Durch das Schutzschildverfahren (§ 270b InsO) wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich angesichts einer drohenden Insolvenz zu restrukturieren. Dieses Verfahren kann dem Schuldner Zeit verschaffen, sein Unternehmen unter Anleitung des Insolvenzgerichtes umzustrukturieren. Dies könnte, solang dabei ein Fortschritt erkennbar ist, zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens führen. Gläubiger werden oftmals von dem Verfahren überrascht und mit einer Vielzahl von Fragen zurückgelassen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie Sie als Gläubiger auf ein Schutzschirmverfahren reagieren sollten.

Sollte Ihr Unternehmen eine Rechtsberatung oder Unterstützung im deutschen Insolvenzrecht, beim Schutzschirmverfahren oder in anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten benötigen, wenden Sie sich gerne an uns. Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Gläubigern als auch Schuldnern umfassenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte werden Sie ausführlich beraten und Ihnen erläutern, wie Sie im Falle eines Schutzschirmverfahrens vorgehen sollten.

Rechtsberatung im Ausländerrecht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte berät Privatpersonen und Unternehmen im Insolvenzrecht. Unsere Anwälte für Insolvenzrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten auch Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unser Rechtsanwalt für Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren.

Die Überraschung: das Schutzschirmverfahren

Die meisten Gläubiger trifft ein Schutzschirmverfahren und ein sich daran regelmäßig anschließendes Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung eines Kunden völlig überraschend. Regelmäßig ließen nämlich weder die veröffentlichten Jahresabschlüsse noch das Zahlungsverhalten des Kunden ein Insolvenzverfahren vermuten.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eines frühen Insolvenzantrages geschaffen, damit sich der Schuldner in der Insolvenz sanieren kann. Und somit kann der Kunde bei „drohender Zahlungsunfähigkeit“, also einer Zahlungsunfähigkeit, die nach den Planrechnungen des Kunden vielleicht erst in einigen Monaten eintreten wird, einen Insolvenzantrag stellen. Von dieser Möglichkeit haben in den letzten Jahren zahlreiche auch größere Unternehmen Gebrauch gemacht. Sie werden dabei von Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf derartige Verfahren spezialisiert haben und die Verfahren längerfristig vorbereiten.


Der „Haircut”

Die insolvenzrechtliche Sanierung beinhaltet regelmäßig weitestgehende Forderungsverluste der Gläubiger (sog. haircut). Am Ende hat der Kunde den größten Teil seiner Schulden „abgeschüttelt“, hat sein Unternehmen reorganisiert und kann seine Geschäfte fortsetzen. Das Insolvenzverfahren wird zügig durchgeführt und kann in sechs Monaten beendet sein.

Angesichts der durch die Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise muss in den kommenden Monaten und Jahren mit einer stark ansteigenden Zahl derartiger Insolvenzverfahren gerechnet werden.


Was können Sie tun?

Sie können das Insolvenzverfahren nicht verhindern. Sie können aber den von Ihrem Kunden und seinen Fachanwälten geplanten Verlauf beeinflussen und Ihre Forderungsverluste ggfs. reduzieren. Ihre Handlungsmöglichkeiten können an dieser Stelle nur kurz angerissen werden. Der Verfasser hat diese umfassend in seinem Aufsatz „Der Gläubiger im Schutzschirmverfahren und im Berichtstermin des Planinsolvenzverfahrens“ dargestellt, der in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht veröffentlicht ist (ZIP 2021/558 ff).


Die Handlungsnotwendigkeiten

Sie sollten nun sofort Einblick in die Akten des Insolvenzverfahrens nehmen. Hier finden Sie zahlreiche Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Kunden. So können Sie u.a. sehen, welche Gläubiger (Forderungsbeträge und Adressen) von dem Verfahren betroffen sind und welche Ziele der Kunde verfolgt. Sie sollten dann versuchen, Kontakt mit dem Kunden und seinen Anwälten aufzunehmen, um zu zeigen, dass Sie Ihre Rechte in dem Insolvenzverfahren umfassend wahrnehmen wollen.


Die Bündelung der Gläubigerinteressen

Im Insolvenzverfahren entscheiden die Gläubiger über die Vorschläge des Kunden und seiner Anwälte. Die Gläubiger haben u.a. die Möglichkeit, im sog. Berichtstermin die Stilllegung des schuldnerischen Unternehmens zu beschließen und die geplante Sanierung somit zu verhindern. Allerdings bedarf es dazu bestimmter Gläubigermehrheiten. Die Verhandlungsmacht des Gläubigers in seinen Gesprächen mit dem Kunden und dessen Anwälten vergrößert sich deshalb in dem Umfang, in dem er auch für andere Gläubiger sprechen kann. Wenn der Gläubiger in den Gesprächen erreichen kann, dass z.B. die Gesellschafter des Kunden im Rahmen eines Insolvenzplanes einen höheren Eigenkapitaleinschuss leisten als ursprünglich geplant, kommt dieser Verhandlungserfolg allen Gläubigern in Form einer erhöhten Planquote zugute. Sondervorteile für einzelne Gläubiger sind im Planinsolvenzverfahren nämlich unzulässig.

Damit der Arbeitsaufwand und die Kosten auf möglichst viele Gläubiger verteilt werden, bietet sich die gemeinsame anwaltliche Vertretung der mobilisierten Gläubiger an. Die anwaltliche Vertretung dieser Gläubiger führt auch dazu, dass die komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen mit dem Kunden und dessen Fachanwälten „auf Augenhöhe“ verhandelt werden können.


Damit es nicht so weit kommt…

Angesichts der zu erwartenden Welle von Schutzschirmverfahren und Planinsolvenzverfahren sollte ein aktives Debitorenmanagement betrieben werden: Auch bei langjährigen Kunden mit unauffälligen Jahresabschlüssen und erheblicher Betriebsgröße sollte geprüft werden, ob die gewährten Lieferantenkredite und deren Konditionen (Besicherungen) dem aktuellen Ausfallrisiko entsprechen. Eine Linienreduzierung oder eine Besicherung von Blankokrediten kann im Einzelfall angezeigt sein.


Kompetente Beratung in Fragen des deutschen Insolvenzrechts

Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte beraten wir sowohl Gläubiger als auch Schuldner im Insolvenzrecht sowie Schutzschirmverfahren. Von unseren Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie unseren Konferenzräumen in Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt und München aus betreuen wir Mandanten aus der ganzen Welt. Wenn sie Fragen zum Insolvenzverfahren, der Restrukturierung eines Unternehmens oder der Privatinsolvenz haben oder als Gläubiger rechtliche Beratung benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an unsere Kanzlei.

Die in dem Artikel gegebenen Informationen sind allgemeiner Natur und dienen zur Erlangung eines ersten Überblicks zum Schutzschirmverfahren. Sollten Sie Fragen haben oder eine individuelle Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich an die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven.