Rechtsanwalt für Prozessführung / Litigation

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Prozessführung / Litigation

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Unser Rechtssystem ebenso wie das deutsche Gesetz kann zuweilen kompliziert erscheinen. Unsere Rechtsanwälte für Prozessführung / Litigation stehen Ihnen daher bei jeglichen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir beraten Sie in verschiedensten Rechtsgebieten und erarbeiten – sofern Sie eine Rechtsverteidigung benötigen oder Ihre Ansprüche bzw. Rechte durchsetzen wollen – eine eigens für Ihren Rechtsfall konzipierte Strategie. Dabei sind wir stets bemüht, Ihren Fall außergerichtlich zu lösen und erläutern Ihnen alternative zeit- und kostensparende Möglichkeiten zur Streitbeilegung.

Jedoch ist es nicht immer möglich, einen Rechtsstreit ohne ein Gerichtsverfahren beizulegen. Unabhängig davon, in welcher Position Sie sich befinden (klagende oder beklagte Partei), unsere Rechtsexperten stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Wir beraten Sie auch in Fällen eines bereits ergangenen Versäumnisurteils, zu dem Vorwurf des Prozessbetrugs sowie jeglichen Vollstreckungs- und Klagearten. Dabei bieten wir unsere Rechtsdienstleistungen sowohl in nationalen wie auch internationalen Fällen an.

Unser Full-Service-Ansatz

Als Full-Service-Kanzlei betreuen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus aller Welt und bieten diesen eine kompetente Rechtsberatung sowie individuelle Rechtslösungen aus einer Hand. Durch die multidisziplinäre Ausrichtung unserer Sozietät ist es unseren Anwälten möglich, Sie in einer Vielzahl von Rechtgebieten zu unterstützen. Dazu beraten sich unsere auf verschiedenste Rechtsgebiete spezialisierten Praxisgruppen zu Ihrem Fall, erarbeitet gemeinsam eine Strategie und erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Streitbeilegung. Ob Sie nun eine Rechtsverteidigung benötigen oder Ihre Rechte durchsetzen wollen, unser Team von erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite und vertritt Sie außergerichtlich sowie – sofern nötig – vor Gericht.

Schiedsgerichtsbarkeit

Die Kosten und die Dauer eines Rechtsstreits hängen von dem konkreten Fall ab. Das Hinzuziehen von Zeugen und einem Sachverständigen oder der Bedarf an der Bearbeitung eines Gutachtens zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt wirken sich auf die Dauer und mithin die Kosten des Streits aus.

Mandanten, die eine möglichst schnelle Lösung bzw. Erledigung des Verfahrens anstreben, informieren wir über das Schiedsgerichtsverfahren. Dieses bildet eine alternative Möglichkeit zur Streitbeilegung. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist weniger zeit- sowie kostenintensiv und bieten darüber hinaus – im Vergleich zu den üblichen Gerichtsverfahren – den Vorteil von mehr Privatsphäre, da es die Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des Gerichtssaals ermöglicht.

Unterschieden werden kann hier zwischen dem Ad-Hoc-Verfahren und dem institutionellen Verfahren. Unsere Rechtsanwälte verfügen hinsichtlich beider Möglichkeiten über umfangreiche Erfahrung, beraten Sie ausführlich zu Ihren Optionen und entwickeln eine geeignete Strategie zur Streitbeilegung. Schauen Sie sich für mehr Informationen gerne unseren weiterführenden Artikel an.

Das Versäumnisurteil

In den §§ 330 f. ZPO ist das Versäumnisurteil gegen den Kläger und den Beklagten geregelt. Ein solches Urteil ergeht, wenn eine zuvor ordnungsgemäß zur Verhandlung geladenen Partei ohne ausreichenden Grund oder Entschuldigung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint. In solch einem Fall wird in der Abwesenheit dieser Partei ein Urteil gesprochen, gegen das jedoch Einspruch eingelegt werden kann.

