantwortung des Dokuments von einem erfahrenen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten zu lassen.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Was Sie rechtlich tun können

In dem Dokument wird in der Regel die Frist für die Reaktion auf die strafbewehrte Unterlassungserklärung angegeben. Die Fristen variieren je nach den Umständen des Falles, liegen aber häufig zwischen einer und zwei Wochen ab dem Datum des Eingangs.

Eine fristgerechte Antwort ist unerlässlich, da andernfalls ein Versäumnisurteil gegen die betreffende Person ergehen kann. Ein solches Versäumnisurteil kann es der Person erschweren, sich vor Gericht zu verteidigen. Darüber hinaus kann die Nichtbeantwortung ein Hinweis auf die Nichteinhaltung der Erklärung sein, was dazu führen kann, dass der Rechteinhaber die Durchsetzung der Strafklausel beantragt oder rechtliche Schritte einleitet. Betroffene Personen sollten sich direkt mit dem Rechteinhaber oder seinem Rechtsvertreter in Verbindung setzen, wenn sie mehr Zeit für die Beantwortung der Erklärung benötigen. In manchen Fällen können die Parteien eine Fristverlängerung aushandeln.

Es ist ratsam, nach Erhalt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung so bald wie möglich einen Anwalt für geistiges Eigentum zu konsultieren. Unsere Anwälte werden die wesentlichen rechtlichen und strategischen Überlegungen darlegen, die in solchen Fällen zu berücksichtigen sind. Wenn der mutmaßliche Rechtsverletzer die Unterlassungserklärung unterzeichnet und einhält, kann er einen Rechtsstreit und weitere Strafen vermeiden. Hält er sich jedoch nicht an die Erklärung, kann der Rechteinhaber die Strafklausel auf dem Gerichtsweg durchsetzen.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Unterlassungserklärung mit Strafklausel eine rechtsverbindliche Vereinbarung ist und sehr ernst genommen werden sollte. Wenn Sie eine solche Erklärung erhalten, ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung oder Beantwortung des Dokuments von einem Anwalt für IP-Recht beraten zu lassen.

Mögliche Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stellt sicher, dass die Parteien rechtlich verpflichtet sind, die Bedingungen der Vereinbarung einzuhalten. Zu diesen Bedingungen können besondere Verpflichtungen hinsichtlich der Anerkennung der Gültigkeit der betreffenden Rechte des geistigen Eigentums, der Vertraulichkeit der Vereinbarung, der Dauer der Vereinbarung und einer Klausel über die künftige Einhaltung gehören.

Es wird daher dringend empfohlen, die Erklärung vor der Unterzeichnung gründlich zu prüfen und professionellen Rechtsrat einzuholen. Unsere Anwälte für geistiges Eigentum werden Sie über Ihre Verpflichtungen aufklären und sicherstellen, dass Sie die möglichen Folgen einer Nichteinhaltung vollständig verstehen.

Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben, da der Rechteinhaber die Strafklausel auf dem Gerichtsweg durchsetzen kann. Gerichtsverfahren können einige der folgenden Folgen haben:

  • Zahlung der Vertragsstrafe, d. h. eines bestimmten Betrags für jeden Verstoß,
  • Unterlassungsverfügungen, um die Partei daran zu hindern, sich in Zukunft an einer bestimmten Tätigkeit zu beteiligen,
  • Klage auf Schadenersatz oder andere Formen der Abhilfe.

Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums können auch den Ruf eines Unternehmens schädigen und damit dessen Geschäft beeinträchtigen. Die Nichtbeantwortung einer Unterlassungserklärung kann zu einem Versäumnisurteil gegen Sie führen, was Ihre Verteidigung vor Gericht erschwert.

Streitbeilegung: Alternativen zum Rechtsstreit

Ein Rechtsstreit kann eine kostspielige und zeitaufwändige Art der Streitbeilegung sein. Außerdem können sich negative Folgen in Form von Rufschädigung ergeben, die die Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien erheblich beeinträchtigen können. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, darunter Verhandlungen, Schiedsverfahren und Mediation.

Außergerichtliche Verhandlungen können für eine zeiteffizientere Streitbeilegung vorteilhaft sein. Die Parteien können direkt miteinander kommunizieren, um den Streit in einer für beide Parteien akzeptablen Weise beizulegen. Es ist wichtig, die Kernpunkte des Konflikts zu ermitteln und im Voraus eine Verhandlungsstrategie zu entwickeln.

