Begünstigt durch seine zentrale Lage im Herzen Europas und seine robuste Wirtschaft ebenso wie durch sein reiches kulturelles Erbe ist Deutschland seit langem ein begehrtes Ziel für Einwanderer. Menschen aus der ganzen Welt kommen, um in den Metropolen des Landes zu arbeiten, studieren und zu leben. Die Zahl der erfolgreichen Einbürgerungen auf der Grundlage eines langjährigen Aufenthalts fiel in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union allerdings gering aus.

Um diese Herausforderung proaktiv anzugehen und die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft zu fördern, wurde erst kürzlich ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz vorgeschlagen, das das Einbürgerungsverfahren vereinfachen soll. Die Änderungen sollen voraussichtlich im Sommer 2024 in Kraft treten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die im Gesetzentwurf für ein modernes Staatsangehörigkeitsrechts vorgesehen sind, ebenso wie über die daraus resultierenden Vorteile.

Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven fachkundige Unterstützung in allen Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts an. Unsere Anwälte unterstützen Mandanten während des gesamten Antragsverfahrens, um einen komplikationslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Von der Prüfung Ihrer individuellen Situation bis hin zur Übernahme des kompletten Antragsverfahrens: wir stehen Ihnen zur Seite.

Grundlegende Änderungen des Gesetzesentwurfs

Verkürzte Aufenthaltsdauer

Anstelle der derzeitigen Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass bereits eine fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland ausreicht, um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren. Diese Verkürzung ermöglicht es ausländischen Bürgern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, früher deutscher Staatsbürger zu werden, womit das Gefühl der Zugehörigkeit und Integration gefördert wird.

Darüber hinaus soll sich der Gesetzentwurf mit den Staatsbürgerschaftsrechten von Kindern ausländischer Eltern befassen, die in Deutschland geboren wurden. Derzeit erhalten diese die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil vor ihrer Geburt acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab diese Anforderung auf fünf Jahre zu reduzieren. Damit wird den potenziellen Schwierigkeiten Rechnung getragen, mit denen Kinder konfrontiert werden, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber aufgrund der langen Wohnsitzvoraussetzung nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Akzeptanz von Mehrstaatigkeit

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass mehrere Staatsangehörigkeiten akzeptiert werden und dass Antragsteller ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, wenn sie einen deutschen Pass erhalten. Diese Änderung ist vor allem für Zuwanderer von Bedeutung, die nach Deutschland gekommen sind und in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, ohne ihre Bindungen zu ihrem Herkunftsland aufzugeben.

Darüber hinaus können Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch diese überarbeitete Bestimmung erwerben, auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten. Dieser Ansatz der doppelten Staatsbürgerschaft respektiert und anerkennt das kulturelle Erbe und die Bindungen an das Herkunftsland der Eltern, während den Kindern gleichzeitig die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Privilegien gewährt werden.

Die angestrebten Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts spiegeln einen fortschrittlichen Ansatz wider und betonen die Bedeutung der kulturellen Vielfalt, der Integration und der Chancengleichheit für alle Einwohner Deutschlands.

Kein Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung im Ausland

Der Gesetzesentwurf wird auch enorme Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland haben, da eine der wichtigsten Änderungen im neuen Gesetzesentwurf darin besteht, dass Personen ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verlieren, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen. Bisher konnte die doppelte Staatsbürgerschaft nur als Ausnahme mittels Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen.

Mit der Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft trägt Deutschland der zunehmend vernetzten Welt Rechnung und erkennt den Wert der Aufrechterhaltung von Verbindungen zu mehreren Ländern an. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität und Möglichkeiten für Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben möchten, ohne ihre deutschen Bindungen zu lösen. Damit werden die kulturelle Vielfalt und die internationalen Verbindungen gefördert.

