Gründung einer GmbH

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Gründung einer GmbH

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Die GmbH ist die flexibelste und damit beliebteste Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen, da sie sowohl von einer Einzelperson als auch von einer Gesellschaft gegründet werden kann. Die GmbH besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und bietet ihren Gesellschaftern den Vorteil der Haftungsminimierung. Aufgrund ihrer guten Reputation im In- und Ausland gilt Sie als eine gute Wahl für all diejenigen, die in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht an – insbesondere bei Fragen rund um die GmbH und deren Gründung. Unsere Anwälte klären Sie gerne über die rechtlichen Voraussetzungen auf und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf eine solide Basis gestellt wird. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie in jeder Phase der Gründung – von der Gestaltung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages über den Schutz Ihrer Marke bis hin zu Ihrer Handelsregister-, Steuer- und Gewerbeanmeldung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht » Gründung einer GmbH in Deutschland

Google Rating | Based on 419 Reviews

Die Vorteile der Eintragung einer GmbH

Die Gesellschaftsform der GmbH hat viele Vorteile. Neben der beschränkten Haftung und bestimmten Steuervorteilen ist das GmbH-Modell in Deutschland fest etabliert und weithin anerkannt. Bei der Suche nach neunen Kunden sowie Investoren kann der GmbH-Status von besonderem Vorteil sein:

Beschränkte Haftung: Das Privatvermögen von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleibt unberührt, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Das Unternehmen ist eine eigenständige juristische Person, daher wird das Privatvermögen der Geschäftsführer nicht als Teil des Unternehmens betrachtet.
Zuverlässigkeit: Um potenzielle Investoren und Anteilseigner zu gewinnen, ist es von Vorteil, als GmbH zu firmieren, da dieses Geschäftsmodell aufgrund seiner langen Bestehenszeit als besonders vertrauenswürdig gilt. Zu ihrer Gründung erfordert eine GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000€ (mindestens 12.500€ in bar und der Rest in Form von Ausrüstungen, Immobilien und Vermögenswerten wie Sacheinlagen). Diese Anforderungen bieten ein gewisses Maß an Vertrauen, dass das Unternehmen über genügend Vermögenswerte verfügt.
Eigenständige juristische Person: Als eigenständige juristische Person kann das Unternehmen Verträge abschließen, Rechtsstreitigkeiten führen und Eigentum in eigenem Namen besitzen.
Nicht auf deutsche Staatsbürger beschränkt: Bei der Gründung einer GmbH ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer, die Geschäftsführer, die Anteilseigner usw. deutsche Staatsbürger oder Bürger der Europäischen Union sind. Es ist jedoch erwähnenswert, dass es hilfreich ist, wenn es Vertreter und Büros in Deutschland gibt, sofern man mit der Bürokratie und den Banken zu tun hat.
Bestimmte Steuervorteile: Obwohl die GmbH einige zusätzliche Steuern in Form der Gewerbesteuer zahlen muss, gibt es Vorteile in Form von Steuervergünstigungen. Bestimmte Vermögenswerte des Unternehmens können bei der Zahlung von Steuern abgeschrieben werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, was von der Steuerlast des Unternehmens abgeschrieben werden kann.

Zu beachtende Punkte:

