Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen für all Ihre Fragen rund um die Gründung sowie die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister zur Verfügung. Wir beraten Sie sowohl zu den Risiken wie auch Vorteilen der verschiedenen Unternehmensformen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Unsere Rechtsexperten arbeiten eng mit unseren Praxisgruppen für Steuer- und Arbeitsrecht zusammen, sodass stets die notwendige Fachkompetenz und Sorgfalt gewährleistet wird. Auf diese Weise sorgen wir für die Klärung aller rechtlichen Aspekte, damit Sie sich vollends auf die Unternehmensführung sowie den Eintritt in den deutschen Markt konzentrieren können.
Die Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte im Überblick
Businessplan: Bei der Gründung eines Unternehmens sollte ein detaillierter Businessplan erstellt werden. Dieser Businessplan wird bei der Suche nach Investitionen, bei der Weiterentwicklung und Nachverfolgung des Fortschritts sowie bei der Erarbeitung von Lösungen für eventuelle Schwierigkeiten in der Zukunft verwendet. Zu empfehlen ist daher, von Beginn an den Businessplan umfassend, detailliert und sorgfältig auszugestalten. In einem umfangreichen Businessplan sollten die einzigartigen Aspekte eines Unternehmens herausgearbeitet und aufgezeigt werden, wo genau die Marktlücke für diese Geschäftsidee liegt. Er verschafft Investoren, potenziellen Partnern und Mitarbeitern Klarheit über die Ausrichtung und die Ziele des Unternehmens sowie die Chancen, die das Unternehmen nutzen möchte. Wir verfügen über ein Team von ausgezeichneten Rechtsexperten, die Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans unterstützen.
Gesellschaftsform: Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sollte zudem festlegen, welche Gesellschaftsform gegründet werden soll, um die im Plan festgelegten Ziele bestmöglich zu erreichen. Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen und ihre Vor- und Nachteile zeigen wir Ihnen noch in diesem Artikel auf. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
Finanzen: Im nächsten Schritt muss sichergestellt werden, dass die notwendige Finanzierung für die präferierte und angestrebte Gesellschaftsform vorhanden ist. Der Finanzierungsbedarf für die Gründung einer GmbH unterscheidet sich stark von dem Unternehmen eines eingetragenen Einzelkaufmanns. In den unten verlinkten Artikeln werden die finanziellen Unterschiede bei der Gründung der verschiedenen Unternehmensarten genauer dargestellt.
Name des Unternehmens: Wenn der Businessplan, die Gesellschaftsform und die Finanzen geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um den Firmennamen. Einen einzigartigen und einprägsamen Namen zu kreieren, stellt zweifelsohne eine große und dennoch unerlässliche Herausforderung dar. Dabei ist es insbesondere wichtig, den Zielmarkt Ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen. Je nach Größe des Unternehmens kann es außerdem erforderlich sein, den Namen Ihres Unternehmens urheberrechtlich schützen zu lassen. Zu beachten ist, dass das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) die Verwendung von Firmen regelt und Bestimmungen wie das Irreführungsverbot (§18 HGB) und die Firmenunterscheidbarkeit (§30 HGB) enthält.