Offenlegung von Finanzkonten in der Türkei: Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
In Deutschland ansässige Inhaber von Finanzkonten im Ausland müssen diese auch in der deutschen Steuererklärung angeben und gegebenenfalls versteuern. So unterfallen ausländische Kapitalerträge wie Zinsen, Dividende, Kontoguthaben und Veräußerungserlöse von Finanzvermögen grundsätzlich auch der Besteuerung in Deutschland. Häufig werden gegenüber dem Finanzamt jedoch versehentlich oder bewusst, keine Angaben dazu gemacht, um eine Besteuerung im [...]