Ernennung eines ausländischen
Geschäftsführers in einer
deutschen GmbH

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschafts-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht

Ernennung eines ausländischen Geschäftsführers in einer deutschen GmbH

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschafts-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht

In Zeiten fortschreitender Internationalisierung greifen viele Unternehmen auf erfahrene Fachleute aus dem Ausland zurück, um diese als Geschäftsführer einzusetzen. Die Ernennung eines ausländischen Geschäftsführers innerhalb einer deutschen GmbH ist allerdings ein aufwendiges, juristisch komplexes Verfahren, das die Beteiligten nicht selten vor eine erhebliche Herausforderung stellt.

Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten Rechtbeistand an. Ganz gleich, ob es um die Beantragung des Aufenthaltstitels, die Gestaltung Ihres Geschäftsführervertrages, Haftungsfragen oder steuerrechtliche Aspekte geht – unser Team steht Ihnen mit seiner hervorragenden Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützend zur Seite. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Thomas Bichat und Herr Jens Schmidt, zeigen Ihnen gerne auf, wie Sie bei Übernahme des Geschäftsführeramtes vorhandene Gestaltungsspielräume effektiv nutzen und Haftungsrisiken minimieren, und sorgen dafür, dass der Geschäftsführervertrag Ihre Rechte bestmöglich wahrt.

Unsere Rechtsteam für Aufenthaltsrecht übernimmt für Sie die gesamte Beantragung des benötigten Aufenthaltstitels sowie die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei sind wir imstande, Ihnen die Unterstützung zu gewährleisten, die Sie benötigen, um als Geschäftsführer rechtssicher aufgestellt zu sein.

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Unsere Dienstleistungen

  • Abberufung und Kündigung von Gesellschaftern

  • Beantragung der Blauen Karte EU

  • Erstellung und Prüfung der Geschäftsführerverträge
  • Haftungs- und Versicherungspflichten

Bedingungen für die Ernennung eines ausländischen Geschäftsführers

Es gibt bekanntlich keine besonderen Beschränkungen, die deutsche GmbHs daran hindern, einen ausländischen Geschäftsführer einzustellen. Dennoch gibt es bestimmte Schritte, die man berücksichtigen sollte, um eine solche Position in Betracht zu ziehen.

Erstens muss der Kandidat in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn der Geschäftsführer im Ausland ansässig ist und eine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen möchte, muss er über die deutsche Botschaft oder das Konsulat in seinem Heimatland eine Arbeitserlaubnis einholen. Geeignete Arbeitserlaubnisse sind die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die nationale Arbeitserlaubnis. Die Rechtsexperten von Schlun & Elseven beraten in allen Fragen rund um das Thema Aufenthaltstitel für Deutschland.

Die Antragsstellung und der Erhalt eines Visums ist oftmals ein langwieriger Prozess. Die Zusammenarbeit mit unseren Anwälten stellt sicher, dass das Verfahren so weit wie möglich beschleunigt wird und sämtliche hier zu erfüllenden Anforderungen berücksichtigt werden.

Nach der Ankunft in Deutschland sollte sich der Geschäftsführer bei den Steuerbehörden anmelden, um eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten. Zudem muss ein deutsches Bankkonto eröffnet und die Sozialversicherung angemeldet werden.

Unternehmen, die einen Geschäftsführer einstellen, sollten sicherstellen, dass seine Rechte und Pflichten in der Satzung des Unternehmens hinreichend präzisiert sind.

Ausländische Geschäftsführer müssen sich darüber im Klaren sein, dass einige allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um nach deutschem Recht als Geschäftsführer arbeiten zu dürfen. Dies sind unter anderem:

  • Der Geschäftsführer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Geschäftsführer darf nicht geschäftsunfähig sein (z. B. aufgrund einer Geisteskrankheit oder Insolvenz).
  • Der Geschäftsführer darf nicht aufgrund früherer strafrechtlicher Verurteilungen von der Ausübung des Amtes ausgeschlossen sein.

Wenn Sie weitere Beratung zu den Anforderungen an einen ausländischen Geschäftsführer für eine deutsche GmbH benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an unser Team zu wenden.

Antrag auf Blaue Karte EU und andere Visa für Deutschland

Der Besitz eines gültigen Visums ist eine der Voraussetzungen, die ein ausländischer Geschäftsführer für eine Tätigkeit in Deutschland benötigt. Diese Voraussetzung gilt nicht für Antragsteller aus anderen Ländern der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz.

Für Geschäftsführer aus anderen (Dritt-)Ländern ist eine entsprechende Arbeitserlaubnis erforderlich. Das Team von Schlun & Elseven unterstützt Sie bei der Beantragung des für Deutschland benötigten Aufenthaltstitels (Blaue Karte EU, Visa etc.).

Voraussetzung für die Erhaltung einer Blauen Karte EU ist, dass der Antragsteller ein Arbeitsplatzangebot in der EU hat und das Gehalt über dem geforderten Schwellenwert liegt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sich die Betragshöhe jedes Jahr ändert. Es gibt allerdings Fälle, in denen die Gehaltsanforderungen gesenkt werden können. Bewerber können in diese Kategorie fallen, wenn sie über Qualifikationen in Bereichen verfügen, die in Deutschland durch Fachkräftemangel gekennzeichnet sind, wie Naturwissenschaften, Mathematik, Technik oder Ingenieurwesen.

