Wer von einem Auslieferungsverfahren bedroht ist, der sollte sich ein klares Bild von den rechtlichen Konsequenzen einer Interpol-Ausschreibung und seinen Rechten als Beschuldigter machen, um im Falle einer Unrechtmäßigkeit entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege leiten zu können. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen jenes Wissen zur Verfügung stellen, das Sie benötigen, um sich in jeder Phase des Verfahrens zu orientieren und die rechtlichen Schritte sorgfältig abzuwägen. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei bieten wir denjenigen, die von einem Auslieferungsverfahren betroffen sind, einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht verfügen über das nötige Fachwissen und eine jahrelange Erfahrung im Umgang mit Interpol und den Auslieferungsbehörden, um Sie in dieser schwierigen Zeit vertreten zu können. Wir kümmern uns um Mandanten, die von oder nach Deutschland ausgeliefert werden sollen, sorgen aber auch für die Löschung von Interpol Red Notices – unabhängig davon, von welchem Land sie initiiert wurden. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.


Interpol – Wer ist das?

Interpol steht für „International Criminal Police Organization“, also auf Deutsch „Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation“. Die Organisation hat ihren Sitz in Lyon, Frankreich, und ist mit 194 Mitgliedsstaaten die zweitgrößte internationale Organisation nach den Vereinten Nationen (UN).
Interpol zielt auf eine intensivere internationale Zusammenarbeit in der Polizeiarbeit ab und unterstützt damit die nationalen Polizeibehörden in den Mitgliedsstaaten im Zeitalter der Globalisierung und der Internationalisierung von Kriminalität. Mit anderen Worten: Interpol hat sich zum Ziel gesetzt, die Polizeibehörden in aller Welt bei der Aufklärung von Straftaten durch die Bereitstellung eines globalen Kommunikationssystems zu unterstützen.
Die Hauptaufgabe von Interpol liegt darin, Datenbanken und Informationen für die globale Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen und so einen weltweiten Informationsaustausch zu ermöglichen. Unter anderem benachrichtigen sie die Mitgliedsstaaten über die Suche nach Personen in anderen Mitgliedsländern. Wie wir sehen werden, kann es sich bei diesen Personen um Verdächtige, Zeugen oder Personen handeln, die als Gefahr für die Öffentlichkeit angesehen werden. Interpol-Ausschreibungen werden in erster Linie verwendet, um eine bestimmte Person, die von einem Mitgliedsstaat gesucht wird, ausfindig zu machen.

Wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Auslieferungsrecht haben, können Sie sich jederzeit an unsere Anwaltskanzlei wenden. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen und bieten ebenso die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum Auslieferungsrecht.

Rote und blaue Interpol-Ausschreibungen

Eine Interpol Red Notice wird für den Fall ausgestellt, dass eine Person ausfindig gemacht und zum Zwecke einer späteren Auslieferung festgenommen werden soll. Sie ermöglicht den Mitgliedsstaaten, sich gegenseitig über kriminelle Verdächtige zu informieren und so anderen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, den Verdächtigen bis zu seiner Auslieferung festzunehmen. Red Notices werden auf Antrag eines Mitgliedstaates und somit nicht von Interpol selbst herausgegeben. Sie informieren die Polizeibehörden über das Erscheinungsbild der Person, beinhalten personenbezogene Daten, Angaben über die Straftat, die ihr zur Last gelegt wird sowie regelmäßig einen nationalen Haftbefehl. Interpol ist jedoch nicht verpflichtet, eine Red Notice auszustellen, nur weil sie von einem Mitgliedsstaat begehrt wird. Vielmehr muss sie mit den Vorgaben der Interpol-Satzung und den Regelungen für die Datenverarbeitung übereinstimmen, was von der „Commission for the Control of Interpol’s Files“ (CCF, zu Deutsch: Datenschutzkontrollbehörde) zunächst zu prüfen ist.
Interpol Blue Notices erfüllen einen ähnlichen Zweck wie Red Notices, sind aber dennoch nicht dasselbe. Blue Notices werden eingesetzt, um zusätzliche Informationen über eine verdächtige Person zu erhalten. Eine Blaue Ausschreibung bezieht sich auf die Bewegungen eines Verdächtigen oder eines Zeugen, sieht aber nicht dessen Festnahme vor. Es handelt sich ferner nicht um einen internationalen Haftbefehl. Daher kann es sein, dass die Person, auf die sich die Ausschreibung bezieht, nicht wegen einer begangenen oder bereits verurteilten Straftat gesucht wird. Stattdessen kann über diesen Weg nach ihr gesucht werden, weil sie möglicherweise weitere Informationen zu einem Strafverfahren liefern kann.


