Wohnungseigentum: Streit in der Eigentümergemeinschaft

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Wohnungseigentum: Streit in der Eigentümergemeinschaft

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) betrifft Regelungen, die sich auf geteiltes Eigentum beziehen, wie z. B. die Rechte der einzelnen Eigentümer innerhalb einer größeren Anlage. So wirkt sich das WEG-Recht auf Wohnungseigentümer ebenso wie auf Mieter und Hausverwaltungen aus. Wenn wichtige Entscheidungen in Bezug auf Renovierung, Instandhaltung und Verwaltung von Eigentumswohnungen getroffen werden müssen, kann dies zu möglichen Rechtsstreitigkeiten führen.

Um hier für die nötige Klarheit zu sorgen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Wohnungseigentumsrecht klären Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten auf. Sofern Ihr Rechtsfall nicht außergerichtlich gelöst werden kann, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht, um Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.

You are here: Home » Rechtsanwalt für Immobilienrecht » Wohnungseigentum: Streit in der Eigentümergemeinschaft

Google Rating | Based on 820 Reviews

Unsere Dienstleistungen

  • Abfassung von Rechtsdokumenten: Verträge & Schriftsätze

  • Begutachtung & Klärung wohnungseigentumsrechtlicher Fragen

  • Durchsetzung von immobilienrechtlichen Klagen

  • Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten

Vorgehensweise bei Streitigkeiten

WEG-Streitigkeiten sind eine ernste Angelegenheit, und die Lösung des Problems muss sorgfältig überlegt werden, da die anderen Mitglieder oftmals Nachbarn sind. Wenn Sie von Anfang an mit rechtlichen Schritten drohen, kann dies das Miteinander stark belasten und das Zusammenleben für alle Beteiligten erheblich erschweren.

Unsere Anwälte sind mit solchen Fragen bestens vertraut und können sie nicht selten bereits in Beratungsgesprächen klären. Die Angelegenheit kann aber auch durch Einberufung einer WEG-Versammlung oder durch Rücksprache mit der WEG-Verwaltung geklärt werden. Unser Rechtsteam wird Ihnen bei diesen wichtigen Gesprächen zur Seite stehen.

Schwerwiegendere Angelegenheiten müssen jedoch möglicherweise sorgfältig geprüft werden. Unter Umständen kann eine außergerichtliche Verhandlung oder eine Mediation erforderlich sein. Die Mediation muss nicht öffentlich bekannt gemacht werden und kann zur Problemlösung beitragen, ohne dass ein Gericht miteinbezogen werden muss. Es handelt sich dabei um ein formelles Verfahren, womit unsere Anwälte zudem umfassend vertraut sind.

Lässt sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich lösen, muss ein gerichtliches Vorgehen in Betracht gezogen werden. Durch aufschlussreiche Analysen, gründliche Vorbereitung und entschlossene Vertretung legt unser Team den Grundstein für Erfolg bei der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Sie kön