Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages

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Aufhebungsverträge bieten sich immer dann als praktikabler Weg an, wenn Arbeitgeber mit betrieblichen Herausforderungen konfrontiert sind und nach Möglichkeiten suchen, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Eine solche Vereinbarung trägt allerdings nicht immer den Interessen beider Parteien Rechnung. Um in einer solchen Situation nicht übervorteilt zu werden, sollte man daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit bezüglich der Höhe der Abfindung und der Gestaltungsspielräume eines Aufhebungsvertrages zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Bichat und Jens Schmidt, übernehmen für Sie gerne die Gestaltung bzw. Prüfung Ihres Abfindungsvertrages ebenso wie die dazugehörigen Verhandlungen. Mit ihrer hervorragenden Expertise und langjähriger Erfahrung in der Verhandlungsführung sorgen sie dafür, dass der Aufhebungsvertrag am Ende Ihre Interessen in vollem Umfang wahrt.

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Warum sich eine Rechtsberatung hier lohnt

Der Aufhebungsvertrag legt die Bedingungen für die Beendigung eins Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest. Obwohl dem Arbeitnehmer häufig Zugeständnisse gemacht werden, sollten Sie darauf achten, dass der Aufhebungsvertrag Ihre Interessen schützt. Zu beachten ist insbesondere, dass Sie rechtlich nicht verpflichtet sind, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung bedarf der Aufhebungsvertrag zu seiner Wirksamkeit Ihrer Zustimmung.

Der Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Risiken. Manche Vereinbarungen, die auf den ersten Blick geeignet erscheinen, können Aspekte und Klauseln betreffen, die nicht annähernd so wertvoll sind, wie sie zunächst erscheinen. Darüber hinaus kann das erste Angebot für einen solchen Aufhebungsvertrag bei näherer Betrachtung den Anforderungen des Einzelnen nicht genügen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die betreffende Partei nicht über die einschlägigen Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts informiert ist. Daher ist es ratsam, ein solches Dokument nicht von vornherein zu unterschreiben, sondern die Angelegenheit in Ruhe anzugehen und nach Möglichkeit einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer und verhindert, dass ihre Rechte leichtfertig unterlaufen werden. Dies sollte der Arbeitnehmer in einer solchen Situation bedenken. Eine Kündigung kann unter Umständen ein kostspieliges Verfahren nach sich ziehen. Natürlich ist auch eine ordentliche Kündigung vorgesehen, die aus betrieblichen Gründen oder in Fällen, in denen das Verhalten des Arbeitnehmers eine Kündigung gerechtfertigt hat, erfolgen kann.

In Fällen, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angestrebt wird, können Kündigungsfristen eine Rolle spielen, deren Zeitraum von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Ein Aufhebungsvertrag kann darauf abzielen, die gesetzlichen Kündigungsfristen zu verkürzen oder zu ignorieren, sodass die Zustimmung zu einem solchen Vertrag ohne weitere Prüfung ein solches Risiko bergen kann.

Aufhebungsverträge können auch Klauseln enthalten, die es dem Arbeitgeber untersagen, auf künftige Arbeitgeber zu verweisen. Solche Vereinbarungen können den Arbeitnehmer manchmal daran hindern, Arbeitslosenunterstützung zu beziehen. Beachten Sie, dass Sie mit der Unterzeichnung eines solchen Vertrags Ihr Einverständnis mit den darin enthaltenen Bestimmungen bekunden, auch wenn Sie den Vertrag nicht genau gelesen oder nicht alle Aspekte genau verstanden haben. Aus diesem Grund ist es ratsam die Dienste eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Aushandeln von Aufhebungsverträgen

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln, ist es wichtig, die genauen Anforderungen zu kennen. Es ist davon abzuraten, den erstbesten Vertrag zu unterschreiben, der Ihnen vorgelegt wird. Stattdessen sollten Sie sich überlegen, welche Aspekte für Sie in einem solchen Vertrag von Bedeutung sind und welche Interessen Sie verfolgen.

