Gründung einer Holding-Gesellschaft

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Gründung einer Holding-Gesellschaft

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Sie möchten eine Holding-Gesellschaft in Deutschland gründen? Diese prestigereiche Unternehmensform hat viele Vorteile zu bieten – von der Steuerbefreiung über die Haftungsbeschränkung bis hin zu systematischem Vermögensaufbau mit günstiger Risikoverteilung. Diese Vorteile gelten allerdings nur dann, solange die Holding nicht selbst wirtschaftlich tätig wird. Da die Errichtung einer Holding-Struktur eine juristisch komplexe Aufgabe darstellt und mit Kosten verbunden ist, sollte Sie möglichst detailliert und unter Einbeziehung von Rechtsexperten geplant werden.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Unternehmensgründer/inne/n umfassenden Rechtsbeistand im Gesellschaftsrecht an. Egal, ob bei dem Entwurf der idealen Holding-Struktur, der Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge oder der Erledigung bürokratischer Aufgaben – unsere Anwälte begleiten Sie mit ihrem Fachwissen in jeder Phase der Holding-Gründung, damit Sie stets rechtssicher aufgestellt sind und alle Vorteile dieses Unternehmenskonzeptes ausschöpfen können. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

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Was ist eine Holding-Gesellschaft?

Bei einer Holding-Gesellschaft (auch Holding-Organisation oder lediglich Holding genannt) handelt es sich nicht um eine typische Rechtsform wie beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), sondern eher um eine Organisationsform bzw. -struktur für Unternehmen. Gemeint ist hier eine Struktur, die aus mindestens zwei Unternehmen besteht: einem übergeordneten Unternehmen (sog. Mutterunternehmen) sowie mindestens einem untergeordneten Unternehmen (sog. Tochterunternehmen). Dabei hält der Mutterkonzern Geschäftsanteile an den untergeordneten Tochterunternehmen und übernimmt die Funktion der Holding, während diese das eigentliche Geschäft betreiben.

Formen einer Holding

Insgesamt gibt es fünf verschiedene Arten/Formen einer Holding-Struktur:

Finanz- bzw. Vermögensholding

Die Finanz- oder Vermögensholding ist rein verwaltend tätig. Ein strategisches oder operatives Eingreifen erfolgt bei dieser Form von Holding nicht. Die genannte Variante einer Holdinggesellschaft fungiert vielmehr als interne Bank und dient der Optimierung des Flusses der finanziellen Ressourcen in der Holding. Die Tochterunternehmen sind hier strategisch unabhängig und übernehmen das operative Geschäft.

Management-Holding

Bei dieser Form einer Holding übernimmt das Mutterunternehmen vor allem strategisch überwachende sowie steuernde Funktionen der Tochterunternehmen. Dies erfolgt, insofern der Mutterkonzern z.B. die Führungspositionen der Tochterunternehmen bzw. die Besetzung dieser überwacht und oftmals als alleinige Entscheidungsinstanz fungiert. Trotz der übergeordneten Funktion des Mutterkonzerns haben die Tochterunternehmen die Möglichkeit, unabhängig tätig zu werden.

Operative Holding

Hier übernimmt das Mutterunternehmen geschäftsführende Tätigkeiten und ist in finanzieller, personeller sowie räumlicher Hinsicht den untergeordneten Unternehmen zumeist überlegen, sodass letztere in dieser Hinsicht vom Mutterkonzern abhängig sind. Bei der operativen Holding fungiert das Tochterunternehmen primär unterstützend, während der Mutterkonzern am Markt tätig ist und unter anderem Außenauftritte für die untergeordneten Unternehmen vorgibt. Diese Art von Holding stellt die traditionelle Form von großen Unternehmen dar.

Organisatorische Holding

Die organisatorische oder auch strukturelle Holding dient der internen Organisation eines Unternehmens bzw. der Gliederung dessen in unterschiedliche Bereiche. Diese Form der Holding wird oftmals angewendet, wenn ein neuer risikobehafteter Geschäftsbereich geplant ist. Dieser kann sodann in einen untergeordneten Tochterkonzern ausgegliedert werden, sodass die anderen Unternehmen, im Falle des Scheiterns dieses Bereichs, unberührt bleiben.

Strategie-Holding

Diese Variante einer Holding ist dadurch gekennzeichnet, dass Mutter- und jegliche dazugehörigen Tochterunternehmen sich als Gruppe strategisch geschlossen nach außen hin präsentieren. Sie ähnelt der oben genannten Management-Holding.

Gründung einer Holding: Die Voraussetzungen

Auch bei der Gründung einer Holding ist zwischen verschiedenen Varianten zu unterscheiden. Möglich ist die Gründung, wenn:

  • mindestens zwei bereits bestehende Unternehmen eine Holding bilden,
  • ein bereits bestehendes und ein neu gegründetes Unternehmen verschmelzen oder
  • zwei neue Unternehmen gegründet werden, wobei eines davon das Mutter- und das andere das Tochterunternehmen bildet.

Bei der zuletzt genannten Variante zur Gründung einer Holding wird zumeist zunächst das Mutterunternehmen gegründet und erst anschließend die Tochtergesellschaften.

Grundsätzlich erfordert die Gründung einer Holding-Gesellschaft das Bestehen bzw. die Gründung mindestens zweier Unternehmen. Dabei kommen folgende Rechtsformen für die Unternehmen in Betracht:

  • Aktiengesellschaft (AG),
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Limited,
  • Unternehmergesellschaft (UG),
  • Mischformen.

