Wiedererkennbare Marken und Logos sind das Aushängeschild eines jeden profitablen Unternehmens. Nutzt dieses zu seiner Vermarktung die neuesten Technologien, so wird ein effizienter Schutz geistigen Eigentums vor Produkt- und Markenpiraterie geradezu zur unabdingbaren Voraussetzung für einen dauerhaften Erfolg. Eine Aufgabe, die in Anbetracht der immensen juristischen Komplexität und der fortdauernden Entwicklung des IP-Rechts entsprechendes Fachwissen und Erfahrung erfordert.
Damit Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite sind, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven umfassende Rechtsberatung an – zu gewerblichen Schutzrechten wie Marken und Patenten ebenso wie zu Designs und Sortenschutzrechten. Unabhängig davon, in welcher Branche Sie tätig sind – unsere Anwälte gewährleisten Ihnen einen zuverlässigen Rechtsbeistand im gewerblichen Rechtsschutz (einschl. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Presse- und Medienrecht).
Im Falle einer Rechtsverletzung setzen wir uns mit dem nötigen Engagement für Sie ein, damit Ihre Ansprüche als Urheber bzw. Rechtsinhaber schnell und effektiv durchgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, maßgeschneiderte IP-Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, dank derer Ihr IP-Portfolio rundum geschützt bleibt. Durch unsere regelmäßige Zusammenarbeit mit Start-Up-Unternehmern, Fotografen, Schauspielern, Autoren, Film- und Musikproduzenten sowie Künstlern und Bloggern verfügen wir über umfassende Erfahrung und branchenspezifisches Know-how, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.
Lizenzvereinbarungen & IP-Verträge: Gestaltung und Prüfung
Das Vertragsrecht steht in enger Korrelation zum IP-Recht, da geschäftliche Vereinbarungen und Übertragungen oftmals verschiedene Formen geistigen Eigentums zum Gegenstand haben. Bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Bezug zum IP-Recht sollten sämtliche Aspekte geistigen Eigentums sorgfältig berücksichtigt werden, um die Interessen der Vertragsparteien zu schützen. Eine fachkundige vertragsrechtliche Beratung hat hier oberste Priorität. Die Verwendung von Standardverträgen, die nicht von erfahrenen Anwälten für Vertragsrecht überprüft oder verfasst wurden, kann zu Unvollständigkeiten führen, die nicht alle Eventualitäten abdecken. Dies kann Ihr Unternehmen für rechtliche Konflikte anfällig machen.
Gerade bei der Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten (Lizenzvertrag) ist eine präzise Bezeichnung der jeweils übertragenen Rechte entscheidend – sowohl für den Urheber als auch für den neuen Rechtsinhaber. Wichtige rechtliche Unterschiede ergeben sich bereits aus der alternativen Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Nutzungsrechts. Auch räumliche und zeitliche Beschränkungen sind genaustens in den Lizenzvertrag mitaufzunehmen.
IP-Due-Diligence bei Fusionen und Übernahmen
Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wesentliches Element bei Fusionen sowie Übernahmen von Unternehmen. Dabei wird das jeweilige Unternehmen umfassend – auch hinsichtlich aller geistigen Schutzrechte – analysiert und bewertet. Die Analyse der IP-Vermögenswerte des Zielunternehmens ist ausschlaggebend für die Gesamtbewertung des Unternehmenswertes. Die Due-Diligence-Prüfung geistigen Eigentums sollte jedoch nicht nur von Seiten des Käufers durchgeführt werden. Auch der Verkäufer sollte in Vorbereitung auf eine Transaktion selbst eine solche Prüfung erfolgen lassen. Der Wert des geistigen Eigentums eines Unternehmens stellt häufig einen der wichtigsten Vermögenswerte dar, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, diesen im Vorfeld komplexer Verhandlungen zu ermitteln. Solche Schritte gewährleisten einen komplikationslosen Umgang mit potenziellen Käufern.
Unsere Due-Diligence-Dienstleistungen tragen auf zweierlei Weise zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten bei: Zum einen ermöglichen sie uns, festzustellen, ob andere Unternehmen möglicherweise Ihre Rechte am geistigen Eigentum verletzen, zum anderen bewahren sie Ihr Unternehmen davor, unwissentlich Rechte anderer zu verletzen.
Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechtsansprüchen
Das Urheberrecht gewährt dem jeweiligen Urheber – dem Schöpfer eines Werkes – das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung. Der Urheber darf entscheiden, wie und ob sein Werk genutzt wird. Überträgt der jeweilige Urheber seine Rechte oder Teile seiner Rechte an einen Dritten, so stehen diesem Rechtsinhaber die gleichen Rechte zu, wie ursprünglich dem Urheber. Diese Rechteübertragung sollte, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, so konkret wie möglich ausgestaltet werden.
Insbesondere relevant für die Wahrung der eigenen Urheberrechte ist die Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs der Urheberrechtsverletzung nach § 97 I 1 Var. 1 UrhG. Damit einhergehend steht dem Rechtsinhaber bei Verletzung seiner Urheberrechte Schadensersatz zu. Die entsprechende Schadensersatzforderung machen unsere Anwälte für Sie geltend.
Die Zusammenarbeit mit Anwälten für Urheberrecht ermöglicht es kreativen Einzelpersonen und Unternehmen, ihre Werke vor Verstößen durch Dritte zu schützen. Gerade bei der innovativen Neuschaffung ist der rechtliche Schutz sowie die umfassende Absicherung von besonderer Wichtigkeit.
Markenrecht | Markenanmeldung und -überwachung
Marken sind in der Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung und können einen erheblichen immateriellen Wert darstellen. Das Image eines Produkts vermittelt den Kunden das Versprechen von Qualität, stärkt das Vertrauen und schafft einen Wiedererkennungswert. Erfolgreiche Unternehmen sind oft durch unverwechselbare Marken gekennzeichnet, weswegen Marken besonders schutzbedürftig sind.
Eintragungsfähig sind vor allem Wort- und Bildzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und Farben. Dies ermöglicht den Schutz des Unternehmens- oder Produktlogos sowie individueller Werbeslogans. Verstöße gegen das Recht am geistigen Eigentum treten auf, wenn markenrechtlich geschützte Logos oder Embleme verwechselt werden könnten. In solchen Fällen kann der Erfolg eines Unternehmens ausgenutzt werden, um die eigene Marke zu fördern.
Ganz gleich, ob Ihr Anliegen die Markenrecherche, die Eintragung Ihrer Marke beim DPMA, EUIPO und WIPO oder die Abwehr von Markenrechtsverletzungen betrifft – unsere Anwälte für Urheberrecht unterstützen Sie gerne mit ihrem Fachwissen. Im Rahmen der Markenrecherche stellen wir sicher, dass bereits existierende Marken, Werktitel und Unternehmenskennzeichen der Eintragung Ihrer Marke nicht im Wege stehen. Nach der Markenanmeldung prüfen wir für Sie regelmäßig, ob nicht andere Marken von der Konkurrenz angemeldet worden sind, die Ihre Rechte als Markeninhaber tangieren. Bei Verwechslungsgefahr führen wir Widerspruchsverfahren bzw. stellen entsprechende Löschungsanträge, um einem Schaden vorzubeugen. Gegebenenfalls setzen wir Ihre Ansprüche durch die Einlegung entsprechender Rechtsmittel (Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klagen und Grenzbeschlagnahmen) durch.
Sollte Sie bzw. Ihr Unternehmen mit dem Vorwurf eines markenrechtlichen Verstoßes konfrontiert worden sein, wird unser Rechtsteam die erhobenen Vorwürfe prüfen und entsprechend der Sachlage die bestmögliche Vorgehensweise erarbeiten.
Designrecht | Produktdesigns schützen
Mit der Anmeldung Ihres Designs beim DPMA wird die ästhetische Gestaltung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen gegen jegliche Formen von Produktpiraterie wirksam geschützt. Damit die Schutzfähigkeit für ein solches Produkt besteht, muss nach dem Designgesetz das Normbestandsmerkmal der Neuheit gegeben sein.
Insbesondere die Designrecherche, zum Beweis der Neuheit Ihres Designs, kann äußerst umfangreich und zeitaufwendig sein. Darüber hinaus ist Ihr Design auf Schutz- und Eintragungsfähigkeit zu überprüfen. Unsere Anwälte übernehmen in Ihrem Auftrag gerne neben diesen Schritten auch die Anmeldung und Eintragung in das DPMA-Register bzw. nehmen nötige Änderungen/Aktualisierungen darin vor. Sollten Sie Rechtsverletzungen durch Mitbewerber und Nachahmer aus dem In- bzw. Ausland erfahren haben, vertreten wir Sie selbstverständlich, damit Ihre Rechte als Urheber bzw. Rechtsinhaber schnell und effektiv durchgesetzt werden können.
