Stalking und Cyberstalking

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Stalking und Cyberstalking

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Aufgrund der Omnipräsenz der neuen Informationstechnologien ist Cyberstalking mittlerweile zu einem gesellschaftsrelevanten Problem geworden. Die dauerhafte Belästigung im Netz hat nicht selten schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das persönliche Sicherheitsgefühl der Opfer. Einige Formen des Cyberstalkings können allerdings auf ausschließlich finanziellen bzw. geschäftlichem Interesse beruhen. So können Stalker mit ihren Handlugen darauf abzielen, Geschäftsgeheimnisse ihrer Konkurrenzen aufzudecken. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um persönliche Beziehungsangelegenheiten. 

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Opfern von Straftaten umfassende rechtliche Unterstützung. Unsere Anwälte für Strafrecht sorgen dafür, dass alle Beweise für das Vorliegen von Cyber-Stalking umgehend gesichert und sämtliche für eine Strafanzeige erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden, sodass der Täter ermittelt werden kann. Wir vertreten Sie auch gerne im sog. Adhäsionsverfahren, um Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Für Personen an, die mit dem Vorwurf des Cyber-Stalkings konfrontiert worden sind, bieten wir eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Verteidigung an. Mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung steht unser Rechtsteam bereit, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben. Wir setzen uns für Sie ein! 

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Unsere Dienstleistungen

  • Akteneinsicht

  • Anzeige & Strafantrag

  • Präventionsmaßnahmen

  • Schmerzensgeld & Schadensersatz

  • Vertretung im Adhäsionsverfahren

Was ist Cyberstalking?

Cyberstalking ist der Prozess der Belästigung und Nachstellung einer anderen Person mit Mitteln der Technologie und elektronischen Kommunikation über das Internet. Genutzt werden E-Mails, Social-Media-Accounts inklusive Fake-Profile, Instant Messages über Mobiltelefone, Anrufe über das Internet oder andere Kommunikationswege, um das Stalkingopfer beharrlich zu verfolgen. Das Hauptziel der Mehrheit der Cyberstalker ist es, ihrem Opfer auf Dauer psychischen und emotionalen Schaden zuzufügen. Ihre Handlungen erstrecken sich dabei häufig auch auf die Familie, Freunde und Partner ihres Opfers. 

Cyberstalking und die daraus folgenden Konsequenzen sind für die Opfer und dessen Umfeld oft unerträglich und wird daher als Straftat sehr ernst genommen. Dennoch bestehen einige Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit der Tat, insbesondere wenn sich der Stalker erfolgreich der Anonymität im Web bedient. Daher ist es wichtig, sich bereits in der Anfangsphase des Cyberstalkings an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden und Strategien zu entwickeln, die Nachweisbarkeit der Tat zu ermöglichen, um frühzeitig einen psychischen Schaden abzuwenden. 

Charakteristische Vorgehensweisen von Cyberstalkern, die teilweise — schon für sich allein genommen strafbar — sein können, sind zum Beispiel: 

  • Überwachung, 
  • Vernichtung oder Manipulation von Daten auf den elektronischen Geräten des Opfers, 
  • Drohungen, 
  • Veröffentlichung intimer Fotos ihres Opfers im Internet, 
  • sexuelle Belästigung durch Online-Kommunikation oder Telefonanrufe, 
  • Verbreitung von falschen Behauptungen über das Opfer sowie Verleumdungen, 
  • konstante Kontaktaufnahme, auch über falsche Online-Profile, 
  • Identitätsdiebstahl, 
  • beleidigende Botschaften über Plattformen wie WhatsApp, Facebook und andere Formen sozialer Medien. 

All diese Tätigkeiten, insbesondere das Verbreiten falscher Behauptungen über das Opfer kann deren Glaubwürdigkeit, Selbstwertgefühl und sozialen sowie beruflichen Status extrem schaden und eine dauerhafte Beeinträchtigung ihres täglichen Lebens hervorrufen. Sollten Sie Opfer solcher Cyberstalking-Angriffe sein, können unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht mit Ihnen gemeinsam Strategien und Möglichkeiten entwickeln diese Angriffe durch Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden abzuwehren. 

