Die Beschlagnahme von Vermögenswerten kann nach deutschem Recht aus einer Vielzahl von Gründen zulässig sein und sowohl Personen und Unternehmen betreffen, die einer Straftat beschuldigt werden, als auch Dritte. Um einer solchen „Einfrierung“ großer Vermögensanteile zuvorzukommen, bedarf es einer juristisch äußerst komplexen Rechtsgutsabwägung, wie sie nur ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt leisten kann. Ein Rechtsbeistand in einer solchen Situation erscheint umso dringender, als die Betroffenen mit einer unüberschaubaren Menge an Regeln und Begrifflichkeiten der Strafprozessordnung und des Zwangsvollstreckungsrechts konfrontiert werden, Widerspruchsfristen aber streng einzuhalten sind.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Privatpersonen, deren Vermögen eingezogen wurde, einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtbeistand an. Unser Team für Strafrecht vereint erfahrene Strafverteidiger, darunter solche mit staatsanwaltlicher Erfahrung. Wir vertreten Ihre Interessen und entwickeln Strategien zur Wiedererlangung Ihres eingezogenen Vermögens. Die präzise ausgearbeitete Verteidigungsstrategie und umsichtiges Handeln unserer Rechtsexperten gewährleisten das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Vermögensbeschlagnahme nach deutschem Recht
Nach deutschem Strafrecht können die Ermittlungsbehörden bei Verdacht einer rechtswidrigen Handlung weitreichenden Zugriff auf das Vermögen der beschuldigten Person erhalten. Unter Vermögen versteht man in diesem Fall unter anderem Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Autos sowie Schmuck. Die strafrechtliche Beschlagnahme von Bankkonten erfolgt auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses.
In einem anschließenden Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht über die Beschlagnahme von Vermögenswerten und darüber, ob sie fortgesetzt werden soll. Die beschlagnahmten Vermögenswerte werden dann bis zur Entscheidung an den Staat überwiesen. Sollte das Gericht entscheiden, die Beschlagnahme fortzusetzen, droht ein erheblicher Vermögensverlust.
Die Strafverfolgungsbehörden können gefundenes Bargeld auf der Grundlage einer Vielzahl von Vorschriften beschlagnahmen. Die Polizei kann sogar bei „Gefahr im Verzug“ einen Beschlagnahmebeschluss erlassen.
Die Beschlagnahme ist im deutschen Recht zwischen § 73 StGB und § 76 StGB geregelt, wobei § 73 StGB Folgendes besagt:
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.
(2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.
(3) Das Gericht kann auch die Einziehung der Gegenstände anordnen, die der Täter oder Teilnehmer erworben hat
- durch Veräußerung des Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder
- auf Grund eines erlangten Rechts.
Die Einziehung kann in Fällen der selbständigen Einziehung nach § 76a StGB fortgesetzt werden, wobei das Vermögen auch bei einem Freispruch beschlagnahmt bleiben kann. Eine erweiterte Einziehung ist nach § 73a StGB möglich. Diese Bestimmung wird vor allem in Fällen der organisierten Kriminalität angewendet.
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden, so ordnet das Gericht die Einziehung von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers auch dann an, wenn diese Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten oder für sie erlangt worden sind.
(2) Hat sich der Täter oder Teilnehmer vor der Anordnung der Einziehung nach Absatz 1 an einer anderen rechtswidrigen Tat beteiligt und ist erneut über die Einziehung seiner Gegenstände zu entscheiden, berücksichtigt das Gericht hierbei die bereits ergangene Anordnung.
Die Beschlagnahmung von Vermögenswerten soll die Finanzierung künftiger Straftaten verhindern und generell zeigen, dass sich Verbrechen nicht lohnt.
Eine solche Beschlagnahmung muss jedoch im Einklang mit dem Gesetz erfolgen. Unsere Anwälte für Strafrecht prüfen für Sie, ob dies der Fall ist, und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Beschlagnahme von Vermögenswerten: Dritte und Unternehmen
Die Folgen der Beschlagnahme von Vermögenswerten können auch Dritte und Unternehmen treffen. Die Behörden können Beschlagnahmungen und das Einfrieren von Vermögenswerten anordnen, wenn der Verdacht auf eine Straftat, insbesondere Steuerhinterziehung, besteht. Solche Anordnungen können bei Banken getroffen werden und Vermögenswerte betreffen, die im Verdacht stehen, aus einer Steuerhinterziehung zu stammen. Andere Beschlagnahmungen können sich auf Gelder beziehen, von denen angenommen wird, dass sie aus Bestechungsgeldern stammen.
Solche Beschlagnahmungen können erhebliche Folgen für Unternehmen und Dritte haben, zumal sie auch in Fällen Anwendung finden können, in denen diese keine Kenntnis von der betreffenden Straftat haben. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn die Gewinne eines Unternehmens beschlagnahmt werden, weil seine Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Straftaten begangen haben.
