Rechtsbeistand bei Unternehmensgründung

Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Rechtsbeistand bei Unternehmensgründung

Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen für all Ihre Fragen rund um die Gründung sowie die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister zur Verfügung. Wir beraten Sie sowohl zu den Risiken wie auch Vorteilen der verschiedenen Unternehmensformen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, umfassende Erfahrung und ein solides branchenspezifisches Know-how. Unsere Rechtsexperten arbeiten eng mit unseren Praxisgruppen für Steuer- und Arbeitsrecht zusammen, sodass stets die notwendige Fachkompetenz und Sorgfalt gewährleistet wird. Auf diese Weise sorgen wir für die Klärung aller rechtlichen Aspekte, damit Sie sich vollends auf die Unternehmensführung sowie den Eintritt in den deutschen Markt konzentrieren können.

Unsere Dienstleistungen für Unternehmensgründer:innen

Expertise

  • Beratung bezüglich der Unternehmensgründung

  • Wahl der Unternehmensform
  • Prüfung Ihres Gründungsplans
  • Prüfung des Firmennamens
  • Ggfs. Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages
  • Ggfs. Ausarbeitung einer Satzung
  • Notarielle Beurkundung
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Eintragung ins Transparenzregister

Vertretung in Konfliktsituationen

  • Mediation

  • Schiedsverfahren

Auskunft über

  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten

Die Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte im Überblick

Businessplan: Bei der Gründung eines Unternehmens sollte ein detaillierter Businessplan erstellt werden. Dieser Businessplan wird bei der Suche nach Investitionen, bei der Weiterentwicklung und Nachverfolgung des Fortschritts sowie bei der Erarbeitung von Lösungen für eventuelle Schwierigkeiten in der Zukunft verwendet. Zu empfehlen ist daher, von Beginn an den Businessplan umfassend, detailliert und sorgfältig auszugestalten. In einem umfangreichen Businessplan sollten die einzigartigen Aspekte eines Unternehmens herausgearbeitet und aufgezeigt werden, wo genau die Marktlücke für diese Geschäftsidee liegt. Er verschafft Investoren, potenziellen Partnern und Mitarbeitern Klarheit über die Ausrichtung und die Ziele des Unternehmens sowie die Chancen, die das Unternehmen nutzen möchte. Wir verfügen über ein Team von ausgezeichneten Rechtsexperten, die Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans unterstützen.

Gesellschaftsform: Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sollte zudem festlegen, welche Gesellschaftsform gegründet werden soll, um die im Plan festgelegten Ziele bestmöglich zu erreichen. Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen und ihre Vor- und Nachteile zeigen wir Ihnen noch in diesem Artikel auf. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Finanzen: Im nächsten Schritt muss sichergestellt werden, dass die notwendige Finanzierung für die präferierte und angestrebte Gesellschaftsform vorhanden ist. Der Finanzierungsbedarf für die Gründung einer GmbH unterscheidet sich stark von dem Unternehmen eines eingetragenen Einzelkaufmanns. In den unten verlinkten Artikeln werden die finanziellen Unterschiede bei der Gründung der verschiedenen Unternehmensarten genauer dargestellt.

Name des Unternehmens: Wenn der Businessplan, die Gesellschaftsform und die Finanzen geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um den Firmennamen. Einen einzigartigen und einprägsamen Namen zu kreieren, stellt zweifelsohne eine große und dennoch unerlässliche Herausforderung dar. Dabei ist es insbesondere wichtig, den Zielmarkt Ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen. Je nach Größe des Unternehmens kann es außerdem erforderlich sein, den Namen Ihres Unternehmens urheberrechtlich schützen zu lassen. Zu beachten ist, dass das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) die Verwendung von Firmen regelt und Bestimmungen wie das Irreführungsverbot (§18 HGB) und die Firmenunterscheidbarkeit (§30 HGB) enthält.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, GmbH und UG)

Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (wie z.B. Aktiengesellschaften (AGs), Privatunternehmen mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Unternehmergesellschaften (UGs)) in allen Fragen rund um die Eintragung ihrer Gesellschaft in das Handelsregister.

