Gründung einer GmbH

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Gründung einer GmbH

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Die GmbH gilt als die flexibelste und damit beliebteste Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen, da sie sowohl von einer Einzelperson als auch von einer Gesellschaft gegründet werden kann. Als Rechtsform bietet sie ihren Gesellschaftern den entscheidenden Vorteil der Haftungsminimierung. Aufgrund ihrer guten Reputation im In- und Ausland und ihrer hohen Kreditwürdigkeit stellt sie eine gute Wahl für all diejenigen dar, die ein Unternehmen gründen möchten. Deren Gründung ist allerdings an eine Reihe von gesetzlichen und formalen Anforderungen geknüpft.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht klären Sie gerne über die rechtlichen Voraussetzungen auf und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf eine solide Basis gestellt wird. Ganz gleich, ob bei der Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages, dem Schutz Ihres geistigen Eigentums oder bei der Handelsregister-, Steuer- und Gewerbeanmeldung – mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie in jeder Phase der Gründung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Die Vorteile der Eintragung einer GmbH

Die Gesellschaftsform der GmbH hat viele Vorteile. Neben der beschränkten Haftung und bestimmten Steuervorteilen ist das GmbH-Modell in Deutschland fest etabliert und weithin anerkannt. Bei der Suche nach neunen Kunden sowie Investoren kann der GmbH-Status von besonderem Vorteil sein:

  • Beschränkte Haftung: Das Privatvermögen von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleibt unberührt, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Das Unternehmen ist eine eigenständige juristische Person, daher wird das Privatvermögen der Geschäftsführer nicht als Teil des Unternehmens betrachtet.
  • Zuverlässigkeit: Um potenzielle Investoren und Anteilseigner zu gewinnen, ist es von Vorteil, als GmbH zu firmieren, da dieses Geschäftsmodell aufgrund seiner langen Bestehenszeit als besonders vertrauenswürdig gilt. Zu ihrer Gründung erfordert eine GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000€ (mindestens 12.500€ in bar und der Rest in Form von Ausrüstungen, Immobilien und Vermögenswerten wie Sacheinlagen). Diese Anforderungen bieten ein gewisses Maß an Vertrauen, dass das Unternehmen über genügend Vermögenswerte verfügt.
  • Eigenständige juristische Person: Als eigenständige juristische Person kann das Unternehmen Verträge abschließen, Rechtsstreitigkeiten führen und Eigentum in eigenem Namen besitzen.
  • Nicht auf deutsche Staatsbürger beschränkt: Bei der Gründung einer GmbH ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer, die Geschäftsführer, die Anteilseigner usw. deutsche Staatsbürger oder Bürger der Europäischen Union sind. Es ist jedoch erwähnenswert, dass es hilfreich ist, wenn es Vertreter und Büros in Deutschland gibt, sofern man mit der Bürokratie und den Banken zu tun hat.
  • Bestimmte Steuervorteile: Obwohl die GmbH einige zusätzliche Steuern in Form der Gewerbesteuer zahlen muss, gibt es Vorteile in Form von Steuervergünstigungen. Bestimmte Vermögenswerte des Unternehmens können bei der Zahlung von Steuern abgeschrieben werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, was von der Steuerlast des Unternehmens abgeschrieben werden kann.

Zu beachtende Punkte:

  • Höhere Gründungsanforderungen: Bei der Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000€ erforderlich, um die Vorteile einer GmbH in vollem Umfang nutzen zu können. Wie bereits erwähnt, müssen mindestens 12.500€ in bar gezahlt werden. Auch andere Gebühren müssen in der Gründungsphase gezahlt werden. Unsere Anwälte werden Sie durch die Anforderungen für die Gründung einer GmbH in Deutschland führen.
  • Rechtliche Anforderungen: Bei der Gründung einer GmbH muss sich der Unternehmer mit einer größeren rechtlichen Komplexität und umfangreichem Papierkram und bürokratischem Aufwand auseinandersetzen. Zu diesen Anforderungen gehören die Satzung, die notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister. Juristischer Beistand bei der Unternehmensgründung kann diesen Prozess immens beschleunigen.
  • Steuern: Obwohl bestimmte Steuervergünstigungen für Vermögenswerte im Rahmen der Steuerberechnung abgeschrieben werden können, gibt es auch eine größere Vielfalt an Steuern für Unternehmen, wie Gewerbesteuer, einen Solidaritätszuschlag sowie eine Körperschaftssteuer (in Höhe von 15%).
  • Rechenschaftspflicht: Was die Verantwortung betrifft, so muss eine GmbH am Ende des Jahres in ihrem Jahresabschluss ihre Bücher veröffentlichen. Dies zeigt den Gesellschaftern und zukünftigen Investoren das Innenleben des Unternehmens und stellt sicher, dass das, was es für seine Finanzen verwendet hat, einwandfrei ist.

Bei der Entscheidung, ob die GmbH der richtige Weg für Ihr Unternehmen ist, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  • der Zustand der Finanzen des Unternehmens,
  • ein ausreichend vorbereiteter Geschäftsplan, um die größeren Herausforderungen als GmbH zu bewältigen;
  • die Unternehmenslandschaft in der Branche – sind die Wettbewerber auch GmbHs?
  • die Fähigkeit des Unternehmens, das erforderliche Stammkapital aufzubringen.
  • die Erfahrung und das Know-how innerhalb des Unternehmens sowie die Frage, ob diese ausreichen, um den Weg der GmbH zu gehen.

