In einer der bedeutendsten handelsrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahre hat der U.S. Supreme Court am 20. Februar 2026 die weitreichenden Importzölle der Trump-Administration für rechtswidrig erklärt. Was auf den ersten Blick wie ein Befreiungsschlag für die deutsche Exportwirtschaft wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen jedoch als Beginn einer neuen, unübersichtlichen Phase im transatlantischen Handelskrieg.

Denn während das höchste US-Gericht die bisherigen Zölle kassiert hat, hat das Weiße Haus bereits Fakten geschaffen und neue Hürden errichtet. Gleichzeitig signalisiert die Europäische Union eine harte Haltung, die deutsche Unternehmen in eine gefährliche Zwickmühle bringt. 

Denn: Für sie bedeutet das Urteil einerseits die Chance auf Milliarden-Rückerstattungen, andererseits den Beginn einer neuen komplexen Phase der handelspolitischen Konfrontation.


Die Zölle unter Trump: Das neue Urteil als Sieg für die Gewaltenteilung

Mit einer Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen entschied der U.S. Supreme Court, dass Präsident Trump seine Kompetenzen überschritten hat. Kernpunkt der Entscheidung war die Nutzung des International Emergency Economic Powers Act (“IEEPA”) aus dem Jahre 1977. Anfang 2025 hatte die US-Regierung weitreichende Zölle auf Basis dieses Notstandsgesetzes eingeführt, um derart den Kongress zu umgehen. Jetzt steht fest: Diese Vorgehensweise war verfassungswidrig. 

Chief Justice John Roberts stellte in der Urteilsbegründung klar, dass das Recht, Steuern und Zölle zu erheben, laut US-Verfassung (Article I) primär beim Kongress liegt. Das IEEPA-Gesetz erlaube zwar die Regulierung des Handels in Notzeiten, sei jedoch kein „Blankoscheck“ für den Präsidenten, um dauerhafte, flächendeckende Zölle ohne parlamentarische Zustimmung zu erlassen.


Die unmittelbare Reaktion aus Washington: Trumps „Plan B“

Die Reaktion von Präsident Trump ließ nicht lange auf sich warten. In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz und über soziale Medien bezeichnete er die Entscheidung als „Schande für die Nation“ und griff insbesondere (die von ihm selbst ernannten) Richter Gorsuch und Barrett scharf an.

Doch anstatt einzulenken, schaltete die Administration sofort in den Angriffsmodus: Nur Stunden nach dem Urteil unterzeichnete Trump eine neue Exekutivordnung. Unter Berufung auf Section 122 des Trade Act von 1974 verhängte er einen neuen globalen Basis-Zoll von 10 %. Dieses Gesetz erlaubt es dem Präsidenten, Zölle zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzdefiziten für maximal 150 Tage ohne Beteiligung des Kongresses einzuführen.

Zudem gilt: Zölle auf Stahl und Aluminium (Section 232) sowie spezifische Zölle gegen China (Section 301), die auf anderen Rechtsgrundlagen basieren, bleiben vom Urteil des Supreme Courts unberührt und weiterhin in Kraft.


Und die Reaktion aus Brüssel?

Ein Aspekt, der viele deutsche Exporteure zusätzlich trifft, ist die Reaktion der Europäischen Union. Viele hatten darauf gehofft, dass die EU nach dem US-Urteil ihre eigenen Vergeltungszölle auf US-Waren (wie Industriekomponenten und Rohstoffe) fallen lässt, um die Handelsbeziehungen zu normalisieren.

Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben eine Abstimmung über die Abschaffung dieser Zölle vorerst gestoppt.

Die Strategie dahinter ist eindeutig. Die EU ist nicht bereit, einseitig Zugeständnisse zu machen, solange Präsident Trump mit der „Section 122“ weiterhin willkürliche Barrieren aufrechterhält.


Was kommt jetzt auf deutsche Unternehmen zu?

Trotz des juristischen Sieges vor dem Supreme Court bleibt die Lage weiterhin ungewiss. Für international tätige Unternehmen (insbesondere aus der Automobil-, Chemie- und Maschinenbaubranche) ergeben sich daraus zwei zentrale Handlungsfelder, um finanzielle Risiken zu minimieren und rechtliche Ansprüche zu sichern:

Das Rückerstattungsverfahren (Refunds)

Da die IEEPA-Zölle (darunter die „Trafficking Tariffs“ und die umfassenden „Reciprocal Tariffs“) rückwirkend für rechtswidrig erklärt wurden, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der seit Februar 2025 geleisteten Zahlungen.

  • Achtung: Rückerstattungen erfolgen nicht automatisch.
    Unternehmen müssen über ihre US-Importeure formelle Anträge („Protests“) bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) stellen.
  • Fristen: Hier gelten teils sehr kurze Ausschlussfristen (oft 180 Tage nach Liquidation der Zollanmeldung).

Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen Sie dabei, Rückerstattungsansprüche in den USA rechtssicher geltend zu machen, bevor Fristen verstreichen.

Anpassung an das „150-Tage-Fenster“

Der neue 10 %-Zoll unter Section 122 ist zwar niedriger als viele der gekippten Zölle, sorgt aber für neue Kalkulationsprobleme: Da diese Maßnahme nach 150 Tagen ausläuft (sofern der Kongress sie nicht verlängert) fehlt für das Frühjahr 2026 bisher jede Planungssicherheit.

Das bedeutet: Die Einführung der neuen Section 122-Zölle erfordert oftmals eine Überprüfung von Lieferverträgen, um rechtssicher zu klären, welche Vertragspartei das finanzielle Risiko trägt (DDP vs. DAP), sollte der US-Kongress nach Ablauf der 150-Tage-Frist einer Verlängerung zustimmen oder aber diese ablehnen.

Wir prüfen und ergänzen Ihre Lieferverträge um spezifische „Zoll-Anpassungsklauseln“, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollte der US-Kongress im Frühjahr 2026 neue Zölle beschließen.


Fazit: Weiterhin keine Rechtssicherheit im Zollstreit

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Entscheidung des Supreme Court ist ein bedeutender Etappensieg für den freien Handel, doch der ‚Zoll-Krieg‘ ist damit keineswegs beendet.

Das Urteil setzt der eigenmächtigen Handelspolitik des Weißen Hauses zwar eine klare verfassungsrechtliche Grenze und sendet ein unmissverständliches Signal für die Stabilität der Gewaltenteilung in den USA, sorgt aber – insbesondere für deutsche Unternehmen – keineswegs für Rechtssicherheit im aktuellen Zollstreit.