Medien- und Presserecht | Reputationsschutz
Als multidisziplinäre Kanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen und Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Fragen des Medien- und Presserechts. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
- Umfassende Beratung rund um die Themen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Zensur im Internet,
- Entfernung von Fake-Accounts auf Social Media (Twitter, Facebook, Instagram etc.),
- Beratung und Vertretung bei Kontosperrungen (Amazon, Facebook),
- Löschung von rufschädigenden Bewertungen,
- Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Personen bzw. Unternehmen, die Rufschädigungen durch Presseberichte befürchten, gewährleisten wir einen zuverlässigen Reputationsschutz. Rufschädigende bzw. falsche Aussagen können darüber hinaus auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich führen. Sie zählen zu den Ehrverletzungsdelikten, welche nicht nur zu Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen, sondern in drastischen Fällen sogar zu einer Freiheitsstrafe führen können. Rechtliche Beratung bei öffentlichen Äußerungen und Darstellungen sollte deshalb stets hinzugezogen werden.
Domainrecht: Sicherung von Namens- und Kennzeichungsrechten
Das Domainrecht regelt die Rahmenbedingungen sowohl für die Benutzung als auch den Handel mit Domains. Eine eindeutige und leicht merkbare Domain ist nicht nur die Adresse Ihrer Webseite, sondern auch ein wertvolles Identifikationsmerkmal. Da Domains deswegen nicht selten einen hohen wirtschaftlichen Wert besitzen, gehören diesbezügliche Abmahnungen mittlerweile zum Alltag eines Anwalts. Gerade beim „Cybersquatting“ ist die rechtzeitige Einleitung rechtlicher Schritte essenziell. Ganz gleich, ob in Fällen des „Cybersquattings“, bei Fragen bezüglich der Registrierung, beim Handel mit Domains oder Rechtsverletzungen durch die unberechtigte Nutzung von Domains – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Ihnen fachkundigen Rechtsbeistand an. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Interessen als Schutzrechtsinhaber stets gewahrt bleiben.
Patenrecht | Patente und Gebrauchsmuster
Ein Patent ermöglicht es, kosten- und zeitintensiv entwickelte Herstellungs- und Arbeitsverfahren, neuartige Stoffe und technische Innovationen vor unberechtigter Nutzung zu schützen und geben Ihnen so ein Nutzungsmonopol. Als sogenannter „kleiner Bruder“ des Patents können Sie Ihre Erfindung auch als Gebrauchsmuster schützen. Im Gegensatz zum Patent ist dieser Schutz auf 10 Jahre begrenzt. Ein Patent anzumelden kann allerdings einige Zeit dauern, weswegen abgewogen werden sollte, ob ein Gebrauchsmuster Ihnen einen größeren Nutzen bietet.
Patentrechtliche Verfahren (wie beispielsweise Eintragungs-, Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren) zeichnen sich durch eine hohe juristische Komplexität aus und fordern nicht selten besonderes Fachwissen, um auch die technologiebasierten Aspekte richtig zu erschließen. Als multidisziplinäre Kanzlei bieten wir umfassende Unterstützung bei der Erlangung und Verteidigung der Schutzrechte – unabhängig davon, ob Sie als Technologie-/Industrieunternehmen oder als Privaterfinder agieren. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Urheber oder Schutzrechtsinhaber stets gewahrt bleiben.
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Um den Wettbewerb für alle Beteiligten möglichst fair zu gestalten, sind u.a. Preisabsprachen und auch der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht untersagt. Insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestimmt, wie sich Unternehmen bei der Vermarktung und dem Verkauf von Produkten verhalten dürfen. Die Zielsetzung dieses Regelwerks ist der Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
Aufgrund der Gefahr eines unbewussten Wettbewerbsverstoßes ist eine kontinuierliche Rechtsberatung sinnvoll. Auf diese Weise können Sie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und (Unterlassungs-) Klagen effektiv vorbeugen. Gerade bei Verstößen gegen Ihre eigenen Wettbewerbsrechte ist es sinnvoll, einen vertrauten Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben. Unsere Anwälte überprüfen gerne Ihre Marketingstrategie, Ihren Internet-Auftritt, die AGB und Widerrufsbelehrungen auf ihre Rechtmäßigkeit, damit Sie stets rechtssicher aufgestellt sind. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, unternehmen wir in Ihrem Auftrag die notwendigen rechtlichen Gegenschritte (Abwehrschreiben, Schutzschrift etc.). Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Praxisgruppe für IP-Recht
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