Die GmbH ist die in Deutschland am häufigsten vorkommende Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Unser Rechtsteam berät Gründer in Deutschland und im Ausland bei der Eintragung ihres Unternehmens in das Handelsregister und stellt sicher, dass der Prozess korrekt und ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Die UG ist eine neuere Ergänzung der anerkannten Kapitalgesellschaften in Deutschland. Diese Gesellschaftsform wurde speziell für Start-Up-Unternehmen entwickelt. Die UG weist viele Merkmale der GmbH auf. Sie ist jedoch eine flexiblere Unternehmensform, bei deren Gründung die finanziellen Hürden nicht so hoch sind wie bei der GmbH. Durch § 5a des GmbHG wurde die UG im Jahr 2008 gesetzlich verankert. Seitdem trägt diese Gesellschaftsform dazu bei, dass Deutschland immer beliebter für die Gründung von Start-Up-Unternehmen wird.

Aufgrund der Komplexität einer AG, ist eine professionelle Rechtsberatung stets zu empfehlen – unabhängig davon, ob das Ziel die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder die Expansion in den deutschen Markt ist. Unser Rechtsteam berät Unternehmer und Geschäftsführer weltweit in dieser Angelegenheit.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist der Public Limited Company (plc.) am nächsten. Die AG unterliegt den gleichen Steuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) wie die GmbH und gewährt eine beschränkte Haftung. Aktiengesellschaften sind nicht so zahlreich vertreten wie GmbHs, da sie in der Regel weit größere Unternehmen umfassen, die in verschiedenen Märkten tätig sind. Bei der Gründung einer AG in Deutschland sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Höhere Anforderungen an das Stammkapital: Aktiengesellschaften benötigen ein Stammkapital von mindestens 50.000 €. Dies umfasst sowohl Sacheinlagen und andere Vermögenswerte als auch eine direkte Finanzierung. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Registrierung der Gesellschaft ein Geldwert von mindestens 12.500 € hinterlegt werden muss.
  • Leichte Übertragung von Anteilen: Da Anteile an der Börse übertragen werden können, ist es für neue Investoren einfacher, Anteile zu erwerben. Dies kann bei der Finanzierung von neuen und teuren Projekten helfen. Der Zugang zu mehr oder neuen Finanzmitteln ist für die AG allgemein einfacher als für die GmbH oder UG.
  • Reputation: Aktiengesellschaften sind Unternehmen, die in der Regel ein hohes Ansehen innerhalb und außerhalb Deutschlands genießen. Diese Unternehmen sind häufig in verschiedenen Ländern tätig und haben Erfahrung in der Führung komplexer Geschäfte. Diese Unternehmensart zieht die besten Mitarbeiter, Manager und Vorstände an.
  • Transparenz: AGs sind Unternehmen, die in einer Art und Weise arbeiten, die sie dazu verpflichtet, ihre Bilanz jährlich zu veröffentlichen. Dies ermöglicht es Außenstehenden, den finanziellen Status des Unternehmens im Detail zu untersuchen. Eine AG muss daher auf besonders professionellem Niveau arbeiten.
  • Verwaltung und Bürokratie: Das Betreiben einer AG ist ein umfangreiches Unterfangen. Der Grad an Komplexität und Umfang an bürokratischen Anforderungen, die mit einem solchen Unternehmen verbunden sind, erfordern qualifizierte Unterstützung, um sicherzustellen, dass die AG nach den höchstmöglichen Standards arbeitet. Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung ist eine Notwendigkeit, um den reibungslosen Betrieb solcher Unternehmen zu gewährleisten.
  • Aktionäre: Erfolgreiche Aktiengesellschaften können eine Vielzahl von Aktionären anziehen, wobei die die einflussreichsten im Vorstand vertreten sind. Die Ausschüttung einer signifikanten Dividende an die Aktionäre ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass sie mit dem Unternehmen zufrieden sind. Die Hauptversammlung der Aktionäre entscheidet über die Besetzung des Vorstandes.

