Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen für all Ihre Fragen rund um die Gründung sowie die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister zur Verfügung. Wir beraten Sie sowohl zu den Risiken wie auch Vorteilen der verschiedenen Unternehmensformen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Unsere Rechtsexperten arbeiten eng mit unseren Praxisgruppen für Steuer- und Arbeitsrecht zusammen, sodass stets die notwendige Fachkompetenz und Sorgfalt gewährleistet wird. Auf diese Weise sorgen wir für die Klärung aller rechtlichen Aspekte, damit Sie sich vollends auf die Unternehmensführung sowie den Eintritt in den deutschen Markt konzentrieren können.
Die Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte im Überblick
Businessplan: Bei der Gründung eines Unternehmens sollte ein detaillierter Businessplan erstellt werden. Dieser Businessplan wird bei der Suche nach Investitionen, bei der Weiterentwicklung und Nachverfolgung des Fortschritts sowie bei der Erarbeitung von Lösungen für eventuelle Schwierigkeiten in der Zukunft verwendet. Zu empfehlen ist daher, von Beginn an den Businessplan umfassend, detailliert und sorgfältig auszugestalten. In einem umfangreichen Businessplan sollten die einzigartigen Aspekte eines Unternehmens herausgearbeitet und aufgezeigt werden, wo genau die Marktlücke für diese Geschäftsidee liegt. Er verschafft Investoren, potenziellen Partnern und Mitarbeitern Klarheit über die Ausrichtung und die Ziele des Unternehmens sowie die Chancen, die das Unternehmen nutzen möchte. Wir verfügen über ein Team von ausgezeichneten Rechtsexperten, die Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans unterstützen.
Gesellschaftsform: Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sollte zudem festlegen, welche Gesellschaftsform gegründet werden soll, um die im Plan festgelegten Ziele bestmöglich zu erreichen. Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen und ihre Vor- und Nachteile zeigen wir Ihnen noch in diesem Artikel auf. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Finanzen: Im nächsten Schritt muss sichergestellt werden, dass die notwendige Finanzierung für die präferierte und angestrebte Gesellschaftsform vorhanden ist. Der Finanzierungsbedarf für die Gründung einer GmbH unterscheidet sich stark von dem Unternehmen eines eingetragenen Einzelkaufmanns. In den unten verlinkten Artikeln werden die finanziellen Unterschiede bei der Gründung der verschiedenen Unternehmensarten genauer dargestellt.
Name des Unternehmens: Wenn der Businessplan, die Gesellschaftsform und die Finanzen geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um den Firmennamen. Einen einzigartigen und einprägsamen Namen zu kreieren, stellt zweifelsohne eine große und dennoch unerlässliche Herausforderung dar. Dabei ist es insbesondere wichtig, den Zielmarkt Ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen. Je nach Größe des Unternehmens kann es außerdem erforderlich sein, den Namen Ihres Unternehmens urheberrechtlich schützen zu lassen. Zu beachten ist, dass das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) die Verwendung von Firmen regelt und Bestimmungen wie das Irreführungsverbot (§18 HGB) und die Firmenunterscheidbarkeit (§30 HGB) enthält.
Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG)
Personengesellschaften werden von Unternehmern genutzt, um ihre Ressourcen zu bündeln und sich durch eine Zusammenarbeit auf dem Markt zu etablieren. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Formen von Personengesellschaften, die sich in Bezug auf Haftung, Zweck und Gründung deutlich unterscheiden.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Anmeldung aller Formen von Personengesellschaften und betreuen sie auch weiterhin nach der Gründung Ihres Unternehmens. Wir erläutern Ihnen Ihre Rechte und Pflichten, helfen bei der Änderung des Geschäftsmodells, der Eintragung der Gesellschaft und unterstützen
Sie bei der Expansion in neue Märkte. Wir stellen zudem sicher, dass Ihr Unternehmen den geforderten Compliance-Bestimmungen nachkommt.
Zu den Gesellschaftsformen in Deutschland gehört zudem die Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei diesem Modell sind die Gesellschafter entweder Kommanditisten mit beschränkter Haftung oder Komplementäre mit unbeschränkter Haftung. Die Komplementäre haben eine aktivere Rolle in der Unternehmensführung und treffen im Allgemeinen die täglichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Gesellschaft. Der Kommanditist fungiert dagegen in erster Linie als Investor. Aus diesem Modell hat sich zudem das Geschäftsmodell der GmbH & Co. KG entwickelt, das in der deutschen Wirtschaft weitverbreitet ist.
Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört – ebenso wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), der Einzelunternehmer/ eingetragener Kaufmann (e.K.) und der Komplementär in einer Kommanditgesellschaft (KG) – zu den Gesellschaftsformen mit unbeschränkter Haftung. Anders als bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist bei der GbR der Gesellschaftszweck allerdings nicht nur auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt. Sie umfasst auch gemeinnützige, künstlerische und andere nicht-kommerzielle Zwecke. Folglich unterliegt die GbR auch nicht den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, §§ 705 – 740). Die GbR eignet sich insbesondere für Existenzgründer, Freiberufler oder andere Zusammenschlüsse von Personen, die zusammenarbeiten wollen und ein gemeinsames Projekt anstreben, bei dem es nicht ausschließlich um finanziellen Gewinn geht.
