Der Mandant kontaktierte uns aufgrund einer Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte, die im Auftrag des Bekleidungsherstellers Moncler S.p.A. tätig werden. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, Polohemden mit dem gefälschten Markenzeichen von Moncler (Moncler-Glocke und Moncler-Hahn) über eBay verkauft zu haben und dadurch die Markenrechte des Unternehmens verletzt zu haben. Die Markenrechtsinhaberin hat hierzu Testkäufe im Shop des Mandanten durchgeführt und die Polohemden untersucht. Dabei sei die Fälschung der Hemden entdeckt worden. Unser Mandant bezog die Hemden von einem Händler, der ihm wiederum versicherte, dass es sich um Originalware handele.


Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Grünecker Patent- und Rechtsanwälte schickten unserem Mandanten daraufhin eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Kostenrechnung von über 5000,00 EUR. Unser Mandant wurde aufgefordert, die Erklärung binnen einer Woche abzugeben und die Kosten binnen zweier Wochen zu begleichen. Er soll sich danach rechtsverbindlich verpflichten, unter Androhung einer Vertragsstrafe, jegliches Inverkehrbringen von Bekleidung mit dem Markenzeichen zu unterlassen. Zudem soll er umfassend Auskunft über Händler, Abnehmer und Stückzahlen erteilen und „sämtlichen Schaden ersetzen, (…) der entstanden ist bzw. künftig entstehen wird“.

Laut Abmahnung soll unser Mandant durch den Verkauf der Ware eine Markenrechtsverletzung nach Artikel 9 der Unionsmarkenrechtsverordnung und § 14 Markengesetz verwirklicht haben. Die Verletzung dieser Normen gibt dem Verletzten einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, auf zukünftige Unterlassung und auf einen Ausgleich des entstandenen Schadens durch den Verursacher. Aber gerade der Umfang einer solchen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Höhe etwaiger Rechtsanwaltskosten von oftmals mehreren tausend Euro bieten Anlass zur juristischen Prüfung.


Markenrechtliche Abmahnung erhalten: Verhaltenstipps

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und nicht vorschnell eine Erklärung zu unterschreiben, nur um die darin gesetzte Frist zu wahren oder die Androhung weiterer rechtlicher Schritte zu vermeiden.

Bei Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen der Gegenseite ist immer zu beachten, dass diese damit die für sich optimalste Situation schaffen möchte. Selbst wenn die Vorwürfe der Markenrechtsinhaberin zutreffen sollten, so können vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu weit gehen.

Im vorliegenden Fall sieht die Unterlassungserklärung bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vor, über deren Höhe im Streitfall das Gericht zu entscheiden hat. Solche Klauseln sind in der Regel angemessen und nicht zu beanstanden. Allerdings resultiert die Kostenforderung des gegnerischen Rechtsanwalts von über 5000,00 EUR aus einem Streitwert von 500.000,00 EUR und einer aus unserer Sicht erhöhten 1,5 fachen Geschäftsgebühr. Zumindest diese Faktoren verlangen einer Überprüfung und sind nicht selten überzogen und unbegründet und werden nach Aufforderung oftmals neu kalkuliert. Darüber hinaus sollten nicht alle behaupteten Rechtsverletzungen ohne Hinterfragung hingenommen werden. Zunächst liegt es bei der Gegenseite, die vermeintlichen Fälschungen zu beweisen.

Da unterschriebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen im Nachhinein selten angefochten werden können, ist es ratsam, vorher einen Anwalt zu konsultieren. Selbst wenn der Markenrechtsinhaber aufgrund einer Verletzung seiner Rechte einen Anspruch auf Unterlassung hat, so besteht deshalb keine Pflicht des Abgemahnten, die Erklärung in ihrem konkreten Wortlaut zu unterschreiben.


Fazit: Markenrechtliche Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Eine Abmahnung sollte nie ignoriert, aber auch nicht vorbehaltlos eingegangen werden. Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden ist es unumgänglich, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt einzuschalten, der im Markenrecht spezialisiert ist und Sie dementsprechend beraten kann.

Schlun & Elseven mit Standorten in Köln, Aachen und Düsseldorf und Konferenzräumen in Hamburg, Berlin und München steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Markenrecht, insbesondere auch in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen. Wir helfen Ihnen mit aller gebotenen Schnelligkeit, gegen die Abmahnung bzw. die benannte Schadenshöhe vorzugehen. Rufen Sie uns ganz einfach an, senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder nutzen Sie unser Onlineformular. Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung Ihre Chancen und Möglichkeiten.