Ein Ermittlungsverfahren wegen Mehrwertsteuerbetrugs kann grundsätzlich jedes Unternehmen treffen, das grenzüberschreitend Handel treibt – unabhängig von Branche, Größe oder eigenem Fehlverhalten. Es genügt, unwissentlich Teil einer mehrgliedrigen Lieferkette gewesen zu sein. Wer dabei ins Visier von Steuerfahndung, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) oder der Anti-Betrugsbehörde OLAF gerät, sollte so schnell wie möglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Schlun & Elseven berät und verteidigt Mandanten umfassend im Bereich des Steuerstrafrechts: von der Prüfung einer strafbefreienden Selbstanzeige bis hin zur Vertretung in Steuerstrafverfahren vor Gericht – auch und gerade dann, wenn Unternehmen unverschuldet in ein Ermittlungsverfahren geraten sind.
Missing Trader Fraud: Das Prinzip des Karussellbetrugs
Die verbreitetste Masche trägt den treffenden Namen Karussellbetrug – in Fachkreisen auch als Missing Trader Fraud bekannt. Das Grundprinzip basiert auf einer legitimen Regelung des EU-Steuerrechts: Warenlieferungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten sind von der Mehrwertsteuer befreit. Genau diese Ausnahme wird für betrügerische Zwecke missbraucht.
Das Konstrukt funktioniert in der Regel so: Ein Unternehmen in Land A liefert Waren an einen Abnehmer in Land B – ohne Mehrwertsteuer, ganz legal. Dieser Abnehmer verkauft die Ware innerhalb von Land B an einen weiteren Händler weiter und stellt dabei Mehrwertsteuer in Rechnung. Diese Steuer führt er jedoch nie ans zuständige Finanzamt ab. Die dahinterstehende Firma ist oft eine reine Scheinkonstruktion, die möglichst schnell möglichst hohe Umsätze generieren soll – bevor Behörden aufmerksam werden. Genau deshalb spricht man von einem „Missing Trader”, einem Händler, der sodann einfach verschwindet.
Der letzte Akteur in der Kette verkauft die Waren schließlich zurück ins Ausland und kann sich die Mehrwertsteuer, die der Staat nie erhalten hat, trotzdem erstatten lassen. Der Staat zahlt also zweimal – einmal durch die ausbleibende Steuerzahlung, einmal durch die gewährte Erstattung. Danach dreht sich das Karussell erneut, oft über mehrere Länder hinweg.
Betroffen sind häufig hochwertige, leicht handelbare Güter wie Smartphones oder Kopfhörer. Nicht selten existieren die gehandelten Waren dabei gar nicht physisch – die Geschäfte spielen sich ausschließlich auf dem Papier ab. Allein dieser Betrugsmechanismus verursacht EU-weit Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro jährlich.
Ermittlungen wegen Mehrwertsteuerbetrugs: Wie Unternehmen in den Fokus geraten
Ein besonders tückischer Aspekt des Karussellbetrugs ist, dass Unternehmen teilweise unwissentlich in betrügerische Lieferketten eingebunden werden. Wer Waren von einem Lieferanten bezieht, der sich im Nachhinein als Missing Trader herausstellt, riskiert, selbst in den Fokus von EUStA, OLAF oder nationalen Steuerfahndungsbehörden zu geraten.
Der strafrechtliche Vorwurf lautet dann häufig Steuerhinterziehung nach § 370 AO – die Behörden prüfen, ob das Unternehmen von der betrügerischen Struktur wusste oder hätte wissen müssen. In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei bandenmäßigem Vorgehen oder Schäden in großem Ausmaß, drohen nach § 370 Abs. 3 AO Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Ein bestehender Anfangsverdacht bedeutet dabei jedoch nicht automatisch, dass das Unternehmen tatsächlich vorsätzlich gehandelt hat – entscheidend ist regelmäßig, ob eine frühzeitige, sachkundige Verteidigung die fehlende Kenntnis von der betrügerischen Struktur belegen und die Vorwürfe entkräften kann.