Andere Interpol-Ausschreibungen

Es gibt neben der Roten und Blauen Notice noch weitere, sich von diesen unterscheidende Ausschreibungsmöglichkeiten. Je nach Art des Gesuchs werden sie von Interpol kategorisiert und mit verschiedenen Farben versehen. Hierbei stehen die folgenden Kategorien zur Verfügung:

  • Interpol Green Notice: Diese Art von Mitteilung kann übermittelt werden, wenn Polizeidienststellen sich gegenseitig vor Personen warnen wollen, die im Verdacht stehen, eine Gefahr für die Öffentlichkeit Bei den Personen, vor denen die Polizei warnt, handelt es sich um solche, die bereits Straftaten begangen haben und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie diese Straftaten erneut begehen werden. Interpol Green Notices werden regelmäßig bei Warnungen vor Serien-Sexualstraftätern verwendet.
  • Interpol Yellow Notice: Diese Form der Ausschreibung wird verwendet, um vermisste Personen zu finden, insbesondere solche, die sich nicht ausweisen können. In diesen Fällen handelt es sich oft um Minderjährige oder Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Solche Ausschreibungen werden regelmäßig in Fällen von Kindesentführungen, Entführungen und bei unerklärlichem Verschwinden herausgegeben.
  • Interpol Orange Notice: Orange Notices dienen der Warnung vor einem Ereignis, einer Person, einem Gegenstand oder einem Vorgang, der eine ernste und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Oft beziehen sie sich auf illegale Gegenstände, Paketbomben und andere gefährliche und explosive Materialien, die aufgespürt werden sollen. Die Gefahr kann sich dabei auch auf die Gefährdung von Personen oder Eigentum beziehen.
  • Interpol Black Notice: Eine Black Notice wird erteilt, wenn Interpol Informationen über eine nicht identifizierbare Leiche benötigt. In vielen dieser Fälle haben die aufgefundenen Personen möglicherweise falsche Identitäten verwendet. Interpol gibt Fotos der Leiche und, wenn möglich, Fingerabdrücke sowie Informationen über die Leiche weiter, um die Identifizierung zu erleichtern.
  • Interpol Purple Notice: Eine Purple Notice wird zur Suche nach oder Bereitstellung von Informationen über den Modus Operandi (bestimmtes Muster der Tatbegehung), Gegenstände, Vorrichtungen und Versteckmethoden, die von Kriminellen verwendet werden, herausgegeben. Oft beziehen sich diese Notices auf kriminelle Gruppen oder organisierte Banden. In der Vergangenheit wurden Purple Notices ebenfalls verwendet, um Schiffe im Zusammenhang mit Wilderei und Piraterie aufzuspüren.

Diffusionsmeldung

Diffusions sind weniger formelle Arten von Warnmeldungen. Sie werden ebenfalls dazu verwendet, um andere Staaten um Zusammenarbeit zum Zwecke der Auffindung oder Festnahme einer Person oder Sache zu bitten. Eine Diffusion wird direkt vom zuständigen Nationalen Zentralbüro (NCB) eines Staates (in Deutschland ist dies das Bundeskriminalamt) an einen oder mehrere Mitgliedsstaaten weitergeleitet. Damit ist sichergestellt, dass die Anfrage innerhalb kürzester Zeit in das jeweilige polizeiliche System dieser Mitgliedstaaten aufgenommen werden kann. Diffusionen werden, ebenso wie Interpol-Notices, nach der Art des Ersuchens kategorisiert und farblich gekennzeichnet, im Übrigen aber gleich behandelt. Insbesondere müssen auch hierbei die Vorgaben der Interpol-Satzung und die Regeln für die Datenverarbeitung eingehalten werden.