Die Mediation kann für Parteien, die eine für beide Seiten akzeptable Lösung anstreben, ratsam sein. Die Mediation beinhaltet einen direkten Dialog und Zusammenarbeit. Sie kann kostengünstiger und weniger zeitaufwendig sein als ein Gerichtsverfahren. Daher ist sie oft für kleine Unternehmen eine bevorzugte Lösung. In Deutschland bieten mehrere Organisationen Mediationsdienste an, darunter die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und die Industrie- und Handelskammer. Unsere Anwälte beraten Mandanten in allen Fragen der Mediation in Deutschland.

Die Schiedsgerichtsbarkeit kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Parteien eine verbindliche Entscheidung über ihren Streit wünschen. Bei einem Schiedsverfahren ist ein neutraler Dritter als Schiedsrichter beteiligt, der eine Entscheidung im Streitfall trifft. Es kann aus mehreren Gründen vorteilhafter sein als ein Gerichtsverfahren, u. a. wegen der Kosten- und Zeiteffizienz und weil es sich bei dem Schiedsrichter um eine Person handeln kann, die über spezielle Kenntnisse in dem betreffenden Rechtsgebiet verfügt. Dank dieser Fachkenntnisse kann eine praktikablere Lösung für den Streitfall gefunden werden.

Sollten alle anderen Möglichkeiten zur Lösung der Angelegenheit scheitern, kann ein Gerichtsverfahren der beste Weg sein, um den Fall endgültig zu lösen.

Verhandlung oder Streichung einer Klausel

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, die Strafklausel auszuhandeln oder sie aus der Unterlassungserklärung zu streichen. Ob dies möglich ist, hängt jedoch von den besonderen Umständen Ihres Falles und der Verhandlungsposition der beteiligten Parteien ab.

Angenommen, eine Partei ist der Ansicht, dass die Strafklausel zu belastend ist oder dass sie eine solide Verteidigung gegen die Verletzungsforderung hat. In diesem Fall kann möglicherweise eine Herabsetzung der Vertragsstrafe ausgehandelt oder die Klausel ganz gestrichen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Rechteinhaber nicht bereit ist, Zugeständnisse zu machen, insbesondere wenn er der Meinung ist, dass seine Argumente stichhaltig sind und die Strafklausel notwendig ist, um von künftigen Rechtsverletzungen abzuschrecken.

In jedem Fall ist es für die beteiligten Parteien wichtig, die Verhandlungen mit Vorsicht anzugehen und sich rechtlich beraten zu lassen, bevor sie Zugeständnisse machen oder Bedingungen zustimmen. Unsere Anwälte beraten Mandanten über die potenziellen Risiken und Vorteile einer Verhandlung über die Strafklausel oder andere Bedingungen der Erklärung. Außerdem unterstützen wir Mandanten bei der Entwicklung einer Strategie zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses.

Anfechtung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht rechtskonform abgegeben worden sein, kann sie unter Umständen vor Gericht angefochten werden. Sie kann aus verfahrensrechtlichen Gründen angefochten werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß zugestellt oder ohne ausreichende Beweise für einen Verstoß abgegeben wurde. Die genauen Gründe für die Anfechtung der Gültigkeit hängen von den besonderen Umständen Ihres Falles ab.

Eine Möglichkeit auf Anfechtung besteht zudem, wenn die Erklärung auf Rechten des geistigen Eigentums beruht, die nicht gültig oder erloschen sind. Der Rechteinhaber kann die Erklärung nicht gegen eine andere Person durchsetzen, wenn diese nicht über gültige Rechte an geistigem Eigentum verfügt.

Eine weitere Möglichkeit zur Anfechtung der Strafklausel ergibt sich in Fällen, in denen sie unverhältnismäßig oder unvertretbar ist. Dieser Grund kann schwer nachzuweisen sein, und die Gerichte bestätigen im Allgemeinen Strafklauseln, die angemessen sind und im Verhältnis zu dem durch die Rechtsverletzung verursachten Schaden stehen.

Sollte die betroffene Partei der Ansicht sein, dass der Rechteinhaber seine gesetzlichen Rechte überschritten, unrechtmäßig gehandelt oder falsche Angaben gemacht hat, kann sie unter Umständen Schadensersatz für die durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung erlittenen Verluste verlangen. Es kann sogar eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um den Rechteinhaber daran zu hindern, in Zukunft unberechtigte Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie erwägen, eine solche Erklärung anzufechten, zögern Sie nicht, sich vorab mit unseren Anwälten für Urheberrecht zu beraten.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für IP-Recht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28