Folgende Aspekte sollten bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages Berücksichtigung finden. Zu beachten ist jedoch, dass individuelle Situationen unterschiedliche Lösungen und Schwerpunkte erfordern. Was in der einen Vereinbarung wichtig ist, ist es in einer anderen eventuell nicht.

  • Eine angemessene finanzielle Abfindung: Wie bereits erwähnt, kann die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags den Zugang zum Arbeitslosengeld verringern. Diese Vorbeugung kann bis zu drei Monate andauern und das Erscheinungsbild der Vereinbarung verändern. Was auf den ersten Blick großzügig erscheinen mag, erweist sich bei näherer Betrachtung möglicherweise als nachteilig. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die finanzielle Vereinbarung eine angemessene Höhe hat, wobei alle möglichen Konsequenzen zu berücksichtigen sind.
  • Garantiertes Arbeitszeugnis: Einige Vereinbarungen können den Arbeitgeber davon entbinden, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Ein solches Vorgehen kann dem Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Stelle schaden. Sollten Sie jedoch eine künftige Beschäftigung in diesem Bereich anstreben, kann es von entscheidender Bedeutung sein, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, insbesondere von einem angesehenen Arbeitgeber. Eines unserer Hauptziele bei solchen Verhandlungen ist es, dafür zu sorgen, dass sich der Arbeitgeber nicht der Notwendigkeit entzieht, ein Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Zugang zu Arbeitslosenunterstützung: Unsere Anwälte achten bei der Verhandlung Ihres Aufhebungsvertrages, dass der Zugang zum Arbeitslosengeld nicht blockiert wird. Der Zugang zu solchen Leistungen kann für Sie von Vorteil sein, insbesondere wenn Sie Zeit benötigen, um Ihren nächsten Schritt zu planen.

Dies sind nur einige Elemente, auf die wir in einem Aufhebungsvertrag achten werden. Andere Faktoren hängen von den Umständen des jeweiligen Falles ab.

Beratung von Arbeitnehmern in Bezug auf Aufhebungsverträge

Aus der Sicht des Arbeitgebers hat ein solcher Aufhebungsvertrag natürlich auch Vorteile. Zum einen kann er zu einer einfacheren Entlassung eines Arbeitnehmers führen, ohne sich mit der Möglichkeit von Kündigungsschutzklagen auseinandersetzen zu müssen. Eine solche Entlassung kann aus betrieblichen Gründen erfolgen und für das Unternehmen eine hervorragende Kosteneinsparung bedeuten. Eine solche Vereinbarung kann zudem dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen. Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag also mehrere Vorteile.

Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist die die Entscheidung, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, nicht ganz so einfach. In Ihrer persönlichen Situation kann es einige Vorteile geben, z. B., wenn die Vereinbarung zu einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem Sie bereits eine andere Stelle gefunden haben, die Ihre derzeitige Beschäftigung ersetzt. Vielleicht haben Sie sich bereits im Voraus auf die Entlassung vorbereitet und erfolgreich eine andere Arbeit gefunden. Der Aufhebungsvertrag kann es Ihnen ermöglichen, diese neue Stelle früher als geplant anzutreten.

Sie kann auch dann von Vorteil sein, wenn die Vereinbarung akzeptabel ist und Sie nicht in einem Umfeld arbeiten wollen, in dem Sie wissen, dass der Arbeitgeber versucht hat, Sie zu entlassen. In einer solchen Situation weiterzuarbeiten, kann für viele Arbeitnehmer schwierig sein. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich in einem solchen Fall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Der bevorstehende Verlust des Arbeitsplatzes kann Stress und Ängste auslösen und Sie in eine schwierige Lage gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten versetzen. Eine Beratung durch unser Team für Arbeitsrecht stellt sicher, dass Ihre Rechte und Interessen   gewahrt werden, und hilft Ihnen, eine faire Lösung zu finden.

