Rechtsbeistand bei Unternehmensgründung

Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Rechtsbeistand bei Unternehmensgründung

Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen für all Ihre Fragen rund um die Gründung sowie die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister zur Verfügung. Wir beraten Sie sowohl zu den Risiken wie auch Vorteilen der verschiedenen Unternehmensformen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Unsere Rechtsexperten arbeiten eng mit unseren Praxisgruppen für Steuer- und Arbeitsrecht zusammen, sodass stets die notwendige Fachkompetenz und Sorgfalt gewährleistet wird. Auf diese Weise sorgen wir für die Klärung aller rechtlichen Aspekte, damit Sie sich vollends auf die Unternehmensführung sowie den Eintritt in den deutschen Markt konzentrieren können.

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Unsere Dienstleistungen für Unternehmensgründer:innen

Beratung bezüglich der Unternehmensgründung
  • Ihre Rechte und Pflichten als Unternehmensgründer:innen
  • Wahl der Unternehmensform
  • Business Plan: Entwurf und Prüfung

  • Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages | Satzung

  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung ins Handelsregister | Transparenzregister
Litigation | Prozessführung
Dienstleistungen im Kontext

Die Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte im Überblick

Businessplan: Bei der Gründung eines Unternehmens sollte ein detaillierter Businessplan erstellt werden. Dieser Businessplan wird bei der Suche nach Investitionen, bei der Weiterentwicklung und Nachverfolgung des Fortschritts sowie bei der Erarbeitung von Lösungen für eventuelle Schwierigkeiten in der Zukunft verwendet. Zu empfehlen ist daher, von Beginn an den Businessplan umfassend, detailliert und sorgfältig auszugestalten. In einem umfangreichen Businessplan sollten die einzigartigen Aspekte eines Unternehmens herausgearbeitet und aufgezeigt werden, wo genau die Marktlücke für diese Geschäftsidee liegt. Er verschafft Investoren, potenziellen Partnern und Mitarbeitern Klarheit über die Ausrichtung und die Ziele des Unternehmens sowie die Chancen, die das Unternehmen nutzen möchte. Wir verfügen über ein Team von ausgezeichneten Rechtsexperten, die Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans unterstützen.

Gesellschaftsform: Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sollte zudem festlegen, welche Gesellschaftsform gegründet werden soll, um die im Plan festgelegten Ziele bestmöglich zu erreichen. Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen und ihre Vor- und Nachteile zeigen wir Ihnen noch in diesem Artikel auf. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Finanzen: Im nächsten Schritt muss sichergestellt werden, dass die notwendige Finanzierung für die präferierte und angestrebte Gesellschaftsform vorhanden ist. Der Finanzierungsbedarf für die Gründung einer GmbH unterscheidet sich stark von dem Unternehmen eines eingetragenen Einzelkaufmanns. In den unten verlinkten Artikeln werden die finanziellen Unterschiede bei der Gründung der verschiedenen Unternehmensarten genauer dargestellt.

Name des Unternehmens: Wenn der Businessplan, die Gesellschaftsform und die Finanzen geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um den Firmennamen. Einen einzigartigen und einprägsamen Namen zu kreieren, stellt zweifelsohne eine große und dennoch unerlässliche Herausforderung dar. Dabei ist es insbesondere wichtig, den Zielmarkt Ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen. Je nach Größe des Unternehmens kann es außerdem erforderlich sein, den Namen Ihres Unternehmens urheberrechtlich schützen zu lassen. Zu beachten ist, dass das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) die Verwendung von Firmen regelt und Bestimmungen wie das Irreführungsverbot (§18 HGB) und die Firmenunterscheidbarkeit (§30 HGB) enthält.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, GmbH und UG)

Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (wie z.B. Aktiengesellschaften (AGs), Privatunternehmen mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Unternehmergesellschaften (UGs)) in allen Fragen rund um die Eintragung ihrer Gesellschaft in das Handelsregister.

Die GmbH ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Unser Rechtsteam berät Gründer in Deutschland und im Ausland bei der Eintragung ihres Unternehmens in das Handelsregister und stellt sicher, dass der Prozess korrekt und ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Die UG ist eine neuere Ergänzung der anerkannten Kapitalgesellschaften in Deutschland. Diese Gesellschaftsform wurde speziell für Start-Up-Unternehmen entwickelt. Die UG weist viele Merkmale der GmbH auf. Sie ist jedoch eine flexiblere Unternehmensform, bei deren Gründung die finanziellen Hürden nicht so hoch sind wie bei der GmbH. Durch § 5a des GmbHG wurde die UG im Jahr 2008 gesetzlich verankert. Seitdem trägt diese Gesellschaftsform dazu bei, dass Deutschland immer beliebter für die Gründung von Start-Up-Unternehmen wird.

