Pfändung von Vermögenswerten

Ihr Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht

Pfändung von Vermögenswerten

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Kommt der Schuldner trotz wiederholter Mahnungen einer Zahlungsforderung nicht nach, können Gläubiger das Vermögen des Schuldners pfänden lassen. Das hierzu erforderliche Zwangsvollstreckungsverfahren ist in der deutschen Zivilprozessordnung genau festgelegt.

Wer sich mit der Notwendigkeit eines solchen Verfahrens konfrontiert sieht, der steht regelmäßig vor der Herausforderung, schnell und konsequent zu handeln, um seine Rechtsposition nicht zu gefährden. Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an.

Unsere Anwälte verfügen sowohl über fundierte Expertise im Zwangsvollstreckungsrecht als auch über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Vollstreckungsgerichten und dem Forderungsmanagement. Sie beraten Sie gerne zu der Frage, welche rechtlichen Schritte notwendig sind und welche Vermögenswerte gepfändet werden können. Darüber hinaus unterstützen wir Gläubiger bei der Suche nach alternativen Inkassomethoden, die ihrer individuellen Situation am besten Rechnung tragen. Wir helfen Ihnen, schneller zu ihrem Recht zu kommen.

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Unsere Dienstleistungen

  • Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • Beantragung eines Vollstreckungsverfahrens

  • Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren

  • Inkasso & Forderungsmanagement

  • Notarielle Schuldanerkenntnisse

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Vollstreckungsverfahrens

Die Beantragung eines Vollstreckungsverfahrens in Deutschland ist zulässig, wenn der Gläubiger einen rechtsgültigen Anspruch hat, den er gegen den Schuldner durchsetzen kann. Ein solcher Anspruch ist zulässig, wenn ein Gerichtsurteil oder Beweise dafür vorliegen, dass ein schriftlicher und verbindlicher Vertrag gebrochen wurde.

Bei der Einreichung eines Antrags muss der Gläubiger Angaben zur Forderung und zum Vermögen des Schuldners machen. Außerdem muss er seiner Forderung Belege beifügen.

Sobald der Gläubiger die Forderung eingereicht hat, prüft das Gericht die Angelegenheit und entscheidet, ob das Vollstreckungsverfahren bewilligt werden kann. Lässt das Gericht die Vollstreckung zu, erlässt es einen Pfändungsbeschluss, der es dem Gläubiger ermöglicht, zu handeln. Gläubiger sollten sich darüber im Klaren sein, dass mit der Beantragung eines Vollstreckungsverfahrens in Deutschland Gerichtsgebühren verbunden sind.

Zu den pfändbaren Vermögenswerten gehören nach deutschem Recht Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Löhne, Schmuck, Kunstwerke und Möbel. Bei der Entscheidung darüber, welche Vermögenswerte gepfändet werden können, berücksichtigt das Gericht die Ausnahmen und Grenzen, die für die Pfändung von Vermögenswerten gelten, z. B. den Mindestbetrag der unpfändbaren Vermögenswerte.

Das Gericht prüft auch die Verhältnismäßigkeit der Pfändung, d. h., ob die Pfändung im Verhältnis zur beizutreibenden Forderung angemessen und berechnet ist.

Unsere Anwälte arbeiten mit dem Vollstreckungsbeamten bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung zusammen und stellen sicher, dass das Verfahren gesetzeskonform durchgeführt wird.

Die Pfändungsgrenzen von Vermögenswerten von Schuldnern

Nach deutschem Recht gibt es eine Pfändungsfreigrenze und Ausnahmen für das, was einem Schuldner in einem Vollstreckungsverfahren entzogen werden kann. Das Gericht will sicherstellen, dass der Schuldner über genügend Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der pfändbare Betrag kann folglich je nach Situation variieren, abhängig davon, welches Einkommen der Schuldner erzielt.