Unter bestimmten Umständen ist es besser, den Vertrag nicht sofort zu unterzeichnen oder zu verhandeln, sondern im Arbeitsverhältnis zu bleiben. Dies kann möglicherweise zu einem besseren Angebot in der Zukunft oder zu einer längeren Beschäftigung bei regulärer Vergütung führen. Sollte man Sie dennoch zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags auffordern, kann dies Ihre Verhandlungsposition stärken.

Wenn Sie bei den Verhandlungen zeigen, dass Sie von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt werden, kann dies den Arbeitgeber auch dazu bewegen, von Anfang an großzügiger zu sein. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um die bestmögliche Vereinbarung für Sie zu erzielen. Das erste Angebot in der Praxis ist in der Regel nicht das endgültige und Veränderungen sowie Verbesserungen können noch vorgenommen werden. Wenn Sie über das nötige Wissen und Verhandlungsgeschick verfügen, haben Sie bei der Ausarbeitung der Feinheiten des Aufhebungsvertrags mehr Kontrolle.

Abfindungszahlungen und Arbeitslosengeld: Worauf Sie hier achten sollten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich im Aufhebungsvertrag auf eine angemessene Abfindung einigen. Ein Aufhebungsvertrag kann sich negativ auf einen möglichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld auswirken. Obwohl der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung hat, kann er sie in der Regel einfordern. Die Parteien müssen versuchen, einen fairen Ausgleich zu finden. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Abfindung keine Angaben zur Sozialversicherung enthält. Es werden also keine Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Jahre, die der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt war, und nach dem vereinbarten Gehalt. Wenn Sie also lange für das Unternehmen gearbeitet und gut verdient haben, können Sie mit einer höheren Abfindung rechnen. Die Abfindung darf nicht wesentlich von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Sie darf also nicht wesentlich höher sein als ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr.

Allerdings ist auch in diesem Fall Verhandlungsgeschick gefragt, denn die Höhe der Abfindung ist das Ergebnis von Verhandlungen. Daher ist es ratsam, sich vor den Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber rechtlich beraten zu lassen, um mit realistischen Erwartungen und einer starken Position in die Verhandlungen zu gehen. Unsere Anwälte stehen Ihnen für eine Einschätzung zur Verfügung und erläutern Ihnen, worauf Sie bei den Verhandlungen achten müssen. Gerne übernehmen wir auch direkt die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Als Arbeitnehmer sollten Sie sich über die Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf das zukünftige Arbeitslosengeld im Klaren sein. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 Abs.1 Nr.1 SGB III). Eine solche Sperrzeit entsteht, da die Agentur für Arbeit diesbezüglich argumentieren könnte, dass Sie den Vertrag ablehnen hätten können und damit den Grund für Ihre Arbeitslosigkeit selbst geschaffen haben. Mit diesem Vorwurf müssen Sie sich auch auseinandersetzen, wenn die Initiative für den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausging. Die Behörden können eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld verhängen.

Da es oft schwierig ist, sofort eine neue Stelle zu finden, ist es wichtig, den Zugang zu diesen Leistungen nicht durch eine zu schnelle Vertragsunterzeichnung zu blockieren. Um sicherzustellen, dass Ihnen keine Sperrfrist auferlegt wird, muss ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen, der im Vertrag festgehalten werden muss. Zu beachten ist allerdings, dass der Arbeitgeber bereits mit einer Kündigung für den Fall gedroht haben muss, dass der Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnet wird. Ob es sich dabei um eine rechtmäßige Kündigung gehandelt hätte oder nicht, ist für die Sperrzeit unerheblich (BSG, Urteil vom 2. Mai 2012, Az. B 11 AL 6/11 R).

Ein wichtiger Grund kann auch gegeben sein, wenn man sich zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Eigenkündigung entscheidet. Eine solche Wahlmöglichkeit bietet dem Arbeitgeber zum Beispiel oft einem lang erkrankten Arbeitnehmer an. Zu beachten ist zudem, dass der Aufhebungsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle einer ordentlichen Kündigung ermöglichen muss. Die Kündigungsfrist must also vom Arbeitgeber eingehalten werden.

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