Verteidigung bei Verdacht auf Brandstiftungsdelikt

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Verteidigung bei Verdacht auf Brandstiftungsdelikt

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Brandstiftung wird im Allgemeinen als vorsätzliche bzw. böswillige Inbrandsetzung von Eigentum definiert. Solche Fälle sind jedoch nicht immer eindeutig und es gibt eine Reihe von verschiedenen Straftaten und Haftungsgraden. Auch wenn der § 306 StGB für die Brandstiftung eine recht einfache Grundformel benennt, darf diese Tatsache nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Straftatbestand aus mehreren, in sich komplexen Tatbestandsmerkmalen besteht. Durch die sich stetig fortbildende Rechtsprechung gilt es hier noch eine Reihe von sog. “ungeschriebenen” Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. So ist regelmäßig eine fundierte Kenntnis des materiellen Strafrechts notwendig, um den Einzelfall richtig beurteilen zu können.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven bietet einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung steht unser Rechtsteam bereit, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen, mit dem Ziel, bereits im Ermittlungsverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und gegebenenfalls ein belastendes Strafverfahren zu vermeiden. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

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Brandstiftung: Die rechtliche Definition

Brandstiftung bedeutet im Allgemeinen die Zerstörung von Eigentum, und nach deutschem Recht eine Straftat. In § 305 StGB (Strafgesetzbuch) heißt es:

(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Brandstiftung ist in § 306 StGB definiert, wo es heißt:

(1) Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten,

2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,

3. Warenlager oder -vorräte,

4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,

5. Wälder, Heiden oder Moore oder

6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Das Gesetz definiert ein Gebäude als ein durch Wände und Dach begrenztes und mit dem Erdboden verbundenes Bauwerk, das zum Bewohnen durch Menschen bestimmt und geeignet ist. Eine Hütte hingegen wird als unbewegliches, fest mit dem Boden verbundenes Bauwerk definiert, das mangels Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit nicht als Gebäude angesehen werden kann.

Wie hier zu sehen ist, kann sogar der Versuch der Zerstörung von Eigentum strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Der Straftatbestand der schweren Brandstiftung bietet einen besseren Einblick in schwerwiegendere Fälle, bei denen es zu Verletzungen oder zum Tod anderer Menschen kommen kann.

Schwere Brandstiftung nach deutschem Recht

Schwere Brandstiftung und besonders schwere Brandstiftung sind in § 306a und § 306b StGB geregelt, wobei auf schwere Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und auf besonders schwere Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren steht. Nach § 306a StGB lautet die Definition der schweren Brandstiftung:

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  • ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
  • eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
  • eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

Wie in diesen Fällen zu sehen ist, gibt es ein Element der Absicht, andere Menschen direkt zu schädigen. Die Tatsache, dass diese Räumlichkeiten dazu dienen, andere Menschen zu beherbergen, erhöht das mit der Tat verbundene Risiko.

Die besonders schwere Brandstiftung nach § 306b StGB ist mit einer noch strengeren Strafe belegt. Wie bereits erwähnt, führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren. In der Praxis können solche Urteile zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren führen. Die besonders schwere Brandstiftung ist in 306b StGB normiert und besagt:

(1) Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a

  • einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt,
  • in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
  • das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.

Wenn Sie der schweren oder besonders schweren Brandstiftung beschuldigt werden, sollten Sie unbedingt einen Anwalt konsultieren. Eine Herabsetzung der Anklage auf ein minderschweres Delikt kann zu einer erheblichen Änderung des Strafmaßes führen.

Tod durch Brandstiftung

Auf Brandstiftung mit Todesfolge steht nach § 306c StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren. Je nach den Umständen des Falles wird auch eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gezogen. Kapitalverbrechen werden in Deutschland mit hohen Strafen geahndet, aber auch in solchen Fällen muss der Sachverhalt genauer betrachtet werden. Die Absicht hinter der Tat, die Art und Weise, wie das Feuer ausgebrochen ist, die Art des Gebäudes, das in Brand gesetzt wurde und vieles mehr muss in solchen Fällen untersucht werden. Es wird geprüft, ob der Tod der Person in einem solchen Fall vorhersehbar war.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an unser Anwaltsteam. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Juristen ist in solchen Fällen entscheidend.

Löschung des Brandes | Tätige Reue

Nach § 306e StGB kann bei der Strafzumessung eine gewisse Strafmilderung gewährt werden, wenn der Angeklagte den Brand gelöscht hat, bevor er zu viel Schaden anrichtete. Diese Erleichterung ist eine freiwillige Leistung des Gerichts und muss nicht gewährt werden. In solchen Fällen muss die gezeigte tätige Reue des Angeklagten in Taten umgesetzt werden. Eine nachträgliche Reue ist daher nicht ausreichend. Diese Argumentation ist möglich, wenn die Person zum Zeitpunkt des Brandes gehandelt hat, um das Feuer zu löschen, bevor der Schaden entstanden ist. Das Löschen des Feuers sollte eine freiwillige Handlung sein und nicht durch Druck von anderen erzwungen werden. Dies kann dazu führen, dass Ihre Verurteilung gemildert wird, und es kann sogar verhindern, dass gegen Sie Sanktionen verhängt werden.