Den Schuldnern wird ein gewisser Geldbetrag auf ihren Bankkonten zugestanden, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der zulässige Betrag ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Ebenso betrachtet das Gericht Vermögenswerte wie Werkzeuge und Ausrüstungen als für das Berufsleben des Schuldners notwendig und kann deren Pfändung verhindern. Persönliches Eigentum, einschließlich Hausrat, kann als wesentlich für den Lebensunterhalt angesehen werden.

Die Pfändung des Hauptwohnsitzes des Schuldners ist eine komplexe Angelegenheit und oft nicht möglich. Die Gerichte zögern in der Regel, diesen Schritt zu tun, und berücksichtigen bei der Entscheidung, ob er gerechtfertigt ist, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wird eine solche Entscheidung getroffen, legen die Schuldner häufig Rechtsmittel ein.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch in diesen Fällen von wesentlicher Bedeutung. Die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt die Vermögenswerte sowie den Fall und soll übermäßige oder ungerechtfertigte Vermögensbeschlagnahmungen vermeiden. Bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit prüft das Gericht die gesamte finanzielle Situation des Schuldners und bezieht sich dabei auf alle pfändbaren Vermögenswerte. Bei den Berechnungen werden auch die Einnahmen und Ausgaben des Schuldners berücksichtigt.

Auch die Gläubiger werden nach ihrer Priorität eingeschränkt. Die Gerichte bevorzugen Gläubiger mit gesicherten Forderungen gegenüber ungesicherten Gläubigern. Als gesicherte Gläubiger gelten in diesen Fällen diejenigen, die ein Sicherungsrecht an bestimmten Vermögenswerten haben, beispielsweise eine Hypothek. Ungesicherte Gläubiger sind diejenigen, die kein Sicherheitsinteresse an bestimmten Vermögenswerten des Schuldners haben.

Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie hinsichtlich der Pfändungsfreigrenze und der in Ihrem Fall pfändbaren Vermögenswerte. Anhand der finanziellen Gesamtsituation des Schuldners können wir ermitteln, was nach deutschem Recht zulässig sein wird.

Alternative Methoden der Forderungseintreibung

Gläubigern stehen in solchen Fällen andere Möglichkeiten zur Verfügung, die sie in Betracht ziehen sollten. Natürlich ist es immer ratsam, bei der Bestimmung der am besten geeigneten rechtlichen Schritte juristische Fachleute zu Rate zu ziehen. Unser Team berät Sie hinsichtlich der Eignung, der Wirksamkeit, der Kosten, des Zeitrahmens und der rechtlichen Anforderungen, die mit allen alternativen Methoden der Schuldeneintreibung verbunden sind.

Eine Lohnpfändung, bei der der Gläubiger einen Teil des Lohns des Schuldners einfordern kann, ist in der Regel eine Möglichkeit. Bevor der Gläubiger sich für diesen Weg entscheidet, sollte er jedoch prüfen, ob der Schuldner beschäftigt ist und ein regelmäßiges Einkommen hat.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Zahlungsplan, bei dem die Parteien einen geeigneten Zeitplan aushandeln, der im Laufe der Zeit zurückgezahlt werden kann. Um eine solide Einigung zu erzielen, benötigen Sie möglicherweise juristische und verhandlungstechnische Unterstützung, um sicherzustellen, dass der Plan angemessen gestaltet wird.

Eine andere Möglichkeit ist eine Vergleichsvereinbarung. Eine solche Vereinbarung ist oft zeitaufwändiger, kann aber zu niedrigeren Rückzahlungen führen. Solche Vereinbarungen können rechtlich bindend sein und gewährleisten, dass sich die Parteien an das halten, was in der Verhandlung beschlossen wurde.

Auch die Mediation kann in solchen Fällen eine Lösung sein. Indem die Parteien einer Mediation zustimmen, erlauben sie einem neutralen Dritten, ihnen dabei zu helfen, eine akzeptable Vereinbarung zu treffen.

Rechtsverteidigung für Schuldner

Schuldner haben rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Vollstreckungsverfahren nach deutschem Recht zu verteidigen. Gläubiger sollten sich dieser Möglichkeiten bewusst sein, wenn sie ihren Fall in Angriff nehmen, um sicherzustellen, dass sie darauf vorbereitet sind.

