Rechtsbeistand bei Whistleblowing | Hinweisgeberschutz

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsbeistand bei
Whistleblowing | Hinweisgeberschutz

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Whistleblowing kann für den Betroffenen – sei es eine Person, eine Institution oder ein Unternehmen – zu einer nachhaltigen Rufschädigung führen. Ein Umstand, der sich äußerst negativ auf die wirtschaftliche Situation des Betroffenen auswirken und damit seine Existenz bedrohen kann. Daher sind solche Handlungen bei den Unternehmen grundsätzlich unerwünscht und werden von ihnen offen kritisiert.

Aus diesem Grunde unterstehen die Hinweisgeber gesetzlichem Schutz: Seitdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, obliegt es allen deutschen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen ab Dezember 2023 erhebliche rechtliche Konsequenzen (einschl. empfindlicher Bußgelder).

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an – und das sowohl für betroffene Unternehmen als auch für Hinweisgeber. Unsere Anwälte klären Sie gerne sowohl über die in diesem speziellen Zusammenhang geltenden Normen auf – als auch über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung rechtskonformer, nach der geltenden ISO-Norm zertifizierten Hinweisgebersysteme, damit Ihr Unternehmen stets rechtssicher aufgestellt ist. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen die Einrichtung einer entsprechenden Beschwerdestelle sowie eine Verfahrensordnung vorschreibt.

Unsere Dienstleistungen

Für betroffene Unternehmen
  • Compliance und Schulungen

  • Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse
  • Interne Untersuchungen
  • Implementierung des Hinweisgebersystems
Für Hinweisgeber | Whistleblower
  • Beratung im Vorfeld einer Offenlegung von Unternehmensinformationen
  • Identitätsschutz
  • Berichterstattung an Aufsichtsbehörden