Anwalt für Urheberrecht
Unsere Kanzlei ist auf die verschiedenen Teilbereiche des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Hierzu zählt unter anderem das Urheberrecht. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, dem technischen Fortschritt und der Masse an neuen Rechtsprechung auf diesem Gebiet Schritt zu halten. Unserer Kanzlei vertrauen insbesondere Fotografen, Schauspieler, Buchautoren, Film- und Musikproduzenten, Künstler und Blogger.
Wir beraten und vertreten Sie im Urheberrecht an unseren Standorten in Aachen, Köln und Düsseldorf und darüber hinaus auch deutschlandweit.
Expertise
Wir beraten und vertreten Urheber angefangen bei Fragen zu dem Schutz Ihrer geistigen Werke Texte, grafische Gestaltungen, Fotografien, Filme, Musik und Software) bis hin zur außergerichtliche sowie gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr ihrer urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Schadedensersatz und Auskunft. Wir vertreten allerdings auch Verbraucher und Unternehmer, die eine Abmahnung erhalten haben. Urheberrechtliche Abmahnungen können bei falschem Verhalten schnell finanziell bedrohliche Ausmaße annehmen. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie einen Anwalt für Urheberrecht konsultieren. Die Abmanung können uns betroffene unverbindliche per E-Mail oder über unser Onlineformular zukommen lassen und eine kostenfreie Ersteinschätzung von uns erhalten.
Im Folgenden sehen Sie eine Auflistung unserer Leistungen für Urheberrecht:
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
- Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
- Fotorecht und Bildrecht
Wir schützen Ihr geistiges Eigentum.
Schlun & Elseven Rechtsanwälte setzt Ihre Rechte durch.
Sinn und Zweck des Urheberrechts
Das Urheberrecht wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um die Rechte des Urhebers und dessen Urheberpersönlichkeitsrecht zu schützen. Im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten entsteht der Rechtsschutz beim Urheberrecht mit der Entstehung und bedarf keiner besonderen Registrierung. Einen urheberrechtlichen Schutz genießt ein Werk bereits dann, wenn es eine persönliche geistige Leistung darstellt und einen hinreichenden Grad an Gestaltungshöhe aufweist. Das Urheberrechtsgesetz normiert die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen des Urhebers bzw. Rechteinhabers gegenüber unberechtigten Nutzern. Vordergründig geht es dabei um urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Der Urheber hat zur Geltendmachung seiner Rechte vielfältige Möglichkeiten, die zunächst außergerichtlich mit einer Abmahnung oder gerichtlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung oder Hauptsacheklage geltend gemacht werden können.
Abwehr von Forderungen
Nicht selten sind urheberrechtliche Forderungen inhaltlich oder von der Höhe der geforderten Entschädigung ungerechtfertigt. Unsere Rechtsanwälte vertreten seit jeher beide Seiten des Spannungsverhältnisses und beraten Sie daher ebenso kompetent bei vermeintlich ungerechtfertigten oder überzogenen Forderungen & urheberrechtlichen Abmahnungen. Sie sind von einer Abmahnung betroffen? Nutzen Sie einfach unsere kostenfreie Ersteinschätzung via Onlineformular, um Ihre individuelle Risiko/Chancen Einschätzung zu erhalten.
Internationales Anwaltsteam
Das internationale Anwaltsteam von Schlun & Elseven berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen verhandlungssicher in folgenden Sprachen: Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch.
Online Anfrage
Die Kanzlei Schlun & Elseven mit Standorten in Aachen, Köln und Düsseldorf ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Urheberrecht
Rufen Sie uns ganz einfach unter 0241 4757140 an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail an info@se-legal.de oder nutzen Sie unser Onlineformular.
Standorte
Bürozeiten
Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
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Termine nur nach telefonischer Absprache.
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