Antragsteller müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Personen gedacht ist, weshalb ein Hochschulabschluss erforderlich ist. Außerdem muss der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt werden.

Die Blaue Karte EU bringt viele Vorteile mit sich: Sie ermöglicht die Familienzusammenführung in Deutschland, einen beschleunigten Zugang zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und die Möglichkeit, innerhalb des Schengen-Raums frei zu reisen.

Es gibt jedoch auch einige rechtliche Fragen, z. B. was passiert, wenn ein Inhaber einer Blauen Karte EU während seines Aufenthalts in Deutschland aufgrund dieses Aufenthaltstitels seinen Arbeitsplatz verliert, und ob es zulässig ist, als Inhaber einer Blauen Karte EU den Arbeitsplatz zu wechseln. Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Blaue Karte EU zur Verfügung.

Vorteile der Einstellung eines ausländischen Geschäftsführers

Die Ernennung eines ausländischen Geschäftsführers für eine deutsche GmbH birgt einige Risiken, aber in vielen Fällen überwiegen die Vorteile eines solchen Vorgehens.

Ausländische Geschäftsführer stellen deutschen Unternehmen oft unschätzbare internationale Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Verfügung. Diese Qualitäten können für das künftige Wachstum des Unternehmens eine enorme Rolle spielen und die Mitarbeiter des Unternehmens motivieren, ihre Produktivität auf der Grundlage von Verfahren zu steigern, die sich auf anderen Märkten bewiesen haben. Darüber hinaus kann diese neue Perspektive es dem Unternehmen ermöglichen, seine internationale Reichweite zu erweitern oder andere Märkte zu erschließen, die bisher nicht in Betracht gezogen wurden.

Ausländische Geschäftsführer können dem Unternehmen auch neue Kontakte auf diesen Märkten verschaffen. Ihre zusätzlichen Sprachkenntnisse können es dem Unternehmen ermöglichen, Zugang zu neuen Geschäftspartnern zu bekommen.

Unternehmen sollten diese potenziellen Vorteile in Betracht ziehen, wenn sie einen externen Kandidaten für eine Geschäftsführerstelle in Erwägung ziehen, da es in der Anfangsphase der Einstellung oft logistische Herausforderungen gibt.

Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Unternehmen und Geschäftsführer zu allen rechtlichen Aspekten, die in solchen Fällen auftreten können.

Einhaltung des deutschen Gesellschaftsrechts als Geschäftsführer

Geschäftsführer einer deutschen GmbH zu werden, kann riskant sein, da bestimmte rechtliche Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen. Zu diesen Risiken gehören zivilrechtliche, arbeitsrechtliche, strafrechtliche, steuerliche und andere Verpflichtungen. Es ist ratsam, die Satzung des Unternehmens hinsichtlich der Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers in solchen Fällen hinzuzuziehen.

Weitere Maßnahmen, die Geschäftsführer ergreifen können, um sicherzustellen, dass sie sich ihrer Rechte und ihrer Verantwortung bewusst sind, bestehen darin, sich mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen, die sich auf ihre Rolle beziehen, z. B. das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) oder das Arbeitsrecht.

Der Besuch von Sitzungen und die Teilnahme an Abstimmungen über die Satzung der Gesellschaft sind weitere Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden kann, dass der Geschäftsführer über alle Entwicklungen auf dem Laufenden ist.

Die Kenntnis der potenziellen rechtlichen Verpflichtungen, die mit der Position verbunden sind, ist der erste Schritt, der unternommen werden kann, um zukünftige Risiken zu verringern.

Unser Team berät Sie in allen Rechtsgebieten, einschließlich Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Vertragsrecht.

Auswirkungen des deutschen Steuerrechts für ausländische Geschäftsführer

Es gibt einige steuerrechtliche Auswirkungen, die Unternehmen und Einzelpersonen berücksichtigen müssen, wenn sie einen ausländischen Geschäftsführer in eine deutsche GmbH berufen. Ausländische Geschäftsführer müssen sich zum Beispiel darüber im Klaren sein, dass sie auf alle in Deutschland erzielten Einkünfte, einschließlich ihres Honorars oder Gehalts, der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Außerdem sind sie verpflichtet, in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Ein Geschäftsführer kann zudem verpflichtet sein, sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, wenn er eine Dienstleistung erbringt.

Für das Unternehmen können Berichtspflichten bestehen, und es muss sicherstellen, dass es die Einkünfte und Beiträge des Geschäftsführers bei der deutschen Steuerbehörde meldet.

Geschäftsführer müssen zudem darauf achten, ob ihr Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Wenn Sie in einem Land ansässig sind, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat, können Sie möglicherweise Steuergutschriften oder -befreiungen in Anspruch nehmen. Wir beraten in allen Fragen, die mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zusammenhängen und wie Geschäftsführer in solchen Fällen Steuerbefreiungen geltend machen können.

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