Der Einspruch gegen die Pfändung durch Einreichung eines schriftlichen Widerspruchs beim Gericht ist oft der erste Schritt. Mit diesem Einspruch prüft das Gericht die Angelegenheit und entscheidet, ob der Beschluss aufrechterhalten oder aufgehoben werden soll. Vor der Einlegung des schriftlichen Widerspruchs muss der Schuldner Beweise sammeln.

Mit dem Einspruch gegen die Pfändung kann der Schuldner geltend machen, dass die Forderung nicht rechtskräftig ist. Dies ist dann der Fall, wenn sie geltend machen können, dass es keinen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Parteien gab, dass der Vertrag bereits vollständig zurückgezahlt wurde, dass der Vertrag rechtswidrig war, dass er aufgrund eines Fehlers ungültig ist oder dass er verjährt ist. In diesen Fällen liegt die Beweislast beim Schuldner, der seine Forderung nachweisen muss.

Eine weitere Möglichkeit für Schuldner besteht darin, nachzuweisen, dass bestimmte Vermögenswerte von der Pfändung ausgenommen sind. Diese Befreiung kann bestehen, weil die Pfändung nicht im Verhältnis zur Straftat steht. Sie können auch nachweisen, dass es sich bei der fraglichen Immobilie um ihren Hauptwohnsitz handelt oder dass die beantragten Vermögenswerte für ihren Beruf erforderlich sind.

Schuldner können sich zudem um alternative Streitbeilegungsmethoden bemühen, einschließlich der Aushandlung eines Zahlungsplans, um die Pfändung von Vermögenswerten zu verhindern. Gläubiger sollten sicherstellen, dass sie professionellen Rechtsrat einholen, bevor sie alternativen Methoden der Schuldeneintreibung zustimmen.

Die Anwälte von Schlun & Elseven bieten in solchen Fällen fachkundige Verteidigung an, um die Interessen der Schuldner zu schützen.

Einspruch des Schuldners gegen das Vollstreckungsverfahren

Der Schuldner kann gegen die Entscheidung des Gerichts über das Vollstreckungsverfahren Berufung einlegen. Diese Berufung muss jedoch begründet sein. Bei der Anfechtung einer Gerichtsentscheidung in Deutschland geht es nicht einfach darum, die gleichen Punkte vor einem anderen Gericht vorzubringen. Berufungskläger können ihren Fall vorbringen, wenn im ursprünglichen Verfahren ein Verstoß gegen Gesetze oder Grundsätze vorlag.

In der Praxis können Berufungen auf Rechtsfehler (z. B. eine vermeintlich falsche Auslegung des Gesetzes oder die Nichtberücksichtigung bestimmter Beweise), auf sachliche Fehler (z. B. das Berufen auf ungenaue Informationen), auf einen Verstoß gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren oder darauf, dass die Entscheidung nicht im Einklang mit dem Gesetz steht, gestützt werden. In einigen Fällen können die Beschwerdeführer auch dann eine Beschwerde einlegen, wenn neue Beweise gefunden werden, die die Entscheidung ändern könnten.

Die Beschwerdeführer sollten sich vor der Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs von einem professionellen Anwalt beraten lassen.

Das Verfahren der Berufung umfasst folgende Schritte für den Schuldner:

  • die Einlegung eines Rechtsbehelfs bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, innerhalb von zwei Wochen nach Erlass der Entscheidung, und
  • die Berufungsbegründung mit konkreten rechtlichen Argumenten und die Einreichung einschlägiger Beweise.

Nachdem dies geschehen ist, prüft das Berufungsgericht den Fall, einschließlich der ursprünglichen Entscheidung, der Berufungsbegründung und der zusätzlich vorgelegten Beweise. Im Anschluss an diesen Schritt findet eine mündliche Anhörung vor dem Berufungsgericht statt, in der die Parteien ihre Argumente vortragen und Fragen der Richter beantworten können. Das Berufungsgericht trifft dann eine Entscheidung, die in den meisten Fällen endgültig ist.

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