Am 25. Juni 2025 wurde der Schauspieler und Unternehmer Jimi Blue Ochsenknecht am Hamburger Flughafen festgenommen. Grund war ein offener europäischer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Innsbruck in Österreich. Der Vorwurf: Er soll im Dezember 2021 eine Hotelrechnung in Höhe von rund 14.000 Euro nicht bezahlt haben. Damals feierte Ochsenknecht seinen 30. Geburtstag in einem Luxushotel in Tirol. Obwohl der ausstehende Betrag mittlerweile beglichen wurde, bleibt der Vorfall strafrechtlich relevant – denn es steht der Verdacht im Raum, dass die Rechnung bewusst nicht bezahlt wurde.
Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage zum Auslieferungsrecht haben. Unsere Anwälte sind per Telefon und E-Mail erreichbar und bieten zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Auslieferungsrecht.
Vom Zivilverfahren zum offenen europäischen Haftbefehl
Bereits Ende 2022 hatte der betroffene Hotelier eine zivilrechtliche Klage eingereicht. Das Landgericht Innsbruck entschied im Dezember 2024 zugunsten des Hotels, da Ochsenknecht weder zur Verhandlung erschien noch schriftlich Stellung nahm. Laut seinem Management sowie dem Hotel wurde der Betrag inzwischen vollständig beglichen, womit die zivilrechtlichen Ansprüche formell erledigt sind. Dennoch führte das Verfahren zu einem offenen europäischen Haftbefehl wegen des strafrechtlichen Vorwurfs des schweren Betrugs.
Besonders brisant ist dabei die Annahme der Staatsanwaltschaft, Ochsenknecht habe gezielt versucht, sich der Verantwortung zu entziehen. So hatte er als Wohnsitz eine Adresse in Italien angegeben, unter der er tatsächlich jedoch nicht aufzufinden war – ein Umstand, der den Verdacht auf Fluchtgefahr nährt und letztendlich zum offenen europäischen Haftbefehl führte. Infolgedessen wurde in Hamburg eine sogenannte Festhalteanordnung getroffen, also eine vorläufige Inhaftierung zur Prüfung einer möglichen Auslieferung nach Österreich.
Wie ein offener europäischer Haftbefehl das Auslieferungsverfahren beschleunigt
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg plant nun die Beantragung eines formellen Auslieferungshaftbefehls. Dieser muss vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) geprüft und genehmigt werden. Sollte das OLG dem Antrag stattgeben, kann die Auslieferung innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Danach könnte in Österreich Untersuchungshaft angeordnet werden. Die Begleichung der Schulden allein reicht nicht aus, um den durch den offenen europäischen Haftbefehl dokumentierten Betrugsverdacht aus der Welt zu schaffen – denn es geht um die Frage der vorsätzlichen Täuschung und Bereicherungsabsicht.
Der Fall zeigt deutlich, dass „Zeche prellen” – also das vorsätzliche Nichtbezahlen von Dienstleistungen – nicht bloß eine Bagatelle ist, sondern zu einem offenen europäischen Haftbefehl führen kann. Auch Prominente genießen vor dem Gesetz keine Sonderbehandlung. Wer bewusst Leistungen in Anspruch nimmt, ohne zu zahlen, riskiert nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern unter Umständen auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs mit einem offenen europäischen Haftbefehl als Folge.
Risiken eines offenen europäischen Haftbefehls: Festnahme europaweit möglich
Der Fall Ochsenknecht verdeutlicht die Effizienz und Reichweite eines offenen europäischen Haftbefehls. Selbst bei vermeintlich harmlosen oder bereits zivilrechtlich geklärten Delikten kann ein solcher Haftbefehl binnen kurzer Zeit erlassen und europaweit zur Vollstreckung gebracht werden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Justizorgane funktioniert dabei nahezu reibungslos – eine Festnahme am Flughafen aufgrund eines offenen europäischen Haftbefehls, wie sie Ochsenknecht widerfuhr, ist keine Seltenheit. Dies sollte allen Reisenden bewusst sein: Ein offener europäischer Haftbefehl kann auch Jahre später noch zu unliebsamen Überraschungen führen, selbst wenn man glaubt, die Angelegenheit sei längst erledigt.
Rechtliche Unterstützung beim Europäischen Haftbefehl: Kompetente Verteidigung durch spezialisierte Kanzlei
Ein offener europäischer Haftbefehl ist für Betroffene mit weitreichenden Konsequenzen verbunden – von der sofortigen Festnahme bis zur beschleunigten Auslieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat. In solchen Fällen ist eine frühzeitige und kompetente rechtliche Vertretung entscheidend. Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Europäischen Strafrechts und bietet eine spezialisierte Verteidigung gegen Auslieferungsersuchen sowie umfassende Beratung zur Durchsetzung Ihrer Rechte im In- und Ausland. Wir prüfen die formellen Voraussetzungen eines Haftbefehls, vertreten Sie vor deutschen Gerichten und koordinieren die Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten. Ob Prominente oder Privatpersonen – wir stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens mit juristischer Expertise und strategischem Weitblick zur Seite.