Ganz gleich, ob es um die Wahl der passenden Gesellschaftsform, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages oder die Anmeldung oder Eintragung des gegründeten Unternehmens geht – die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen für all Ihre Fragen rund um die Unternehmensgründung zur Seite. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Business Plans, der Prüfung und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen sowie in Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz, damit Sie als Unternehmen in jedem Ihrer Wirkungsbereiche rechtssicher aufgestellt sind. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Praxisgruppen ermöglicht auch bei komplexen, rechtsgebietsübergreifenden Fragestellungen besondere Fachkompetenz und Sorgfalt.
Die Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte im Überblick
Businessplan: Vor der Gründung eines Unternehmens sollte grundsätzlich ein detaillierter Businessplan erstellt werden. Ein solcher erweist sich in vielen Zusammenhängen als nützliche Orientierungshilfe – so beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Investitionen, bei der Weiterentwicklung und Nachverfolgung des Fortschritts sowie bei der Erarbeitung von Lösungen und Präventionsmaßnahmen. In einem solchen Dokument sollten die einzigartigen Aspekte eines Unternehmens sorgfältig herausgearbeitet und genau aufgezeigt werden, wieso Ihre Geschäftsidee auf eine Marktlücke trifft. Auf diese Weise verschafft der Businessplan Ihren potenziellen Partnern und Investoren ebenso wie Ihren Mitarbeitern die benötigte Klarheit über die Ausrichtung und die Ziele des Unternehmens. Unser Team für Gesellschaftsrecht unterstützt Sie gerne bei der Erstellung Ihres Businessplans.
Gesellschaftsform: Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sollte zudem festlegen, welche Gesellschaftsform gewählt werden soll, um die im Plan festgelegten Ziele bestmöglich zu erreichen. Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen und ihre Vor- und Nachteile zeigen wir Ihnen nachfolgend in diesem Artikel auf. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Gesellschaftsform für Ihre Geschäftsidee am besten geeignet ist, wenden Sie sich gern an uns.
Finanzen: Im nächsten Schritt muss sichergestellt werden, dass die notwendige Finanzierung für die präferierte und angestrebte Gesellschaftsform vorhanden ist. Der Finanzierungsbedarf für die Gründung einer GmbH unterscheidet sich stark von dem Unternehmen eines eingetragenen Einzelkaufmanns. In den unten verlinkten Artikeln werden die finanziellen Unterschiede bei der Gründung der verschiedenen Unternehmensarten genauer dargestellt.
Firmenname: Wenn der Businessplan, die Gesellschaftsform und die Finanzen geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um den Firmennamen. Dieser sollte unbedingt den Zielmarkt Ihres Geschäftsmodells berücksichtigen. Je nach Größe des Unternehmens kann es außerdem erforderlich sein, den Namen Ihres Unternehmens rechtlich schützen zu lassen. Zu beachten ist, dass das Handelsgesetzbuch (HGB) Regelungen zur Firmenbezeichnung und Bestimmungen wie das Irreführungsverbot (§ 18 HGB) und die Firmenunterscheidbarkeit (§ 30 HGB) enthält.
Personengesellschaften: Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG)
Von einer Kapitalgesellschaft ist die sogenannte Personengesellschaft zu unterscheiden, wobei sich der maßgebliche Unterschied auf die Haftung bezieht. In Deutschland bieten Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG strukturelle Vorteile für kleinere Unternehmen, die auf Stabilität und Haftungsbeschränkung setzen. Diese Gesellschaftsformen ermöglichen es, Haftungsrisiken zu minimieren und bieten durch rechtlich klar definierte Regelungen eine hohe Rechtssicherheit. Im Vergleich dazu haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt und zumeist persönlich. Allerdings bietet diese Gesellschaftsform den Vorteil eines unkomplizierten Zusammenschlusses, um sich möglichst schnell auf dem Markt zu etablieren. Dabei unterscheidet man auch bei Personengesellschaften zwischen verschiedenen Formen, die sich in Bezug auf Haftung, Zweck und Gründung deutlich unterscheiden. Zu den in Deutschland gängigen Personengesellschaftsformen gehören unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG).
Unsere Anwälte erläutern Ihnen gerne die Unterschiede, unterstützen Sie bei der Anmeldung und betreuen Sie darüber hinaus auch nach der Gründung Ihres Unternehmens sowie der Eintragung der Gesellschaft. Ferner beraten wir Sie gegebenenfalls auch bei Expansionen in neue Märkte.
Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Gesellschaftsformen mit unbeschränkter Haftung – ebenso wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), der Einzelunternehmer/ eingetragener Kaufmann (e.K.) und der Komplementär in einer Kommanditgesellschaft (KG). Anders als bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist bei der GbR der Gesellschaftszweck allerdings nicht nur auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt. Sie umfasst auch gemeinnützige, künstlerische und andere nicht-kommerzielle Zwecke. Folglich unterliegt die GbR auch nicht den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), sondern denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die GbR eignet sich insbesondere für Freiberufler, Existenzgründer oder Zusammenschlüsse von Personen, welche ein gemeinschaftliches Projekt verfolgen, ohne dass es primär um Gewinnmaximierung geht.
Bei der Gründung einer solchen Partnerschaft sollten die folgenden Aspekte beachten werden:
- Kapitalbedarf: Es gibt keine formalen Anforderungen an ein Mindestkapital. Sollte zur Erreichung des Gesellschaftszwecks Kapital notwendig sein, ist es jedoch ratsam, sicherzustellen, dass dieses bereits zu Beginn vorhanden ist.
- Gesellschaftsvertrag: Ein Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden, jedoch empfiehlt sich eine schriftliche Fixierung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein schriftlicher Vertrag regelt u.a. den Gesellschaftszweck, die Verantwortlichkeiten der Gesellschafter, Abstimmungsverfahren sowie die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Bei der Formulierung und Erarbeitung eines solchen umfangreichen Vertrags ist es ratsam, eine fachkundige Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
- Registrierung: Seit Inkraftreten des MoPeG kann die GbR optional in das neue Gesellschaftsregister (eGbR) eintragen werden, insbesondere wenn sie Immobilien erwirbt oder sich an Unternehmen beteiligt. In bestimmten Fällen, wie dem Grundbucheintrag, wird diese Eintragung sogar verpflichtend. Im Gegensatz zur OHG ist eine Anmeldung im Handelsregister weiterhin nicht erforderlich, es sei denn, die GbR betreibt ein Handelsgewerbe.
Unternehmensgründung als Einzelunternehmen / eingetragener Kaufmann (e. K.)
Beim Einzelunternehmen wirtschaftet in der Regel dessen Eigentümer unter seinem eigenen Namen. Daher gibt es keine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Person, die es betreibt. Diese Unternehmensform ist nicht nur einfach zu gründen. Auch hat der Gründer uneingeschränkte Kontrolle über sein Unternehmen. Dabei ist allerdings die Unterscheidung von Einzelkaufleuten und Freiberuflern zu beachten. Das Einzelunternehmen als Unternehmensform ist mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden und eignet sich grundsätzlich nur für kleine Unternehmen.
Sollten Sie eine Unternehmensgründung in Deutschland erwägen, ist die Kanzlei Schlun & Elseven Ihr erster Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Schritten mit dem nötigen Fachwissen und Engagement.
Start-up-Unternehmen in Deutschland
Deutschland gilt als eines der wichtigsten Zentren für Unternehmensgründungen in Europa. Seine Beliebtheit als Standort für Start-up-Unternehmen ist auf den Zugang zu Risikokapitalfonds sowie die geringe Marktbeherrschung durch Monopole und Großunternehmen zurückzuführen. Allerdings stehen Start-up-Unternehmen sowie Existenzgründer vor einer Vielzahl finanzieller, organisatorischer, strategischer und rechtlicher Herausforderungen. Auch in diesem Bereich steht Ihnen Schlun & Elseven für jegliche rechtliche Betreuung zur Seite. Dabei unterstützen wir Sie in der Gründungs- sowie Entwicklungsphase und beraten Sie auch gerne nach der Etablierung Ihres Unternehmens auf dem Markt. Als gebietsübergreifende Kanzlei beraten wir Business Clients in allen untenehmensrechtlich relevanten Bereichen – beispielsweise im Arbeits-, Urheber-, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie bei der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung von vertragsrechtlichen Ansprüchen.
Business Immigration nach Deutschland
Das Rechtsteam von Schlun & Elseven ist auf die Unterstützung von Investoren und Unternehmen aus Drittstaaten bei deren Ansiedlung in Deutschland spezialisiert. Nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes können Unternehmer ein Visum für eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland beantragen. Allerdings muss das Geschäftskonzept vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sorgfältig geprüft und an die Anforderungen des deutschen Gesetzes angepasst werden. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Visums sind unter anderem:
- wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf,
- positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und
- eine Finanzierung, die durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
Ob diese Bedingungen erfüllt werden, beurteilt die zuständige Behörde anhand solcher Kriterien wie:
- die Tragfähigkeit des zugrundeliegenden Geschäftsplans,
- die einschlägige Geschäftserfahrung des Antragstellers,
- die Höhe der in Deutschland zu investierenden Mittel,
- die Auswirkung des Unternehmens auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
- der Beitrag des Projekts zu Innovation und Forschung.
Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen Sie während des gesamten Prozesses zur Erhaltung einer Aufenthaltsgenehmigung.
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