Auch in gewerblich gemieteten Räumen können Mietmängel auftreten – zu denken ist dabei beispielsweise an eine defekte Heizung, einen Wasserschaden oder anhaltenden Baulärm, der den laufenden Betrieb beeinträchtigt. Solche Mängel müssen Sie auch bei gewerblichen Mieträumen nicht hinnehmen. Ist die Mietsache mit einem Mangel behaftet, stehen dem Gewerbemieter verschiedene Ansprüche gegen den Vermieter zu. Beispielsweise kann der Gewerbemieter einen Instandsetzungs-/Beseitigungsanspruch oder einen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch haben. Dem Gewerbemieter kann ebenfalls ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Miete zustehen.
Trotz – oder auch gerade wegen – der im Vergleich zum privaten Mietrecht deutlich flexibleren Gestaltung des Gewerbemietrechts – finden beim Vertragsabschluss äußerst komplexe Regelungen Anwendung, die weiterhin gewissen gesetzlichen Standards entsprechen müssen. Unsere Anwälte für Immobilienrecht stehen sowohl Mietern als auch Vermietern in gewerblichen wie privaten Mietangelegenheiten zur Seite. Im Rahmen unseres Full-Service-Ansatzes prüfen bzw. gestalten unsere Anwälte Ihre Mietverträge und stellen sicher, dass auch im Falle einer Schadensersatzforderung Ihre Ansprüche schnell und effektiv durchgesetzt werden. Ganz gleich, ob Ihr Anliegen gewerbliche Vermietung, die Gestaltung eines Gewerbemietvertrages, die Kündigung, die Durchsetzung einer Räumungsklage oder den Vorwurf einer Vertragsverletzung betrifft – unsere Anwälte beschäftigen sich mit solchen Fragen tagtäglich und können hier eine ausgezeichnete Expertise vorweisen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen als Mieter bzw. Vermieter einer Gewerbeimmobilie stets gewahrt bleiben.