Höhere Gründungsanforderungen: Bei der Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000€ erforderlich, um die Vorteile einer GmbH in vollem Umfang nutzen zu können. Wie bereits erwähnt, müssen mindestens 12.500€ in bar gezahlt werden. Auch andere Gebühren müssen in der Gründungsphase gezahlt werden. Unsere Anwälte werden Sie durch die Anforderungen für die Gründung einer GmbH in Deutschland führen.
Rechtliche Anforderungen: Bei der Gründung einer GmbH muss sich der Unternehmer mit einer größeren rechtlichen Komplexität und umfangreichem Papierkram und bürokratischem Aufwand auseinandersetzen. Zu diesen Anforderungen gehören die Satzung, die notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister. Juristischer Beistand bei der Unternehmensgründung kann diesen Prozess immens beschleunigen.
Steuern: Obwohl bestimmte Steuervergünstigungen für Vermögenswerte im Rahmen der Steuerberechnung abgeschrieben werden können, gibt es auch eine größere Vielfalt an Steuern für Unternehmen, wie Gewerbesteuer, einen Solidaritätszuschlag sowie eine Körperschaftssteuer (in Höhe von 15%).
Rechenschaftspflicht: Was die Verantwortung betrifft, so muss eine GmbH am Ende des Jahres in ihrem Jahresabschluss ihre Bücher veröffentlichen. Dies zeigt den Gesellschaftern und zukünftigen Investoren das Innenleben des Unternehmens und stellt sicher, dass das, was es für seine Finanzen verwendet hat, einwandfrei ist.

Bei der Entscheidung, ob die GmbH der richtige Weg für Ihr Unternehmen ist, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

• der Zustand der Finanzen des Unternehmens,
• ein ausreichend vorbereiteter Geschäftsplan, um die größeren Herausforderungen als GmbH zu bewältigen;
• die Unternehmenslandschaft in der Branche – sind die Wettbewerber auch GmbHs?
• die Fähigkeit des Unternehmens, das erforderliche Stammkapital aufzubringen.
• die Erfahrung und das Know-how innerhalb des Unternehmens sowie die Frage, ob diese ausreichen, um den Weg der GmbH zu gehen.

Unsere kompetenten Anwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen Unternehmen bei allen Fragen rund um die GmbH-Gründung.

Eintragung einer GmbH ins Handelsregister

Unser Rechtsteam steht Ihnen bei der Gründung und Eintragung einer GmbH während des gesamten Verfahrens zur Seite. Die Gründung einer GmbH in Deutschland steht sowohl Personen mit Wohnsitz in Deutschland als auch solchen ohne Wohnsitz in Deutschland offen. Gesellschafter können sowohl deutsche als auch ausländische Staatsbürger sein. Mit der richtigen Unterstützung kann die Gründung einer GmbH in Deutschland ein unkomplizierter Prozess sein.

Die Gründung einer GmbH umfasst die folgenden Schritte:

• Vorhandensein des erforderlichen Stammkapitals von 25.000€. Bei der Gründung der GmbH ist eine erste Einzahlung in Höhe der Hälfte des
Betrags erforderlich, damit die GmbH ihre rechtlichen Voraussetzungen erfüllt;
• Abfassung des Gesellschaftsvertrags,
• Anmeldung beim Handelsregister,
• Anmeldung beim Gewerbeamt.

Die Satzung der GmbH ist von entscheidender Bedeutung für die Festlegung der Grundlagen und der Identität der GmbH. In der Satzung müssen präzise Angaben zum Unternehmen enthalten sein: sein Name, die Firmenadresse, der Unternehmensgegenstand sowie Angabe zu den Gesellschaftern und den Geschäftsanteilen. Der Gesellschaftsvertrag kann zudem die Geschäftsordnung der Gesellschaft enthalten, z.B. Bestimmungen bezüglich der Frage, wie die Gesellschaft Geschäftsführer abberufen kann, und Regeln für Gesellschafterstreitigkeiten.

Entwurf und Überprüfung des Gesellschaftsvertrags

Um eine Gesellschaft beim deutschen Handelsregister anzumelden, muss ein Unternehmen solche Dokumente wie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag und die Satzung erstellen. Der Gesellschaftsvertrag enthält die Einzelheiten der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern zur Gründung einer Gesellschaft. Die Satzung umreißt die Regeln, nach denen die Gesellschaft gegründet wird. Diese Dokumente müssen notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Unsere Anwälte prüfen Ihre Dokumente und stellen sicher, dass sie den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen.