Aufgrund der Komplexität einer AG, ist eine professionelle Rechtsberatung stets zu empfehlen – unabhängig davon, ob das Ziel die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder die Expansion in den deutschen Markt ist. Unser Rechtsteam berät Unternehmer und Geschäftsführer weltweit in dieser Angelegenheit.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist der Public Limited Company (plc.) am nächsten. Die AG unterliegt den gleichen Steuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) wie die GmbH und gewährt eine beschränkte Haftung. Aktiengesellschaften sind nicht so zahlreich vertreten wie GmbHs, da sie in der Regel weit größere Unternehmen umfassen, die in verschiedenen Märkten tätig sind. Bei der Gründung einer AG in Deutschland sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Höhere Anforderungen an das Stammkapital: Aktiengesellschaften benötigen ein Stammkapital von mindestens 50.000 €. Dies umfasst sowohl Sacheinlagen und andere Vermögenswerte als auch eine direkte Finanzierung. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Registrierung der Gesellschaft ein Geldwert von mindestens 12.500 € hinterlegt werden muss.
  • Leichte Übertragung von Anteilen: Da Anteile an der Börse übertragen werden können, ist es für neue Investoren einfacher, Anteile zu erwerben. Dies kann bei der Finanzierung von neuen und teuren Projekten helfen. Der Zugang zu mehr oder neuen Finanzmitteln ist für die AG allgemein einfacher als für die GmbH oder UG.
  • Reputation: Aktiengesellschaften sind Unternehmen, die in der Regel ein hohes Ansehen innerhalb und außerhalb Deutschlands genießen. Diese Unternehmen sind häufig in verschiedenen Ländern tätig und haben Erfahrung in der Führung komplexer Geschäfte. Diese Unternehmensart zieht die besten Mitarbeiter, Manager und Vorstände an.
  • Transparenz: AGs sind Unternehmen, die in einer Art und Weise arbeiten, die sie dazu verpflichtet, ihre Bilanz jährlich zu veröffentlichen. Dies ermöglicht es Außenstehenden, den finanziellen Status des Unternehmens im Detail zu untersuchen. Eine AG muss daher auf besonders professionellem Niveau arbeiten.
  • Verwaltung und Bürokratie: Das Betreiben einer AG ist ein umfangreiches Unterfangen. Der Grad an Komplexität und Umfang an bürokratischen Anforderungen, die mit einem solchen Unternehmen verbunden sind, erfordern qualifizierte Unterstützung, um sicherzustellen, dass die AG nach den höchstmöglichen Standards arbeitet. Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung ist eine Notwendigkeit, um den reibungslosen Betrieb solcher Unternehmen zu gewährleisten.
  • Aktionäre: Erfolgreiche Aktiengesellschaften können eine Vielzahl von Aktionären anziehen, wobei die die einflussreichsten im Vorstand vertreten sind. Die Ausschüttung einer signifikanten Dividende an die Aktionäre ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass sie mit dem Unternehmen zufrieden sind. Die Hauptversammlung der Aktionäre entscheidet über die Besetzung des Vorstandes.

Eine AG agiert in der Regel als Marktführer, ist offen für die Risiken des Marktes und muss nach den höchsten Standards geführt und verwaltet werden. Je nach Größe des Unternehmens bietet der Weg über die GmbH die Vorteile der beschränkten Haftung ohne das gleiche Maß an Risiko. Wenn ein Unternehmen jedoch den Wechsel von einer GmbH zu einer AG in Erwägung zieht, wird dringend empfohlen, erfahrene Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht zu Rate zu ziehen, um die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens hinreichend zu berücksichtigen.

Vorteile der GmbH

  • Beschränkte Haftung: Auf das Privatvermögen von Geschäftsführern und Gesellschaftern kann nicht zugegriffen werden, sollte das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person. Daher wird das Privatvermögen der Geschäftsführer nicht als Teil des Gesellschaftsvermögens angesehen.
  • Glaubwürdigkeit: Besonders zum Anwerben potenzieller Investoren und Aktionäre ist die Ausgestaltung als GmbH durch ihre langjährige Etablierung im deutschen Rechtssystem essenziell. Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 € zum Zeitpunkt der Gründung (mindestens 12.500 € in Bar und der Rest in Form von Immobilien oder anderen Vermögenswerten). Diese Anforderung bietet ein bestimmtes Maß an Vertrauen, dass das Unternehmen über genügend Vermögenswerte verfügt, um seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
  • Eigenständige juristische Person: Als eigenständige juristische Person kann das Unternehmen Verträge abschließen, Rechtsstreitigkeiten führen und eigenes Eigentum besitzen.
  • Nicht auf deutsche Staatsbürger beschränkt: Für die Gründung einer GmbH ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer, die Geschäftsführer, die Gesellschafter etc. deutsche Staatsbürger oder Bürger der Europäischen Union sind. Zu erwähnen ist jedoch, dass eine Zuhilfenahme von Büros und Vertretungen der geschäftsführenden Gesellschafter in Deutschland zur Überwindung der Bürokratie, Umgang mit Finanzierungen und anderen Regelungsbereich hilfreich ist.
  • Gewisse Steuervorteile: Obwohl die GmbH einige zusätzliche Steuern in Form der Gewerbesteuer zahlen muss, gibt es erhebliche Vorteile in Form von Steuervergünstigungen. Bestimmte Vermögenswerte der Gesellschaft können von der Steuerrechnung abgeschrieben werden. Es ist jedoch ratsam, sich dahingehend vorher rechtlich umfassend beraten zu lassen.

