Lizenzierungsvereinbarungen
und Nutzungsrechte

Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht

Lizenzierungsvereinbarungen und Nutzungsrechte

Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht

Das Lizenzrecht nimmt eine zentrale Stellung in der Verwertung geistigen Eigentums ein: Mit einem Lizenzvertrag räumt der Inhaber eines Urheberrechtes dem Lizenznehmer genau definierte Nutzungsrechte ein. Der Abschluss eines solchen Vertrages kann die Beteiligten allerdings vor erhebliche Herausforderungen stellen. Welche Regelungen bei der Vertragsgestaltung anzuwenden sind, hängt nämlich von den konkreten Umständen und insbesondere vom Lizenzgegenstand ab. So sind bei Markenlizenzen markenrechtliche Vorschriften (beispielsweise § 30 MarkenG), bei Software-Lizenzen wiederum andere Aspekte zu berücksichtigen.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand. Ob Software­-, Marken oder Lizenzen in der Verlagsbranche – unsere Anwälte für Urheberrecht beraten Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihre Rechte und Interessen als Lizenzgeber bzw. Lizenznehmer stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

  • Abmahnungen

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

  • Designrecht

  • IP-Recht: Urheberrecht – Marken & Patente

  • Lizenzverträge

  • Medienrecht

  • Nutzungsrechte: Kauf und Verkauf

  • Presse- und Äußerungsrecht

  • Verlagsrecht

  • Vertragsrecht

Ausarbeitung von Lizenzvereinbarungen

Ein Urheber, der einem Dritten eine Lizenz zur Nutzung seines Werkes einräumt, erlaubt diesem, das Werk in bestimmter Weise zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht wird typischerweise durch die Gestaltung von Lizenzverträgen und Nutzungsrechtsverträgen ermöglicht. Eine solche Vereinbarung hat die Form eines schriftlichen Vertrags, in dem die Rechte und Pflichten des Lizenzgebers (der die Erlaubnis erteilt) und des Lizenznehmers (der die Genehmigung erhält) festgelegt sind.

Lizenzvereinbarungen werden für Aspekte des geistigen Eigentums verwendet, um sicherzustellen, dass eine Partei nicht gegen das Urheberrecht der anderen verstößt. Zu diesem geistigen Eigentum gehören Patente, Marken und urheberrechtlich geschütztes Eigentum, einschließlich Musik und Videos.

Lizenzvereinbarungen ermöglichen es dem Lizenznehmer, dem Lizenzgeber eine Gebühr für die Nutzung des Eigentums zu zahlen. Diese Zahlung kann in Form einer einmaligen Vorauszahlung erfolgen oder über einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage von Verkäufen oder Einnahmen zu bestimmten Zeitpunkten verteilt werden.

Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen. Unsere Anwälte entwerfen, prüfen und analysieren Ihre Lizenzverträge mit besonderer Sorgfalt, unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzeslage und Rechtsprechung. In enger Zusammenarbeit mit Mandanten entwerfen unsere Anwälte Verträge, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Anwälte beraten Sie zudem zu bereits bestehenden Lizenzvereinbarungen, die eventuelle fehlerhafte oder nicht Ihren Interessen entsprechende Klausen enthalten, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob die Vereinbarung neugestaltet werden sollten oder ob Sie doch lieber zurücktreten sollten.

Unser Anwaltsteam berät Sie zu den folgenden Arten von Lizenzverträgen:

  • Urheberrechtliche Lizenzen,
  • Design-Lizenzen,
  • Patentlizenzen,
  • Lizenzen für Geschäftsgeheimnisse,
  • Lizenzen für Markenzeichen.

Rechtsstreitigkeiten bei Lizenzvereinbarungen

Rechtsstreitigkeiten sind bei Meinungsverschiedenheiten über Lizenzvereinbarungen keine Seltenheit. Solche Konflikte können durch Fehlinterpretationen bestimmter Klauseln, durch Schwierigkeiten bei den Zahlungsfristen, durch die Nutzung des schöpferischen Werks über die im Vertrag festgelegten Grenzen hinaus und durch die Vergabe von Unterlizenzen entstehen. Unsere Anwälte vertreten Mandanten auf beiden Seiten – Lizenznehmer sowie Lizenzgeber – in solchen Rechtsstreitigkeiten.

Wir beraten Mandanten aus verschiedenen Branchen weltweit und bringen neben unserem fundierten juristischen Wissen auch unser branchenspezifisches Wissen mit ein, sodass Sie von unserem Full-Service profitieren können.

Unterlizenzierung: Rechtliche Beratung

In der ursprünglichen Lizenzvereinbarung können die Parteien darüber verhandeln, ob die Erteilung einer Unterlizenz durch den Lizenznehmer an einen Dritten zulässig ist. Unterlizenzen können nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vergeben werden.

Unterlizenzen sind für alle Beteiligten von Vorteil. Für den ursprünglichen Rechteinhaber können solche Unterlizenzen das schöpferische Werk für neue Märkte und andere Standorte öffnen und auch höhere Einnahmen aus Tantiemen bringen. Sie behalten das Eigentum an dem Werk und können sich gleichzeitig einen Ruf auf neuen Märkten aufbauen.

Ein allzu liberaler Ansatz birgt jedoch die Gefahr, dass das kreative Werk mit Unternehmen und Projekten in Verbindung gebracht wird, die der Urheber möglicherweise nicht mit seinem Werk in Verbindung bringen möchte. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Urheber nicht die Anerkennung oder die Gewinne erhält, die ihm seiner Meinung nachzustehen. Daher sollten Unterlizenzvereinbarungen nicht ohne vorherige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt abgeschlossen werden.

Auch der Lizenznehmer kann von einer Unterlizenz profitieren, da solche Unterlizenzen für ihn zu einer Einnahmequelle werden können und er eine gewisse Autonomie und Kontrolle über den Betrieb erhält. Der Unterlizenznehmer kann die Marke, das Logo und den Firmenwert des Lizenzgebers mit geringen Investitionen nutzen.

Unabhängig davon, ob Sie Lizenzgeber, Lizenznehmer oder Unterlizenznehmer sind, sind solche Fälle mit Risiken verbunden. Eine Beratung durch spezialisierte Anwälte für Urheberrecht ist daher dringend zu empfehlen. Überlassen Sie unserem Team die Ausarbeitung Ihrer Verträge, um sicherzustellen, dass Sie sich der möglichen Fallstricke bewusst sind und diesen entsprechend vorbeugen.

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