Bereits bei den Verhandlungen und Abschlüssen von Auslieferungsabkommen spielt Diplomatie eine entscheidende Rolle: Solche Übereinkommen beruhen bekanntlich auf Gegenseitigkeit. Ihr Hauptzweck besteht darin, eine effektive Strafverfolgung über nationale Grenzen hinweg sicherzustellen. Allerdings stellt jedes Abkommen auch einen Kompromiss dar, da die Justizsysteme der verschiedenen Staaten sich teilweise deutlich unterscheiden. In der Folge werden Auslieferungsersuchen nicht selten auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt. Das bedeutet, dass nicht immer die Staatsanwaltschaften in direktem Kontakt miteinander stehen, sondern dass in einigen Fällen die für außenpolitische Interessen zuständige nationale Behörde – in Deutschland das Auswärtige Amt – die Auslieferungsunterlagen übermittelt und Ansprechpartner für das ersuchte Land ist.

Um Personen, die von einem Auslieferungsverfahren betroffen sind, die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Auslieferungsbehörden, um Sie in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sorgen aber auch für die Löschung von Interpol Red Notices – unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben!

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage zum  Auslieferungsrecht haben. Unsere Anwälte sind per Telefon und E-Mail erreichbar und bieten zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Auslieferungsrecht.

Was ist eigentlich Diplomatie?

Mit Diplomatie ist generell die Wahrnehmung außenpolitischer Interessen eines Staates gemeint. Es geht dabei um Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten verschiedener Nationen, deren Ziel es ist, Abkommen zu schließen und miteinander zu kooperieren. Diplomatie hat stets zum Ziel, einen Kompromiss zu finden, um alle Interessen möglichst zu berücksichtigen.

Da kein Staat völlig autark für sich existiert, ist Diplomatie zwingend notwendig. Dabei geht es nicht nur um strafrechtliche Belange, wie bei den Auslieferungsabkommen, sondern um kulturellen Austausch, um Wirtschaft und Handel, um internationale Friedenssicherung.


Welche Auswirkungen hat die Diplomatie auf Auslieferungen?

Auch wenn Auslieferungsersuchen auf rechtlicher Grundlage entschieden werden, darf der Einfluss außenpolitischer Rücksichtnahme nicht unterschätzt werden. Bei jeglichem internationalen Austausch sind stets die unterschiedlichen Rechtssysteme mit ihrer Rechtspraxis zu berücksichtigen.

So unterliegen Auslieferungsverfahren, die in Deutschland bzw. anderen EU-Staaten anhängig sind, grundsätzlich hohen Standards in Bezug auf die Menschenrechte. So darf beispielsweise keine Auslieferung vorgenommen werden, wenn dem Betroffenen im ersuchenden Staat die Todesstrafe droht.

Solche Beschränkungen im internationalen Austausch stellen stets eine Gradwanderung zwischen der Einhaltung des eigenen Rechtsverständnisses und der Rücksichtnahme auf die Eigenständigkeit anderer Rechtssysteme und damit auf die Souveränität des anderen Staates dar. Gerade bei Fällen, die mediale Aufmerksamkeit erregen, spielt die diplomatische Beziehung zu dem ersuchenden Staat eine entscheidende Rolle. Nicht grundlos halten sich gesuchte Personen, die einer Auslieferung entgehen möchten, oft in Staaten auf, die keine gute Beziehung zu dem ersuchenden Staat pflegen. Von dort aus ist eine Auslieferung – ohne die rechtliche Ebene zu beleuchten – deutlich unwahrscheinlicher als von einem Staat aus, der eine starke Bindung zu dem ersuchenden Staat hat.


Praxisbeispiel Edward Snowden

Seit 2013 hält sich der in den USA gesuchte Whistleblower, Edward Snowden, in Russland auf. Nachdem er in mehreren Ländern Asyl beantragt hatte, erhielt er eine russische Aufenthaltsgenehmigung.

Auch Deutschland ersuchte Snowden um Asyl, welches aber abgewiesen wurde. Aus rechtlicher Sicht wäre entscheidend gewesen, ob mit dem Auslieferungsersuchen eine politische Handlung geahndet werden sollte – in dem Fall dürfte eine Auslieferung nicht erfolgen. Eine offizielle Stellungnahme seitens der deutschen Regierung hat es dazu bis heute nicht gegeben. Aus diplomatischer Sicht soll solch ein derart zurückhaltendes Verhalten die internationalen Beziehungen erhalten.

Die Beziehung zwischen Russland und den USA galt bereits seit 2001 als angespannt. Und so war es zumindest auch ein politisches Statement seitens Russlands einen Flüchtigen aufzunehmen und ihm Asyl (und seit neuestem auch die Staatsbürgerschaft) zu gewähren.


Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Auslieferungsrecht

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