Zu beachtende Punkte

  • Höhere Gründungsanforderungen: Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich, um die vollen Vorteile einer GmbH zu erhalten. Wie oben erwähnt, müssen mindestens 12.500 € in bar gezahlt werden. Auch andere Gebühren müssen in der Gründungsphase bezahlt werden. Unsere Anwälte werden Sie durch die Anforderungen für eine GmbH-Gründung in Deutschland führen.
  • Gesetzliche Anforderungen: Bei der Gründung einer GmbH muss sich der Unternehmer mit einer größeren rechtlichen Komplexität, mit umfangreicheren rechtlichen Anforderungen und Bürokratie auseinandersetzen. Dazu gehört der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, dessen notarielle Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes an dieser Stelle der Unternehmensgründung kann diesen Prozess beschleunigen und rechtlich absichern.
  • Steuern: Obwohl es bestimmte Steuervorteile in Bezug auf Vermögenswerte gibt, die bei der Zahlung von Steuern abgeschrieben werden können, sind einige zusätzliche Steuern zu zahlen, wie die Körperschaftsteuer (in Höhe von 15 %) die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag.
  • Rechenschaftspflicht: Eine GmbH muss am Ende des Jahres in ihrem Jahresabschluss Rechenschaft ablegen. Dies zeigt den Gesellschaftern und zukünftigen Investoren die inneren Vermögensvorgänge des Unternehmens und stellt sicher, dass die Verwendung der Gelder planmäßig erfolgt.

Bei der Entscheidung, ob die GmbH die richtige Gesellschaftsform Ihr Unternehmen ist, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • den finanziellen Zustand des Unternehmens,
  • ausreichende Vorbereitung des Businessplans, um die größeren Herausforderungen mit einer GmbH zu bewältigen,
  • das unternehmerische Umfeld in diesem Bereich (Sind die Wettbewerber auch als GmbH ausgestaltet?),
  • die Möglichkeit, das notwendige Stammkapital aufzubringen,
  • die Frage, ob die Erfahrungen und Kenntnisse im Unternehmen ausreichen, um sich für die Gründung einer GmbH zu entscheiden und die Umsetzung sicherzustellen.

Vorteile der UG

  • Geringere Anforderungen an das Stammkapital: Es muss nicht wie bei der GmbH-Gründung ein Stammkapital von 25.000 € geleistet werden. Tatsächlich beträgt der erforderliche Betrag (laut Gesetz) nur 1 €. Natürlich ist es ratsam, deutlich mehr zu investieren, wenn man potenzielle Investoren anwerben möchte, um die Finanzierung des Unternehmens zu planen.
  • Geringere finanzielle Anforderungen: Da sich die UG in erster Linie an Start-Up-Unternehmen richtet, ist auch der allgemeine finanzielle Aufwand für die Gründung deutlich geringer.
  • Beschränkte Haftung/Unabhängige juristische Person: Wie bei der GmbH profitieren die Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Gründung einer UG von der beschränkten Haftung. Die gegründete Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person und kann als solche Verträge abschließen, Gerichtsverfahren führen etc.
  • Möglichkeit der Umwandlung in eine GmbH: Eine UG kann in eine GmbH umgewandelt werden, wenn sie das erforderliche Stammkapital von 25.000 € eingezahlt hat. Dies ist allerdings keine Voraussetzung. Daher gibt es auch keinen Zeitrahmen, in dem dies erreicht werden müsste. Sobald eine UG jedoch dieses Stadium ihrer Entwicklung erreicht hat, ist die Registrierung des Unternehmens als GmbH und die damit einhergehenden Vorteile zu überdenken.

Aspekte, die zu beachten sind

  • Reputation: Während die GmbH in Deutschland bekannt und etabliert ist, gilt die UG weniger vertrauenswürdig oder finanziell solide wie eine GmbH. Bei der Suche nach Investoren oder Interessenanwerbung bei zukünftigen Gesellschaftern, lohnt es sich daher, Zeit und Mühe in den Businessplan zu investieren. Außerdem ist sicherzustellen, dass ein ausreichender Betrag zur Verfügung steht, um die Kosten der Gründung zu bewältigen.
  • Stammkapitalanforderungen: Obwohl die Anforderungen an das Stammkapital bei der UG deutlich geringer sind als bei der GmbH, muss das Stammkapital in voller Höhe als Geldwert vorhanden sein. Sacheinlagen werden im Gegensatz zur GmbH nicht angerechnet.
  • Ansparungen: Es ist vorgeschrieben, dass die UG 25% ihres Jahresgewinns anspart. Dieser Betrag kann nicht als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Diese Vorschrift gilt nicht für GmbHs. Durch das Ansparen dieses Betrages können UGs jedoch die finanziellen Reserven aufbauen, um sich später als GmbH zu etablieren.

