Unserer Kanzlei liegt derzeit eine Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH, vertreten durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel vor. Unserer Mandantschaft wird eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen, indem sie ein Produkt unter der Bezeichnung „Galax“ über die Plattform Amazon verkauft haben soll.


Verletzung der Wortmarke Galaxy?

Die MSC Technologies Systems GmbH ist laut Markenregister Inhaberin der Wortmarke „GALAXY“. Die Wortmarke “GALAXY” ist nicht unbegrenzt geschützt. Der Schutzumfang bezieht sich im wesentlichen auf die Waren- und Dienstleistungsklassen, die für die Wortmarke bestimmt worden sind.   

GALAXY wurde für die Nizzaklassen 9, 42 und 45 eingetragen. Hierbei handelt es sich u.a. um Elektrische, elektronische und optische Nachrichten-, Bild-, Text-, Sprache- und Datenaufnahme-, -verarbeitungs-, -sende-, -übertragungs-, -vermittlungs-, -speicher und -ausgabegeräte. In diesen Bereichen kann die Verwendung des Kennzeichens “GALAXY” oder des ähnlichen Kennzeichens “GALAX” im geschäftlichen Verkehr eine Markenrechtsverletzung darstellen. Erster Anhaltpunkt sollte daher die Prüfung sein, ob die angebotene Ware in den Schutzbereich der Marke “GALAXY” fällt und ob eine Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen besteht.


Das „Anhängen“ an ein Amazon-Angebot kann eine Markenrechtsverletzung darstellen

Unser Mandant ist Shop Betreiber und nutzt den Marketplace von Amazon, um seine Produkte dort zu vertreiben. Amazon bietet den Verkäufern die Möglichkeit, sich an bereits bestehende Angebot anzuhängen. Diese praktische Möglichkeit der Angebotserstellung birgt eine hohe Abmahngefahr. Beim Anhängen an ein bestehendes Angebot ist besonders darauf Acht zu geben, dass die eingestellte Ware tatsächlich auch der Artikelbeschreibung des angehangenen Produkts entspricht und von der selben Marke ist. Das „Anhängen“ an fremde Angebote ist nämlich unzulässig, wenn der Angebotstext bzw. die Angebotsbeschreibung den Eindruck der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Betrieb vermittelt, während das betreffend angehängte Produktangebot nicht aus demselben Betrieb herrührt (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014 (Az.: 2a O 58/13)).


Verhaltenstipp: Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung “GALAXY”

Der Abmahnung ist regelmäßig ein umfangreicher Anhang beifügt, um bereits gefällte Urteile als Druckmittel zu verwenden. Diese Urteile sind jedoch nicht ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall anwendbar. Üblicherweise liegt der Abmahnung auch ein Vergleichsangebot und eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung bei. Diese beinhalten Passagen, die bei Unterzeichnung zu umfangreichen weiteren Forderungen führen können. Auch der angesetzte Streitwert ist oft überhöht und muss bei Weitem nicht im angezeigten Umfang akzeptiert werden.

Bei markenrechtlichen Abmahnungen ist das schlichte Ignorieren der Schreiben nicht zu empfehlen. Missachten Sie die gesetzte Frist, drohen äußerst kostenintensive Schritte der Gegenseite, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Beachten Sie drei grundlegende Schritte, um auf eine markenrechtliche Abmahnung der MSC Technologies Systems GmbH angemessen zu reagieren:

Ruhe bewahren: Angesichts der oft überraschend erhaltenen Abmahnung, der relativ kurzen Frist und der Konfrontation mit hohen Schadenersatzforderungen wird verständlicherweise jeder nervös. Doch lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. In so gut wie jedem Fall sind diese Forderungen mit kompetenter Hilfe deutlich zu begrenzen oder sogar komplett abzuwehren.

Schnell handeln: Bei Abmahnungen bezüglich Markenrechtsverletzungen sind die Streitsummen oft besonders hoch. Das bedeutet auch, dass es bei Missachtung der Frist besonders teuer werden kann. Handeln sie daher überlegt, aber zügig. Wichtig: Unterschreiben Sie keine beigefügten Vergleiche, Unterlassungs- und/oder Verpflichtungserklärungen, bevor Sie juristischen Rat eingeholt haben. Dies könnte zu nur noch sehr schwer abwendbaren Schadensersatzforderungen führen.

Kontaktieren Sie uns: Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig, gegen die Abmahnung vorzugehen. Nehmen Sie dazu einfach unsere kostenlose und vertrauliche telefonische oder schriftliche Ersteinschätzung in Anspruch.

Wenn Sie besagte Schritte befolgen, dann können wir je nach konkreter Sach- und Verschuldenslage die für Sie entstehenden Kosten erheblich begrenzen oder gar komplett abwehren.


Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Markenrecht und insbesondere bei der Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen. Rufen Sie uns ganz einfach unter 0241 5100 8887 an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail an info@se-legal.de oder nutzen Sie unser Onlineformular. Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und Möglichkeiten.