Der Grundgedanke ist, dass diejenigen, die von betrügerischen und illegalen Aktivitäten profitiert haben, die Beschlagnahme und Einziehung nicht verhindern können, weil sie den Gewinn auf eine andere Partei übertragen haben. Solche Beschlagnahmungen müssen jedoch im Einklang mit dem Gesetz erfolgen, und es ist nicht ungewöhnlich, dass die Behörden über ihre Befugnisse hinaus handeln.
Die Strafverteidigung von Schlun & Elseven berät und verteidigt Betroffene kompetent in allen Phasen des Verfahrens.
Beschlagnahme von Werten: Rechtliche Beratung
Nach deutschem Recht (§ 73c StGB) dürfen die Behörden nach dem „Wertersatz“ einziehen, wobei einer Person Geldmittel entzogen werden können, die dem Wert des Erlöses aus der Straftat entsprechen. Dies ist in § 73c StGB beschrieben:
Einziehung des Wertes von Taterträgen
Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht. Eine solche Anordnung trifft das Gericht auch neben der Einziehung eines Gegenstandes, soweit dessen Wert hinter dem Wert des zunächst Erlangten zurückbleibt.
Im Wesentlichen können die Behörden Geld in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gegenstandes beschlagnahmen, wenn sie diesen nicht mehr auffinden können.
In solchen Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt unerlässlich, da die Behörden versuchen, Geld zu beschlagnahmen, das wahrscheinlich aus legalen Mitteln stammt. Der Beschuldigte kann einen solchen Schritt vor Gericht anfechten. So kann es beispielsweise schwierig sein, den Wert des vermissten Objekts zu bestimmen, insbesondere bei seltenen Gegenständen. Die Behörden könnten den Wert überbewerten und versuchen, einen überhöhten Geldbetrag zu beschlagnahmen.
Denken Sie daran, dass es ohne den fehlenden Gegenstand schwierig sein kann, zu beweisen, dass der Beschuldigte diesen Gegenstand erlangt hat. Können die Behörden nicht nachweisen, dass sie daran beteiligt waren, gibt es keinen Grund für eine Beschlagnahme des Vermögens.
Dieser Schritt stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. Eine fachkundige Vertretung ist daher für den Beschuldigten von besonderer Wichtigkeit. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und beraten Sie über die zu ergreifenden Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem Verfahren.
Rechtliche Verteidigung bei Vermögensbeschlagnahmungen
Wenn Ihnen eine Vermögensbeschlagnahme droht, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Unsere Strafverteidiger haben bereits eine Vielzahl an Mandanten in solchen Fällen unterstützt und geben Ihnen die notwendige Hilfestellung.
Die Ermittlungsbehörden können Sie unter Druck setzen, Fragen nach der Herkunft der fraglichen Vermögenswerte/Bargeld zu beantworten. Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass Schweigen hier die beste Option ist. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Selbst wenn Sie eine Erklärung für das Geld oder die Vermögenswerte haben, werden die Ermittlungsbehörden Ihnen wahrscheinlich nicht glauben.
Die Beschlagnahme von Vermögenswerten und Bargeld ist nicht gleichbedeutend mit dem Vorwurf einer Straftat, da sich solche Maßnahmen auf Dritte auswirken können. Zu den Dritten können auch Geschäftspartner und Familienangehörige des Beschuldigten gehören. Die Strafverfolgungsbehörden verfügen während der Beschlagnahme über weitreichende Befugnisse, weshalb es am besten ist, sich der Beschlagnahme nicht aktiv zu widersetzen. Aktiver Widerstand, insbesondere physischer Widerstand gegen die Beschlagnahme, kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Es wird jedoch dringend empfohlen, sich Notizen über das Verhalten der Behörden und über das, was sie genau beschlagnahmt haben, zu machen. Die Behörden haben keine freie Hand, wie sie in solchen Fällen vorgehen können. Entsprechend müssen Sie wissen, was genau sie tun dürfen. Wenn sie also in Ihre Geschäftsräume oder nach Hause kommen, fragen Sie nach den Papieren über das, was sie beschlagnahmen.
Die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme muss in dem Bericht genau angegeben werden. Dokumente, Bargeld und andere Vermögenswerte müssen klar dargestellt werden. Vage Angaben wie Kontounterlagen sind nicht ausreichend. Machen Sie keine zusätzlichen Angaben und unterschreiben Sie nichts, ohne dass ein Anwalt anwesend ist. Sie haben Anspruch auf einen Rechtsbeistand, und zu schnelles Handeln kann Ihrem Fall schaden.
Unsere Strafverteidiger werden Sie über Ihre Rechte nach deutschem Recht beraten. Das Gesetz sieht Rechtsmittel vor, und die Beschlagnahme von Vermögenswerten ist ein so bedeutender Schritt, dass die Behörden sicherstellen müssen, dass er rechtmäßig durchgeführt wird. Unser Team prüft die Gründe für die Beschlagnahme, prüft, ob die Unterlagen im Zusammenhang mit der Maßnahme den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und berät Sie allgemein zu den folgenden Schritten. Unser Team sorgt dafür, dass Sie sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens im Klaren sind.