Catfishing: eine rechtliche Einordnung

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Catfishing: eine rechtliche Einordnung

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In Zeiten von Social Media, Online-Foren und insbesondere Dating-Plattformen werden viele Nutzer Opfer eines sogenannten Catfish, eines Fake-Profils. Dies kann tiefgreifende Folgen haben – sowohl finanziell als auch psychisch. Denn es wird hier nicht selten mithilfe eines falschen Profils eine Vertrauensbeziehung geschaffen, die anschließend schamlos ausgenutzt wird.

Die wohl häufigste in diesem Zusammenhang stehende Straftat ist der Betrug (gem. § 263 Abs. 1 StGB). Demnach wird derjenige, der in der Absicht sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollten Sie Opfer eines solchen Betruges, einer Erpressung oder einer anderen Straftat, die im Zusammenhang mit Fake-Profilen steht, geworden sein, so ist es ratsam, umgehend einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten und Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Opfern von Straftaten umfassende rechtliche Unterstützung. Unsere Anwälte für Strafrecht sorgen dafür, dass alle Beweise umgehend gesichert und alle für eine Strafanzeige erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden, sodass der Täter ermittelt werden kann. Wir setzen uns für Sie ein!

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Catfishing: Definition

Was genau ist unter Catfishing zu verstehen und inwiefern ist dieses Verhalten in Deutschland strafbar? Catfishing wird in Deutschland auch als „Realfake“ bezeichnet. Ein Catfish (zu Deutsch: Wels) ist eine Person, die sich online als eine andere Person ausgibt. Der Catfish kopiert dabei entweder die Identität einer realen Person oder erschafft eine frei erfundene Identität. Das falsche Profil wird mit Fotos und Informationen über die vorgegebene Person versehen. Häufig werden darüber hinaus auch Familienmitglieder und Freunde erfunden und entsprechende Profile erstellt, um die falsche Identität so echt wie möglich wirken zu lassen.

In sozialen Netzwerken nimmt der Catfish über das erstellte Profil Kontakt zu einer anderen Person auf und versucht, eine wie auch immer geartete Beziehung aufzubauen. Die Motive können verschiedener Art sein. Häufig beabsichtigt der Catfish, eine romantische Beziehung über das Internet aufzubauen und das Vertrauen seines Gegenübers zu gewinnen. Dies soll dazu dienen, intime Informationen oder Daten herauszufinden oder Geld zu erhalten. Zudem werden falsche Profile genutzt, um andere zu mobben oder einfach nur Bestätigung oder Mitgefühl zu erlangen.

Catfishing zu erkennen, kann schwierig sein, da häufig ein besonderer Aufwand dahintersteht. Ein Warnzeichen ist jedoch, wenn die Person keinen Kontakt im echten Leben haben und eine reine Online-Beziehung führen möchte. Auch Video-Chats werden häufig unter einem Vorwand abgelehnt.

Ist Catfishing in Deutschland strafbar?

Catfishing stellt an sich keine Straftat dar. Wer sich im Internet mithilfe eines falschen Profils als eine andere Person ausgibt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar. Ein Profil mit falschen Angaben zu erstellen, verstößt gegebenenfalls lediglich gegen die Nutzungsbedingen des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Allerdings kann Catfishing zu einer Strafbarkeit führen, wenn mit der Nutzung des falschen Profils strafrechtlich relevante Handlungen einhergehen. Maßgeblich sind daher die Umstände des konkreten Falles.

Betrug, Erpressung und Nötigung

Häufig wird durch Catfishing ein Betrug begangen oder die Begehung zumindest versucht. In der Regel baut der Catfish zunächst eine vertraute Beziehung zu seinem Opfer auf, indem er ihm vor allem Aufmerksamkeit schenkt und Verständnis entgegenbringt. Anschließend spiegelt er vor, in Geldnot geraten zu sein. Das zuvor hergestellte Vertrauen soll das Opfer dazu bringen, das dringend benötigte Geld zu überweisen.

