Vor- und Nachteile einer virtuellen Mitarbeiterbeteiligung

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Vor- und Nachteile einer virtuellen Mitarbeiterbeteiligung

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Sie betreiben ein Unternehmen, oder haben ein Start-Up gegründet und suchen nun nach geeigneten Modellen zur Mitarbeiterbeteiligung? Dann stellt die Virtual Share Option (VSOP) möglicherweise eine lohnenswerte Möglichkeit, durch Einräumung der Unternehmensanteile wertvolle Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Wie bei allen schuldrechtlichen Verträgen sind selbstverständlich auch bei dieser Beteiligungsform die Vor- und Nachteile im Vorfeld gut abzuwägen.

Die Kanzlei Schlun & Elseven unterstützt Sie bei der Klärung aller rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und der Einführung eines geeigneten Modells zur Mitarbeiterbeteiligung stehen. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung bei der Vertragsgestaltung für Unternehmen im Bereich der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung. Darüber hinaus bietet unser Rechtsteam interessierten Unternehmen professionelle Unterstützung an – sowohl bei der Ausarbeitung eines geeigneten Unternehmenskonzepts als auch bei der konkreten Umsetzung des in Betracht kommenden Beteiligungsmodells in Ihrem Unternehmen.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung: So funktioniert es 

Die Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung/ Virtual Share Option (VSOP) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den Mitarbeiter eines Unternehmens in die Position eines Gesellschafters gestellt werden. Durch den Vertrag wird die partielle Rechtsposition als Inhaber von Unternehmensanteilen fingiert. Diese Fiktion (daher auch die Bezeichnung virtuelle Beteiligung) dient oft dazu, ein niedrigeres Festgehalt auszugleichen. Bei der Beratung von Unternehmen ist zunächst zu bewerten, ob die angebotene virtuelle Beteiligung rechtlich so konzipiert ist, dass sie sowohl aus Sicht des Mitarbeiters als auch des Unternehmers als werthaltig zu betrachten ist. 

Virtuelle Beteiligungsprogramme werden meist derart ausgestaltet, dass den beteiligten Mitarbeitern im Falle eines gewinnbringenden Verkaufs des gesamten Unternehmens oder eines überwiegenden Teils des Unternehmens (Exit) ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Unternehmen zusteht. Die Höhe der Zahlung an einen Mitarbeiter bestimmt sich üblicherweise nach der Anzahl der ihm zugewiesenen virtuellen Anteile zum Zeitpunkt des Exits oder der Gewinnausschüttung. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ein hohes Maß an Rechtssicherheit sowohl für das Unternehmen als auch für die Beteiligten Mitarbeiter zu gewährleisten.  

Umsetzung der Virtuellen Beteiligung in der Praxis  

In der Praxis sind die im Rahmen eines Virtual Share Agreements zugeteilten Anteile meist gevestet. Das bedeutet, dass sich die Mitarbeiter ihre virtuellen Anteile nur sukzessive durch eine immer fortlaufende Tätigkeit für das Unternehmen über einen festgelegten Zeitraum aneignen können. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Mitarbeiter in gewisser Hinsicht dauerhaft an das Unternehmen gebunden sind. Das Vesting soll auch als Anreiz dienen, dass die Mitarbeiter sich weiterhin für das Unternehmen einsetzen und tätig sind.  

Ebenfalls vereinbart wird oft ein sogenannter „Cliff". Dies bedeutet, dass eine Mindestbeschäftigungsdauer der Mitarbeiter im Unternehmen festgelegt wird. Erst wenn diese Mindestbeschäftigungsdauer überschritten ist, erhalten die Mitarbeiter eine Auszahlung auf Grundlage der virtuellen Beteiligung. 

Worin liegt der Unterschied zur echten Beteiligung? 

Bekommt ein Mitarbeiter echte Geschäftsanteile übertragen, so stehen ihm auch im vollen Umfang die Rechte eines Gesellschafters zu. Dazu zählen unter anderem, das Recht auf eine jährliche Beteiligung am Gewinn oder Informations– und Stimmrechte, d.h. der beteiligte Mitarbeiter kann aktiv an der Unternehmensgestaltung mitwirken.  Bei der virtuellen Beteiligung hingegen, wird der Mitarbeiter nur der Position eines Gesellschafters gleichgestellt, verfügt nicht aber über seine tatsächlichen Rechte. 

Vor-und Nachteile der virtuellen Beteiligung 

Eine lediglich virtuelle Beteiligung hat für Ihr Unternehmen den Vorteil, dass die beteiligten Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt echte Gesellschafter sind. Die Position wird lediglich fingiert. Dies bedeutet wiederum, dass sie über keinerlei Stimmrechte verfügen und folglich keinen direkten Einfluss auf Unternehmensentscheidungen ausüben können. Auch sonst verfügen die Mitarbeiter über keine weiteren Gesellschafterrechte, insbesondere keine Auskunfts- oder Einsichtsrechte in Geschäftsunterlagen. Ebenfalls ist eine rein virtuelle Beteiligung auch nicht im Handelsregister zu veröffentlichen, sodass keinerlei Kosten dafür anfallen. Auch steuerrechtlich hat das Virtual Share Agreement einige Vorteile zu bieten. Diese werden erst besteuert, wenn der Mitarbeiter tatsächlich das Geld erhält, das würde beispielsweise bei einem Exit der Fall sein. Steuern, die auf virtuelle Anteile gezahlt werden, kann man dann einfach vom Exit–Erlös wieder abziehen. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen, vor allem bei der Gewinnbeteiligung. Die steuerliche Situation sollte jedoch immer im Einzelfall genauer betrachtet werden. In der Zukunft sollen die Steuervorteile insbesondere für Start-Ups noch weiter ausgeweitet werden. 

Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung bei der Etablierung von virtuellen Beteiligungen 

Sollten Sie eine virtuelle Mitarbeiterbeteiligung für Ihr Unternehmen in Betracht ziehen, so unterstützen unsere Anwälte Sie Stück für Stück bei der Umsetzung dieses Modells, damit Sie stets rechtssicher aufgestellt sind. 

Wir gestalten mit Ihnen passgenaue -auf Ihr Unternehmen abgestimmte- virtuelle Beteiligungsprogramme und stimmen diese auf die Wachstumsperspektive der Firma ab. Unsere Fachanwälte beraten Sie umfassend zu den steuerlichen Besonderheiten – sowohl aus Unternehmer- als auch aus Mitarbeiterperspektive. Darüber sind im Rahmen der Umsetzung der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung sozialversichersicherungsrechtliche- und arbeitsrechtliche Aspekte entsprechend zu berücksichtigen. Auch hier empfiehlt es sich, anwaltlich abgesichert zu sein.   

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Julian Tillmann

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Viktor Malz

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Marija Boateng

Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Krämer
Dr. Simon Krämer

Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

LIVE - Contact Form 001 DEUTSCH
  • Ihr Anliegen
  • Der Kontext
  • Ihre Kontaktdaten

Schildern Sie uns Ihr rechtliches Anliegen


Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Aachen Office

Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen
Tel: +49 241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorf Office

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: +49 211 1718280
Fax: 0221 932959669

Köln Office

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: +49 221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28