Die aktive Zusammenarbeit mit einem Dritten, um den Brand zu löschen, kann ebenfalls als tätige Reue gewertet werden.

Brandstiftung: Verwandte Straftatbestände

Auch Fahrlässigkeit bei Brandstiftung kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Dies ist in § 306d StGB vorgesehen und kann je nach Schwere des Falles zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Dies ist wahrscheinlich bei Verurteilungen wegen fahrlässiger schwerer Brandstiftung der Fall.

Die Verursachung einer Brandgefahr wird gemäß § 306f StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet und ist definiert als:

(1) Wer fremde

1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,

2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,

3. Wälder, Heiden oder Moore oder

4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,

durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auf Fahrlässigkeit kann in diesem Fall eine Strafe von bis zu einem Jahr stehen. Bei der Urteilsfindung wird zudem berücksichtigt, ob Ihr Handeln die Gesundheit oder das Leben einer anderen Person gefährdet hat.

Ein weiterer Straftatbestand der Brandstiftung ist die Verschlimmerung eines Brandes, d.h., wenn Sie das Feuer nicht gelegt haben, aber durch Ihr Handeln dazu beigetragen, dass es sich vergrößert hat. Auch in diesem Fall wird der Sachverhalt geprüft, anhand von wo und wie das Feuer ausgebrochen ist und ob Ihre Handlungen zum Tod oder zur Verletzung einer anderen Person geführt haben.

Versicherungsbetrug durch Brandstiftung

Betrug ist eine Straftat nach § 263 StGB. Versicherungsbetrug ist in § 265 StGB vorgesehen und wird wie folgt definiert:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn Sie als Unternehmen Bedenken haben, einen Versicherungsanspruch geltend zu machen, weil Sie möglicherweise des Versicherungsbetrugs beschuldigt werden, wenden Sie sich bitte an unser Rechtsteam, damit es Ihren Fall eingehender analysieren kann. Versicherungsbetrug aufgrund von Brandstiftung kann dem Ruf eines Unternehmens erheblich schaden, und daher ist es ratsam, bei der Antragstellung auf Nummer sicher zu gehen, anstatt die Folgen zu riskieren, die sich aus der Nichtdurchführung der erforderlichen Sorgfaltspflicht ergeben.

Brandstiftung zum Zwecke des Versicherungsbetrugs ist hochriskant. Brände sind schwer zu kontrollieren, und es ist schwierig, im Voraus zu wissen, wie groß der Schaden ist, den ein Feuer anrichtet. Daher sollte man sich vor Augen halten, dass, sollte ein solcher Brand zu Handlungen führen, die mit schwerer Brandstiftung oder sogar mit dem Tod von Personen einhergehen, das Strafmaß nicht auf die oben genannten drei Jahre beschränkt ist. Stattdessen werden die Verantwortlichen wegen der Straftat selbst angeklagt, und der betrügerische Charakter ihres Vorsatzes wird bei der Verhandlung berücksichtigt.

Beschuldigung der Brandstiftung: Wie Sie reagieren sollten

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie der Brandstiftung beschuldigt werden, ist es wichtig zu wissen, wie Sie darauf reagieren sollen. Die Behörden werden versuchen, mit Ihnen über den Sachverhalt zu sprechen, und während dieser Zeit sollten Sie ihnen keine Einzelheiten mitteilen, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht wird Sie über Ihre Rechte aufklären und weiß, was Sie zu diesem Zeitpunkt sagen dürfen und was nicht. Auch wenn Sie nichts mit dem Fall zu tun haben, ist es wichtig, die Fragen im Vorfeld mit einem Anwalt zu besprechen. Fehlinterpretationen, Missverständnisse oder nicht durchdachte Aussagen können im Nachhinein zu Problemen führen.

Schlun & Elseven: Rechtsbeistand bei Verdacht auf Brandstiftungsdelikt

Sobald Sie sich mit unserem Strafrechtsteam in Verbindung gesetzt haben, werden unsere Anwälte die Dokumente und Beweise in Bezug auf den Fall analysieren. Sie werden mit Ihnen eine Strategie erarbeiten und Ihre Verteidigung konstruieren. Der Erfolg in solchen Fällen kann von einem vollständigen Freispruch bis hin zu reduzierten oder zur Bewährung ausgesetzten Strafen reichen. Wenn Sie einen erfahrenen Rechtsvertreter an Ihrer Seite haben, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Fall erfolgreich abgeschlossen wird.

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