Unternehmensinsolvenz: Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Unternehmensinsolvenz: Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

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Liquiditätsengpässe können zum unternehmerischen Alltag gehören. Kritisch wird es jedoch, wenn absehbar wird, dass ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen künftig nicht mehr erfüllen kann. Typische Frühindikatoren hierfür sind beispielsweise Liquiditätsengpässe, Mahnungen oder Steuer- und Sozialabgabenrückstände.

In einem solchen Fall spricht das Gesetz in § 18 Abs. 2 InsO von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist diese Phase besonders sensibel. Zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch auch noch Gestaltungsspielraum für weitere Maßnahmen. Strategische, rechtliche Beratung ist daher unumgänglich, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Handlungsoptionen zu strukturieren.

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Unsere Dienstleistungen rund um die drohende Zahlungsunfähigkeit

Strategische Beratung für Unternehmen
  • Prüfung der Insolvenzreife
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit

  • Unterstützung bei Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Beratung zur Insolvenzantragspflicht und Fristenkontrolle
  • Beratung zu StaRUG-Verfahren und präventiver Restrukturierung
  • Haftungs- und Strafbarkeitsprävention für Geschäftsführer und Vorstände
  • Entwicklung von Sanierungs- und Restrukturierungsstrategien
  • Begleitung bei außergerichtlichen Einigungen mit Gläubigern
Rundumbetreuung des Verfahrens
  • Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags
  • Vertretung im laufenden Insolvenzverfahren

  • Gestaltung und Verhandlung von Insolvenzplänen
Dienstleistungen im Kontext

Drohende Zahlungsunfähigkeit: Rechtliche Einordnung der Situation

Grundsätzlich bedeutet eine mögliche Zahlungsunfähigkeit noch nicht zwangsläufig, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Ein Antrag muss nur gestellt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO oder Überschuldung gem. § 19 InsO vorliegt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht lediglich ein Antragsrecht des Schuldners, jedoch keine Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 InsO.  

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit sollte daher vielmehr als Warnsignal verstanden werden Handlungsoptionen zu überdenken, um das Stellen eines Insolvenzantrags letztlich abwehren zu können. Entscheidend ist dabei, die wirtschaftliche Lage realistisch einzuschätzen und laufend zu überwachen. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Liquiditätsübersicht und eine vorausschauende Planung der Einnahmen und Ausgaben für die kommenden Wochen und Monate. Wer hier frühzeitig Klarheit schafft, kann rechtliche Risiken vermeiden und Handlungsoptionen eröffnen.   

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Insolvenz abzuwenden?

In der Frühphase bestehen verschiedene außergerichtliche Maßnahmen, um die Liquidität zu stabilisieren und der drohenden Zahlungsunfähigkeit zu begegnen.  

Dazu zählen etwa  

  • Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten oder dem Finanzamt,  
  • die Anpassung von Steuervorauszahlungen oder  
  • Gespräche mit Banken über Zwischenfinanzierungen.  

Auch strukturelle Maßnahmen, etwa die Anpassung von Kostenstrukturen oder gezielte Restrukturierungsverfahren gem. StaRUG des Unternehmens, können helfen. Wichtig ist dabei immer rechtlich sauber vorzugehen, da bestimmte Zahlungen oder Vermögensverschiebungen später problematisch werden können. Insbesondere sind auch die Interessen der Gläubiger bereits in dieser Phase verstärkt zu berücksichtigen. Geschäftsführer müssen jegliche Maßnahmen unterlassen, die die Gläubigerinteressen gefährden könnten. 

Wenn die Insolvenz unvermeidbar wird

Lässt sich eine Insolvenz nicht mehr verhindern, muss rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt werden. Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, sind die Mitglieder des Vertretungsorgans dazu verpflichtet unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. sechs Wochen (bei Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen, vgl. § 15a Abs. 1 InsO.  

Die Frist beginnt mit dem Eintritt des jeweiligen Insolvenzgrundes. Eine frühzeitige Vorbereitung dieser Situation ermöglicht es jedoch, den Ablauf zu strukturieren und im Vorhinein gegebenenfalls Sanierungsinstrumente zu nutzen.   

Wie Schlun & Elseven Unternehmer bei drohender Zahlungsunfähigkeit unterstützen kann

In wirtschaftlichen Krisensituationen sind die rechtlichen Anforderungen hoch und die Risiken groß. Fehlentscheidungen können schnell zu zivilrechtlicher Haftung oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wird beispielsweise der Insolvenzantrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, drohen strafrechtliche Sanktionen für die Verantwortlichen wie etwa Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen gem. § 15a Abs. 4, 5 InsO. Zudem besteht eine zivilrechtliche Haftung gegenüber der Gesellschaft und Gläubigern für daraus entstehende Schäden.  

Eine frühzeitige und strategische Beratung hilft, die finanzielle Lage realistisch einzuordnen, Pflichten und Fristen einzuhalten, Haftungsrisiken zu vermeiden, Sanierungschancen zu nutzen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei Struktur in eine unübersichtliche Situation zu bringen und stellen sicher, dass die notwendigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden. 

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