Blaue Karte EU –
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer
 

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Blaue Karte EU –
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer
 

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Sie sind ein hochqualifizierter Arbeitnehmer und wollen in Deutschland arbeiten? Oder möchten Sie als ein in der Europäischen Union ansässiges Unternehmen hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten einstellen?

Die Blaue Karte EU gilt als etablierter Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Den Unternehmen ermöglicht dieser Aufenthaltstitel eine zeitnahe Gewinnung neuer qualifizierter Arbeitskräfte. Dies ist von besonders hoher Relevanz, wenn es um Vertreter solcher Mangelberufe wie Ärzte, Ingenieure oder IT-Fachleute geht. Im Einzelnen können beim Transfer allerdings Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem §18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der als gesetzliche Grundlage für den Erwerb dieses Aufenthaltstitels dient.

Um unseren Mandanten einen Arbeitsaufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihrer Blauen Karte EU und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Visumsrecht
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihrer Blauen Karte EU
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Dienstleistungen im Kontext

Suche nach geeigneten Arbeitskräften aus Drittstaaten  

Obwohl im Ausland hochqualifizierte Mitarbeiter nur darauf warten, die unterbesetzten Stellen zu füllen, hat Deutschland mit einem immer größer werdenden Fachkräftemangel zu kämpfen.   

Gehören Sie zu jenen Unternehmen, denen qualifizierte Arbeitnehmer fehlen? Hier bietet sich die Suche nach geeigneten Arbeitskandidaten aus Drittstaaten an.   

Für die Suche empfiehlt es sich, spezialisierte Agenturen einzuschalten, welche über das notwendige länderspezifische Fachwissen verfügen und Ihnen wichtige Informationen zur Hebung des ausländischen Fachkräftepotentials geben können. Haben Sie bereits geeignete Kandidaten für Ihr Unternehmen gefunden, so können alle weiteren Schritte für eine Einstellung in das Unternehmen eingeleitet werden.  

Die Kanzlei Schlun & Elseven unterstützt Sie bei der Klärung aller rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Suche nach geeignetem Fachpersonal entstehen. Unsere Anwälte bieten interessierten Unternehmen professionelle Rechtsberatung an – sowohl in Bezug auf die Erledigung sämtlicher einwanderungsrechtlicher Formalitäten als auch in Bezug auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Besonderheiten, die bei Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten berücksichtigt werden müssen. 

    Blaue Karte EU: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen 

    Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass Sie über die folgende berufliche Qualifikation verfügen: 

    • einen deutschen Hochschulabschluss ODER 
    • einen ausländischen, aber in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder
    • einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss oder auch
    • eine durch eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation.  

    Allerdings kann es bereits bei der Feststellung der Gleichwertigkeit bzw. der Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses zu erheblichen Komplikationen kommen. Des Weiteren muss Ihr Gehalt über einem bestimmten Mindestbetrag liegen.  Andernfalls ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. 

    Für das Jahr 2022 muss ein Mindestbruttoeinkommen von 56.400 Euro pro Jahr nachweisen werden können. Bei sogenannten „Mangelberufen” reicht ein Mindestbruttoeinkommen von 43.992 Euro. Zu diesen zählen insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte. Eine vollständige Liste solcher Mangelberufe kann dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.11.2009 entnommen werden. Die Berechnung des Mindestbetrages richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen, sich jedes Jahr ändernden Rentenversicherung. Hierbei ist es grundsätzlich entscheidend, dass die garantierte Vergütung die Mindestgehaltsgrenze erreicht, der Arbeitnehmer also tatsächlich über das Geld verfügt und die Gehaltsauszahlung nicht von anderen Variablen abhängig ist (Bezüglich des Mindestlohns bei Gebäudereinigern hat der BAG schon so entschieden, vgl. BAG-Urt. v. 18.4.2012 – 4 AZR 139/10). 

    Zu beachten ist außerdem, dass für die Blaue Karte EU ein gültiger deutscher Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsangebot nachgewiesen werden muss.  Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zur Green Card der USA. Wenn Sie die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen, kann Ihnen für 6 Monate ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland gem. § 18c AufenthG genehmigt werden. Sofern Sie nicht Staatsangehöriger Australiens, Japans, Israels, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika sind, müssen Sie zudem ein Visum bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen. Dieser Schritt entfällt nur, wenn Sie bereits seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Wenn dies der Fall ist, können Sie innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland ein Visum in Deutschland beantragen. 