Bei der Entscheidung, ob die UG die passende Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen ist, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • die finanziellen Mittel und das Stammkapital, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen,
  • der wirtschaftliche Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, da einige Geschäftsbereiche für die UG-Gründung offener sind als andere,
  • die Frage, ob das Unternehmen plant, in Zukunft eine GmbH zu werden.

Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG)

Personengesellschaften werden von Unternehmern genutzt, um ihre Ressourcen zu bündeln und sich durch eine Zusammenarbeit auf dem Markt zu etablieren. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Formen von Personengesellschaften, die sich in Bezug auf Haftung, Zweck und Gründung deutlich unterscheiden.

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Anmeldung aller Formen von Personengesellschaften und betreuen sie auch weiterhin nach der Gründung Ihres Unternehmens. Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte und Pflichten, helfen bei der Änderung des Geschäftsmodells, der Eintragung der Gesellschaft und unterstützen

Sie bei der Expansion in neue Märkte. Wir stellen zudem sicher, dass Ihr Unternehmen den geforderten Compliance-Bestimmungen nachkommt.

Zu den Gesellschaftsformen in Deutschland gehört zudem die Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei diesem Modell sind die Gesellschafter entweder Kommanditisten mit beschränkter Haftung oder Komplementäre mit unbeschränkter Haftung. Die Komplementäre haben eine aktivere Rolle in der Unternehmensführung und treffen im Allgemeinen die täglichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Gesellschaft. Der Kommanditist fungiert dagegen in erster Linie als Investor. Aus diesem Modell hat sich zudem das Geschäftsmodell der GmbH & Co. KG entwickelt, das in der deutschen Wirtschaft weitverbreitet ist.

Vorteile einer OHG

Ähnlich wie beim Einzelkaufmann ergeben sich die Vorteile hier aus der Möglichkeit der einfachen Gründung dieser Gesellschaftsform, der unabhängigen Arbeit und der Geschäftsführung durch die Gesellschafter sowie aus der Tatsache, dass die Gewinne ausschließlich den Gesellschaftern zufließen. Außerdem ist zu erwähnen, dass die OHG hinsichtlich gewerblicher Tätigkeiten grundsätzlich eine seriöse und etablierte Unternehmensform ist. Damit kann es einfacher sein, finanzielle Unterstützung von Banken und Investoren zu erhalten.

  • Selbstständigkeit: Die Gesellschafter können die OHG eigenständig führen und müssen nicht den Anforderungen eines Vorstandes genügen.
  • Einfachheit der Gründung: Für die OHG bedarf es lediglich eines notariellen Gesellschaftsvertrages. Eine Satzung oder ähnlicher bürokratischer Aufwand ist für die Gründung nicht erforderlich. Auch die Kosten für die Gründung einer OHG sind im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen stark reduziert. Es ist außerdem kein Stammkapital erforderlich.
  • Reputation: Offene Handelsgesellschaften haben auf dem Wirtschaftsmarkt grundsätzlich einen besseren Ruf als die Unternehmen eines eingetragenen Kaufmanns oder einer GbR. Dies gilt auch für die Verschaffung von zusätzlichen Finanzmitteln.
  • Rechtspersönlichkeit: Obwohl die OHG keine eigenständige, von ihren Gesellschaftern getrennte juristische Person ist, verfügt sie über bestimmte rechtliche Eigenschaften. Zum Beispiel können Klagen von und gegen die Gesellschaft selbst geführt werden.
  • Offenlegung: Die OHG ist nicht verpflichtet, ihre Konten öffentlich zu offenzulegen.

Zu beachtende Punkte

Bei der OHG sind die gängigen kritischen Aspekte zu Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung zu beachten. Die OHG hat zwar eine gewisse Rechtspersönlichkeit, gewährt den Gesellschaftern aber keinen Schutz hinsichtlich der Haftung. Die Haftungsproblematik kann die einzelnen Gesellschafter auch noch nach der Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden aus der Gesellschaft im Rahmen Nachhaftung betreffen. Die Haftung der Gesellschafter kann dabei auch über das hinausgehen, was ursprünglich im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde. Wenn zum Beispiel im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist, dass Gesellschafter A für 60 % der Haftung im Unternehmen verantwortlich ist und Gesellschafter B für die anderen 40 %, kann B im Außenverhältnis weiterhin zur Verantwortung gezogen werden, wenn A zahlungsunfähig ist.

