Der Führerscheinentzug ist eine besonders einschneidende und belastende Maßnahme für Betroffene. Insbesondere wenn an dessen Wiedererlangung zeit- und kostenaufwendige Bedingungen – wie beispielsweise die Erbringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – geknüpft sind. Bei Autofahrern, denen wegen des Cannabiskonsums der Führerschein entzogen wurde, könnten nun unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf dessen Rückgabe bestehen – aufgrund der kürzlich erfolgten Legalisierung von Cannabis. Um die Chancen hier richtig einschätzen zu können, bedarf es allerdings nicht nur einer soliden Kenntnis der aktuellen Amnestieregelungen, sondern auch der derzeitigen behördlichen Praxis.
In diesem Zusammenhang bietet Schlun & Elseven umfassende Unterstützung im Verkehrs- und Strafrecht sowie bei Betäubungsmitteldelikten an. Lassen Sie unsere Experten für Sie prüfen, ob in Ihrem Fall eine Amnestie in Betracht kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir selbstverständlich Ihre Vertretung, um eine möglichst schnelle Rückerlangung des Führerscheins zu erwirken.
Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Strafrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum Strafrecht.
Legalisierung von Cannabiskonsum in Deutschland | Auswirkungen auf das Verkehrsrecht
Die teilweise Legalisierung von privatem Cannabisbesitz und -konsum hat auch die Frage aufgeworfen, inwiefern verkehrsrechtliche Anpassungen in diesem Zusammenhang vorzunehmen sind. Bislang wurde gemäß der alten Fassung von § 14 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) so verfahren, dass bei Nachweis von Cannabis Konsum über einem Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum in den meisten Fällen eine MPU angeordnet wurde; insbesondere dann, wenn die Blutwerte nicht auf bloß einmaligen, sondern auf gelegentlichen Konsum hinwiesen.
Eine Neufassung des § 13a FeV regelt nun unter welchen Umständen künftig eine MPU verlangt wird. Danach ist eine MPU nur noch dann von der Fahrerlaubnisbehörde anzuordnen, wenn
- eine Cannabisabhängigkeit besteht,
- sonstige Anzeichen für Cannabismissbrauch bestehen und/oder
- wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden.
Amnestie im Falle von Führerscheinentzug: Die Voraussetzungen
Die Amnestieregelungen im Bereich des Führerscheinentzugs wegen Cannabis-Konsum sind Bestimmungen, die es ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits entzogene Fahrerlaubnis zurückzuerhalten bzw. eine drohende Entziehung abzuwenden. Maßgeblich für die Gestattung einer Amnestie, dass die vergangene Tat nach neuen rechtlichen Vorgaben nicht mehr strafbar sein darf.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Amnestie erfüllt sein?
Eine Amnestie kommt lediglich unter strengen Voraussetzungen in Betracht. Wie sich aus § 13a FeV ergibt, darf der Fahrer weder cannabisabhängig sein, noch dürfen Anzeichen für Cannabismissbrauch bestehen. Außerdem muss die fragliche Tat die erste Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss sein. Darüber hinaus muss der THC-COOH-Wert unter 150 ng/ml gelegen haben.
Blick in die Zukunft: Neue Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr
Der Bundesrat hat im Juli 2024 ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, das einen Grenzwert von 3,5 ng/ml festlegt. Dieser erhöhte Grenzwert wird in einer Neufassung des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) normiert. Eine Ausnahme gilt für Personen, die medizinisches Cannabis auf Verschreibung konsumieren. Für unter 21-Jährige und Fahrer in der Probezeit hingegen gilt ein absolutes Cannabis- und Alkoholverbot.
Auch im Übrigen ist besondere Vorsicht in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol geboten. Die Neufassung des § 24a StVG sieht nämlich ferner vor, dass Fahrer, die mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut haben und zusätzlich unter Alkoholeinfluss stehen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Unsere Unterstützung bei der Rückerlangung ihres Führerscheins
Unsere Anwälte stehen für eine umfassende Beratung zur Verfügung, um Ihren konkreten Fall zu analysieren und zu prüfen, inwiefern eine Amnestie in Betracht kommt. Sofern Sie noch im Besitz Ihres Führerscheins sind, werden wir alle erforderlichen Schritte einleiten, damit die Anordnung einer MPU aufgehoben wird und Sie ihren Führerschein weiterhin behalten können. Sollten Sie Ihren Führerschein bereits abgegeben haben, ist es unser Bestreben, dass sie ihn ohne die Durchführung einer MPU schnellstmöglich zurückerlangen.
Im Falle der Beantragung einer Amnestie übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der zuständigen Führerscheinstelle und vertreten Ihre Interessen, um einen komplikationslosen Ablauf zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Rechtsdienstleistungen zu erfahren.