Rechtsanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz / IP-Recht

Kompetenter Rechtsbeistand zum Schutz geistigen Eigentums

Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz / IP-Recht

Kompetenter Rechtsbeistand zum Schutz geistigen Eigentums

Unter den geistigen Eigentumsschutz fallen das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Marken einschließlich Dienstleistungsmarken, geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, Industriedesign, Patente, Auslegung von integrierten Schaltungen, sowie nicht offengelegte Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen und Testdaten. Um wirksamen Schutz für diese Rechte zu erlangen, muss in der Regel ein Eintrag beim jeweilig zuständigen Amt erwirkt werden, wodurch das Recht eingetragen wird und somit Schutzwirkung entfaltet. Eine Ausnahme dazu bildet das Urheberrecht, da dieses bereits mit Entstehung des Werkes sofortigen Schutz innehat. Die Pflege, Eintragung und Aufrechterhaltung des Schutzes von geistigen Eigentumsrechten erfordern ein entsprechendes Fachwissen und Erfahrung.

Um rechtlich stets auf der sicheren Seite zu sein, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven umfassende Rechtsberatung im IP-Recht an. Branchenunabhängig leisten unsere Anwälte zuverlässigen Rechtsbeistand im gewerblichen Rechtsschutz und den umliegenden Rechtsgebieten einschließlich des Wettbewerbsrechts und Presse- und Medienrecht.

Im Falle einer Rechtsverletzung setzen wir uns mit dem nötigen Engagement ein, damit etwaige Ansprüche als Rechtsinhaber schnell und effektiv durchgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten dabei, maßgeschneiderte IP-Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, damit deren IP-Portfolio rundum geschützt bleibt. Durch unsere regelmäßige Zusammenarbeit mit Start-Up-Unternehmern, Fotografen, Schauspielern, Autoren, Film- und Musikproduzenten sowie Künstlern und Bloggern verfügen wir über umfassende Erfahrung und branchenspezifisches Know-how, um alle Interessen bestmöglich zu vertreten.

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Unsere Rechtsdienstleistungen rund ums IP-Recht

Expertise im Gewerblichen Rechtsschutz
Litigation | Prozessführung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

  • Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechtsansprüchen

Vertragsgestaltung und -prüfung
Dienstleistungen im Kontext

Gestaltung und Prüfung von Vereinbarungen

Im gewerblichen Rechtsschutz gibt es einige Arten von Verträgen und Vereinbarungen, die von besonderer Relevanz sind. Dazu gehören der Lizenzvertrag, die Abgrenzungsvereinbarung sowie die Unterlassungserklärung.

Bei der Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten (Lizenzvertrag) ist eine präzise Bezeichnung der jeweils übertragenen Rechte entscheidend. Wichtige rechtliche Unterschiede ergeben sich bereits aus der alternativen Einräumung eines ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Nutzungsrechts. Auch räumliche und zeitliche Beschränkungen sind genau in den Lizenzvertrag mit aufzunehmen. Darüber hinaus wird oft von Abgrenzungsvereinbarungen Gebrauch gemacht, um gerichtliche Klärungen zu vermeiden. Es handelt sich dabei um einen zivilrechtlichen Vertrag, mit dem eine Streitigkeit über ein Schutzrecht, wie beispielsweise einer Marke, zwischen den Rechteinhabern beigelegt wird. Das Ziel dieser Vereinbarung ist, dass beide Schutzrechte nebeneinander existieren können. Typischerweise enthalten Abgrenzungsvereinbarungen Absprachen zur Art und Weise der Schutzrechtsnutzung, aber auch eine Erklärung zum teilweisen Verzicht der Nutzung. Für Marken würde dies beispielsweise eine Erklärung bedeuten, dass die Marke für einzelne Waren und Dienstleistungen nicht verwendet wird. Abgrenzungsvereinbarungen enthalten auch Regelungen zu den Folgen im Falle von Verstößen. Eine weitere Vertragsform, die im IP-Recht genutzt wird, sind die sog. Unterlassungserklärungen. Solche werden oft an wettbewerbsrechtliche Abmahnungen angehängt, um sicherzugehen, dass auch zukünftig die gerügte Handlung unterlassen wird.

IP-Due-Diligence bei Fusionen und Übernahmen

Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wesentliches Element bei Fusionen sowie bei Übernahmen von Unternehmen. Dabei wird das jeweilige Unternehmen umfassend – auch hinsichtlich aller existierenden geistigen Schutzrechte – analysiert und bewertet. Die Analyse der IP-Vermögenswerte des Zielunternehmens ist ausschlaggebend für die Gesamtbewertung des Unternehmenswertes. Die Due-Diligence-Prüfung geistigen Eigentums sollte jedoch nicht nur von Seiten des Käufers durchgeführt werden. Auch der Verkäufer sollte in Vorbereitung auf eine Transaktion selbst eine solche Prüfung durchführen lassen. Der Wert des geistigen Eigentums eines Unternehmens stellt häufig einen der wichtigsten Vermögenswerte dar, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, diesen im Vorfeld komplexer Verhandlungen zu ermitteln. Solche Schritte gewährleisten einen komplikationslosen Umgang mit potenziellen Käufern.