Zielgruppe Gastarbeitergeneration: Angepasste Anforderungen an Sprachkenntnisse

In Anbetracht der Herausforderungen, mit denen einige Zuwanderer konfrontiert werden, die während der Gastarbeitergeneration nach Deutschland gekommen sind, ändert der Gesetzentwurf die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Anstatt fortgeschrittene Sprachkenntnisse (C1-Niveau) zu verlangen, werden im Gesetzentwurf Sprachkenntnisse auf B1-Niveau als ausreichend angesehen.

In Härtefällen kann auch die Beherrschung der deutschen Sprache als ausreichend angesehen werden. Außerdem wird auf einen Einbürgerungstest verzichtet, was das Verfahren weiter vereinfacht.


Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft: Weitere zu berücksichtigende Aspekte

Der Gesetzentwurf betont, dass bei der Entscheidung über die Einbürgerung Faktoren wie Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Perspektiven in Deutschland, gesellschaftliche Teilhabe und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung berücksichtigt werden sollen. Der Prozess wird durch die Bewertung dieser Faktoren umfassender und stellt sicher, dass Personen, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, mit der deutschen Staatsbürgerschaft belohnt werden.

Beschleunigte Einbürgerung und Integration

Das im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Staatsbürgerschaftsverfahren soll eine beschleunigte Integration fördern. Durch die Herabsetzung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre wird der Weg zur Staatsbürgerschaft greifbarer und attraktiver. Darüber hinaus können Personen mit außergewöhnlichen schulischen oder beruflichen Leistungen, sozialem Engagement und hervorragenden Sprachkenntnissen in Ausnahmefällen bereits nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten. Dieser innovative Ansatz ist einer der ersten in Europa und ermutigt die Menschen, sich vollständig in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.

Da die genauen Ausnahmefälle noch nicht festgelegt wurden, ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht beraten zu lassen.

Kriminelle Aktivitäten als Ausschlussgrund

Obwohl der Gesetzentwurf darauf abzielt, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu vereinfachen, wird nicht jedem der Einwanderungsprozess erleichtert. Personen mit strafrechtlichen Verurteilungen in bestimmten Bereichen werden vom Erwerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Im Einklang mit der Verpflichtung Deutschlands, eine integrative Gesellschaft zu fördern und demokratische Werte aufrechtzuerhalten, erkennt der vorgeschlagene Gesetzesentwurf für eine vereinfachte Staatsbürgerschaft an, dass strafrechtliche Verurteilungen aufgrund von antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder unmenschlichen Handlungen Grund für den Ausschluss von der deutschen Staatsbürgerschaft sein sollten.

Diese Bestimmung spiegelt die entschiedene Haltung Deutschlands gegen Hassverbrechen wider und stellt sicher, dass Personen, die sich derartig verhalten, nicht die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Privilegien und Rechte erhalten. Auf diese Weise wird die Integrität der deutschen Staatsbürgerschaft geschützt und sichergestellt, dass sie denjenigen gewährt wird, die ein echtes Engagement für Integration, Respekt und Gleichheit zeigen.


Schlun & Elseven: Ihr Rechtsbeistand bei der Einbürgerung

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich stetig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Unsere Anwälte sind selbstverständlich mit den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bestens vertraut. Dank unserer Expertise und Erfahrung sind wir imstande, Sie gezielt durch das Verfahren zu begleiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Fristen eingehalten werden. Ganz gleich, ob es um die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen oder die Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren geht – unsere Anwälte bieten erstklassige Unterstützung.

Darüber hinaus bearbeiten unsere Anwälte Fälle von doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeit. Angesichts der vorgeschlagenen Änderungen im Gesetzentwurf, die die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zulassen, können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, die Auswirkungen und Vorteile der Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft zu verstehen. Sie bieten fachkundige Beratung zu den Rechten und Pflichten, die mit dem Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten einhergehen, und stellen damit sicher, dass Mandanten stets fundierte Entscheidungen treffen.

Sollten Sie erwägen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwälte für Einwanderungs– und Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern wir uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.