Als multidisziplinäre Kanzlei, zu deren Tätigkeitsschwerpunkten das Auslieferungsrecht gehört, wurden wir von einem russischen Geschäftsmann damit beauftragt, das gegen ihn in Deutschland vorliegende Festnahmeersuchen der Russischen Föderation aus sämtlichen polizeilichen Systemen zu entfernen.

Zur Vorgeschichte: Mittels eines weltweiten Fahndungsersuchens hatte Interpol Moskau die deutschen Strafverfolgungsbehörden um Festnahme unseres Mandanten wegen vorgeblichen Betrugs (zwecks Auslieferung) ersucht. Nach standardmäßiger Prüfung gemäß § 15 BKAG wurde das Ersuchen durch das Bundeskriminalamt zunächst national umgesetzt. Unser Mandant war damit zur Festnahme zwecks Auslieferung in Deutschland ausgeschrieben. Hintergrund der Strafverfolgung war allerdings – wie später erfolgreich nachgewiesen werden konnte – eine politische Motivation.

Die von unseren Anwälten erarbeitete Strategie zeigte Wirkung: Das BKA ist unserem Antrag vollumfassend gefolgt und hat die Fahndung zur Festnahme unseres Mandanten aus dem deutschen System gelöscht. Unser Mandant kann nunmehr ohne Einschränkungen nach Deutschland reisen und seine Geschäftstermine wahrnehmen.

Die Frage, ob eine Auslieferung sowohl formal als auch inhaltlich rechtmäßig ist, entscheidet sich oft im Detail. Dank ihrer ausgezeichneten Expertise im Auslieferungsrecht und der langjährigen Erfahrung im Umgang mit den beteiligten Behörden gewährleistet die Kanzlei Schlun & Elseven kompetenten und vertrauensvollen Rechtsbeistand. Unser Team für Auslieferungsrecht betreut unsere Mandanten weltweit. Für persönliche Mandantengespräche sowie zur Überprüfung der Akten- und Beweislage reisen wir selbstverständlich auch ins Ausland. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie unsere Seite für Auslieferungsrecht.