Unsere Due-Diligence-Dienstleistungen tragen auf zweierlei Weise zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten bei: Zum einen ermöglichen sie uns, festzustellen, ob andere Unternehmen möglicherweise Ihre Rechte am geistigen Eigentum verletzen, zum anderen bewahren sie Ihr Unternehmen davor, unwissentlich Rechte anderer zu verletzen.

Durchsetzung und Abwehr von Urheberrechtsansprüchen

Das Urheberrecht gewährt dem jeweiligen Urheber – dem Schöpfer eines Werkes – das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf folglich allein entscheiden, wie und ob sein Werk genutzt wird. Überträgt der jeweilige Urheber seine Rechte oder Teile seiner Rechte an einen Dritten, so stehen diesem Rechtsinhaber dieselben Rechte zu, wie ursprünglich dem Urheber. Diese Rechtsübertragung sollte so konkret wie möglich ausgestaltet werden, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Insbesondere relevant für die Wahrung der eigenen Urheberrechte ist die Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs der Urheberrechtsverletzung nach § 97 Abs. 1 S. 1 Var. 1 UrhG. Damit einhergehend steht dem Rechtsinhaber bei Verletzung seiner Urheberrechte Schadensersatz zu.

Da das Urheberrecht mit Entstehung des jeweiligen Werkes bereits entsteht, ist hier eine Eintragung nicht erforderlich. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung helfen unsere Anwälte dabei den akuten Verstoß Dritter zu unterbinden sowie das Urheberrecht auch in Zukunft weiterhin zu schützen. Unsere anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Urheberrechte stets optimal geschützt werden.

Markenrecht | Markenanmeldung und -überwachung

Je bekannter die Marke, desto größer ist ihr immaterieller Wert. Die Marke eines Produkts oder einer Dienstleistung kann den Kunden das Versprechen von Qualität vermitteln, das Vertrauen stärken und einen Wiedererkennungswert schaffen. Erfolgreiche Unternehmen sind oft durch unverwechselbare Marken gekennzeichnet, weswegen sie gut geschützt werden müssen.

Eintragungsfähig ist jede Marke, die einen Wiedererkennungswert innehat und einer anderen Marke nicht ähnelt. Das können Wort- und Bildzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und auch Farben sein. Dies ermöglicht unter anderem den Schutz des Unternehmens- oder Produktlogos sowie individueller Werbeslogans. Verstöße gegen das Recht am geistigen Eigentum treten dann auf, wenn markenrechtlich geschützte Logos oder Embleme verwechselt werden könnten. Eine Verwechslungsgefahr ermöglicht es Trittbrettfahrern den Erfolg eines Unternehmens auszunutzen, um somit die eigene Marke zu fördern.

Die Eintragung einer Marke ist bei mehreren Ämtern möglich. Das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ermöglicht den Schutz auf nationaler Ebene, während das EUIPO (European Union Intellectual Property Office) und die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) Marken auf internationaler Ebene schützen. Ganz gleich, welcher Schutz angestrebt wird – unsere Anwälte für geistigen Eigentumsschutz unterstützen bei der Eintragung der jeweiligen Wunschmarke. Die von uns begleiteten Marken unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung des Marktes, um ein Tangieren der Markenrechte durch die Konkurrenz auszuschließen oder gegebenenfalls zu unterbinden.

Andersherum vertreten die Anwälte von Schlun & Elseven auch Mandanten, welche sich mit dem Vorwurf eines markenrechtlichen Verstoßes konfrontiert sehen. Unser Rechtsteam prüft die erhobenen Vorwürfe und erarbeitet entsprechend der Sachlage die bestmögliche Vorgehensweise.

Designrecht | Produktdesigns schützen

Mit der Anmeldung eines Designs bzw. Geschmacksmusters wird die Erscheinungsform von Produkten geschützt. Genauso wie auch bei Markenrechten, kann dies auf nationaler oder internationaler Ebene bei den jeweiligen Ämtern erfolgen.

Unsere Anwälte übernehmen gerne neben der Anmeldung und Eintragung in das jeweilige Register auch die nötigen Änderungen/Aktualisierungen darin vor. Sollten Rechtsverletzungen durch Mitbewerber und Nachahmer aus dem In- bzw. Ausland festgestellt werden, setzen wir die Rechte der Rechtsinhaber schnell und effektiv um.

