Eine Vorladung im Briefkasten oder ein Anruf der Polizei kommt fast immer unerwartet, und von diesem Moment an steht viel auf dem Spiel. Josefine Roderigo erklärt ihren Mandanten klar, was auf sie zukommt, und verteidigt sie dann mit Nachdruck. Die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden kennt sie aus ihrer Zeit bei der Staatsanwaltschaft Köln. Sie setzt genau dort an, wo ein Vorwurf angreifbar ist. Als Strafverteidigerin bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB steht sie dabei ganz auf der Seite ihrer Mandanten.
Josefine Roderigo verteidigt in allen Abschnitten eines Strafverfahrens, von der ersten Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und in der Berufung oder Revision. Im Referendariat war sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Köln in den Abteilungen für schwere Straftaten tätig. Sie weiß deshalb, wie Ermittler einen Fall aufbauen, und richtet die Verteidigung von Beginn an danach aus.
Gewaltdelikte
Bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung kommt es oft auf Aussagen und deren Glaubhaftigkeit an. Sie prüft früh, ob eine Notwehrlage vorlag, wie belastbar die Zeugenaussagen sind und ob sich das Verfahren ohne Hauptverhandlung beenden lässt.
Verkehrsstrafrecht
Sie verteidigt bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Neben der Strafe geht es hier oft um den Führerschein, auf den viele Mandanten beruflich angewiesen sind.
Ermittlungen wegen Geldwäsche beginnen häufig mit einer Verdachtsmeldung der Bank. Das Konto wird gesperrt, die Bank kündigt die Geschäftsbeziehung und die Polizei lädt zur Vernehmung. Oft trifft es Menschen, die von einer Straftat nichts wussten. Sie haben etwa ihr Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung gestellt, Kryptowerte verkauft oder größere Bargeldbeträge bewegt.
Josefine Roderigo verteidigt bei Vorwürfen nach § 261 StGB, auch wenn nur leichtfertige Geldwäsche im Raum steht. Sie prüft, ob sich die Herkunft der Gelder belegen lässt, und wehrt sich gegen die Einziehung von Vermögen. Ebenso berät sie, wenn Bargeld am Flughafen sichergestellt oder ein Konto wegen eines fehlenden Mittelherkunftsnachweises gesperrt wurde.
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe. Das Jugendgerichtsgesetz bietet deshalb mehr Spielraum für Einstellungen, Weisungen und Auflagen als das Erwachsenenstrafrecht. Josefine Roderigo hat sich schon im Studium auf Kriminologie und Jugendstrafrecht spezialisiert und nutzt diesen Spielraum gezielt. Sie arbeitet mit der Jugendgerichtshilfe zusammen und bezieht die Eltern ein, wo es dem Verfahren hilft. Ihr Ziel ist ein Ergebnis, das den schulischen und beruflichen Weg nicht verbaut. Das gilt auch für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren, auf die das Jugendstrafrecht ebenfalls angewendet werden kann.
Josefine Roderigo studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. An der Universität Maastricht erwarb sie anschließend den Master of Laws (LL.M.) in Forensik, Kriminologie und Recht. Im Referendariat war sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Köln in den Abteilungen für schwere Straftaten tätig und erhielt Einblicke in den Justizvollzug. Heute ist sie als Strafverteidigerin bei Schlun & Elseven tätig.
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