Verteidigung bei Verdacht auf Tötungsdelikt (Mord | Totschlag)

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

Verteidigung bei Verdacht auf Tötungsdelikt (Mord | Totschlag)

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Als Kapitalverbrechen gelten im Strafrecht alle vorsätzlichen Tötungsdelikte. Dabei wird zwischen Mord, Totschlag und anderen Formen der Tötung unterschieden. Auch wenn die §§ 211 und 212 StGB für die Tötungsdelikte recht einfache Grundformeln benennen, darf diese Tatsache nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder dieser Straftatbestände aus mehreren, in sich komplexen Tatbestandsmerkmalen besteht. Durch die sich stetig fortbildende Rechtsprechung gilt es hier noch eine Reihe von sog. ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. So ist regelmäßig eine fundierte Kenntnis des materiellen Strafrechts notwendig, um den Einzelfall richtig beurteilen zu können.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven bietet einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Mit ausgezeichneter Expertise und langjähriger Erfahrung steht unser Rechtsteam bereit, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen, mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie während des Ermittlungsverfahrens Ihre Position stärken und dass Ihre Rechte als Beschuldigter dabei stets gewahrt bleiben. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

  • Vertretung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Akteneinsicht
  • Erarbeitung einer passenden Verteidigungsstrategie
  • Beweissicherung | -führung
  • Hinzuziehung von Zeugen und Sachverständigen

Kapitalverbrechen: Mord und Totschlag

Die Beschuldigung eines Kapitalverbrechens kann erhebliche Risiken mit sich bringen. Schon ein versuchter Mord kann eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

In keinem anderen Bereich ist der Druck auf die Strafverfolgungsbehörden größer. Aufgrund der Folgen der Straftat und des öffentlichen Drucks ist der Blick der Strafverfolgungsbehörden und des Gerichts oft getrübt. Wenn der Druck von außen die Entscheidungsfindung beeinflusst, sind Fehler vorprogrammiert.

Es ist die Aufgabe des Strafverteidigers, auf solche Fehler hinzuweisen, damit die Gerechtigkeit siegt. Aus diesem Grund ist die Beauftragung eines versierten Strafverteidigers unerlässlich.

Was unterscheidet Mord von Totschlag?

Nach § 212 StGB ist ein Totschläger, derjenige der einen Menschen tötet, ohne ein Mörder zu sein. Da der Gesetzgeber grundsätzlich nur vorsätzliche Handlungen unter Strafe stellt, ist für den Straftatbestand des Totschlags zunächst die vorsätzliche Tötung eines Menschen erforderlich, solange im Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich die Strafbarkeit der fahrlässigen Begehung geregelt ist. Diese Definition des Totschlags macht jedoch einen Blick auf § 211 StGB unerlässlich. Nach § 211 Abs. 2 StGB ist ein Mörder, wer einen anderen Menschen tötet

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Mindestens eines dieser sogenannten Mordmerkmale muss vorliegen, damit aus einem Totschlag ein Mord wird. Die Auslegung der Mordmerkmale hat in der Vergangenheit für viel Aufsehen gesorgt, nachdem das Landgericht Berlin zunächst zwei junge Männer wegen Mordes verurteilt hatte, weil sie ein Autorennen mit tödlichem Ausgang veranstaltet hatten. Seit diesem Urteil erfährt die Definition des Tatbestands des Mordes insbesondere bei Verkehrsunfällen einen Wandel.

Persönlichkeit des Täters

Bei Tötungsdelikten sind neben der Tat auch die Vorgeschichte und die Persönlichkeit des Täters von erheblicher Bedeutung. Die Darstellung der Vorgeschichte und der Persönlichkeit des Angeklagten ist besonders wichtig im Zusammenhang mit der Strafzumessung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. In solchen Fällen spielen Fragen im Zusammenhang mit dem Vorstrafenregister des Angeklagten eine Rolle.

Es ist jedoch zu bedenken, dass die Persönlichkeit des Straftäters, sein Vorstrafenregister und der Druck von außen zu Fehlentscheidungen führen können. Das Vorstrafenregister und die Vorgeschichte können Auswirkungen haben, aber sie können nicht zu Sanktionen für nicht begangene Straftaten führen. Auch wenn ein Vorstrafenregister vorhanden ist, muss nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat (egal ob es sich um Mord oder Totschlag handelt).

Kapitalverbrechen | Verwandte Tötungsdelikte

Neben den oben genannten Straftaten enthält das Strafgesetzbuch weitere Straftaten im Zusammenhang mit der Tötung eines Menschen. Nicht alle diese Straftaten fallen direkt unter die Kategorie Mord, da die Absicht nicht unbedingt der Tod des anderen Menschen war.

In diesen Fällen handelte es sich jedoch um andere rechtswidrige Handlungen, die ihrerseits zum Tod des Opfers führten. Zu diesen Straftaten gehören der sexuelle Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB), sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) und verbotene Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (§ 315d StGB).

Tötung auf Verlangen | Beihilfe zur Selbsttötung

Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen ist in § 216 StGB geregelt. Nach § 216 StGB ist auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn jemand auf ausdrücklichen und ernsthaften Wunsch des Getöteten zur Tötung bestimmt worden ist. Dieser Paragraph spielt für Ärzte und medizinisches Personal eine besondere Rolle. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht zulässig. Gemäß § 216 StGB ist der Versuch strafbar. Die Anwendung und Auslegung des § 216 StGB ist im Rahmen der Zulässigkeit von aktiver und passiver Sterbehilfe von entscheidender Bedeutung und ist daher Gegenstand vieler öffentlicher Diskussionen.

Schlun & Elseven: Rechtsbeistand bei Verdacht auf Tötungsdelikt (Mord | Totschlag)

Sobald Sie sich mit unserem Strafrechtsteam in Verbindung gesetzt haben, werden unsere Anwälte die Dokumente und Beweise in Bezug auf den Fall analysieren. Sie werden gemeinsam mit Ihnen eine Strategie erarbeiten und Ihre Verteidigung konzipieren, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wenn Sie einen erfahrenen Rechtsvertreter an Ihrer Seite haben, stellen Sie sicher, dass der Prozess in jeder einzelnen Phase fair abläuft und Ihnen Gerechtigkeit widerfährt.

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