Sofern in Ihrem Streitfall unerwartet ein Versäumnisurteil ergangen ist, könnte etwas fehlgelaufen sein. Möglicherweise wurden Informationen nicht korrekt übermittelt. In solchen Fällen bedarf es weiterer Nachforschungen. Gerät eine Partei oder ihr Anwalt unverschuldet in Verzug und ergeht aufgrund dessen ein Versäumnisurteil, kann sich die betroffene Partei gegen dieses mittels Einspruch nach § 338 ZPO wehren.

    Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen

    Unsere Rechtsanwälte für Prozess- und Verfahrensführung unterstützen Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Vorwürfe bzw. Forderungen.

    Zwangsvollstreckungsrecht

    Sofern ein Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, steht dem Gläubiger die Möglichkeit der Einleitung eines Vollstreckungsverfahren offen. Dabei stehen diesem verschiedenste Vollstreckungsmaßnahmen zur Eintreibung der Schulden zur Verfügung. Doch der Schuldner kann ebenso Maßnahmen ergreifen, die als Reaktion auf eben diese Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers zur Abwehr dienen.

    Unsere Rechtsanwälte beraten Gläubiger sowie Schuldner hinsichtlich der Frage, welche die für den konkreten Fall geeignetste Vollstreckungsmaßnahme bzw. Rechtsschutzmöglichkeit ist.

    Räumungsklage

    Auch zwischen Mietern und Vermietern entstehen Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden. So etwa im Falle einer Räumungsklage. Sollte ein Mieter nach der Kündigung des Mietverhältnisses nicht aus dem genutzten Mietobjekt ausziehen, kann der Vermieter eine gerichtliche Entscheidung und die anschließende Vollstreckung zur Räumung erwirken.

    Präventive Maßnahmen – Gewaltschutzverfahren

    Auch präventive Maßnahmen können gerichtlich festgelegt werden. Das sogenannte Gewaltschutzverfahren dient der Festlegung verschiedenster Maßnahmen zum Schutz vor Gewaltakten und Nachstellungen. Durch die einstweilige Anordnung können dem Antragsgegner die Maßnahmen hinsichtlich der Kontaktaufnahme und der räumlichen Distanz zum Antragsteller auferlegt werden. Verstößt der Antragsgegner gegen die Anordnungen des Gerichts, besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen.

    Verteidigung beim Prozessbetrug

    Der Prozessbetrug ist eine Unterfall des Betrugs nach § 263 StGB. Nach der genannten Norm macht sich derjenige strafbar, der in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

    Unter dem Prozessbetrug ist die Täuschung einer Partei über Tatsachen in einem Gerichtsverfahren zu verstehen. Das Ziel des Täuschenden ist in solchen Fällen das Gewinnen des Prozesses sowie die finanzielle Schädigung der Gegenpartei. Die Formen und Handlungsmöglichkeiten zu einem solchen Betrug sind dabei recht vielfältig. Dabei ist auch die bei Gerichtsverfahren geltende prozessuale Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO zu wahren.

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit dem Prozessbetrug nicht selten weitere Straftaten wie die Falschaussage, der Meineid oder Urkundendelikte einhergehen.

    Sofern tatsächlich ein Prozessbetrug gegeben ist, kann durch die Restitutionsklage (vgl. § 580 ZPO) das Verfahren wiederaufgenommen werden, das rechtskräftige Urteil beseitigt und ein neue Entscheidung herbeigeführt werden.

    Erstellen von Rechtsgutachten

    Die Anwälte von Schlun & Elseven erstellen regelmäßig Rechtsgutachten zu Anliegen in verschiedenen Rechtsgebieten. Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, das von einem qualifizierten Rechtsanwalt erstellt wird und das beim Abschluss komplexer Vereinbarungen berücksichtigt werden sollte. Im Rahmen eines solchen Gutachtens wird das rechtliche Anliegen bzw. der Rechtsfall umfassend analysiert und die Erfolgsaussichten zu diesem beurteilt.

    Unsere Mandanten vertrauen darauf, bei Angelegenheiten von wirtschaftlichem Interesse ein fachkundiges und gebietsübergreifendes Rechtsgutachten zu erhalten. Insbesondere komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte und Projekte sollten vor der Durchführung von Transaktionen von Juristen analysiert sowie bewertet werden.

