Die fortschreitende Digitalisierung trägt ohne Zweifel zur wachsenden Faszination um Bitcoin, Kryptowährungen sowie die Blockchain-Technologie bei. Dennoch gilt es hier zu beachten, dass der Handel mit digitalen Währungen und die Nutzung der Blockchain-Technologie eine Reihe von Risiken und Rechtsfragen sowie -probleme mit sich bringen, wie die aktuellen Rechtsfälle zu der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin deutlich machen.

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OneCoin – Worum geht es?

Im Jahr 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto sein Bitcoin-Whitepaper, welches als Gründungsdokument digitaler Währungen bezeichnet wurde. Es beinhaltete die Grundlage für Kryptowährungen sowie die Blockchain-Technologie, indem es die Verbindung verschiedener verschlüsselter Konzepte zur Schaffung eines dezentralen Systems beschrieb und damit den Weg zur digitalen Währung ebnete.

Bei der Marktkapitalisierung macht der Bitcoin (BTC) seit Jahren den größten Anteil aus und steht damit an der Spitze aller Kryptowährungen. Einige Wettbewerber wollten – und versuchen weiterhin – dies zu ändern. So auch die vermeintliche Kryptowährung OneCoin, die von Ihrer Gründerin als die zukünftig wichtigste digitale Währung beworben wurde.

Im September 2014 gründeten Dr. Ruja Ignatova und Sebastian Greenwood die Kryptowährung OneCoin sowie die Firma OneCoin Ltd., um die bisher größte digitale Währung, den Bitcoin, zu übertreffen und damit weltweit die erfolgreichste Kryptowährung zu werden. Das Vorhaben entwickelte sich schnell und schien erfolgreich. Das Interesse an OneCoin stieg, ebenso die Anzahl an Investoren. Ruja Ignatova bewarb das Unternehmen als Markenbotschafterin. Weltweit fanden Veranstaltungen zur Gewinnung immer neuer Investoren statt. Geworben wurde mit der Möglichkeit, Lernprogramme und Tokens zu erwerben, die es den Kunden erleichtern sollten, sich mit dem Konzept dieser neuen digitalen Währung vertraut zu machen.

Letztendlich stellte sich heraus, dass es im Vergleich zu anderen digitalen Währungen bei OneCoin wohl an dem Einsatz einer Blockchain-Technologie fehle. In dem Zeitraum zwischen 2014 bis 2017 sollen anhand einer Art Schneeballsystem ca. 4 Milliarden US-Dollar investiert worden sein. In Deutschland ist diese Methode nicht legal.


Warnungen vor OneCoin?

Inzwischen stellen sich viele Menschen die Frage, wie es zu solch einem Scam kommen konnte. Gab es keine Warnungen oder Hinweise darauf, dass es sich um eine Art Schneeballsystem handeln könnte?

Von dem illegalen Schneeballsystem zu unterscheiden ist das legale Multi-Level-Marketing. Diese beiden Modelle eindeutig voneinander abzugrenzen, ist jedoch schwierig. Im Vergleich zu anderen erfolgreichen und bekannten Kryptowährungen lässt sich jedoch feststellen, dass diese über ein sogenanntes Whitepaper verfügen, in welchem unter anderem die technischen Grundlagen erläutert werden. OneCoin soll hingegen weder ein solches Whitepaper noch eine sichere Blockchain vorweisen können.

Zudem warnten unter anderem die schwedischen und norwegischen Behörden bereits 2015 vor OneCoin. Ähnliche Reaktionen häuften sich in den folgenden Jahren. So wurden in Italien im Jahr 2016 sämtliche Aktivitäten in Zusammenhang mit der vermeintlichen Währung von der zuständigen Behörde sogar untersagt. Ebenso in Deutschland: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde ebenfalls 2016 auf das Unternehmen „IMS International Marketing Services GmbH“ aufmerksam und ordnete die Einstellung der geschäftlichen Aktivitäten an. 2017 begannen weltweit die Ermittlungen gegen OneCoin wegen Kapitalanlagebetrugs.


