Die Beschlagnahme von Vermögenswerten kann nach deutschem Recht aus einer Vielzahl von Gründen zulässig sein und sowohl Personen und Unternehmen betreffen, die einer Straftat beschuldigt werden, als auch Dritte. Um einer solchen „Einfrierung“ großer Vermögensanteile zuvorzukommen, bedarf es einer juristisch äußerst komplexen Rechtsgutsabwägung, wie sie nur ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt leisten kann. Ein Rechtsbeistand in einer solchen Situation erscheint umso dringender, als die Betroffenen mit einer unüberschaubaren Menge an Regeln und Begrifflichkeiten der Strafprozessordnung und des Zwangsvollstreckungsrechts konfrontiert werden, Widerspruchsfristen aber streng einzuhalten sind.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Privatpersonen, deren Vermögen eingezogen wurde, einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtbeistand an. Unser Team für Strafrecht vereint erfahrene Strafverteidiger, darunter solche mit staatsanwaltlicher Erfahrung. Wir vertreten Ihre Interessen und entwickeln Strategien zur Wiedererlangung Ihres eingezogenen Vermögens. Die präzise ausgearbeitete Verteidigungsstrategie und umsichtiges Handeln unserer Rechtsexperten gewährleisten das bestmögliche Ergebnis für Sie.