Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers für seinen Untermieter
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat Ende Januar 2017 entschieden, dass ein Mieter als Anschlussinhaber ausnahmsweise nicht für die durch illegale Downloads verursachten Kosten haften muss, wenn er nachweisen kann, dass die Wohnung im fraglichen Zeitraum untervermietet war (AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 31.01.2017- 214 C 170/15). Grundsätzlich: Haftung des Anschlussinhabers Jeder Anschlussinhaber ist durch seine IP-Adresse eindeutig [...]