Unser Rechtssystem ebenso wie das deutsche Gesetz kann zuweilen kompliziert erscheinen. Unsere Rechtsanwälte für Prozessführung / Litigation stehen Ihnen daher bei jeglichen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir beraten Sie in verschiedensten Rechtsgebieten und erarbeiten – sofern Sie eine Rechtsverteidigung benötigen oder Ihre Ansprüche bzw. Rechte durchsetzen wollen – eine eigens für Ihren Rechtsfall konzipierte Strategie. Dabei sind wir stets bemüht, Ihren Fall außergerichtlich zu lösen und erläutern Ihnen alternative zeit- und kostensparende Möglichkeiten zur Streitbeilegung.
Jedoch ist es nicht immer möglich, einen Rechtsstreit ohne ein Gerichtsverfahren beizulegen. Unabhängig davon, in welcher Position Sie sich befinden (klagende oder beklagte Partei), unsere Rechtsexperten stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Wir beraten Sie auch in Fällen eines bereits ergangenen Versäumnisurteils, zu dem Vorwurf des Prozessbetrugs sowie jeglichen Vollstreckungs- und Klagearten. Dabei bieten wir unsere Rechtsdienstleistungen sowohl in nationalen wie auch internationalen Fällen an.
Unser Full-Service-Ansatz
Als Full-Service-Kanzlei betreuen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus aller Welt und bieten diesen eine kompetente Rechtsberatung sowie individuelle Rechtslösungen aus einer Hand. Durch die multidisziplinäre Ausrichtung unserer Sozietät ist es unseren Anwälten möglich, Sie in einer Vielzahl von Rechtgebieten zu unterstützen. Dazu beraten sich unsere auf verschiedenste Rechtsgebiete spezialisierten Praxisgruppen zu Ihrem Fall, erarbeitet gemeinsam eine Strategie und erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Streitbeilegung. Ob Sie nun eine Rechtsverteidigung benötigen oder Ihre Rechte durchsetzen wollen, unser Team von erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite und vertritt Sie außergerichtlich sowie – sofern nötig – vor Gericht.
Verteidigung beim Prozessbetrug
Der Prozessbetrug ist eine Unterfall des Betrugs nach § 263 StGB. Nach der genannten Norm macht sich derjenige strafbar, der in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Unter dem Prozessbetrug ist die Täuschung einer Partei über Tatsachen in einem Gerichtsverfahren zu verstehen. Das Ziel des Täuschenden ist in solchen Fällen das Gewinnen des Prozesses sowie die finanzielle Schädigung der Gegenpartei. Die Formen und Handlungsmöglichkeiten zu einem solchen Betrug sind dabei recht vielfältig. Dabei ist auch die bei Gerichtsverfahren geltende prozessuale Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO zu wahren.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit dem Prozessbetrug nicht selten weitere Straftaten wie die Falschaussage, der Meineid oder Urkundendelikte einhergehen.
Sofern tatsächlich ein Prozessbetrug gegeben ist, kann durch die Restitutionsklage (vgl. § 580 ZPO) das Verfahren wiederaufgenommen werden, das rechtskräftige Urteil beseitigt und ein neue Entscheidung herbeigeführt werden.
Erstellen von Rechtsgutachten
Die Anwälte von Schlun & Elseven erstellen regelmäßig Rechtsgutachten zu Anliegen in verschiedenen Rechtsgebieten. Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, das von einem qualifizierten Rechtsanwalt erstellt wird und das beim Abschluss komplexer Vereinbarungen berücksichtigt werden sollte. Im Rahmen eines solchen Gutachtens wird das rechtliche Anliegen bzw. der Rechtsfall umfassend analysiert und die Erfolgsaussichten zu diesem beurteilt.
Unsere Mandanten vertrauen darauf, bei Angelegenheiten von wirtschaftlichem Interesse ein fachkundiges und gebietsübergreifendes Rechtsgutachten zu erhalten. Insbesondere komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte und Projekte sollten vor der Durchführung von Transaktionen von Juristen analysiert sowie bewertet werden.
Auch Privatpersonen profitieren von Rechtsgutachten fachkundiger Anwälte. Unsere Rechtsgutachten werden in einer effizienten Art und Weise erstellt. Wir legen Ihnen den Sachverhalt dar, benennen und erläutern gegebenenfalls die relevanten Gesetze und Vorschriften und wenden diese Gesetze auf den konkreten Sachverhalt an.