Wie wird Cyberstalking strafrechtlich reguliert?

Stalking und Cyberstalking fallen unter den Straftatbestand der Nachstellung, welcher in § 238 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Danach wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Dies muss erfolgen, indem der Täter unter anderem beharrlich die räumliche Nähe dieser Person aufsucht oder unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht. 

Nach der ersten Tatvariante wird bei der Nachstellung nach § 238 StGB weitgehend auf die „traditionelle Form“ des Stalkings abgestellt. Doch in der zweiten Tatvariante also „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation“ lässt sich eine Verbindung zum Cyberstalking herstellen. Auch einzelne Elemente des Cyberstalkings sind unter Strafe gestellt, wie Online-Bedrohungen nach § 241 StGB, Verleumdung nach § 187 StGB und Beleidigungen nach § 185 StGB. 

Welches Strafmaß eingreift, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls und der Schwere der Nachstellung ab. Bei besonders schweren Fällen, in denen der Täter das Opfer, einen Angehörigen oder andere nahestehende Person des Opfers durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt ist das Strafmaß erhöht auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie in Ihrem jeweiligen Fall beraten und für Sie den Verfolgungsantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen. 

Wie können mutmaßliche Stalker identifiziert werden?

In Cyberstalking-Fällen kann es oft schwierig sein, die Täter hinter den Einzelnen Cyberstalking-Angriffen zu identifizieren. Denn häufig wird gerade das Internet dazu genutzt, um mit Fake-Profilen bei Drohungen, Beleidigungen und Verbreitung falscher Informationen anonym zu bleiben bzw. die Identität zu verschleiern. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Mehrheit der Täter hinter den Cyberstalking-Angriffen dem Opfer bekannt sind bzw. oft nur eine bestimmte Person in Frage kommen kann. In zahlreichen Fällen ist der Verdächtige der ehemalige Partner oder eine andere dem Opfer nahestehende Person. 

Es ist zu empfehlen, bei einem solchen Verdacht mit Fachleuten zu sprechen und sich beraten zu lassen, wie weiter vorzugehen ist. 

Konkrete Schritte zur Ermittlung der Identität von Cyberstalkern können durch die Feststellung von IP-Adressen eingeleitet werden. So können die elektronischen Tatmittel, wie z.B. Computer, lokalisiert werden. 

Welche Maßnahmen sind bei Cyberstalking zu ergreifen?

Zunächst ist es zur Nachverfolgung einer Straftat der Nachstellung nach § 238 StGB, zu der auch das Cyberstalking gehört, von größter Bedeutung, die jeweils einzelnen Taten und Kontaktversuche genaustens zu dokumentierten. Das kann dadurch erfolgen, dass Sie von den Nachrichten und Bilder, die Sie vom Cyberstalker erhalten haben, einen Screenshot machen, Ihre Telefongespräche aufzeichnen und die eingehenden E-Mails oder Nachrichten speichern. Sie sollten sich außerdem die Uhrzeit, das Datum und andere Einzelheiten zu den jeweiligen Cyberstalking-Angriffen notieren. Die Telefonnummer, die Ihr Cyberstalker zum Versenden der Nachrichten oder anderen Kontaktversuchen verwendet hat, sollte gespeichert werden. Gipfeln die Cyberstalking-Angriffe darin, dass sie an angstbedingten Schlafstörungen oder anderen psychischen oder physischen Auswirkungen leiden, holen Sie sich unbedingt ein ärztliches Attest darüber ein. Dies ist besonders wichtig, um das Tatbestandmerkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung nach § 238 StGB vor Gericht zu beweisen. 