  • Unbeschränkte Haftung: Im Falle finanzieller Schwierigkeiten kann auf das private Vermögen der Gesellschafter zugegriffen werden.
  • Steuern: Die Steuerverpflichtung umfasst die Einkommensteuer der Gesellschafter. Für die OHG gelten keine Körperschaftsteuersätze.
  • Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse: Die OHG muss Aufzeichnungen und aktuelle Jahresabschlüsse in Form von Gewinn- und Verlustrechnungen führen. Diese müssen dem Handelsregister am Ende des Geschäftsjahres vorgelegt werden.
  • Auflösung der Partnerschaft: Die Auflösung einer OHG ist grundsätzlich simpel, da es lediglich einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern bedarf. Allerdings müssen sich die Gesellschafter darüber im Klaren sein, dass durch die Auflösung nicht die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft beendet wird, sondern eine Nachhaftung besteht.
  • Wandel der GbR in OHG: Die OHG ist immer auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet, sodass der Gesellschaftszweck im Gegensatz zur GbR darauf beschränkt ist. Erreicht eine GbR bei einer gewerblichen Tätigkeit eine bestimmte Umsatzgrenze wandelt sie sich automatisch in eine OHG und ist als solche ins Handelsregister einzutragen. Die ausschlaggebende Grenze kann erreicht sein, wenn der Umsatz über 250.000 € liegt und wenn sie fünf oder mehr Mitarbeiter beschäftigt.

In einer OHG als etablierte und seriöse Gesellschaftsform können sich zwei oder mehr Unternehmer zusammenschließen, um ihre Ressourcen und ihr Know-how zu bündeln. Sie bietet ein gewisses Maß an Kontrolle und ist einfacher zu gründen als eine GmbH. Jedoch ist durch die unbeschränkte Haftung ein gewisses Risiko mit dieser Gesellschaftsform verbunden. Daher sollte abgewogen werden, ob evtl. eine UG oder GmbH besser für die Umsetzung der persönlichen Ziele und des Geschäftsmodells geeignet ist. Bei der Entscheidung über die Unternehmensgründung und der Wahl der Gesellschaftsform empfiehlt sich dringend eine fachkundige rechtliche Beratung.

Vorteile des KG-Gesellschaftsmodells

  • Einfache Etablierung: Die KG ist unkompliziert in der Gründung. Grundlegend für die Gründung einer KG ist der Gesellschaftsvertrag, der den Zweck der Gesellschaft, die Geschäftsziele, die Benennung des Komplementärs und des Kommanditisten festlegt. Die Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag der KG sind insgesamt geringer als die eines Gesellschaftsvertrages einer GmbH.
  • Element der beschränkten Haftung: Da die KG den Kommanditisten eine beschränkte Haftung einräumt, bietet sie einen Anreiz für größere Investitionen.
  • Größeres Maß an Kontrolle: Durch die Ausgestaltung als Personengesellschaft haben die geschäftsführenden Komplementäre mehr Kontrolle über die Ziele der Firma, als sie es in einer GmbH hätten. Auch der Anteil am Gewinn des Unternehmens ist je nach Art der KG häufig höher.
  • Gesellschafterwechsel: Mit den richtigen Ausarbeitungen und Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag der KG sollte es nur wenige Störungen beim Wechsel der Gesellschafter geben.
  • Flexibilität: Mit den Komplementären und damit persönlich haftenden Gesellschaftern als Geschäftsführer gibt es eine größere Flexibilität für die Art und Weise der Unternehmensführung als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Komplementär, der ein besonders hohes Risiko trägt, soll im Gegenzug auch die Entscheidung für die KG treffen können.

Zu beachtende Punkte:

  • Buchführung: Die Anforderungen an die Buchführung sind bei der Kommanditgesellschaft vergleichbar weniger anspruchsvoll als bei einer GmbH oder AG. Wie aber bei allen Unternehmen müssen sie sicherstellen, dass sie ihre Aufzeichnungen dokumentieren und sicher aufbewahren. Am Ende des Jahres müssen sie ihre Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Bilanz beim Handelsregister einreichen.
  • Steuern: Eine KG ist als solche nicht körperschaftsteuerpflichtig. Ist jedoch der unbeschränkt haftende Komplementär eine GmbH oder UG (Gmbh & Co. KG/UG & Co. KG), so ist die Steuerpflicht der KG ein Teil der von dieser Kapitalgesellschaft zu zahlenden Körperschaftsteuer. Andernfalls wird die Steuerpflicht als Teil ihrer Einkommensteuerpflicht für natürliche Personen berechnet.
  • Unbeschränkte Haftung des Komplementärs: Es ist zu bedenken, dass der Komplementär bei diesem Modell ein besonderes Risiko eingeht. Bei rechtlichen oder finanziellen Problemen der KG, kann neben dem Gesellschaftsvermögen auch das persönliche Vermögen gefährdet sein.
  • Zweck: Eine KG ist eine Gesellschaft mit kommerziellen Zwecken. Das bedeutet, dass sie den Vorschriften des HGB unterliegt und handelsregisterpflichtig ist.

    Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört – ebenso wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), der Einzelunternehmer/ eingetragener Kaufmann (e.K.) und der Komplementär in einer Kommanditgesellschaft (KG) – zu den Gesellschaftsformen mit unbeschränkter Haftung. Anders als bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist bei der GbR der Gesellschaftszweck allerdings nicht nur auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt. Sie umfasst auch gemeinnützige, künstlerische und andere nicht-kommerzielle Zwecke. Folglich unterliegt die GbR auch nicht den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, §§ 705 – 740). Die GbR eignet sich insbesondere für Existenzgründer, Freiberufler oder andere Zusammenschlüsse von Personen, die zusammenarbeiten wollen und ein gemeinsames Projekt anstreben, bei dem es nicht ausschließlich um finanziellen Gewinn geht.

    Bei der Gründung einer solchen Partnerschaft sollten die folgenden Aspekte beachten werden:

    • Kapitalbedarf: Es gibt keine formalen Anforderungen hinsichtlich eines bestimmten finanziellen Betrags, um die Gesellschaft zu gründen. Sind jedoch zur Erreichung des bestimmten Gesellschaftszwecks finanzielle Mittel erforderlich, sollte bereits zu Beginn sichergestellt werden, dass diese Mittel tatsächlich auch erbracht werden können.
    • Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden. Die Inhalte dieses Vertrags und der Vereinbarungen sind aber ohne schriftlichen Nachweis nur schwer durchsetzbar. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag legt die Ziele des Zusammenschlusses, die Verantwortlichkeiten der einzelnen Gesellschafter und die Regeln in Bezug auf Abstimmungsverfahren, Verteilung von Anteilen und Verwaltung der erzielten Gewinne/Verluste fest. Es wird empfohlen, sich bei der Formulierung und Erarbeitung eines solchen umfangreichen Vertrags rechtlich beraten zu lassen, um ihn klar und verbindlich zu erstellen.
    • Registrierung: Im Gegensatz zur OHG muss die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie muss jedoch ggf. beim Finanzamt angemeldet werden.
    • Flexibilität: Die GbR ist insofern flexibler als die OHG, als dass sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist und nicht den strengen Anforderungen des HGB für Kaufleute unterliegt. Die GbR muss auch nicht beim Handelsregister angemeldet werden. Der Zweck der GbR muss nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes oder die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein, sondern kann auch andere Ziele verfolgen.
    • Teilung der Kosten: Die Teilung der Kosten ist ein genereller Vorteil von Personengesellschaften für Unternehmer und Freiberufler und gilt auch für offene Handelsgesellschaften. Durch die Gründung einer Personengesellschaft werden die Kosten für die Gründung und für die laufenden Geschäfte der Gesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt. Dies reduziert die finanzielle Belastung für jeden Unternehmer.
    • Expertise/Arbeitsteilung: Durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können sich die Gesellschafter stärker auf die eigene Expertise zur Verbesserung des Geschäfts bzw. des Gesellschaftszwecks konzentrieren.
    • Kapitalbedarf: Die Gründung einer GbR ist recht einfach, da es im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen in Deutschland keine Anforderungen an finanzielle Mittel oder die Erbringung eines Stammkapitals gibt.
    • Erleichterung der Gründung: Wie bereits erläutert, sind die Anforderungen an die Gründung einer GbR sehr überschaubar, insbesondere im Vergleich zur GmbH.
    • Unbeschränkte Haftung: Die GbR ist eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung und stellt daher ein größeres Haftungsrisiko für die Gesellschafter dar. Sollte ein Gesellschafter in rechtliche/finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann es sein, dass die anderen Gesellschafter auch für seinen Haftungsanteil finanziell einstehen müssen. Die Gesellschafter haften nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem persönlichen Vermögen.
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Sobald die GbR gewerblich tätig wird, also auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist und sich damit der Gesellschaftszweck wandelt, wird sie automatisch zu einer offenen Handelsgesellschaft. Außerdem muss die gewerbliche Tätigkeit einen gewissen Umfang erreicht haben. Im Allgemeinen wird ein ausreichender Umfang für die Umwandlung angenommen, wenn die GbR einen Umsatz von 250.000 € pro Jahr erwirtschaftet und fünf oder mehr Mitarbeiter beschäftigt. Sie unterliegt ab diesem Zeitpunkt den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB).
    • Wahl des Namens: Eine GbR ist in der Wahl des Geschäftsnamens eingeschränkt, da die Firma den Namen von mindestens einem der Partner enthalten muss. Der Geschäftsname kann auch Informationen über den Zweck des Unternehmens enthalten.
    • Steuern: Die Gesellschafter zahlen die Steuern für die GbR im Rahmen ihrer eigenen Einkommensteuererklärungen. Die Personengesellschaft selbst zahlt Gewerbesteuer und muss ggf. Umsatzsteuer abführen, je nachdem, ob es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt.

      Unternehmensgründung als Einzelunternehmen / eingetragener Kaufmann (e. K.)

      Beim Einzelunternehmen wirtschaftet in der Regel eine Person unter ihrem eigenen Namen. Daher gibt es keine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Person, die es betreibt. Diese Unternehmensform ist nicht nur am einfachsten zu gründen. Der Gründer hat auch die größte Kontrolle über sein Unternehmen. Dabei ist allerdings die Unterscheidung von Einzelkaufleuten und Freiberuflern zu beachten. Das Einzelunternehmen als Unternehmensform ist mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden und eignet sich grundsätzlich nur für kleine Unternehmen.

      Sollten Sie eine Unternehmensgründung in Deutschland erwägen, ist die Kanzlei Schlun & Elseven Ihr erster Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Schritten mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht weisen Sie auf die Vorteile und Risiken der verschiedenen Geschäftsmodelle und Gesellschaftsformen hin und sprechen auf Grundlage Ihrer Geschäftsidee eine klare Empfehlung aus, welche Rechtsform für Ihre Gesellschaft vorzuziehen ist. Nutzen Sie gerne das unten stehende Online-Formular, um uns zu kontaktieren.

      • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Der Aufwand, ein Unternehmen als eingetragener Kaufmann (e.K.) zu gründen, ist sehr gering im Vergleich zu anderen Unternehmensformen.
      • Selbstständigkeit: Als eingetragener Kaufmann kann der Unternehmer wichtige Entscheidungen für das Unternehmen treffen, ohne sich mit Gesellschaftern und anderen Parteien abzusprechen zu müssen.
      • Gewinnausschüttung: Das Fehlen anderer Gesellschafter im Unternehmen bedeutet auch, dass die Gewinne des Unternehmens dem Einzelkaufmann selbst zufließen und nicht aufgeteilt werden.
      • Offenlegung von Einkünften: Die Anforderungen an die Buchhaltung sind bei Einzelunternehmern im Vergleich zu anderen Unternehmensformen deutlich reduziert. Es besteht auch keine Verpflichtung für den Einzelunternehmer, seinen Geschäftsbilanz zu veröffentlichen.
      • Niedrige Startkosten: Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen ist die finanzielle Belastung für die Gründung eines Unternehmens als eingetragener Kaufmann e. K. weitaus geringer. Die Gebühren für die Registrierung im Handelsregister liegen in der Regel im zweistelligen Bereich. Es gibt keine Mindestanforderungen an das Stammkapital oder Rücklagen. Es ist jedoch zu beachten, dass man bei der Gründung eines solchen Unternehmens über die nötigen finanziellen Mittel verfügen sollte, um die laufenden Geschäfte des Unternehmens tragen zu können.
      • Risiko der unbeschränkten Haftung: Da das Unternehmen nicht vom eingetragenen Kaufmann getrennt ist, haftet dieser für den Fortbestand des Unternehmens. Sollte das Unternehmen somit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann auf das Privatvermögen des Einzelkaufmannes zugegriffen werden.
      • Investition: Es kann sich als schwierig erweisen, externe Investitionen von Banken und Investoren zu erhalten, da ohne gesondertes Unternehmens- oder Gesellschaftsvermögen ein besonders hohes Investitionsrisiko besteht. Außerdem sind Unternehmen von Einzelkaufmännern in der Regel klein ausgestaltet, sodass ihre Attraktivität als Investitionsmöglichkeit oft stark eingeschränkt ist.
      • Verantwortung: Neben dem positiven Effekt der Unabhängigkeit als Einzelkaufmann kann jedoch das Maß an Verantwortung, das mit einem solchen Unternehmen verbunden ist, nachteilig sein.
      • Finanzielle Verwaltung: Als eingetragener Kaufmann ist der Unternehmer allein dafür verantwortlich, dass die relevanten Steuern und andere Verbindlichkeiten innerhalb der vorausgesetzten Fristen bezahlt werden. Er muss zudem sicherstellen, dass er die Geschäftsbücher auf dem neuesten Stand hält und hat dahingehend im Zweifel (noch) keine besondere fachkundige Unterstützung oder die finanziellen Mittel dazu.
      • Diese Form der Unternehmensführung birgt das größte Risiko hinsichtlich der persönlichen Haftung. Es ist jedoch auch erwähnenswert, dass die Gründung bzw. der Beginn der Geschäftstätigkeit besonders einfach ist. Die Führung eines Geschäftsmodells als eingetragener Kaufmann (e.K.) kann somit eine attraktive Möglichkeit sein, ein Unternehmen und eine Geschäftsidee in Deutschland zu starten. Es gibt auch andere Formen von individuellen Geschäftsmodellen, wie z.B. Ein-Personen-GmbHs und Ein-Personen-UGs. Besteht für Sie die Unsicherheit, welcher Weg für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, wenden Sie sich gerne an uns, um sich bei der Gründung eines Unternehmens beraten zu lassen.

