Grundsätzlich erwirbt man die deutsche Staatsbürgerschaft mit der Geburt (ius soli) oder durch Abstammung (ius sanguinis). Daneben ist jedoch auch ein Erwerb durch Einbürgerung möglich. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Mit der Planung eines neuen Einbürgerungsgesetzes, das gelockerte Voraussetzungen enthalten soll, dürfte sich für viele in Deutschland lebende Personen eine Einbürgerung in Zukunft einfacher gestalten als bisher angenommen.

Geplante Änderungen sind bisher im Koalitionsvertrag und in einem Gesetzesentwurf des Innenministeriums festgehalten.

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Bisherige Regelungen

Der Anspruch auf Staatsbürgerschaft ist aktuell in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt. Demnach muss der Anspruchsteller

  • mindestens seit 8 Jahren in Deutschland leben,
  • einen gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
  • ausreichende Sprachkenntnisse (Level B1) vorweisen können,
  • keinerlei Vorstrafen haben,
  • seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben,
  • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die BRD bekennen und durch einen Einbürgerungstest den Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen sowie
  • sich in deutsche Lebensverhältnisse einordnen und nicht mit mehreren Ehegatten verheiratet sein.

Die Kosten betragen derweilen 255 € pro Person und 52€ pro minderjähriges Kind, das zusammen mit einem Erwachsenem eingebürgert wird.


Geplante Änderungen

Die wichtigsten Änderungen sind die Folgenden:

  • Die regelmäßige Einbürgerung soll (statt wie bisher nach 8) schon nach 5 Jahren möglich sein.
  • Bei besonderen Integrationsleistungen, etwa in Schule oder Beruf, soll bereits nach 3 Jahren eine Einbürgerung erreichbar sein.
  • Die Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit soll keine Regelvoraussetzung mehr sein.
  • Eine Senkung der Hürden für die sogenannte Gastarbeitergeneration ist vorgesehen.
  • Für Personen ab 67 Jahren sollen die erforderlichen Sprachkenntnisse von einem B1 Level auf mündliche Verständigung herabgesenkt werden.
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit soll einem Kind bei Geburt im Inland erteilt werden, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland aufhält.

Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft bringt mit sich einige Vorteile und Rechte. Beispielsweise dürfen Staatsangehörige in Deutschland sowohl wählen als auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Zudem sind Staatsangehörige Träger aller Grundrechte im Grundgesetz – auch der sogenannten “Deutschen-Grundrechte”, wie beispielsweise der Versammlungsfreiheit, die in Artikel 8 des Grundgesetzes niedergeschrieben ist.

Die deutsche Staatsbürgerschaft garantiert ferner Freizügigkeit in der Europäischen Union und eine freie Aufenthalts- und Wohnsitzwahl, visumsfreies Reisen in eine Vielzahl von Ländern sowie konsularischen Schutz im gesamten Ausland.


Aktueller Stand

Ein Gesetzesentwurf des Innenministeriums (ein sogenannter Referentenentwurf) liegt vor. Über diesen wird nach inhaltlicher Überarbeitung das Kabinett beraten und abstimmen. Erst danach liegt ein förmlicher Regierungsentwurf vor, der dann in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.

Sofern das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich verläuft, treten die Regelungen voraussichtlich im Sommer 2023 in Kraft.


Weitere Entwicklungen im Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Mit dem Ziel, mehr Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu gewinnen, will die Bundesregierung das gesamte Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht überarbeiten.

Chancenkarte

Im Rahmen dessen sind beispielsweise eine Chancenkarte und ein Punktesystem vorgesehen. Diese sollen nach kanadischem Vorbild strukturiert werden. Mit einer Chancenkarte soll Ausländern aus Drittstaaten die Möglichkeit gegeben werden, nach Deutschland zu kommen und vor Ort nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Die Kriterien sind die beruflichen Qualifikationen des einzelnen, deutsche Sprachkenntnisse, die bisherige Berufserfahrung, das Lebensalter und die Frage, ob die Person bereits einen Deutschland-Bezug hat.

Migrationspaket 1 – Chancenaufenthaltsrecht

Am 2.12.2022 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen langjährig Geduldete (= Ausländer, die weder Asylberechtigte noch Flüchtlinge sind, aber durch ein Abschiebeverbot geschützt sind) eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis bekommen und damit die Möglichkeit, die noch offenen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Weitere Punkte des Migrationspaket 1 sind:

  • die geplante Anpassung der Bleiberechte für Jugendliche und langjährige Geduldete mit minderjährigen Kindern,
  • eine Entfristung von Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung und erleichterter Familiennachzug durch Entfall des Sprachnachweises,
  • der Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen für Asylbewerber und
  • eine konsequentere Rückführung von Straftätern und Gefährdern durch erleichterte Ausweisung und Anordnung von Abschiebehaft.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Bundesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, mehrere “Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten” beschlossen. Danach sollen Personen ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss durch eine Qualifikationsanalyse ihre Kompetenzen darlegen können.

Voraussetzungen sind dabei: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, ein im Herkunftsland staatlich anerkannter, mindestens 2-jähriger Berufsabschluss sowie ein Arbeitsvertrag.


Unsere Services

Sollten sie offene Fragen zur Einbürgerung oder Staatsbürgerschaft haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht unser Team für Ausländer- und Aufenthaltsrecht zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen für eine umfassende rechtliche Betreuung bereit. Gerne prüfen wir auch, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Staatsbürgerschaft vorliegen und beantragen diese für Sie.