Für einen hinreichenden Online-Schutz vor Cyberstalking-Angriffe ist folgendes zu beachten: 

  • Verwenden Sie eine Firewall und einen Virenschutz. 
  • Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen verwendeten Passwörter schwer zu entschlüsseln sind (recherchieren Sie gängige Passwörter und vermeiden Sie diese). 
  • Geben Sie Ihre Passwörter nicht an Dritte weiter. 
  • Ändern Sie Ihr Passwort regelmäßig. 
  • Stellen Sie sicher, dass Sie sich von Websites / Social Media Accounts abmelden (dies ist besonders wichtig an öffentlichen Computern wie in Bibliotheken oder Internet-Cafés). 

Wie Sie sehen, gibt es viele Schritte, die das Opfer bereits eigenständig gegen Cyberstalking unternehmen kann. Es ist jedoch bekannt, dass Stalking und Cyberstalking schwere Auswirkungen auf alle Lebensbereiche des Opfers haben kann und daher nicht zu unterschätzen ist. Unser Strafrechtsteam wird daher von Beginn der Stalking-Angriffe dafür sorgen, dass Sie präventive Maßnahmen ergreifen können und gleichzeitig der Täter mit der Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden gestoppt wird. 

Was ist das Ziel des Cyberstalkers?

Ein Cyberstalker versucht, wie andere Stalker auch, die Aufmerksamkeit seines Opfers zu erregen und es dann in dessen Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Letztendlich will er das Gefühl haben, sein Stalkingopfer und dessen Leben zu kontrollieren. Besonders häufige Täter des Cyberstalkings sind – wie bereits erwähnt – die ehemaligen Partner oder andere Personen, die eng mit dem Opfer verbunden waren. In diesen Fällen kann das Motiv von Rache über verletzte Gefühle, verletzter Stolz oder Wut bis hin zu allgemeiner Frauenfeindlichkeit bei weiblichen Opfern sein. Indem die Täter mit Stalking-Angriffen das Leben des Opfers schwer beeinträchtigen, wollen sie ihre eigenen Gefühle kompensieren und ein gewisses Machtgefühl erzielen. Die Täter sind in der Mehrheit – aber nicht ausschließlich – männlich und können grundsätzlich allen Altersgruppen angehören. 

Im Vergleich zu anderen Straftaten ist die Absicht des Stalkers sehr persönlich und in der Regel ist ein finanzieller Gewinn zweitrangig. 

Die jeweiligen Ausgestaltungen des Stalkings unterscheiden sich außerdem kaum hinsichtlich der Wirkung auf ihre Opfer und sind meistens miteinander vermischt. 

Zu den Verhaltensweisen, die auf Stalking hindeuten können, gehören: 

  • unerwünschte und überraschende Telefonanrufe; 
  • die Person verfolgt Sie in Ihrem täglichen Leben (Arbeit, soziale Aktivitäten usw.); 
  • Versenden unerwünschter Geschenke und Zuwendungen, 
  • Versuche einer Kontaktaufnahme über Dritte, 
  • Beschädigung von Eigentum, 
  • unbefugtes Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern, 
  • Ausfüllen von Dokumenten, Abonnements, Online-Käufen im Namen des Opfers (Angabe seiner Kontaktdaten / Adresse). 

Diese Handlungen können im Laufe der Zeit gefährlicher werden und sich negativ weiterentwickeln. Deshalb ist es wichtig, diese Vorkommnisse zunächst mit der Familie und Freunden zu besprechen und sich an rechtlichen Beistand sowie die Polizei zu wenden, sobald die Situation zu eskalieren droht. 

Letztendlich ist es immer das Ziel der Stalker, die Lebensgestaltung ihres Opfers zu beeinträchtigen, wobei mit zunehmender Digitalisierung das Cyberstalking immer häufiger auftritt. In jedem Fall sollten die Opfer rechtliche Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen, damit bei fortschreitendem Stalking die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt werden können. 

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