Damit die Satzung eines deutschen Unternehmers gültig ist, muss sie bestimmte Informationen enthalten, aber auch Einzelheiten über die internen Verfahren des Unternehmens. Die internen Regeln des Unternehmens sollten Elemente zu Änderungen des Aktienkapitals, zur Verwaltung von Anteilsänderungen, zu den Pflichten der Aktionäre und zum Verfahren für die Ernennung und Abberufung der Geschäftsführer enthalten. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern entstehen häufig, wenn die Satzung und das Regelwerk des Unternehmens unklar sind. Sorgfältig ausgearbeitete Satzungen von erfahrenen Anwälten können kostspielige Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Im Gesellschaftsvertrag legt die Gesellschaft den Unternehmensgegenstand, den Umfang der Prokura des Geschäftsführers oder der Einlageverpflichtung der Gesellschafter sowie die Firma und den Sitz der Gesellschaft fest.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Unternehmen aller Größenordnungen in folgenden Angelegenheiten:

• Abfassung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags,
• Überprüfung des Gesellschaftsvertrags und einzelner Vertragsklauseln,
• Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsvertrag und Verteidigung der Gesellschafter in Gesellschafterstreitigkeiten,
• Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Umstrukturierungen, Fusionen und Nachfolgeregelungen.

Die Mini-GmbH: Die Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine beliebte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Start-Up-Unternehmen. Die UG hat zwar nicht das gleiche Bekanntheitsniveau wie eine etablierte GmbH, aber sie hat auch nicht die gleichen finanziellen Voraussetzungen bei ihrer Gründung. Die UG wurde im Jahr 20008 durch § 5a GmbH-Gesetz verankert. Seitdem hat sie maßgeblich zum wachsenden Ruf Deutschlands als eines der besten Länder für die Gründung eines Start-Up-Unternehmens beigetragen.

Für die Gründung einer UG ist ein Stammkapital von nur 1€ erforderlich. Selbst bei diesem geringen Stammkapital profitieren die an der UG beteiligten Personen von einer beschränkten Haftung. Personen, die an der UG beteiligt sind, können nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden, wodurch sich das UG-Modell für Start-Up-Unternehmen und kleinere Unternehmen eignet, die sich auf dem deutschen Markt etablieren möchten. Außerdem können UGs ihre Unternehmensstruktur in die einer GmbH ändern, sobald das Stammkapital von 25.000€ erreicht wurde. Es empfiehlt sich, vor diesem Schritt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Die Gründung einer UG ist mit nur einem Gesellschafter möglich. In der Regel sind jedoch mehre Gesellschafter beteiligt. Diese spielen eine wichtige Rolle bei den Geschäftsentscheidungen des Unternehmens, insbesondere in den Gesellschafterversammlungen. Die Gesellschafter ernennen auch den Geschäftsführer der UG. Sofern mehr als drei Gesellschafter an Ihrem Unternehmen beteiligt sind, ist ein besonderer Gesellschaftsvertrag erforderlich. Schlun & Elseven berät Mandanten bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus steht Ihnen unser Rechtsteam für die laufende Beratung im deutschen Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Schlun & Elseven: Umfassende Beratung für GmbHs

Sobald die Gesellschaft in Deutschland registriert und betriebsbereit ist, bietet unser Rechtsteam Ihnen umfassende und laufende rechtliche Unterstützung unter anderem zu den folgenden Aspekten:

• Unternehmenserweiterung: Sollte es an der Zeit sein, Ihr Unternehmen zu vergrößern, unterstützt unser Rechtsteam Sie während des gesamten
M&A-Prozesses. Unsere Anwälte beraten Sie bei der Wahl der geeigneten Wachstumsmethode, führen die erforderlichen rechtlichen Due-Diligence-
Prüfung durch und strukturieren die Transaktionen nach deutschem Recht.
• Beratung zum geistigen Eigentum: Unsere Anwälte beraten Sie zudem zum Schutz Ihres geistigen Eigentums. Die Schaffung einer erkennbaren Marke
und der Schutz dieser sowie die entsprechenden Urheberrechte sind für das Wachstum Ihres Unternehmens von entscheidender Bedeutung.
• Arbeitsrecht: Bei der Gründung der GmbH ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen die arbeitsrechtlichen Anforderungen genaustens kennt. Unser
Anwaltsteam besteht aus ausgewiesenen Experten für Arbeitsrecht, sodass Sie sich einer Beratung auf höchstem Niveau sicher sein können.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer GmbH

Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die GmbH ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in vielen Ländern, u.a. in Deutschland existiert. Es handelt sich um eine juristische Person, die durch das Eigenkapital ihrer Gesellschafter finanziert wird. Sie ist insbesondere wegen der beschränkten Haftung als Gesellschaftsform sehr beliebt. Im Gegensatz zu einer GbR oder OHG handelt es sich bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft, nicht um eine Personengesellschaft. Die Wahl der geeigneten Rechtsform erfordert einen erfahrenen Rechtbeistand in Gesellschaftsrecht, um unnötige folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Das Kernstück der GmbH-Gründung ist der Gesellschaftsvertrag. Dieser muss von einem Notar beurkundet werden und folgende Mindestangaben enthalten:

  • Firma (Name des Unternehmens mit GmbH Zusatz),
  • Sitz,
  • Gegenstand des Unternehmens,
  • Betrag des Stammkapitals,
  • Stammeinlage jeden Gesellschafters.

Es muss anschließend ein Geschäftsführer berufen werden. Um die Gründung abzuschließen, ist die GmbH schließlich in das Handelsregister einzutragen.

Gründungsmitglied kann jede natürliche Person, eine Personalgesellschaft oder auch eine andere juristische Person sein. Es ist auch möglich eine „1-Mann-GmbH“ zu gründen, sodass ein einzelnes Gründungsmitglied ausreichend ist, vgl. § 1 GmbHG. Auch die Nationalität des Gründungsmitglieds ist für die Gründung der GmbH nicht von Bedeutung. Ausländer können unter den gleichen Bedingungen wie Inländer eine GmbH gründen.

Als Startkapital sind 12.500€ nötig und ausreichend. Dies ist jedoch nur der Betrag, der zur Eintragung im Handelsregister als ausreichend erachtet wird, vgl. § 7 Abs.2 GmbHG. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000€ betragen, da dies die Mindesthaftungssumme der Gesellschaft ist. Dieses Geld kann jedoch nach Eintragung im Handelsregister im Sinne der Gesellschaft ausgegeben werden und muss nicht auf einem Konto verbleiben.

Neben dem Stammkapital sind die Gründungskosten zu zahlen. Hierzu zählen die gesamten Kosten, die zur Errichtung der Gesellschaft nötig sind, insbesondere die Gebühren des Notars, des Gerichts und die Kosten der Bekanntmachung.

Ja.

Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar und zeigt Ihren Geschäftspartnern Informationen über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse Ihres Unternehmens. Durch die Eintragung Ihres Unternehmens mit Ihrem Firmennamen wird dieser gegenüber anderen Namen geschützt. Außerdem zeigt die Eintragung, dass Sie bzw. Ihr Unternehmen sich den Vorschriften für Kaufleute (HGB) unterwirft. Diese Vorschriften regeln den Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten in vielerlei Hinsicht vereinfacht, bzw. weniger zeitintensiv als zwischen Nicht-Kaufleuten.

Ins Handelsregister werden grundsätzlich folgende Informationen eingetragen:

  • Firma (Name des Unternehmens),
  • Namen und Geburtsdaten der Geschäftsführung,
  • Sitz, Niederlassungen und Zweigniederlassungen mit Angabe der jeweiligen Anschrift,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Vertretungsberechtigte Personen (Prokura), deren Namen und Geburtsdaten,
  • Besondere Vertretungsbefugnisse,
  • Rechtsform,
  • Höhe des Grund-, Kommandit- oder Stammkapitals,
  • Datum der Ersteintragung,
  • Eröffnungsbilanzen,
  • Jahresabschlüsse.