Darüber hinaus können auch Fehler in der eigenen Buchführung, unklare Lieferketten oder unzureichende Compliance-Strukturen dazu führen, dass Unternehmen zu Unrecht in Verdacht geraten. In solchen Fällen zählt jede Stunde: Je früher anwaltlicher Beistand hinzugezogen wird, desto besser lassen sich Handlungsspielräume sichern und Fehler im weiteren Verfahren vermeiden.
Grenzüberschreitende Kooperation: Behörden sollen mehr Einblick bekommen
Bislang erschwerten komplexe Unternehmensstrukturen und fehlende Datenzugänge die Ermittlungsarbeit der Behörden erheblich. Das soll sich ändern: Die EU-Finanzminister einigten sich Anfang Mai 2026 in Brüssel darauf, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und der Anti-Betrugsbehörde OLAF deutlich erweiterte Einsichtsmöglichkeiten in nationale Umsatzsteuerdaten zu grenzüberschreitenden Transaktionen einzuräumen. Zugleich soll die grenzüberschreitende Kooperation zwischen nationalen Steuerbehörden intensiviert werden.
Den Anstoß für diese Reformschritte hatte die EU-Kommission Ende 2025 gegeben. Bevor die neuen Regeln rechtskräftig werden, steht noch die Stellungnahme des EU-Parlaments aus, die für Juli 2026 geplant ist. Mit dem erweiterten Datenzugang dürfte der Ermittlungsdruck auf betroffene Unternehmen künftig spürbar steigen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem, dass eine frühzeitige und vorausschauende rechtliche Begleitung noch wichtiger wird.
Umsatzsteuerkarussell: Wie Unternehmen sich vor ungewollter Beteiligung schützen können
Für Unternehmen werden gezielte Prüfungen immer wichtiger, um eine ungewollte Verwicklung in ein Umsatzsteuerkarussell zu verhindern.
Es gibt zentrale Präventiv- und Vorsichtsmaßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um steuerrechtliche Risiken frühzeitig zu minimieren und rechtssichere Geschäftsabläufe langfristig zu gewährleisten:
- Skepsis bei ungewöhnlich günstigen Angeboten: Wenn Waren deutlich unter dem Marktwert angeboten werden, ist zu Vorsicht geraten. Deutlich zu niedrige Preise können ein Hinweis auf die Einbindung in ein Karussellmodell sein.
- Überprüfung von (auffälligen) Handelsmustern: Werden Waren in exakt derselben Menge, desselben Produkttyps zwischen denselben Partnern gehandelt, ist erneut Skepsis geboten. Stichprobenartige Überprüfungen von Seriennummern können dabei helfen, Manipulationen auszuschließen.
- Gründliche Überprüfung der Geschäftspartner: Wenn Ungereimtheiten auftreten, ist eine gründliche Prüfung der Identität und Anschrift des Vertragspartners geboten. Nur schwer erreichbare Geschäftspartner oder auch fehlende überprüfbare Geschäftsadressen sind hier Hinweise auf Risiken.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung für Unternehmen bei Ermittlungen wegen Mehrwertsteuerbetrugs
Eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung durch die Steuerfahndung oder ein Schreiben der Europäischen Staatsanwaltschaft – der Beginn eines Steuerstrafverfahrens trifft Betroffene häufig unvorbereitet. Schlun & Elseven steht Mandanten in genau diesen Situationen zur Seite. Dabei gilt: Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung – viele Verfahren gegen gutgläubige Unternehmen werden nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung eingestellt.
Die Kanzlei begleitet Unternehmen durch alle Phasen eines Verfahrens: von der ersten rechtlichen Einschätzung der eigenen Lage über die Kommunikation mit Behörden bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO in Betracht, prüfen die spezialisierten Anwälte der Kanzlei sorgfältig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie eine wirksame Erklärung gestaltet werden muss. Zudem beraten die Anwälte Unternehmen in puncto Tax Compliance Management Systems und unterstützen bei der wirksamen Implementierung.