Eine AG agiert in der Regel als Marktführer, ist offen für die Risiken des Marktes und muss nach den höchsten Standards geführt und verwaltet werden. Je nach Größe des Unternehmens bietet der Weg über die GmbH die Vorteile der beschränkten Haftung ohne das gleiche Maß an Risiko. Wenn ein Unternehmen jedoch den Wechsel von einer GmbH zu einer AG in Erwägung zieht, wird dringend empfohlen, erfahrene Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht zu Rate zu ziehen, um die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens hinreichend zu berücksichtigen.

Vorteile der GmbH

  • Beschränkte Haftung: Auf das Privatvermögen von Geschäftsführern und Gesellschaftern kann nicht zugegriffen werden, sollte das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person. Daher wird das Privatvermögen der Geschäftsführer nicht als Teil des Gesellschaftsvermögens angesehen.
  • Glaubwürdigkeit: Besonders zum Anwerben potenzieller Investoren und Aktionäre ist die Ausgestaltung als GmbH durch ihre langjährige Etablierung im deutschen Rechtssystem essenziell. Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 € zum Zeitpunkt der Gründung (mindestens 12.500 € in Bar und der Rest in Form von Immobilien oder anderen Vermögenswerten). Diese Anforderung bietet ein bestimmtes Maß an Vertrauen, dass das Unternehmen über genügend Vermögenswerte verfügt, um seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
  • Eigenständige juristische Person: Als eigenständige juristische Person kann das Unternehmen Verträge abschließen, Rechtsstreitigkeiten führen und eigenes Eigentum besitzen.
  • Nicht auf deutsche Staatsbürger beschränkt: Für die Gründung einer GmbH ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer, die Geschäftsführer, die Gesellschafter etc. deutsche Staatsbürger oder Bürger der Europäischen Union sind. Zu erwähnen ist jedoch, dass eine Zuhilfenahme von Büros und Vertretungen der geschäftsführenden Gesellschafter in Deutschland zur Überwindung der Bürokratie, Umgang mit Finanzierungen und anderen Regelungsbereich hilfreich ist.
  • Gewisse Steuervorteile: Obwohl die GmbH einige zusätzliche Steuern in Form der Gewerbesteuer zahlen muss, gibt es erhebliche Vorteile in Form von Steuervergünstigungen. Bestimmte Vermögenswerte der Gesellschaft können von der Steuerrechnung abgeschrieben werden. Es ist jedoch ratsam, sich dahingehend vorher rechtlich umfassend beraten zu lassen.

Zu beachtende Punkte

  • Höhere Gründungsanforderungen: Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich, um die vollen Vorteile einer GmbH zu erhalten. Wie oben erwähnt, müssen mindestens 12.500 € in bar gezahlt werden. Auch andere Gebühren müssen in der Gründungsphase bezahlt werden. Unsere Anwälte werden Sie durch die Anforderungen für eine GmbH-Gründung in Deutschland führen.
  • Gesetzliche Anforderungen: Bei der Gründung einer GmbH muss sich der Unternehmer mit einer größeren rechtlichen Komplexität, mit umfangreicheren rechtlichen Anforderungen und Bürokratie auseinandersetzen. Dazu gehört der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, dessen notarielle Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes an dieser Stelle der Unternehmensgründung kann diesen Prozess beschleunigen und rechtlich absichern.
  • Steuern: Obwohl es bestimmte Steuervorteile in Bezug auf Vermögenswerte gibt, die bei der Zahlung von Steuern abgeschrieben werden können, sind einige zusätzliche Steuern zu zahlen, wie die Körperschaftsteuer (in Höhe von 15 %) die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag.
  • Rechenschaftspflicht: Eine GmbH muss am Ende des Jahres in ihrem Jahresabschluss Rechenschaft ablegen. Dies zeigt den Gesellschaftern und zukünftigen Investoren die inneren Vermögensvorgänge des Unternehmens und stellt sicher, dass die Verwendung der Gelder planmäßig erfolgt.

