Das Verteidigerplädoyer:
Erklärt von einem Strafverteidiger

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Das Verteidigerplädoyer: Erklärt von einem Strafverteidiger

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Das Plädoyer, das wohl insbesondere aus US-amerikanischen Serien und Filmen bekannt ist, gibt es auch im deutschen Strafverfahren. Dabei handelt es sich jeweils um den Schlussvortrag der Anklage bzw. der Verteidigung, den die Strafprozessordnung vorschreibt (vgl. § 258 StPO). Das Plädoyer stellt eine Zusammenfassung der Argumente, die während des Verfahrens vorgetragen wurden, sowie eine abschließende Bewertung der Beweislage und der rechtlichen Situation dar.

Auch im nicht-juristischen Kontext bezeichnet „Plädoyer“ bzw. „für etwas zu plädieren“ einen Appell, mit dem etwas entschieden befürwortet oder abgelehnt wird. Das Plädoyer im Strafverfahren enthält abschließend stets eine bestimmte Forderung, was den Strafrahmen oder auch die Straflosigkeit des Angeklagten angeht.

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Historie des Verteidigerplädoyers

Das Recht des Angeklagten auf Verteidigung besteht, seitdem es ein förmliches Verfahren zur Entscheidung über das Vorliegen strafbarer Taten und zur Festsetzung der entsprechenden Strafen gibt. Um dieses Recht zu wahren, gab es schon in der Antike Verteidigerplädoyers. Entweder hielt der Angeklagte das Plädoyer für sich selbst oder er beauftragte jemanden damit. Im Laufe der Zeit etablierte sich der Berufsstand des Rechtsanwalts, sodass das Verteidigerplädoyer in dessen Aufgabenbereich fiel.

In seiner heutigen Form sah die deutsche Strafprozessordnung das Verteidigerplädoyer erstmals 1877 vor. Diese lange und internationale Tradition ist ein erstes Indiz für die Bedeutung des Plädoyers.

Wie wirkt sich das Plädoyer auf das Urteil aus?

Aufgrund seiner finalen Stellung innerhalb des Strafverfahrens kommt dem Plädoyer ein besonderes Gewicht zu: Da nach den Schlussvorträgen lediglich noch das Wort des Angeklagten vor der Verlesung des Urteils erfolgt, sind die jeweils vorgebrachten Argumente bei der Urteilsfindung noch sehr präsent und können so ausschlaggebend für das Urteil sein.

Das verteidigende Plädoyer kann über den Ausgang des Strafverfahrens (mit-) entscheiden. Zwar ist das Gericht nicht an die Vorschläge der Plädoyers gebunden – weder an die des verteidigenden noch des anklagenden. Die Vorschläge des Staatsanwalts und die des Verteidigers bilden jedoch wichtige Anhaltspunkte für den Strafrahmen, an denen sich der Richter orientieren kann.

Um positiven Einfluss auf das Urteil nehmen zu können, kommt es insbesondere darauf an, dass das Plädoyer überzeugend ist. Die Überzeugungskraft beruht allerdings nicht auf der Qualität der juristischen Expertise allein. Geschickte Rhetorik und eine klare Strukturierung spielen hier ebenfalls eine tragende Rolle.

Es bestehen teilweise Parallelen zu den aus den US-amerikanischen Serien und Filmen bekannten Vorträgen. Zwar haben deutsche Gerichte keine Geschworenen, sodass die emotionale Ebene weniger Bedeutung hat – sie ist aber nicht irrelevant. Das Plädoyer ist eine Gradwanderung zwischen Fakten, rechtlicher Bewertung und Berücksichtigung der individuellen Situation des Angeklagten, womit schließlich auch die emotionale Ebene Berücksichtigung im verteidigenden Plädoyer findet.

Schließlich kann der Verteidiger in seinem Plädoyer auch auf etwaige Verfahrensfehler hinweisen, die die Rechte des Angeklagten verletzten.

Dadurch, dass das Verteidigerplädoyer nach dem anklagenden Plädoyer erfolgt, stellt es auch eine unmittelbare Reaktion auf die Darstellungen des Staatsanwalts dar, in der Gegenargumente in Bezug auf die Forderungen der Anklage erbracht werden können.

Schwerpunkt: Strafzumessung

Da es für den Angeklagten letztendlich auf das Ergebnis des Strafverfahrens, das Urteil, ankommt, stellt der Antrag bezüglich der Strafe den Schwerpunkt des Verteidigerplädoyers dar.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur eine solche Strafe gefordert werden kann, die vom gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen der jeweiligen Tat umfasst ist. Deswegen stellt die beantragte Strafe das Ende des Plädoyers und damit das Resümee der Beweiswürdigung und rechtlichen Bewertung dar.

Der Verteidiger plädiert dafür, dass bei der Festsetzung der Strafe bestimmte Umstände berücksichtigt werden. Diese können u.a. sein:

  • bisherige Straflosigkeit,
  • Geständnis/Reue,
  • verminderte Schuldfähigkeit,
  • vergleichbare Fälle.

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