Ermittlung wegen Kapitalanlagebetrugs

Die Gründerin des Unternehmens OneCoin, Ruja Ignatova, ist seit Ende des Jahres 2017 verschwunden. Ebenso der größte Teil des von schätzungsweise 3,5 Millionen Menschen in das Unternehmen investierten Geldes. Andere an dem Skandal beteiligte Personen stehen inzwischen vor Gericht. So z.B. der Bruder der Gründerin, welcher nach dem Verschwinden dieser die Führung des Unternehmens übernommen hatte. Dieser gestand seine Beteiligung an den Betrugstaten sowie der Geldwäsche. Durch das von Konstantin Ignatova abgelegte Geständnis kann die Aufklärung des Falls nun voranschreiten.


Strafprozess in Deutschland

Auch in Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Geschäftspartner von OneCoin wie das Unternehmen „IMS International Marketing Services GmbH“. Inzwischen stehen drei Beschuldigte vor Gericht. Im September 2021 begannen die Verhandlungen am Landgericht Münster. Angeklagt sind ein Ehepaar aus Greven, denen die Ausführung von Zahlungsdiensten ohne die erforderliche Lizenz vorgeworfen wird, sowie ein Rechtsanwalt aus München, der beschuldigt wird, sich der Geldwäsche strafbar gemacht zu haben.

Dem Ehepaar wird im Einzelnen vorgeworfen, von deutschen Investoren ca. 320 Millionen Euro eingenommen und einen Großteil dieses Geldes auf Auslandskonten transferiert zu haben. Für diesen Vorgang habe das Paar eine Provision erhalten. Durch das Anbieten von Zahlungsdiensten ohne die entsprechende Erlaubnis habe sich das Ehepaar strafbar gemacht.  Dabei ist darauf hingewiesen worden, dass sich das Paar aus Greven, sofern dieses von dem vermeintlichen Betrug um OneCoin wusste, zudem der Beihilfe zum diesem und der Geldwäsche strafbar gemacht haben dürfte. Ein Strafverfahren ist bereits eröffnet. Mit einem Urteil sei frühestens im Mai 2022 zu rechnen.

Die zuständigen Gerichte haben bereits Gelder zur Vermögenssicherung pfänden lassen, sodass Geschädigte das von Ihnen investierte Vermögen zurückfordern können. Aufgrund der Anzahl an Betroffenen kann sich das Verfahren allerdings in die Länge ziehen. Wir raten Ihnen, sich dennoch frühestmöglich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um Ihren Anspruch möglichst schnell durchzusetzen. Kontaktieren Sie dazu gerne die Rechtanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven. Wir verfügen über die nötige Expertise, um Ihre Rechtsangelegenheit fachkundig zu prüfen.


Cyberkriminalität

Der Handel mit Kryptowährungen erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Dennoch birgt dieser eine Reihe von Risiken und Gefahren. Immer häufiger werden Betrüger und Hacker aktiv. Die Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität nimmt beträchtlich zu. Neben Betrugs- und Geldwäschefällen – wie etwa bei OneCoin – häufen sich Identitätsbetrüge sowie Fälle von Infizierungen mit Computer-Viren.

Sofern Sie den Verdacht hegen, selbst Opfer einer im Zusammenhang mit Kryptowährungen stehenden Straftat geworden zu sein, wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven. Unsere Praxisgruppe für Strafrecht wird Sie beraten, gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten und sich für Ihre Interessen und Rechte einsetzen.


Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene – Unterstützung mit Schlun & Elseven

Sofern Sie im Zusammenhang mit der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin Geld verloren haben, raten wir Ihnen, sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven zu wenden. Unsere Experten werden Sie ausführlich beraten und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Verteidigung sowie Vertretung Ihrer Interessen und Rechte entwickeln. Wir veranschaulichen Ihnen die zur Wiedererlangung Ihres Geldes notwendigen rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.

Unsere Sozietät ist darüber hinaus Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei sämtlichen Fragen zu dem Thema Kryptowährung und Blockchain-Technologie sowie zu der Rechtslage rund um den OneCoin Scam. Als Full-Service-Kanzlei ist es uns möglich, Sie in allen damit verbundenen Angelegenheiten zu beraten.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte ist eine multidisziplinäre Kanzlei. Mit Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie mit Konferenzräumen in Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt und München sind wir bundesweit tätig und jederzeit für Sie da. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular – gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.