Wenn der Catfish also durch das falsche Profil eine andere Person täuscht, durch diese Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangt und damit einer anderen Person einen Schaden zufügt, liegt ein Betrug vor. Da jedoch bereits der Versuch gemäß § 263 Abs. 2 StGB strafbar ist, muss es für eine Strafbarkeit gar nicht erst dazu kommen, dass das Opfer auch tatsächlich auf die Bitte um Geld eingeht.

Der Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Als weitere Motivation des Catfishing kommt die Erpressung (§ 253 StGB) in Betracht. Dann kommt es dem Catfish darauf an, dass ihm sein Gegenüber z.B. ein Nacktfoto sendet oder sensible Informationen oder Daten preisgibt. Im Zusammenhang mit Catfishing kann auch der Strafbestand einer Nötigung (§ 240 StGB) verwirklicht werden.

Nachstellung, § 238 StGB

Catfishing kann unter Umständen eine Nachstellung gemäß § 238 StGB, auch Stalking genannt, zur Folge haben. Die Nachstellung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Darunter zu verstehen sind Handlungen, „die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen“ (BT-Drucksache 16/575, S. 7).

Eine Nachstellung kann ausdrücklich auch durch die Verwendung von Kommunikationsmitteln wie soziale Netzwerke oder Online-Foren geschehen. Dabei muss der Täter beharrlich versuchen, Kontakt aufzunehmen. Erforderlich ist eine wiederholte Begehung. Diese muss zum Ausdruck bringen, dass der Täter aus Missachtung des entgegenstehenden Willens des Opfers oder aus Gleichgültigkeit gegenüber seinen Wünschen handelt, sodass auch von künftigen Belästigungen ausgegangen werden kann.

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass die Nachstellung dazu geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Ehrverletzungsdelikte, §§ 185 ff. BGB

In Betracht kommt auch eine Strafbarkeit für die Verwirklichung der Ehrverletzungsdelikte, die in den §§ 185 ff. StGB normiert sind. Die Beleidigung wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 185 StGB). Strafrechtlich verfolgt wird sie grundsätzlich nur auf Strafantrag der oder des Beleidigten (§ 194 Abs. 1 StGB). Der Begriff der Beleidigung bezeichnet allgemein die Kundgabe von Geringschätzung, Nicht- oder Missachtung. Dabei muss die Äußerung ehrverletzend sein.

Üble Nachrede liegt gemäß § 186 StGB vor, wenn über eine andere Person eine Tatsache behauptet oder verbreitet wird, welche dazu geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Dies gilt nicht, wenn diese Tatsache erweislich wahr ist. Die Verleumdung (§ 187 StGB) knüpft an § 186 StGB an, setzt darüber hinaus jedoch voraus, dass die betreffende Behauptung erweislich unwahr ist. Der Täter muss sich darüber in Kenntnis befunden haben.

Zivilrechtliche Konsequenzen von Catfishing

Catfishing kann auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wird für das falsche Profil die Identität einer tatsächlich existierenden Person, d.h. Name, persönliche Angaben, Fotos verwendet, handelt es sich dabei in der Regel um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

In der Nutzung des fremden Namens kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Namen (§ 12 BGB) liegen, denn dadurch entsteht häufig eine Zuordnungsverwirrung. Menschen, die das Profil sehen, gehen davon aus, dass hinter dem Profil auch tatsächlich die angegebene Person steht. Liegt eine Verletzung vor, kann die betroffene Person über § 12 BGB einen Beseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruch geltend machen. Zudem verletzt ein Catfish regelmäßig das Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), wenn er für das Profil das Foto einer anderen Person verwendet, ohne deren Einwilligung zu haben.

Der betroffenen Person kann in diesen Fällen ein Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB zustehen, d.h. ein Anspruch auf Löschung des Profils. Zudem kann es sinnvoll sein, den Täter dazu zu bewegen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB abzugeben. So kann die Gefahr einer Wiederholung eingedämmt werden. Darüber hinaus können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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