Das deutsche Investorenvisum ermöglicht es Investoren, sich in Deutschland niederzulassen, um hier Geschäfte zu tätigen. Auch wenn ein Antragsteller das Visum zunächst erfolgreich erhalten hat, gibt es keine Garantie dafür, dass es automatisch verlängert wird. Im Einzelnen können bei der erneuten Beantragung Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem §21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der als gesetzliche Grundlage für den Erwerb dieses Aufenthaltstitels dient.
Um unseren Mandanten eine Unternehmensgründung in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthalts- und Unternehmensrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung der Verlängerung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Als multidisziplinäre Kanzlei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei allen unternehmensrechtlichen Angelegenheiten. Wir setzen uns für Sie ein!
Beantragung der Erneuerung eines deutschen Investorenvisums
Das deutsche Investorenvisum erlaubt es seinem Inhaber, drei Jahre lang in Deutschland zu leben und Geschäfte zu tätigen. Es ist nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zulässig und wird erteilt, wenn der Antragsteller erfolgreich nachweisen kann, dass:
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis für die Tätigkeit besteht,
- von der Tätigkeit positive wirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten sind und
- die Finanzierung der Durchführung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
Mit dem Investorenvisum erhält der Inhaber ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und kann dort geschäftlich tätig werden. Es erlaubt auch die Familienzusammenführung und Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
Bei der Verlängerung des Investorenvisums muss der Antragsteller nachweisen, dass die oben genannten Bedingungen weiterhin gültig und auf seine Situation anwendbar sind. Außerdem muss er nachweisen, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, die Klärung der Identität und der Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses.
Bei der Verlängerung des Investorenvisums sollten die Antragsteller die folgenden Schritte beachten:
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen,
- Einreichen des Antrags bei der deutschen Botschaft bzw. dem Konsulat in ihrem Land,
- Eventuell Teilnahme an einem Gespräch mit den deutschen Behörden,
- Warten auf den schriftlichen Entscheid der zuständigen Behörde.
Die einzureichenden Dokumente können sich von Fall zu Fall unterscheiden. Die Zusammenarbeit mit unserem Anwaltsteam kann daher sicherstellen, dass das Verfahren so reibungslos wie möglich abläuft.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung im Aufenthaltsrecht
Als Full-Service-Kanzlei unterstützen unsere Anwälte ihre Mandanten auf vielfältige Weise bei der Verlängerung des Visums.
Neben der rechtlichen Beratung über die Anforderungen des Visums und die mit der Beantragung verbundenen Risiken, steuern unsere Anwälte das Antragsverfahren, indem sie die Unterlagen prüfen und sicherstellen, dass der Antrag korrekt ausgefüllt wird. Wir stehen zudem zur Verfügung, um den Geschäftsplan Ihres Unternehmens zu prüfen und zu ändern, falls dies erforderlich ist.
Im Streitfall übernehmen unsere Anwälte für Sie die Kommunikation mit den deutschen Behörden (z. B. Ausländerbehörde, regionale Handelskammern und regionale Wirtschaftsförderungsstellen). Sollte der Antrag abgelehnt werden, beraten wir Sie über die Einlegung von Rechtsmitteln und andere Möglichkeiten.
Was die Zusammenstellung der Unterlagen betrifft, so ist zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen je nach den besonderen Umständen variieren. Häufig werden jedoch die folgenden Dokumente benötigt:
- Ein gültiger Reisepass,
- Investitionsnachweis (z. B. Kontoauszüge),
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland,
- Nachweis einer Krankenversicherung,
- einen Lebenslauf,
- einen Geschäftsplan.
Unsere Anwälte werden Ihre Situation prüfen und Sie beraten, welche Unterlagen Sie benötigen.
Zeitrahmen für die Erneuerung des Investorenvisums
Bei der Beantragung der Verlängerung eines Investorenvisums sollten sich die Antragsteller bewusst sein, dass die Bearbeitung mehrere Wochen oder Monate dauern kann. Daher sollte die Verlängerung des Antrags viel früher als das Ablaufdatum des aktuellen Visums geplant werden. Unter Umständen kann es zu weiteren Verzögerungen kommen, weil zusätzliche Dokumente verlangt werden, was zu noch mehr Stress und einem Gefühl der Unsicherheit führen kann.
Durch die Zusammenarbeit mit unserem Rechtsteam können unsere Experten Ihren Antrag betreuen und sicherstellen, dass dieser alle Anforderungen erfüllt und in geordneter Weise ausgefüllt wird. Dank unserer Erfahrung können wir Sie hinsichtlich spezifischer Dokumente und Informationen beraten, die in Ihrem Fall erforderlich sein könnten. Darüber hinaus bleiben unsere Anwälte in Kontakt mit der Botschaft/dem Konsulat und anderen Behörden, um sicherzustellen, dass diese alles tun, um den Antrag zügig zu bearbeiten. Sollte es zusätzliche Methoden geben, mit denen der Antrag durch Priorisierung beschleunigt werden kann, werden unsere Anwälte Sie über diese Möglichkeiten beraten. Sobald das deutsche Investorenvisum verlängert wurde, ist es für weitere drei Jahre gültig.
Einspruch gegen die Ablehnung einer Verlängerung des Investorenvisums
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Erneuerung eines deutschen Investorenvisums abgelehnt wird. Die Antragsteller sollten nicht davon ausgehen, dass ihr Antrag ohne weiteres bewilligt wird. Die deutschen Behörden können einen Antrag aus verschiedenen Gründen ablehnen. So z. B., wenn sie nicht nachweisen können, dass die Investitionen und Geschäftstätigkeiten erfolgreich waren, wenn das Unternehmen nicht vorankommt, wenn das erforderliche Investitionskapital nicht vorhanden ist, wenn Betrugsvorwürfe erhoben werden oder, wenn nicht genügend Arbeitsplätze geschaffen wurden.
Antragsteller sollten daher unbedingt erwägen, mit Rechtsexperten zusammenzuarbeiten, bevor sie sich auf das Verfahren einlassen.
Angenommen, der Antrag auf Verlängerung des Investorenvisums wird abgelehnt. In diesem Fall kann es für den Antragsteller erforderlich sein, Deutschland zu verlassen. Er wird wahrscheinlich für einige Zeit nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Eine solche Entscheidung beruht auf dem Grund für die Ablehnung des Investorenvisums. Der Grund für die Ablehnung wird von den deutschen Behörden schriftlich mitgeteilt.
Eine Berufung gegen die Entscheidung ist nicht immer möglich, und in Fällen. In solchen Fällen muss der Antragsteller möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen. Die Rechtsbehelfsverfahren unterscheiden sich je nach dem Grund für die Ablehnung und je nachdem, welcher deutsche Staat die Verlängerung abgelehnt hat.
Angenommen, eine Partei möchte gegen die Entscheidung Berufung einlegen. In diesem Fall sollten Sie sich von einem professionellen Rechtsbeistand beraten lassen, da die Entscheidung der Behörde sorgfältig geprüft werden muss und untersucht werden muss, ob sie in ihrem Schreiben Rechtsbehelfsmöglichkeiten vorgesehen hat. Außerdem müssen Beweise gesammelt werden. Vor allem dann, wenn der Antragsteller geltend machen will, dass der ursprüngliche Antrag fehlerhaft war.
Die Kanzlei Schlun & Elseven berät Mandanten in allen Fragen der Anfechtung solcher Bescheide. Ebenso wie im Verlängerungsverfahren stehen unsere Anwälte zur Verfügung, um in Ihrem Namen mit den deutschen Behörden zu kommunizieren.
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