Stalking und Cyberstalking: Wie Sie rechtlich dagegen vorgehen können

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Stalking und Cyberstalking: Wie Sie rechtlich dagegen vorgehen können

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Mit der zunehmenden Vernetzung und Anonymität im digitalen Raum haben Täter vielfältige Möglichkeiten, Betroffene über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder andere Online-Plattformen zu überwachen, zu bedrohen oder gezielt in ihrer Reputation zu schädigen. Die strafrechtliche Verfolgung gestaltet sich oft schwierig, da Täter ihre Identität verschleiern oder über internationale Plattformen agieren. Während das Strafrecht bereits Schutzmechanismen gegen digitale Belästigung bietet, stellen neue Technologien und die Dynamik sozialer Medien zusätzliche Herausforderungen dar. Plattformbetreiber reagieren häufig nur verzögert auf Meldungen, sodass Betroffene oftmals hilflos dem fortgesetzten Psychoterror ausgesetzt sind. Eine effektive Gegenwehr erfordert daher nicht nur ein tiefgehendes Verständnis der aktuellen Gesetzeslage, sondern auch schnelles und entschlossenes Handeln.

Als interdisziplinäre Kanzlei mit Reputationsmanagement als Schwerpunkt gewährleisten wir umfassenden Schutz Ihrer Rechte. Im Falle einer Rechtsverletzung ergreifen unsere Anwälte die notwendigen Rechtsmittel – von Unterlassungsklagen über Löschungsverfügungen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter. Zudem setzen wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch, um die Folgen der digitalen Verfolgung abzumildern.

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Unsere Dienstleistungen rund um den rechtlichen Schutz vor Cyberstalking

Rechtsberatung und Unterstützung bei
  • Beweissicherung und Dokumentation
  • Einleitung strafrechtlicher Schritte und Anzeigenerstattung
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Löschungsansprüchen
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen zur Täterermittlung
Unsere Dienstleistungen im Kontext

Was ist Cyberstalking?

Cyberstalking ist der Prozess der Belästigung und Nachstellung einer anderen Person mit Mitteln der Technologie und elektronischen Kommunikation über das Internet. Genutzt werden E-Mails, Social-Media-Accounts einschließlich Fake-Profilen, Instant Messages über Mobiltelefone, Anrufe über das Internet oder andere Kommunikationswege, um das Stalkingopfer beharrlich zu verfolgen. Das Hauptziel der Mehrheit der Cyberstalker ist es, ihrem Opfer auf Dauer psychischen und emotionalen Schaden zuzufügen. Ihre Handlungen erstrecken sich dabei häufig auch auf die Familie, Freunde und Partner ihres Opfers. 

Cyberstalking und die daraus folgenden Konsequenzen sind für die Opfer und dessen Umfeld oft unerträglich und wird daher als Straftat sehr ernst genommen. Dennoch bestehen einige Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit der Tat, insbesondere wenn sich der Stalker erfolgreich der Anonymität im Web bedient. Daher ist es wichtig, sich bereits in der Anfangsphase des Cyberstalkings an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden und Strategien zu entwickeln, die Nachweisbarkeit der Tat zu ermöglichen, um frühzeitig einen psychischen Schaden abzuwenden. 

Charakteristische Vorgehensweisen von Cyberstalkern, die teilweise — schon für sich allein genommen strafbar — sein können, sind zum Beispiel: 

  • Überwachung, 
  • Vernichtung oder Manipulation von Daten auf den elektronischen Geräten des Opfers, 
  • Drohungen, 
  • Veröffentlichung intimer Fotos ihres Opfers im Internet, 
  • sexuelle Belästigung durch Online-Kommunikation oder Telefonanrufe, 
  • Verbreitung von falschen Behauptungen über das Opfer sowie Verleumdungen, 
  • konstante Kontaktaufnahme, auch über falsche Online-Profile, 
  • Identitätsdiebstahl, 
  • beleidigende Botschaften über Plattformen wie WhatsApp, Facebook und andere Formen sozialer Medien. 

