Im Rahmen des sportlichen Großereignisses Europameisterschaft 2024, in dem sich 24 europäische Nationen qualifiziert haben und ca. 2,7 Millionen Tickets an Fans und die Öffentlichkeit verkauft werden, bleiben auch kleinere und größere Straftaten nicht außen vor, z. B. durch den Cannabis-Konsum in Stadien oder vor der Fahrt mit E-Scootern. Die einschlägigen Nachrichten beschränken sich häufig auf eine Auflistung der Verbote und lassen dabei den rechtlichen Rahmen außen vor. Unsere Strafverteidiger vertreten und beraten Betroffene gegenüber einschlägigen Vorwürfen.
Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie unsere Strafrechtsseite.
Verhaltensregeln in Stadien
Weitreichende Verbote für mitgebrachten alkoholischen Getränken, Pyrotechnik und Vuvuzelas
Vor dem Hintergrund der wachsenden Gefahren durch Bombenanschläge bei Großveranstaltungen hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen. In den Stadien sind nur kleine Taschen mit einer Größe von bis zu einem DIN A4-Blatt erlaubt. Eine Anreise mit dem Auto zu den Stadien ist für den Großteil der Stadien nicht zugelassen. Allerdings können für bestimmte Stadien Ausnahmegenehmigungen bei der FiFA beantragt werden, z. B. für die München Fußball Arena.
Für den Stadionbesuch selbst gelten weitreichende Verbote. Diese umfassen u. a.
- Verbot des Konsums mitgebrachter Speisen und Getränke,
- Verbot von Pyrotechnik und Feuerwerkskörper jeder Art,
- Verbot von Vuvuzelas.
Bei Verstößen gegen diese Verbote drohen neben der Sicherstellung durch das Sicherheitspersonal Geldstrafen von bis zu 500€, z. B. für den Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke. Daneben drohen in bestimmten Fällen Stadionverweise, z. B. bei der Nutzung von Pyrotechnik oder Feuerwerkskörpern.
Absolutes Cannabis-Verbot
Vor dem Hintergrund der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 besteht in bestimmten Bereichen die Erlaubnis zum Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum für volljährige Personen. Für Stadien und im Umkreis von 100m um ihre Eingangsbereiche besteht allerdings weiterhin ein absolutes Konsumverbot. Bei Verstößen gegen dieses Verbot drohen hohe Geldstrafen.
Verhaltensregeln in Fanzonen und bei Public-Viewing-Events
Auch im Umfeld der Spiele sollten Fußball-Fans und Anreisende bestimmte Regeln beachten, um sich nicht hohen Bußgeldern, Freiheitsentziehungen oder dem Entzug der Fahrerlaubnis ausgesetzt zu sehen.
Verbot von Cannabiskonsum bei E-Scooter-Fahrten
Im Hinblick auf die Nutzung von E-Scootern oder Fahrzeugen nach dem Cannabiskonsum ergeben sich durch die Teillegalisierung keine Änderungen. Weiterhin gilt ein absolutes Konsumverbot bei der Teilnahme am Straßenverkehr – ob bei Steuern eines Autos oder E-Scooters. Denn nach der Regelung aus dem Cannabisgesetz ist nur verkehrstüchtig, wer keinerlei Cannabis zu sich genommen hat.
Bei Verstößen gegen dieses Verbot drohen je nach den Umständen des Falles unterschiedliche Konsequenzen. Sie reichen von Bußgeldern über Fahrverbote bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen. Entsteht beispielsweise ein Unfall mit schweren Verletzungen einer anderen Person, ist mit einer schweren strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen. Indizien für eine Fahrt unter Drogeneinfluss sind vergleichbar zum Fahren unter Alkoholeinfluss das Fahren von Schlangenlinien, zu dichtes Auffahren und ähnliche kleinere Verkehrsverstöße.
Absolutes Verbot von Cannabis-Konsum
Auch bei den meisten Public-Viewing-Events ist mit einem absoluten Konsumverbot zu rechnen. An allen Austragungsorten hat die UEFA in den Fanzonen ein absolutes Konsumverbot eingerichtet, z. B. für den Kölner Heumarkt oder den Kölner Tanzbrunnen.
Für Public-Viewing außerhalb der Fanzonen bestehen etwas geringeren Einschränkungen. In Fußgängerzonen gilt – wenn diese nicht Fanzone sind – ein zeitlich eingeschränktes absolutes Verbot von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In und um Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Schulen und Spielplätze ist der Konsum dauerhaft verboten. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsentziehung für bis zu 3 Jahre, bei einem besonders schweren Fall steigt die Strafandrohung auf 3 Monate bis 5 Jahre.
Massenschlägereien von Hooligan-Gruppen trotz Einwilligung strafbar
Vor dem Hintergrund der Anziehungskraft von Fußballturnieren für gewaltbereite Gruppen wird die Bundesregierung für die Dauer der Fußball-EM Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen einrichten. Massenschlägereien dieser Gruppen werden in Deutschland, auch ohne Beteiligung Außenstehender, strafrechtlich verfolgt. Auch die Einwilligung aller Teilnehmer einer Massenschlägerei schützt nicht vor Strafe, wenn die Ordnungshüter darauf aufmerksam werden. Im Raum stehen häufig Verurteilungen wegen einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie der Beteiligung an einer Schlägerei. Diese Delikte können hohe Strafandrohungen von drei Jahren Freiheitsentziehung nach sich ziehen.
Rechtsberatung und Strafverteidigung durch Schlun & Elseven
Schlun & Elsven kann als Full-Service-Kanzlei auf eine große Expertise im Strafrecht zurückgreifen und beantwortet Ihnen gerne sämtliche Fragen zur Vermeidung von Bußgeldern oder Gefängnisstrafen bei der Austragung der EM. Unser Team bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung und steht Ihnen in zuverlässig und kompetent zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.