Wohnungseigentum: Streit in der Eigentümergemeinschaft

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Wohnungseigentum: Streit in der Eigentümergemeinschaft

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Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) betrifft Regelungen, die sich auf geteiltes Eigentum beziehen, wie z. B. die Rechte der einzelnen Eigentümer innerhalb einer größeren Anlage. So wirkt sich das WEG-Recht auf Wohnungseigentümer ebenso wie auf Mieter und Hausverwaltungen aus. Wenn wichtige Entscheidungen in Bezug auf Renovierung, Instandhaltung und Verwaltung von Eigentumswohnungen getroffen werden müssen, kann dies zu möglichen Rechtsstreitigkeiten führen.

Um hier für die nötige Klarheit zu sorgen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Wohnungseigentumsrecht klären Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten auf. Sofern Ihr Rechtsfall nicht außergerichtlich gelöst werden kann, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht, um Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.

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Unsere Dienstleistungen

  • Abfassung von Rechtsdokumenten: Verträge & Schriftsätze

  • Begutachtung & Klärung wohnungseigentumsrechtlicher Fragen

  • Durchsetzung von immobilienrechtlichen Klagen

  • Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten

Vorgehensweise bei Streitigkeiten

WEG-Streitigkeiten sind eine ernste Angelegenheit, und die Lösung des Problems muss sorgfältig überlegt werden, da die anderen Mitglieder oftmals Nachbarn sind. Wenn Sie von Anfang an mit rechtlichen Schritten drohen, kann dies das Miteinander stark belasten und das Zusammenleben für alle Beteiligten erheblich erschweren.

Unsere Anwälte sind mit solchen Fragen bestens vertraut und können sie nicht selten bereits in Beratungsgesprächen klären. Die Angelegenheit kann aber auch durch Einberufung einer WEG-Versammlung oder durch Rücksprache mit der WEG-Verwaltung geklärt werden. Unser Rechtsteam wird Ihnen bei diesen wichtigen Gesprächen zur Seite stehen.

Schwerwiegendere Angelegenheiten müssen jedoch möglicherweise sorgfältig geprüft werden. Unter Umständen kann eine außergerichtliche Verhandlung oder eine Mediation erforderlich sein. Die Mediation muss nicht öffentlich bekannt gemacht werden und kann zur Problemlösung beitragen, ohne dass ein Gericht miteinbezogen werden muss. Es handelt sich dabei um ein formelles Verfahren, womit unsere Anwälte zudem umfassend vertraut sind.

Lässt sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich lösen, muss ein gerichtliches Vorgehen in Betracht gezogen werden. Durch aufschlussreiche Analysen, gründliche Vorbereitung und entschlossene Vertretung legt unser Team den Grundstein für Erfolg bei der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umfassend darlegen.

Wohnungseigentum: Rechte und Pflichten

Sobald man Eigentümer einer Eigentumswohnung ist, hat man bestimmte Rechte und Pflichten.

Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, Veränderungen an ihrem Eigentum vorzunehmen. Nach § 13 WEG können diese Veränderungen jedoch nur vorgenommen werden, wenn diese keinem Recht Dritter entgegenstehen. Diese Vorschrift räumt dem Wohnungseigentümer das Recht ein, die Wohnung selbst zu bewohnen, zu vermieten oder anderweitig zu nutzen.

Allerdings gibt es zudem Gemeinschaftseigentum innerhalb der Anlage, das der Wohnungseigentümer nicht einseitig verändern kann. Käufer einer Wohnung in einer Wohnanlage sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie mit dem Kauf der Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft werden, die sie an bestehenden Vereinbarungen dieses Gremiums bindet.

Diese Bindung umfasst Entscheidungen, die vor dem Kauf der Wohnung getroffen wurden. Daher ist es unerlässlich, sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung eingehend über die Regeln der WEG zu informieren.

Vor dem Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist es ratsam, sich über die Beziehungen innerhalb der Gemeinschaft zu informieren und nach Möglichkeit mit dieser zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit kann frustrierend sein, aber die Anfechtung von Beschlüssen gegen die Mehrheit der Eigentümer kann ein komplexer Prozess sein.

Solche Gremien können die Möglichkeiten des Wohnungseigentümers in Bezug auf Renovierungen, Vermietungsentscheidungen, Umbauten und andere wichtige Feststellungen einschränken. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nichts gegen das Gremium unternehmen sollten. Bevor Sie jedoch bestimmte Schritte gegen das Gremium einleiten und Entscheidungen treffen, sollten sie sich von erfahrenen Anwälten beraten lassen.

Die Zusammenarbeit mit Rechtsexperten ermöglicht es Ihnen, den Inhalt der Vereinbarungen und die bestehenden Grenzen zu prüfen. Wohnungseigentümergemeinschaften können nicht nach eigenem Belieben handeln. Deshalb setzen unsere Anwälte Ihre Ansprüche entschlossen durch, wenn Fehler bei der Beschlussfassung vorliegen oder fehlerhafte Verfahren stattgefunden haben.

Unsere Anwälte unterstützen Mandanten bei der Auslegung von Teilungserklärungen, der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von WEG-Beschlüssen und deren Anfechtung, der Beratung bei baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum und der Unterstützung bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums.

Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Unsere Anwälte beraten und vertreten zudem Wohnungseigentümergemeinschaften in allen Fragen des WEG-Rechts.

Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass es eine klare Trennung zwischen dem Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum gibt. Diese Abgrenzung ist insbesondere wichtig, wenn es sich um Instandhaltungspflichten und Reparaturbedarf handelt.

Häufig besteht Klarheit über das Gemeinschaftseigentum, wie z. B. Aufzüge, die von allen Eigentümern genutzt werden, oder bestimmte Flure und Eingänge. Dies ist variiert jedoch von Fall zu Fall.

Unsere Anwälte können Sie hinsichtlich der Dokumente beraten, in denen diese Aufteilung detailliert festgelegt wird. Bei Bedarf stehen wir Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Auslegung und Neuformulierung von Teilungserklärungen zur Seite.

Weitere Streitigkeiten können sich aus der Rolle des Verwalters der Vereinigung ergeben. Unser Rechtsteam berät Mandanten hinsichtlich der Befugnisse, die diesem Amt zugewiesen werden, und zeigen auf, welche Schutzmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus beraten wir Verwalter umfassend bezüglich ihrer Rechte und Pflichten, z. B. in Bezug auf Beschlüsse von früheren Eigentümerversammlungen.

Wenn einzelne Wohnungseigentümer die von der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegten und vereinbarten Anforderungen nicht einhalten, sind unsere Anwälte bereit, die Beschlüsse durchzusetzen.

Unser Anwaltsteam wird die Angelegenheit analysieren und nach Möglichkeit außergerichtliche Lösungen anstreben, ist aber selbstverständlich auch bereit, fachkundige Unterstützung zu leisten, falls der Fall gerichtlich geklärt werden muss.

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