Rechtsbeistand im Umweltstrafrecht

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Rechtsbeistand im Umweltstrafrecht

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Umweltproblematik wurden in den letzten Jahren in Deutschland strengere Gesetze und Vorschriften zum Schutze der Umwelt eingeführt. Das Umweltstrafrecht spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, da es für Rechtssicherheit sorgt und somit die Rechte von Einzelpersonen und Unternehmen schützt, denen solche Verstöße vorgeworfen werden. Allerdings umfasst das Umweltstrafrecht ein breites Spektrum an Verstößen (von der Abfallentsorgung über Zerstörung geschützter Lebensräume und Arten bis hin zu Verstößen gegen Emissionsgrenzwerte), die es einem Laien nicht gerade leicht machen, den Überblick zu behalten.

Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte sind mit dem rechtlichen und regulatorischen Umfeld, das in diesem Bereich für Unternehmen besteht, bestens vertraut und sind imstande, Ihnen umfassende Unterstützung bei allen umweltrechtlich relevanten Angelegenheiten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob als Rechtsberatung, als Entwickler eines passenden Umweltmanagementsystems für Ihr Unternehmen oder als Vertretung bei Vorwurf einer Umweltstraftat – unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrer ausgezeichneten Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Unsere Dienstleistungen

  • Beweisführung und -sicherung

  • Entwicklung eines Umweltmanagementsystems
  • Immissionsschutzrecht | Kreislaufwirtschaftsrecht
  • Strafanzeige

  • Natur- und Artenschutz | Wasser- und Bodenschutzrecht

Umweltstraftaten im deutschen Rechtssystem

Umweltstraftaten werden in Deutschland durch das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) definiert und klassifiziert.

Das deutsche Strafgesetzbuch führt in Kapitel 29 sämtliche Umweltstraftaten auf, darunter Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung, unerlaubte Abfallentsorgung, Gefährdung von Schutzgebieten und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen. Diese Straftaten werden als öffentliche Straftaten betrachtet, d. h. sie schaden der Allgemeinheit und nicht nur einzelnen Opfern

Darüber hinaus gibt es spezifische Umweltvorschriften, darunter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchg), das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Energieeinsparungsgesetz (Edl-G). In diesen Verordnungen werden bestimmte Straftaten im Zusammenhang mit dem Umweltschutz definiert, wie z.B. die Überschreitung von Emissionsgrenzwerten oder das Fehlen der erforderlichen Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten.

Umweltstraftaten können entweder als vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße eingestuft werden. Vorsätzlich sind solche Verstöße grundsätzlich immer dann, wenn mit Wissen und Wollen zur Schädigung der Umwelt gehandelt wird. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und so versäumt, eine Schädigung der Umwelt zu verhindern. Das Strafmaß richtet sich nach dem Grad des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit bei der Straftat sowie nach dem Ausmaß des verursachten Schadens.

Neben Straftaten können auch Ordnungswidrigkeiten gegen das Umweltrecht begangen werden. Bei diesen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich in der Regel um weniger schwerwiegende Umweltschäden, die mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen wie Geldbußen oder Anordnungen zur Behebung des Verstoßes geahndet werden.

Einhaltung der Umweltvorschriften

Angesichts der umfangreichen Umweltvorschriften sollten Unternehmen und Einzelpersonen einen proaktiven Ansatz zur Einhaltung des Umweltrechts verfolgen. Die Einhaltung der Vorschriften verhindert das Risiko krimineller Handlungen und schützt den Ruf eines Unternehmens. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften.

Unser Team berät Unternehmen zu Umweltvorschriften, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit beachten müssen. Wir passen unseren Service an die Anforderungen Ihres Unternehmens an und beraten Sie über die notwendigen rechtlichen Anforderungen, Grenzen und Fristen.