    Medien- und Presserecht | Reputationsschutz

    Beim Medien- und Presserecht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die Ansprüche verschiedener Rechtsgebiete vereint. Relevant werden in diesem Kontext oftmals Ansprüche aus dem Zivil- und dem Persönlichkeitsrecht. Aber auch Grundrechte können eine wichtige Rolle spielen. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Fragen des Medien- und Presserechts.

    Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

    • Umfassende Beratung rund um die Themen Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Zensur im Internet,
    • Entfernung von Fake-Accounts auf Social Media (X, Facebook, Instagram etc.),
    • Beratung und Vertretung bei Kontosperrungen (Amazon, Facebook),
    • Löschung von rufschädigenden Bewertungen,
    • Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
    • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

    Personen bzw. Unternehmen, die Rufschädigungen durch Presseberichte befürchten, gewährleisten wir einen zuverlässigen Reputationsschutz. Rufschädigende bzw. falsche Aussagen können darüber hinaus auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie zählen zu den Ehrverletzungsdelikten, welche nicht nur zu Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen, sondern in drastischen Fällen sogar zu einer Freiheitsstrafe führen können. Rechtliche Beratung bei öffentlichen Äußerungen und Darstellungen sollte deshalb stets hinzugezogen werden.

    Domainrecht: Sicherung von Namens- und Kennzeichungsrechten

    Eine eindeutige und einprägsame Domain ist nicht nur die Adresse der Webseite, sondern für ein Produkt oder ein Unternehmen auch ein wertvolles Identifikationsmerkmal. Das Domainrecht verfügt – genau wie das Medien- und Presserecht – nicht über eine eigene Rechtsordnung, sondern wird über das Namensrecht, Markenrecht und/oder Wettbewerbsrecht (mit-)geregelt.

    Hat eine Domain einen hohen Wiedererkennungswert, so besitzt sie, genauso wie Marken auch, einen hohen wirtschaftlichen Wert. Entsprechend empfiehlt sich auch hier ein rechtlicher Schutz. Gerade beim sogenannten „Cybersquatting“ ist die rechtzeitige Einleitung rechtlicher Schritte essenziell. Beim “Cybersquatting” geht es darum, einen Domainnamen, der mit einer bereits vorhandenen Domain identisch ist oder sehr ähnlich klingt, zu reservieren, um so vom Wiedererkennungswert einer Marke, einem Firmennamen oder dem Namen einer bekannten Persönlichkeit zu profitieren.

    Ganz gleich, ob in Fällen des „Cybersquattings“, bei Fragen bezüglich der Registrierung, beim Handel mit Domains oder bei Rechtsverletzungen durch die unberechtigte Nutzung von Domains – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet fachkundigen Rechtsbeistand an.

    Patentrecht | Patente und Gebrauchsmuster

    Ein Patent ermöglicht es, kosten- und zeitintensiv entwickelte Herstellungs- und Arbeitsverfahren sowie neuartige Stoffe und technische Innovationen vor unberechtigter Nutzung zu schützen und schafft so ein Nutzungsmonopol. Als sogenannter „kleiner Bruder“ des Patents können Erfindungen auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Im Gegensatz zum Patent ist dieser Schutz jedoch auf 10 Jahre begrenzt. Ein Patent anzumelden kann allerdings einige Zeit dauern, weswegen abgewogen werden sollte, ob ein Gebrauchsmuster eventuell den größeren Nutzen bietet.

    Patentrechtliche Verfahren (wie beispielsweise Eintragungs-, Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren) fordern besonderes Fachwissen, um die technologiebasierten Aspekte richtig zu erschließen. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Erlangung und Verteidigung der Schutzrechte – unabhängig davon, ob es sich um ein Technologie-/Industrieunternehmen oder ein Privatunternehmen handelt.

    Kartell- und Wettbewerbsrecht

    Um den Wettbewerb für alle Beteiligten möglichst fair zu gestalten, gibt das UWG Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb vor und sorgt für den gerechten Umgang unter Konkurrenten. Preisabsprachen oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fallen hingegen unter das Kartellrecht, welches Wettbewerbsbeschränkungen regelt und somit den freien Wettbewerb als solchen schützt. Die Zielsetzung dieser Regelwerke ist die funktionierende Wirtschaft zu schützen.

    Aufgrund der Gefahr eines unbewussten Wettbewerbsverstoßes ist eine kontinuierliche Rechtsberatung sinnvoll. Auf diese Weise können Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und (Unterlassungs-)Klagen effektiv vorgebeugt werden. Gerade bei Verstößen gegen eigene Wettbewerbsrechte ist es sinnvoll einen vertrauten Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.

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    Kontaktieren Sie unsere Anwälte für IP-Recht

    Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze vorläufige Einschätzung vornehmen und Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

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