Um unnötige Formfehler bei diesem Schritt zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Gesellschaftsrecht zurate zu ziehen.

Das ist pauschal nicht zu beantworten, da es hier ganz auf Ihre individuellen Ziele, Bedürfnisse und die Art Ihres Geschäfts ankommt. Relevante Unterschiede zwischen den Gesellschaftsformen, die Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten, sind insbesondere:

  • Haftung,
  • Eigenkapital und Gründungskosten,
  • Image und Wahrnehmung nach außen,
  • Unternehmensgröße,
  • Steuern.

Gerade für die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist es ratsam, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen.

Der offensichtlichste Unterschied liegt in Bezeichnung des Unternehmens. Bei einer GmbH wird hinter der gewählten Firmierung der Zusatz „GmbH“ geführt, hinter der Firmierung einer UG der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder auch „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

Ein bedeutender Unterschied liegt in der Höhe des Mindeststammkapitals. Während dieses bei einer GmbH 25.000€ beträgt, kann eine UG bereits mit 1€ gegründet werden. Die Gesellschaftsform der UG wurde gerade dafür eingeführt, Gründern mit begrenzten finanziellen Mittel den Einstieg zu erleichtern. Sie eignet sich also gut für Start-Ups. Durch das geringere Stammkapital kann jedoch die Seriosität der UG gegenüber einer GmbH als geringer wahrgenommen werden. Ebenso kann die Kreditwürdigkeit geringer eingestuft werden. Mit der Zeit muss eine UG jedoch ihr Stammkapital erhöhen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen, was im Handelsregister vermerkt wird, sodass die Seriosität und Kreditwürdigkeit mit der Zeit angeglichen werden könnten.

Ein weiterer entscheidender Unterschied besteht in der Gewinnverwendung. Diese ist bei der GmbH sehr flexibel gestaltet. Bei der UG gibt es feste Vorgaben wie der Gewinn zu verwenden ist.

Der Geschäftsführer einer GmbH hat eine besondere Stellung und Verantwortung. Deswegen haftet er gemäß § 43 GmbHG, wenn er seine Obliegenheiten verletzt – mit seinem persönlichen Vermögen. Da es sich bei Haftungen gegenüber einer GmbH im Haftungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit um große Beträge handelt, kann der Geschäftsführer sich mit einer sog. D&O-Versicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) absichern.

Die Besteuerung einer GmbH unterliegt verschiedenen Steuerarten. Zum einen ist die Körperschaftssteuer zu entrichten. Diese orientiert sich am Gewinn der GmbH und beträgt 15% zzgl. des Solidaritätszuschlags, was zu einem Gesamtsteuersatz von 15,825% führt. Außerdem werden noch die Umsatzsteuer und die Kapitalertragssteuer fällig. Die GmbH ist daneben auch gewerbesteuerpflichtig. Da es sich hierbei um eine kommunale Steuer handelt, ist deren Höhe von der Stadt oder Gemeinde abhängig, in der die GmbH ihren Sitz hat.

Die Firma einer GmbH, wie bei allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, dient dazu, unter einem speziellen Namen im Rechtsverkehr aufzutreten. Es ist entscheidend, dass die gewählte Firma individuell ist, keine Irreführung verursacht und einen klaren Rechtsformzusatz (wie “GmbH” oder “….gesellschaft mbH”) enthält. Üblicherweise setzt sich eine Firma aus einem individuellen Fantasiebegriff und/oder einer einprägsamen Buchstabenkombination zusammen. Die sorgfältige Auswahl einer einzigartigen und angemessenen Firmenbezeichnung ist von großer Bedeutung, da dies nicht nur die Identität des Unternehmens prägt, sondern auch gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Eine Überprüfung der geplanten Firmierung durch einen Anwalt für Markenrecht kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und potenzielle rechtliche Probleme vermieden werden.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Simon Krämer
Dr. Simon Krämer

Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

Kontaktieren Sie jetzt unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Kyffhäuserstr. 45
50674 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28