Unsere kompetenten Anwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen Unternehmen bei allen Fragen rund um die GmbH-Gründung.

Eintragung einer GmbH ins Handelsregister

Unser Rechtsteam steht Ihnen bei der Gründung und Eintragung einer GmbH während des gesamten Verfahrens zur Seite. Die Gründung einer GmbH in Deutschland steht sowohl Personen mit Wohnsitz in Deutschland als auch solchen ohne Wohnsitz in Deutschland offen. Gesellschafter können sowohl deutsche als auch ausländische Staatsbürger sein. Mit der richtigen Unterstützung kann die Gründung einer GmbH in Deutschland ein unkomplizierter Prozess sein.

Die Gründung einer GmbH umfasst die folgenden Schritte:

  • Vorhandensein des erforderlichen Stammkapitals von 25.000€. Bei der Gründung der GmbH ist eine erste Einzahlung in Höhe der Hälfte des
    Betrags erforderlich, damit die GmbH ihre rechtlichen Voraussetzungen erfüllt;
  • Abfassung des Gesellschaftsvertrags,
  • Anmeldung beim Handelsregister,
  • Anmeldung beim Gewerbeamt.

Die Satzung der GmbH ist von entscheidender Bedeutung für die Festlegung der Grundlagen und der Identität der GmbH. In der Satzung müssen präzise Angaben zum Unternehmen enthalten sein: der Name, die Firmenadresse, der Unternehmensgegenstand sowie Angabe zu den Gesellschaftern und den Geschäftsanteilen. Der Gesellschaftsvertrag kann zudem die Geschäftsordnung der Gesellschaft enthalten, z.B. Bestimmungen bezüglich der Frage, wie die Gesellschaft Geschäftsführer abberufen kann, und Regeln für Gesellschafterstreitigkeiten.

Entwurf und Überprüfung des Gesellschaftsvertrags

Um eine Gesellschaft beim Handelsregister anzumelden, muss ein Unternehmen solche Dokumente wie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag und die Satzung erstellen. Der Gesellschaftsvertrag enthält die Einzelheiten der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern zur Gründung einer Gesellschaft. Die Satzung umreißt die Regeln, nach denen die Gesellschaft gegründet wird. Diese Dokumente müssen notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Unsere Anwälte prüfen Ihre Dokumente und stellen sicher, dass sie den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen.

Damit die Satzung eines Unternehmers gültig ist, muss sie bestimmte Informationen enthalten, aber auch Einzelheiten über die internen Verfahren des Unternehmens. Die internen Regeln des Unternehmens sollten Elemente zu Änderungen des Aktienkapitals, zur Verwaltung von Anteilsänderungen, zu den Pflichten der Aktionäre und zum Verfahren für die Ernennung und Abberufung der Geschäftsführer enthalten. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern entstehen häufig, wenn die Satzung und das Regelwerk des Unternehmens unklar sind. Sorgfältig ausgearbeitete Satzungen von erfahrenen Anwälten können kostspielige Rechtsstreitigkeiten verhindern.

Im Gesellschaftsvertrag legt die Gesellschaft den Unternehmensgegenstand, den Umfang der Prokura des Geschäftsführers oder der Einlageverpflichtung der Gesellschafter sowie die Firma und den Sitz der Gesellschaft fest.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Unternehmen aller Größenordnungen in folgenden Angelegenheiten:

  • Abfassung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags,
  • Überprüfung des Gesellschaftsvertrags und einzelner Vertragsklauseln,
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsvertrag und Verteidigung der Gesellschafter in Gesellschafterstreitigkeiten,
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Umstrukturierungen, Fusionen und Nachfolgeregelungen.

Die Mini-GmbH: Die Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine beliebte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Start-Up-Unternehmen. Die UG hat zwar nicht das gleiche Bekanntheitsniveau wie eine etablierte GmbH, aber sie hat auch nicht die gleichen finanziellen Voraussetzungen bei ihrer Gründung. Die UG wurde im Jahr 20008 durch § 5a GmbH-Gesetz verankert. Seitdem hat sie maßgeblich zum wachsenden Ruf Deutschlands als eines der besten Länder für die Gründung eines Start-Up-Unternehmens beigetragen.

Für die Gründung einer UG ist ein Stammkapital von nur 1€ erforderlich. Selbst bei diesem geringen Stammkapital profitieren die an der UG beteiligten Personen von einer beschränkten Haftung. Personen, die an der UG beteiligt sind, können nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden, wodurch sich das UG-Modell für Start-Up-Unternehmen und kleinere Unternehmen eignet, die sich auf dem deutschen Markt etablieren möchten. Außerdem können UGs ihre Unternehmensstruktur in die einer GmbH ändern, sobald das Stammkapital von 25.000€ erreicht wurde. Es empfiehlt sich, vor diesem Schritt eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Die Gründung einer UG ist mit nur einem Gesellschafter möglich. In der Regel sind jedoch mehre Gesellschafter beteiligt. Diese spielen eine wichtige Rolle bei den Geschäftsentscheidungen des Unternehmens, insbesondere in den Gesellschafterversammlungen. Die Gesellschafter ernennen auch den Geschäftsführer der UG. Sofern mehr als drei Gesellschafter an Ihrem Unternehmen beteiligt sind, ist ein besonderer Gesellschaftsvertrag erforderlich. Schlun & Elseven berät Mandanten bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus steht Ihnen unser Rechtsteam für die laufende Beratung im deutschen Gesellschaftsrecht zur Verfügung.