Bei der Gründung einer solchen Partnerschaft sollten die folgenden Aspekte beachten werden:
- Kapitalbedarf: Es gibt keine formalen Anforderungen hinsichtlich eines bestimmten finanziellen Betrags, um die Gesellschaft zu gründen. Sind jedoch zur Erreichung des bestimmten Gesellschaftszwecks finanzielle Mittel erforderlich, sollte bereits zu Beginn sichergestellt werden, dass diese Mittel tatsächlich auch erbracht werden können.
- Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden. Die Inhalte dieses Vertrags und der Vereinbarungen sind aber ohne schriftlichen Nachweis nur schwer durchsetzbar. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag legt die Ziele des Zusammenschlusses, die Verantwortlichkeiten der einzelnen Gesellschafter und die Regeln in Bezug auf Abstimmungsverfahren, Verteilung von Anteilen und Verwaltung der erzielten Gewinne/Verluste fest. Es wird empfohlen, sich bei der Formulierung und Erarbeitung eines solchen umfangreichen Vertrags rechtlich beraten zu lassen, um ihn klar und verbindlich zu erstellen.
- Registrierung: Im Gegensatz zur OHG muss die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie muss jedoch ggf. beim Finanzamt angemeldet werden.
Unternehmensgründung als Einzelunternehmen / eingetragener Kaufmann (e. K.)
Beim Einzelunternehmen wirtschaftet in der Regel eine Person unter ihrem eigenen Namen. Daher gibt es keine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Person, die es betreibt. Diese Unternehmensform ist nicht nur am einfachsten zu gründen. Der Gründer hat auch die größte Kontrolle über sein Unternehmen. Dabei ist allerdings die Unterscheidung von Einzelkaufleuten und Freiberuflern zu beachten. Das Einzelunternehmen als Unternehmensform ist mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden und eignet sich grundsätzlich nur für kleine Unternehmen.
Sollten Sie eine Unternehmensgründung in Deutschland erwägen, ist die Kanzlei Schlun & Elseven Ihr erster Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Schritten mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht weisen Sie auf die Vorteile und Risiken der verschiedenen Geschäftsmodelle und Gesellschaftsformen hin und sprechen auf Grundlage Ihrer Geschäftsidee eine klare Empfehlung aus, welche Rechtsform für Ihre Gesellschaft vorzuziehen ist. Nutzen Sie gerne das unten stehende Online-Formular, um uns zu kontaktieren.
Steuerrechtliche Unterstützung für Unternehmen
Ein Anwalt für Steuerrecht ist für jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, von unschätzbarem Wert.
Unternehmen werden tagtäglich mit zahlreichen Steuern sowie Gesetzen konfrontiert, wie beispielsweise der Umsatz-, Gewerbe-, Körperschafts-, Einkommens- und Kapitalertragssteuern. Oft hängt die Bedeutung einer bestimmten Steuer von einer Vielzahl von Faktoren ab, einschließlich der Art des von Ihnen betriebenen Unternehmens und der Frage, ob Ihr Unternehmen Steuerbefreiung beantragen kann.
Unsere Anwälte beurteilen die steuerliche Situation Ihres Unternehmens und verteidigen Sie bei eventuellen Steuerstreitigkeiten, indem sie Sie für den Fall einer Steuerfahndung über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.
Start-Up-Unternehmen in Deutschland
Deutschland gilt als eines der wichtigsten Zentren für Unternehmensgründungen in Europa. Seine Beliebtheit als Standort für Start-Up-Unternehmen ist auf den Zugang zu Risikokapitalfonds sowie die geringe Marktbeherrschung durch Monopole und Großunternehmen zurückzuführen. Berlin, Frankfurt, München sowie weitere deutsche Städte haben sich als beliebte Standorte für solche Unternehmen erwiesen. Allerdings stehen Start-Up-Unternehmen sowie Existenzgründer vor einer Vielzahl finanzieller, organisatorischer, strategischer und rechtlicher Herausforderungen.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassende rechtliche Betreuung und berät Ihr Unternehmen in den Bereichen Finanzierung, Strategie sowie deutsches Recht. Unsere Anwälte begleiten Sie von der Vorbereitungs-, Gründungs-, Entwicklungs- und Wachstumsphase bis hin zur Reifephase und einem möglichen Verkauf Ihres Unternehmens. Wir begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung und ermöglichen Ihrem Unternehmen eine solide rechtliche Basis.
Als Full-Service-Kanzlei beraten wir Unternehmer im Arbeitsrecht, im Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zur Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von vertragsrechtlichen Ansprüchen. Unsere Anwälte unterstützen Sie zudem bei Verhandlungen mit Investoren, Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Händlern.
Business Immigration nach Deutschland
Das Rechtsteam von Schlun & Elseven ist auf die Unterstützung von Investoren und Unternehmen aus Drittstaaten bei deren Ansiedlung in Deutschland spezialisiert. Nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes können Unternehmer ein Visum für eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland beantragen. Allerdings muss das Geschäftskonzept vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sorgfältig geprüft und an die Anforderungen des deutschen Gesetzes angepasst werden. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Visums sind unter anderem:
- wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf,
- positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und
- eine Finanzierung, die durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
Ob diese Bedingungen erfüllt werden, beurteilt die zuständige Behörde anhand solcher Kriterien wie:
- die Tragfähigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsplans,
- die einschlägige Geschäftserfahrung des Antragstellers,
- die Höhe der in Deutschland zu investierenden Mittel,
- die Auswirkung des Unternehmens auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
- der Beitrag des Projekts zu Innovation und Forschung.
Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen Sie während des gesamten Prozesses zur Erhaltung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht
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