    Auch Privatpersonen profitieren von Rechtsgutachten fachkundiger Anwälte. Unsere Rechtsgutachten werden in einer effizienten Art und Weise erstellt. Wir legen Ihnen den Sachverhalt dar, benennen und erläutern gegebenenfalls die relevanten Gesetze und Vorschriften und wenden diese Gesetze auf den konkreten Sachverhalt an.

      Rechtsstreitigkeiten – Die Reaktion auf eine Klage

      Eine Klage wird in einem gelben Umschlag zugestellt. Nach Erhalt dieses Schreibens ist es von enormer Wichtigkeit, jegliche mit der Klage zusammenhängenden Dokumente aufzubewahren. In diesem ersten Schreiben wird dargelegt, wer die Klage erhebt, aus welchem Grund diese erhoben wird und welches Gericht für den Fall zuständig ist.

      Auch kommt einem solchen Schreiben bei der Beurteilung der Fristen und Termine in Bezug auf den Rechtsfall eine hohe Relevanz zu. So wird z.B. für die Antwort auf die Klage eine Frist festgelegt. Neben dem Verwahren der Unterlagen ist daher das Notieren bzw. Wahrnehmen eben dieser Fristen besonders wichtig.

      Es bedarf keiner unmittelbaren Darlegung einer rechtlichen Verteidigung, um auf eine Klage antworten zu können. Als Antwort ist lediglich eine Erklärung erforderlich, in der Sie angeben, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, die Gründe für Ihre Verteidigung anzugeben.

      Während es sich bei Ihrem ersten Schreiben um eine einfache Absichtserklärung handelt, ist bei dem zweiten Schreiben die Angabe einer Rechtsgrundlage für Ihre Verteidigung sowie das Vorlegen von Beweisen erforderlich. Hier ist Genauigkeit wichtig. Es bedarf einer Erläuterung der Ihrer Ansicht nach wichtigen Aspekte zu dem Fall. Ein zuverlässiger Rechtsbeistand ist besonders hilfreich, da hier die Korrektheit der rechtlichen Anforderungen erwartet wird. Unsere Rechtsexperten gehen mit Ihnen die Geschehnisse durch und erläutern Ihnen, welche Beweismittel zulässig sind. Außerdem erarbeitet unser Team eine passgenau auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, um Sie und Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten.

        Grenzüberschreitende Fälle – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

        Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven beraten Sie hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Unser Team analysiert das Urteil und erläutert Ihnen die geeignetste Vorgehensweise.

        Grenzüberschreitende Fälle sind von verschiedensten Fragen abhängig. Dabei ist z.B. zu prüfen, ob das Land, aus dem das konkrete Urteil stammt, eine bilaterale Vereinbarung mit Deutschland über die Anerkennung von Gerichtsurteilen getroffen hat. Zwar gibt es zahlreiche internationale Übereinkommen, die die multilaterale Anerkennung ausländischer Urteile unterstützen, doch sind diese oftmals auf spezifische Geltungsbereiche beschränkt. Eine allgemeine Verpflichtung, durch die Länder Urteile ausländischer Gerichte anerkennen müssen, gibt es nicht.

        Um die Anerkennung eines Urteils zu erwirken, dass aufgrund von fehlenden Abkommen/ Vereinbarungen grundsätzlich nicht anerkannt werden würde, können unsere Rechtsexperten das sogenannte Exequaturverfahren einleiten. Kontaktieren Sie gerne die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven, um mehr Informationen zu erhalten.

        Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

        Praxisgruppe für Prozessführung / Litigation

        Aykut Elseven

        Rechtsanwalt | Managing Partner

        Dr. Tim Schlun

        Rechtsanwalt | Managing Partner

        Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

        Rechtsanwalt | Salary Partner

        Jens Schmidt

        Rechtsanwalt

        Rechtsanwalt Dr. Richard Nouvertné

        Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

        Kontaktieren Sie einen Anwalt für Litigation

        Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen im Bereich Prozessführung bzw. Litigation zu schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden unsere Rechtsanwälte auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

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