    Beschäftigung einer Fachkraft nach Erwerb der Blauen Karte EU 

    Sobald die Voraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte vorliegen, kann die Einstellung in das Unternehmen erfolgen. Für dauerhafte Einstellungen von Arbeitnehmern gibt es allerdings strenge Anforderungen. So muss das Unternehmen zunächst eine Arbeitserlaubnis beantragen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt wird. Dafür muss das Unternehmen nachweisen, dass die ausgeschriebene Stelle nicht anderweitig durch deutsche- oder EU-Mitarbeiter besetzt werden kann und dass der aus einem Drittstaat stammende Kandidat die notwendigen Qualifikationen für die zu besetzende Stelle erfüllt.  Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ist als Nächstes ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Denn für die Erteilung eines Aufenthaltstitels und der Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist das Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots unabdingbare Voraussetzung. 

    Die Kanzlei Schlun § Elseven verfügt über umfassende Erfahrung bei der Vertretung von Unternehmen, die auf die Beschäftigung hochqualifizierter Fachkräfte aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern (darunter Ärzte, Ingenieure, IT-Fachleute und Manager) angewiesen sind. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei der Gewinnung neuen Fachpersonals – von der Findung der geeigneten Fachkraft bis hin zu deren Einstellung. 

      Damit auch die Familie mit darf: Blaue Karte EU als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis  

      Eine Blaue Karte EU ist ab Ausstellung auf maximal vier Jahre befristet. Die Dauer richtet sich ansonsten nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei einem Arbeitsverhältnis, das auf weniger als vier Jahre befristet ist, bekommen Sie eine Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsverhältnisses plus drei Monate zugesprochen. Während dieser Zeit haben Sie eine vollwertige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Mit einer Blauen Karte EU können Sie nach 33 Monaten (bei Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 bereits nach 21 Monaten) eine Niederlassungserlaubnis erhalten, welche zudem eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung darstellt. 

      Hinzukommend können Familienangehörige (außer bei sog. „Härtefällen“ auf Ehepartner und Kinder beschränkt) mit nach Deutschland reisen und sofort uneingeschränkt arbeiten. Zusätzliche (Sprach-)Nachweise sind hier nicht zu erbringen. Einen entsprechenden Antrag muss derjenige Ehegatte, der gedenkt, mit nach Deutschland zu kommen, persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung stellen. 

      Blaue Karte EU: Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union 

      Inhaber einer Blauen Karte EU können grundsätzlich nach 18 Monaten in ein anderes Land der Europäischen Union weiterziehen. Die Zeit, die in Deutschland verbracht wurde, wird dann bei der Berechnung für den Daueraufenthalt im neuen Land berücksichtigt. Es ist allerdings zu beachten, dass die Hochqualifizierten-Richtlinie in Irland, Großbritannien und Dänemark nicht zur Anwendung kommt. Innerhalb der Schengen-Staaten können Sie sich grundsätzlich visumsfrei zu touristischen Zwecken bewegen. Zusätzlich zu beachten ist, dass Sie sich als Inhaber einer Blauen Karte EU lediglich bis zu 12 Monaten außerhalb der EU aufhalten dürfen. Wird dieser Zeitraum überschritten, droht der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung. 

      Schlun & Elseven: Unterstützung bei der Beantragung der Blauen Karte EU 

      Sie sind hochqualifizierte/r Arbeitnehmer/in und haben Interesse an einer Blauen Karte EU? Oder sind Sie Arbeitgeber/in und möchten Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland anstellen? Als Full-Service-Kanzlei bieten wir eine umfassende Betreuung während des gesamten Antragsverfahrens sowie die Klärung aller rechtlichen Fragen mit den zuständigen Behörden an. Bei verweigerter Erteilung oder Rücknahme der Blauen Karte EU vertreten unsere Rechtsanwälte Sie gegebenenfalls gerichtlich. Zusätzlich prüfen wir für Sie, ob ein Wechsel von einem anderen Aufenthaltstitel zur Blauen Karte EU möglich ist. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU, so besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung. Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht überprüfen sorgfältig anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt einer Blaue Karte EU erfüllen. Durch die systematische Vertretung von Repräsentanten unterschiedlichster Berufsgruppen (darunter Ärzte, Ingenieure, IT-Fachleute und Manager) verfügen wir über die erforderliche Erfahrung, um auch Ihnen erfolgreich bei der Beantragung einer Blauen Karte EU beizustehen.  

      Die Kanzlei Schlun & Elseven steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Rechtspartner bei allen Fragen zur Blauen Karte EU und sonstigen Aufenthaltstiteln. 

      Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

      Ausländer- & Aufenthaltsrechts Neuigkeiten

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