Ebenso beraten unsere Anwälte Sie über Umweltmanagementsysteme, die Ihr Unternehmen unterstützen können. Zu einem solchen System gehören regelmäßige Umweltbetriebsprüfungen, die Einführung geeigneter Strategien und Verfahren sowie Überwachungs- und Berichterstattungssysteme. Die Unternehmen sollten auch ihre Mitarbeiter in geeigneter Weise schulen, damit sie die sich aus den Vorschriften ergebenden Umweltpflichten erfüllen können. Eine solche Schulung umfasst den Umgang mit und die Entsorgung von gefährlichen Stoffen sowie die richtige Verwendung von Geräten und Maschinen.

Interessengruppen, einschließlich lokaler Gemeinden, Umweltorganisationen und Aufsichtsbehörden, können einen starken Einfluss auf ein Unternehmen ausüben. Für Unternehmen kann es daher schwierig werden, in Situationen zu arbeiten, in denen die anderen Beteiligten nicht kooperieren. Unsere Anwälte beraten und bereiten Ihr Unternehmen auf den Umgang mit solchen Interessengruppen vor.

Häufig vorkommende Umweltstraftaten

In Deutschland begegnet man verschiedenen Formen von Umweltkriminalität, darunter:

  • Illegale Abfallentsorgung, einschließlich gefährlicher Abfälle,
  • Luftverschmutzung durch den Ausstoß von Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden und Feinstaub aus Fabriken, Fahrzeugen und anderen Quellen,
  • Wasserverschmutzung in Flüssen, Seen und anderen Gewässern, einschließlich Verunreinigungen durch industrielle Prozesse, Landwirtschaft und Abwässer,
  • Verunreinigung des Bodens mit gefährlichen Stoffen, z. B. Chemikalien aus Industrieanlagen oder undichten Lagertanks,
  • Zerstörung von geschützten Arten (Tiere und Pflanzen) und Lebensräumen,
  • Verstöße gegen Umweltgenehmigungen.

Sanktionen im Umweltstrafrecht

Die Strafen für die Begehung eines Umweltdelikts können je nach Verstoß und Schwere des verursachten Umweltschadens variieren. Zu den Strafen, die gegen eine Person oder ein Unternehmen verhängt werden können, die sich eines Umweltdelikts schuldig gemacht haben, gehören:

  • Geldstrafen,
  • Freiheitsstrafen,
  • Aussetzung des Geschäftsbetriebs,
  • Rückerstattung und Schadenersatz,
  • Konfiszierung von Vermögenswerten,
  • Verbot bestimmter Tätigkeiten.

Zusätzlich zu diesen Strafen kann ein Straftäter auch mit Rufschädigung und dem Verlust von Geschäfts- oder Arbeitsmöglichkeiten rechnen. Das Strafmaß hängt von den konkreten Umständen des Falls ab, einschließlich des Grads des Vorsatzes, des Ausmaßes des verursachten Schadens und des Vorstrafenregisters des Täters.

Entwicklungen im deutschen Umweltrecht

Die deutschen Umweltgesetze gehören zu den umfassendsten und strengsten weltweit. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Klimawandels und damit zusammenhängender Fragen werden sie sich wahrscheinlich sogar noch weiterentwickeln, indem mehr Maßnahmen gegen Plastikmüll und die Verwendung fossiler Brennstoffe ergriffen werden. Unsere Anwälte können Ihr Unternehmen in Bezug auf die sich entwickelnden Gesetze im Umweltrechts beraten und sicherstellen, dass Ihr Unternehmen auf die Zukunft vorbereitet ist.

Ein Beispiel für solche umweltrechtlichen Entwicklungen ist das Klimaschutzgesetz: Im Jahr 2019 hat der Bundestag das Klimaschutzgesetz verabschiedet, mit dem die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden sollen (inzwischen auf 65 % erhöht). Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, wie z. B. ein Kohlenstoffpreissystem und verbindliche Emissionsreduktionsziele für verschiedene Wirtschaftssektoren. Das Gesetz wurde inzwischen weiterentwickelt, um die Ziele für den Klimaschutz zu erhöhen.

Auch Unternehmen, die in der Landwirtschaft tätig sind, müssen sich auf mögliche weitere