Bei der Entscheidung, ob die GmbH die richtige Gesellschaftsform Ihr Unternehmen ist, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • den finanziellen Zustand des Unternehmens,
  • ausreichende Vorbereitung des Businessplans, um die größeren Herausforderungen mit einer GmbH zu bewältigen,
  • das unternehmerische Umfeld in diesem Bereich (Sind die Wettbewerber auch als GmbH ausgestaltet?),
  • die Möglichkeit, das notwendige Stammkapital aufzubringen,
  • die Frage, ob die Erfahrungen und Kenntnisse im Unternehmen ausreichen, um sich für die Gründung einer GmbH zu entscheiden und die Umsetzung sicherzustellen.

Vorteile der UG

  • Geringere Anforderungen an das Stammkapital: Es muss nicht wie bei der GmbH-Gründung ein Stammkapital von 25.000 € geleistet werden. Tatsächlich beträgt der erforderliche Betrag (laut Gesetz) nur 1 €. Natürlich ist es ratsam, deutlich mehr zu investieren, wenn man potenzielle Investoren anwerben möchte, um die Finanzierung des Unternehmens zu planen.
  • Geringere finanzielle Anforderungen: Da sich die UG in erster Linie an Start-Up-Unternehmen richtet, ist auch der allgemeine finanzielle Aufwand für die Gründung deutlich geringer.
  • Beschränkte Haftung/Unabhängige juristische Person: Wie bei der GmbH profitieren die Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Gründung einer UG von der beschränkten Haftung. Die gegründete Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person und kann als solche Verträge abschließen, Gerichtsverfahren führen etc.
  • Möglichkeit der Umwandlung in eine GmbH: Eine UG kann in eine GmbH umgewandelt werden, wenn sie das erforderliche Stammkapital von 25.000 € eingezahlt hat. Dies ist allerdings keine Voraussetzung. Daher gibt es auch keinen Zeitrahmen, in dem dies erreicht werden müsste. Sobald eine UG jedoch dieses Stadium ihrer Entwicklung erreicht hat, ist die Registrierung des Unternehmens als GmbH und die damit einhergehenden Vorteile zu überdenken.

Aspekte, die zu beachten sind

  • Reputation: Während die GmbH in Deutschland bekannt und etabliert ist, gilt die UG weniger vertrauenswürdig oder finanziell solide wie eine GmbH. Bei der Suche nach Investoren oder Interessenanwerbung bei zukünftigen Gesellschaftern, lohnt es sich daher, Zeit und Mühe in den Businessplan zu investieren. Außerdem ist sicherzustellen, dass ein ausreichender Betrag zur Verfügung steht, um die Kosten der Gründung zu bewältigen.
  • Stammkapitalanforderungen: Obwohl die Anforderungen an das Stammkapital bei der UG deutlich geringer sind als bei der GmbH, muss das Stammkapital in voller Höhe als Geldwert vorhanden sein. Sacheinlagen werden im Gegensatz zur GmbH nicht angerechnet.
  • Ansparungen: Es ist vorgeschrieben, dass die UG 25% ihres Jahresgewinns anspart. Dieser Betrag kann nicht als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Diese Vorschrift gilt nicht für GmbHs. Durch das Ansparen dieses Betrages können UGs jedoch die finanziellen Reserven aufbauen, um sich später als GmbH zu etablieren.

Bei der Entscheidung, ob die UG die passende Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen ist, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:

  • die finanziellen Mittel und das Stammkapital, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen,
  • der wirtschaftliche Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, da einige Geschäftsbereiche für die UG-Gründung offener sind als andere,
  • die Frage, ob das Unternehmen plant, in Zukunft eine GmbH zu werden.