Um den Zusammenschluss der Unternehmen zu einer Holding festzuhalten und somit die Holding-Gesellschaft zu gründen, muss ein Notartermin erfolgen. Sofern alle Unternehmen gegründet sind, erfolgt die Eintragung der Holding als Gesellschafter der Tochterunternehmen. Dabei werden die Anteile der Tochtergesellschaften – die zwischen 10 und 100 Prozent liegen – an die Holding-Gesellschaft überschrieben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & ElsevenGerne beantworten Ihnen gerne all Ihre Rechtsfragen. Sie erläutern Ihnen die verschiedenen – bei der Gründung eines Unternehmens in Betracht kommenden – Rechtsformen und prüfen, welche sich für Ihr Vorhaben am besten eignet. . Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der erforderlichen Anmeldung des Namens der Holding bei dem Marken- und Patentamt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Artikel „Gründung einer Gesellschaft in Deutschland“.

Kosten der Gründung

Die Kosten der Gründung einer Holding in Deutschland hängt von der zur Gründung eines neuen Unternehmens gewählten Rechtsform und infolgedessen von dem erforderlichen Startkapital ab. Sofern die Unternehmen bereits bestehen, gestaltet sich die Gründung der Holding daher wesentlich kostengünstiger.

Das bei der Gründung der oben genannten Rechtsformen erforderliche Mindeststartkapital beträgt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft 50.000 € und bei der einer GmbH 25.000 €. Zur Gründung einer UG genügt ein Mindestkapital von einem Euro, wobei hier zu bedenken ist, dass bei dieser Rechtsform jährliche Kosten in Höhe von ca. 800 € anfallen.

Weitere Kosten, die bei der Gründung einer Holding anfallen können, sind unter anderem:

  • Ausgaben bei der Anmeldung zum Gewerbe,
  • Kosten zur Eintragung in das Handelsregister,
  • Beitrag für die IHK,
  • Notarkosten.

Vorbereitung und Planung vor der Gründung

Vor der Gründung einer Holding sollte eine sorgfältige Vorbereitung sowie Planung Ihrerseits erfolgen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Gründung der Holding auch die Gründung eines oder mehrerer Unternehmen impliziert.

Folgende Schritte sind zur Gründung einer Holding notwendig:

  • Erstellen eines Businessplans: Sie sollten zunächst einen Businessplan erstellen und prüfen, welche Form von Holding für Sie und Ihr Vorhaben am geeignetste ist. Berücksichtigen Sie im Rahmen der Erstellung des Businessplans auch mögliche Risiken und treffen Sie zudem eine Entscheidung bezüglich der Frage, welche Gesellschaftsformen die Mutter- sowie Tochtergesellschaften haben sollen.
  • Finanzierung: Ein weiterer Aspekt, den Sie in Ihre Überlegungen zur Gründung einer Holding einbeziehen sollten, ist die finanzielle Situation. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie prüfen, ob die Finanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt ist.
  • Marketing: Auch sollten Sie ein Marketingkonzept für die verschiedenen Unternehmen im Voraus erstellt haben.

Vor- sowie Nachteile einer Holding

Die Gründung einer Holding in Deutschland bringt folgende Vor- sowie Nachteile mit sich:

Vorteile einer Holding

  • Steuerersparnisse: Sowohl das übergeordnete Mutterunternehmen als auch die Tochterunternehmen sind ihrer jeweiligen Rechtsform entsprechend steuerpflichtig. Doch werden bei der Veräußerung der von den untergeordneten Gesellschaften erzielten Gewinne an den Mutterkonzern lediglich 5% besteuert. Ebenso bildet der Aspekt, das bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen insgesamt 95% des Erlöses steuerfrei sind, einen Vorteil der Gründung einer Holding-Gesellschaft.
  • Verteilung von Risiken: Potenzielle Risiken werden verteilt und fallen nicht auf den Mutterkonzern zurück. Sofern beispielsweise ein neuer risikobehafteter Geschäftsbereich scheitert, der in einem untergeordneten Tochterunternehmen ausgegliedert wurde, bleiben die weiteren zugehörigen Unternehmen davon unberührt.
  • Haftungsausschluss und Schutz vor Insolvenz: Der Mutterkonzern haftet grundsätzlich nicht für die Tochterunternehmen.
  • Verlegung des Unternehmenssitzes der Holding in ein steuerlich vorteilhafteres Land möglich;
  • erleichterte Expansionsmöglichkeiten,
  • einfache Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche.

Nachteile einer Holding

  • Abhängigkeit der Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschaft,
  • höheres Risiko für Tochterunternehmen (siehe unter „Organisatorische Holding“),
  • höherer Verwaltungsaufwand durch die Anzahl an zu führenden Unternehmen: Es sind verschiedene Verträge, das Erfordernis einer eigenen Buchführung für jede untergeordnete Gesellschaft sowie die Erstellung mehrerer Jahresabschlüsse erforderlich.

Sollten Sie sich trotz dieser Nachteile für die Gründung einer Holding entscheiden, wenden Sie sich gerne für das weitere Vorgehen an unsere Rechtsexperten. Wir prüfen oder erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Businessplan und beraten Sie zu jedem Schritt umfassend. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um von unseren Dienstleistungen und unserer Expertise im Gesellschaftsrecht zu profitieren.

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