All diese Tätigkeiten, insbesondere das Verbreiten falscher Behauptungen über das Opfer kann deren Glaubwürdigkeit, Selbstwertgefühl und sozialen sowie beruflichen Status schaden und eine dauerhafte Beeinträchtigung ihres täglichen Lebens hervorrufen.

Wie wird Cyberstalking strafrechtlich reguliert?

Stalking und Cyberstalking fallen unter den Straftatbestand der Nachstellung, welcher in § 238 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Danach wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Dies muss erfolgen, indem der Täter unter anderem beharrlich die räumliche Nähe dieser Person aufsucht oder unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht. Nach der ersten Tatvariante wird bei der Nachstellung nach § 238 StGB weitgehend auf die „traditionelle Form“ des Stalkings abgestellt. Doch in der zweiten Tatvariante also „unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation“ lässt sich eine Verbindung zum Cyberstalking herstellen. Auch einzelne Elemente des Cyberstalkings sind unter Strafe gestellt, wie Online-Bedrohungen nach § 241 StGB, Verleumdung nach § 187 StGB und Beleidigungen nach § 185 StGB. 

Welches Strafmaß eingreift, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls und der Schwere der Nachstellung ab. Bei besonders schweren Fällen, in denen der Täter das Opfer, einen Angehörigen oder andere nahestehende Person des Opfers durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt ist das Strafmaß erhöht auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie in Ihrem jeweiligen Fall beraten und für Sie den Verfolgungsantrag bei den Strafverfolgungsbehörden stellen. 

Erste Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Rechte

In Cyberstalking-Fällen kann es oft schwierig sein, die Täter hinter den Einzelnen Cyberstalking-Angriffen zu identifizieren. Denn häufig wird gerade das Internet dazu genutzt, um mit Fake-Profilen bei Drohungen, Beleidigungen und Verbreitung falscher Informationen anonym zu bleiben bzw. die Identität zu verschleiern.

Um sich wirkungsvoll gegen Cyberstalking zu wehren, ist es entscheidend, frühzeitig Beweise zu sichern und gezielt rechtliche Schritte einzuleiten. Täter nutzen oft die Anonymität des Internets, um Betroffene systematisch zu belästigen, nachzustellen oder deren Ruf zu schädigen. Da sich digitale Inhalte schnell verbreiten und die Nachverfolgung erschwert sein kann, ist eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Informationen essenziell.

Falls möglich, sollten Betroffene nicht nur Screenshots und URLs sichern, sondern auch Nachrichtenverläufe, E-Mails oder sonstige digitale Spuren dokumentieren. Dazu gehören auch Zeitpunkte der Belästigungen, Reaktionen der Plattformbetreiber sowie mögliche psychische, soziale oder berufliche Folgen. Eine umfassende Beweissicherung erleichtert die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie eine strafrechtliche Verfolgung.

Die wichtigsten Maßnahmen gegen Cyberstalking:

  • Beweise sichern: Dokumentieren Sie Screenshots, URLs, Nachrichtenverläufe und sonstige digitale Spuren, um den Nachweis der Belästigung zu sichern.
  • Strafanzeige erstatten: Cyberstalking ist in vielen Fällen eine Straftat. Eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft kann helfen, die Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen.
  • Rechtsbeistand einholen: Ein spezialisierter Anwalt kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchsetzen sowie gerichtliche Verfügungen erwirken, um weitere Belästigungen zu unterbinden.
  • Plattformen kontaktieren: Soziale Netzwerke und Online-Dienste bieten Meldefunktionen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte und zur Sperrung von Täterkonten. Parallel dazu sollten juristische Schritte eingeleitet werden, um eine schnelle Löschung sicherzustellen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Ein entschlossenes Vorgehen ist der beste Schutz gegen Cyberstalking. Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Beweissicherung, Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter.

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