In Deutschland besteht die sogenannte AWV-Meldepflicht, wonach sämtliche Zahlungen vom oder ins Ausland über 50.000 € (Stand vom 01.01.2025) grundsätzlich an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden müssen. In Anbetracht der Fülle an meldepflichtigen Transaktionen kann es zuweilen schwierig sein, den Überblick über die formalen Anforderungen zu behalten. Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen, droht empfindliches Bußgeld in einer Höhe bis zu 30.000€.
Das Anwaltsteam von Schlun & Elseven sorgt für die Klärung aller Rechtfragen, übernimmt den Meldevorgang und berät hinsichtlich eventuell versäumter Meldungen,und anhängigerBußgeldverfahren sowie der Möglichkeit einer freiwilligen Selbstanzeige.
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