        Franchising in Deutschland: Unsere rechtlichen Dienstleistungen

        Das Franchiserecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, sodass es in Deutschland zurzeit noch keine spezifische franchise-bezogenen Regelungen gibt. Aufgrund dessen ist es oftmals schwierig den Überblick zu behalten.

        Vor diesem Hintergrund ist es daher ratsam, einen Anwalt für Franchiserecht zu konsultieren. Die Anwälte von Schlun & Elseven bieten Ihnen umfassende Rechtsberatung, damit dem erfolgreichen Aufbau Ihres Franchiseunternehmens sowie der Entwicklung eines Franchisesystems nichts mehr im Wege steht.

        Unser Team berät Sie unter anderem bei der Erstellung sowie Überprüfung des Franchisevertrags, der Registrierung des Unternehmens, bei jeglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Franchisenehmer und Franchisegebern sowie bei alltäglichen Fragen zur Führung eines Franchiseunternehmens.

        Steuerrechtliche Unterstützung für Unternehmen

        Ein Anwalt für Steuerrecht ist für jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, von unschätzbarem Wert.

        Unternehmen werden tagtäglich mit zahlreichen Steuern sowie Gesetzen konfrontiert, wie beispielsweise der Umsatz-, Gewerbe-, Körperschafts-, Einkommens- und Kapitalertragssteuern. Oft hängt die Bedeutung einer bestimmten Steuer von einer Vielzahl von Faktoren ab, einschließlich der Art des von Ihnen betriebenen Unternehmens und der Frage, ob Ihr Unternehmen Steuerbefreiung beantragen kann.

        Unsere Anwälte beurteilen die steuerliche Situation Ihres Unternehmens und verteidigen Sie bei eventuellen Steuerstreitigkeiten, indem sie Sie für den Fall einer Steuerfahndung über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.

        Start-Up-Unternehmen in Deutschland

        Deutschland gilt als eines der wichtigsten Zentren für Unternehmensgründungen in Europa. Seine Beliebtheit als Standort für Start-Up-Unternehmen ist auf den Zugang zu Risikokapitalfonds sowie die geringe Marktbeherrschung durch Monopole und Großunternehmen zurückzuführen. Berlin, Frankfurt, München sowie weitere deutsche Städte haben sich als beliebte Standorte für solche Unternehmen erwiesen. Allerdings stehen Start-Up-Unternehmen sowie Existenzgründer vor einer Vielzahl finanzieller, organisatorischer, strategischer und rechtlicher Herausforderungen.

        Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassende rechtliche Betreuung und berät Ihr Unternehmen in den Bereichen Finanzierung, Strategie sowie deutsches Recht. Unsere Anwälte begleiten Sie von der Vorbereitungs-, Gründungs-, Entwicklungs- und Wachstumsphase bis hin zur Reifephase und einem möglichen Verkauf Ihres Unternehmens. Wir begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung und ermöglichen Ihrem Unternehmen eine solide rechtliche Basis.

        Als Full-Service-Kanzlei beraten wir Unternehmer im Arbeitsrecht, im Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zur Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von vertragsrechtlichen Ansprüchen. Unsere Anwälte unterstützen Sie zudem bei Verhandlungen mit Investoren, Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Händlern.

        Business Immigration nach Deutschland

        Das Rechtsteam von Schlun & Elseven ist auf die Unterstützung von Investoren und Unternehmen aus Drittstaaten bei deren Ansiedlung in Deutschland spezialisiert. Nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes können Unternehmer ein Visum für eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland beantragen. Allerdings muss das Geschäftskonzept vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sorgfältig geprüft und an die Anforderungen des deutschen Gesetzes angepasst werden. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Visums sind unter anderem:

        • wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf,
        • positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und
        • eine Finanzierung, die durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.

        Ob diese Bedingungen erfüllt werden, beurteilt die zuständige Behörde anhand solcher Kriterien wie:

        • die Tragfähigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsplans,
        • die einschlägige Geschäftserfahrung des Antragstellers,
        • die Höhe der in Deutschland zu investierenden Mittel,
        • die Auswirkung des Unternehmens auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
        • der Beitrag des Projekts zu Innovation und Forschung.

        Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen Sie während des gesamten Prozesses zur Erhaltung einer Aufenthaltsgenehmigung.

        Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

        Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht

        Jens Schmidt

        Rechtsanwalt

        Rechtsanwalt Martin Halfmann

        Rechtsanwalt

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        Dr. Simon Krämer

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