Wie kann gegen eine Interpol-Ausschreibung vorgegangen werden?

Wenn ein Land den Erlass einer Interpol-Ausschreibung beantragt, muss die Ausschreibung bestimmten Regeln folgen. So wird Interpol beispielsweise keine Ausschreibung vornehmen, wenn sie der Meinung ist, dass der Fall politisch oder militärisch motiviert ist. Der betreffende Fall muss strafrechtlicher Natur sein.
Für die Ausstellung einer Interpol-Ausschreibung gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Wenn die Person, gegen die eine Ausschreibung ergangen ist, der Meinung ist, dass sie im Falle einer Auslieferung Rechtsverletzungen zu befürchten hat, insbesondere kein faires Verfahren erhalten wird, kann sie die Anordnung anfechten. Das Recht auf ein faires Verfahren ist durch Art. 6 EMRK geschützt und muss daher bei der Ausstellung von Interpol-Ausschreibungen beachtet werden.
Das Recht auf ein faires Verfahren und die Tatsache, dass die Anordnungen nicht aus politischen, militärischen oder anderen unzulässigen Gründen erfolgen dürfen, sind nur einige der Gründe, deretwegen eine Ausschreibung angefochten werden kann (lesen sie hier mehr zur Entfernung einer Red Notice). Manchmal ist ein Fall nicht ganz eindeutig und der politische Charakter der Interpol-Ausschreibung ist nicht offensichtlich. Ein Rechtsbeistand kann in solchen Fällen entscheidend sein, um entsprechende Beweise zu erbringen und eine erfolgreiche Anfechtung zu erwirken.


Rechtliche Vertretung im Bereich der Auslieferung und Interpol

Unser Team von Auslieferungsanwälten bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte ist erfahren und kennt sich im Umgang mit Interpol-Ausschreibungen sowie mit Auslieferungsangelegenheiten bestens aus. Wir haben Mandanten aus der ganzen Welt in den verschiedensten Fällen vertreten. Mit Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg und München können unsere Anwälte Mandanten in ganz Deutschland persönlich treffen. Daneben bieten wir jedoch auch professionelle Online-Beratungen an, die sich insbesondere für im Ausland befindliche Personen anbietet. Sollte gleichwohl eine persönliche Beratung gewünscht oder notwendig sein, so sind unsere Anwälte stets bereit, zu diesem Zwecke in das entsprechende Land zu reisen.
Wir bieten unsere Dienste in einer Reihe von Sprachen an, darunter Englisch, Deutsch und andere Sprachen, und können über verschlüsselte Wege kommunizieren. Sollten Sie weitere Informationen über Interpol-Ausschreibungen und deren mögliche Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Anwälte freuen sich darauf, von Ihnen zu hören und Sie in Ihrer Angelegenheit unterstützen zu können.


Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Auslieferungsrecht

Benötigen Sie einen Rechtsbeistand im Auslieferungsrecht? Suchen Sie eine Vertretung in einem Fall, der Interpol Red Notices betrifft? Dann sind Sie bei Schlun & Elseven an der richtigen Adresse. Unser hochqualifiziertes Team für Auslieferungsrecht betreut Mandanten aus der ganzen Welt, die von einem Auslieferungsverfahren betroffen sind bzw. ein solches befürchten. Mit einer gründlichen Vorbereitung, einem fundierten juristischen Fachwissen und entsprechender Erfahrung ist die dauerhafte Aufhebung einer Interpol Red Notice ein durchaus realistisches Ziel. Besuchen Sie unsere Seite zum Auslieferungsrecht, um mehr über unsere Dienstleistungen auf diesem Gebiet zu erfahren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!