Untersuchungshaft bei Steuerbetrug

Ihr Rechtsanwalt für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

    Untersuchungshaft bei Steuerbetrug

    Ihr Rechtsanwalt für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

    Untersuchungshaft aufgrund von Steuerbetrug ist eine schwerwiegende Maßnahme, die von der Staatsanwaltschaft nur unter bestimmten Umständen in Betracht gezogen wird. Da sie in der Regel erhebliche Auswirkungen auf das Geschäfts- und Privatleben einer Person hat, sollte sie ausschließlich in rechtlich einwandfreier Weise durchgeführt werden.

    Um Personen, die mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat konfrontiert worden sind und eine Untersuchungshaft befürchten, die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtbeistand an. Wir verfügen über eine fundierte Kenntnis des Steuerstrafrechts und langjährige Erfahrung im Umgang mit den Steuerbehörden. Die präzise ausgearbeitete Verteidigungsstrategie und umsichtiges Handeln unserer Rechtsexperten können in entscheidendem Maße dazu beitragen, dass der Beschuldigte vor einer Gefängnis- oder Geldstrafe bewahrt wird oder zumindest das Strafmaß erheblich gemindert wird. Unsere Anwälte setzen sich für Sie ein!

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    Unsere Dienstleistungen

    • Freiwillige Selbstanzeigen im Steuerrecht
    • Steuerfahndung: Wie Sie reagieren sollten
    • Steuerhinterziehung: rechtliche Definitionen

    Wann wird eine Untersuchungshaft wegen Steuerbetrugs angeordnet?

    Die Untersuchungshaft kann unter bestimmten Umständen, die in § 112 StPO aufgeführt sind, angeordnet werden. Demnach ist dieser Schritt unter folgenden Umständen möglich:

    • Wenn die Gefahr besteht, dass der Verdächtige flieht,
    • Wenn die die Möglichkeit besteht, dass der Verdächtige Beweismittel unterdrückt,
    • wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige erneut straffällig wird.

    § 112 StPO besagt, dass

    [e]in Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

    1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,

    2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder

    3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde

    a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseiteschaffen, unterdrücken oder fälschen oder

    b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder

    c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,

    und wenn deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

    Bei der Unterdrückung von Beweisen ist zu befürchten, dass der Beschuldigte entweder die Beweise oder die Zeugen in der Verhandlung beeinflusst. Es kann jedoch Ermessensgründe für die Unterbringung eines Verdächtigen in Untersuchungshaft geben, die sich ungerechtfertigterweise auf das berufliche und private Leben des Verdächtigen auswirken können.

    Während der Untersuchungshaft haben Sie gemäß § 148 StPO Anspruch auf eine gesicherte Kommunikation mit Ihrem Anwalt.

    Anfechtungsmöglichkeiten der Untersuchungshaft

    Die Untersuchungshaft kann nicht auf unbestimmte Zeit verhängt werden. Allerdings besteht ein gewisser Ermessensspielraum bei der Dauer der Untersuchungshaft. Offiziell gilt eine Höchstdauer von sechs Monaten, die jedoch unter bestimmten Umständen auf Antrag bei Gericht verlängert werden kann. Diese Verlängerung um sechs Monate ist nur in besonders schwerwiegenden Fällen möglich. Wenn der Grund für die Anordnung der Untersuchungshaft die Wiederholungsgefahr ist, darf die Höchstdauer 12 Monate nicht überschreiten. Im Falle der Steuerhinterziehung ist dieser Schritt eher unwahrscheinlich. Die Entscheidung, die Untersuchungshaft zu verlängern, muss verhältnismäßig und darf nicht übertrieben sein. Es muss eine solide Begründung und Rechtfertigung für diese Entscheidung geben.

    Unsere Anwälte können die Entscheidung während dieser Zeit in Ihrem Namen anfechten. Wir prüfen, ob unter den gegebenen Umständen geringere Maßnahmen ausreichen würden, und stellen fest, ob die Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist.

    In § 116 StPO sind alternative Regelungen vorgesehen, wie z. B. das Erscheinen bei einem Richter zu bestimmten Terminen. Diese alternativen Maßnahmen können ebenfalls in die Freiheitsrechte einer Person eingreifen, sind aber weniger schädlich für die betroffene Person als die Untersuchungshaft.

    Untersuchungshaft: Die ersten Verhaltenstipps

    Wenn Ihnen Untersuchungshaft aufgrund von Steuerhinterziehung droht, ist es wichtig zu wissen, wie Sie reagieren sollten:

    • Bleiben Sie zunächst ruhig und fechten Sie die Anordnung nicht an. Es ist eine stressige Situation, und viele Menschen sind von einer solchen Nachricht überwältigt. Wenn Sie jedoch ruhig bleiben, werden Sie in dieser wichtigen Phase keine Fehler machen.
    • Vergewissern Sie sich, dass Sie den Haftbefehl sehen und die Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft kennen. Denken Sie daran, dass dies ein großer Schritt ist, der nur vom Staat korrekt ausgeführt werden sollte. Die im Haftbefehl enthaltenen Informationen werden für Ihre Rechtsvertreter von großem Wert sein.
    • Wenden Sie sich an unser Anwaltsteam, damit es Ihren Fall prüfen kann. Der Mechanismus der Untersuchungshaft sollte darauf hinweisen, dass es sich um eine ernste Situation handelt. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu Ihren Verteidigern auf.
    • Bleiben Sie stumm. Belasten Sie sich nicht selbst, sondern warten Sie den Rechtsbeistand ab.

    Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte ruhig, aber bestimmt bleiben. Unsere Anwälte sind vertraut mit dem Ablauf solcher Situationen und werden Sie rechtlich beraten. Es ist wichtig, dass Sie ruhig und nicht aggressiv reagieren. Geben Sie keine sachlichen Informationen preis, schweigen Sie und beraten Sie sich mit Ihrem Rechtsbeistand.

    Die Versuchung mag groß sein, eine freiwillige Selbstauskunft anzustreben. Sofern eine Untersuchungshaft jedoch droht, ist ein solcher Schritt bereits zu spät. Die freiwillige Selbstanzeige als Mittel zur Vermeidung rechtlicher Sanktionen ist nur vor Einleitung einer Steuerfahndung möglich.

    Warten Sie auf Ihren Anwalt, um die Situation zu besprechen und die unter den gegebenen Umständen beste Vorgehensweise zu bestimmen. Jede Information, die ohne die Anwesenheit Ihres Anwalts gegeben wird, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden und Ihrem Fall schaden.

    Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

    Sollten Sie eines Steuerdelikts beschuldigt worden sein oder eine Untersuchungshaft befürchten, zögern Sie nicht sich an unsere Kanzlei zu wenden. Bereits zu Beginn der Ermittlungen kann es zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen kommen.

    Die enge Zusammenarbeit mit unserem Anwaltsteam ermöglicht es, eine genau aufeinander abgestimmte Strategie zu entwickeln. Oft ist es möglich, den Vorwurf eines Steuerdelikts ohne ein Gerichtsverfahren abzuwehren. Aus Erfahrung wissen wir, dass dies für viele die bevorzugte Lösung ist. Gerichtsverfahren können zeitaufwändig sein und unabhängig vom zu erwartenden Ergebnis zu einer großen Belastung und einer nachhaltigen Rufschädigung führen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt wird.

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