Rechtsanwalt & Salary Partner
Dr. Thomas Bichat
Arbeitsrecht
Erbrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Dr. Thomas Bichat sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zu Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Als Leiter der Praxisgruppe für Arbeitsrecht betreut er ein weites Tätigkeitsfeld, das sich von der Beratung in kündigungsrechtlichen Fragen über die Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen bis hin zu den Beteiligungsrechten eines Betriebsrates erstreckt.
Verhandlungsführer im Arbeitsrecht & In-House-Schulungen
Mit seiner langjährigen Erfahrung als Verhandlungsführer vertritt Dr. Bichat Unternehmen bei Konflikten mit Betriebsräten, Gewerkschaften und anderen Gremien. Des Weiteren bietet er intensive und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene In-House-Schulungen im Arbeitsrecht an.
Als Experte für Erbrecht unterstützt Dr. Bichat Mandanten bei komplexen und mitunter sensiblen Fragen, die sowohl vor als auch nach dem Erbfall für Erben und Erblasser relevant werden.
Er unterstützt Sie bei der Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge und Nachlassplanung. Zudem steht er Ihnen als Berater bei rechtlichen Angelegenheiten innerhalb einer Erbgemeinschaft zur Seite und verteidigt Ihre aus dem Pflichtteil resultierenden Rechte.
Im Fokus seiner Arbeit steht die friedliche Einigung und die Vorbeugung von erbrechtlichen Konflikten. Sollte nach einem Erbfall eine gütliche Einigung dennoch nicht möglich sein, setzt Dr. Bichat Ihre Ansprüche mit dem gebotenen Engagement durch — sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Komplexe Erbrechtsfälle mit internationalen Verflechtungen sind für Dr. Bichat keine Seltenheit. Mandanten aus aller Welt verlassen sich bei Erbrechtsfragen mit Deutschlandbezug auf seine Expertise und sein Verhandlungsgeschick. Aufgrund ihres Konfliktpotentials stellen erbrechtliche Situationen die Beteiligten nicht selten vor erhebliche Herausforderungen. Mit Dr. Bichat wissen Sie nicht nur einen sachkundigen Anwalt für Erbrecht an Ihrer Seite, sondern auch einen einfühlsamen Zuhörer, überzeugenden Redner und ausgezeichneten Verhandlungsführer, der mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung in diesem Gebiet überzeugt.
Dr. Bichat hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Luzern studiert. Er erlangte seinen Doktortitel an der Universität Bonn und war dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seine Ausbildung als Referendar absolvierte Dr. Bichat an der Deutschen Botschaft in Peking. Seit mehreren Jahren betätigt er sich für die Kanzlei Schlun & Elseven, wodurch unzählige Mandanten von seiner ausgezeichneten Expertise im Erbrecht profitieren konnten.
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