Wer an einem deutschen Flughafen mit einer größeren Menge Bargeld kontrolliert wird, riskiert heute erheblich mehr als einen bürokratischen Mehraufwand. Seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts im Jahr 2017 verfügen Zoll, Staatsanwaltschaft und Gerichte über Instrumente, mit denen Vermögenswerte dauerhaft eingezogen werden können, ohne dass es einer Verurteilung bedarf.
Wie weit diese Befugnisse in der Praxis reichen, zeigt ein aktueller Fall vom Flughafen Stuttgart: Im Februar 2026 wurde eine Fußballmannschaft aus dem Raum Pforzheim am Check-in gestoppt. 29 Vereinsmitglieder führten zusammen rund 215.000 Euro Bargeld mit sich – verteilt auf Einzelbeträge zwischen 4.000 und 9.900 Euro pro Person, also jeweils knapp unterhalb der meldepflichtigen Grenze von 10.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche ein; das Bargeld wurde sichergestellt.
Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven begleiten Betroffene von der ersten Sicherstellung bis zum Abschluss des Verfahrens. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung bei Vermögensabschöpfung sowie bei Hausdurchsuchungen und polizeilichen Beschlagnahmen. Ziel ist stets die Zurückerlangung des eingezogenen Vermögens und die Abwendung strafrechtlicher Konsequenzen.
Die Reform 2017: Ein Systemwechsel im Vermögensabschöpfungsrecht
Bis zum 1. Juli 2017 galt im deutschen Strafrecht der Begriff des „Verfalls”. Vermögensvorteile, die ein Täter aus einer Straftat gezogen hatte, konnten unter der Voraussetzung eingezogen werden, dass dem Betroffenen die Tat nachgewiesen worden war und keine Gegenansprüche Dritter entgegenstanden. Die Praxis zeigte jedoch, dass die damaligen Regelungen oft nicht ausreichten, um kriminell erlangtes Vermögen konsequent abzuschöpfen. Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde das System grundlegend neugestaltet: Der Begriff „Verfall” wich dem umfassenderen Begriff der „Einziehung”: Drittschutzregelungen wurden vereinfacht und die Möglichkeiten staatlicher Zugriffe erheblich erweitert.
Hintergrund war unter anderem die EU-Richtlinie 2014/42/EU zur Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union. Der Gesetzgeber wollte vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität sicherstellen, dass der Staat auf Vermögen unklarer Herkunft dauerhaft zugreifen kann – auch ohne vorangehende Verurteilung.
Das schärfste Instrument: Die selbstständige Einziehung
Das einschneidendste Instrument des neuen Rechts ist die sogenannte selbstständige Einziehung nach § 76a StGB. Sie erlaubt die dauerhafte Einziehung von Vermögensgegenständen – insbesondere Bargeld – auch dann, wenn dem Betroffenen keine Straftat nachgewiesen werden kann und er weder verfolgt noch verurteilt wird.
Voraussetzungen für dieses Vorgehen sind:
- Es besteht der Verdacht einer sogenannten Katalogtat nach § 76a Abs. 4 StGB (darunter fallen u.a. Geldwäsche, Betäubungsmitteldelikte, Bildung krimineller Vereinigungen oder Terrorismusfinanzierung).
- Der sichergestellte Gegenstand muss aus einer rechtswidrigen Tat herrühren.
- Das Gericht muss von dieser Herkunft überzeugt sein – wobei es seine Überzeugung unter anderem auf ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen stützen kann (§ 437 StPO).
Smurfing: Warum aufgeteilte Bargeldbeträge kein Schutz sind
Der Stuttgarter Fall illustriert ein in Ermittlerkreisen bekanntes Muster: das sogenannte Smurfing. Dabei wird eine größere Bargeldsumme auf mehrere Personen verteilt, die jeweils einen Betrag knapp unterhalb der gesetzlichen Meldegrenze von 10.000 Euro mit sich führen. Ziel ist es, die Anmeldepflicht nach der EU-Barmittelverordnung 2018/1672 zu umgehen.
Für die Strafverfolgungsbehörden ist dieses Muster jedoch ein klassisches Indiz für Geldwäsche. Die Gesamtsumme und die Art der Aufteilung werden bei der Bewertung zusammen betrachtet. Wer als Teil einer solchen Gruppe kontrolliert wird, riskiert Ermittlungen – auch wenn der eigene Betrag für sich genommen unauffällig wäre.
Was Betroffene wissen müssen: Schweigerecht im Strafverfahren – Erklärungsdruck im Einziehungsverfahren
Im Strafverfahren gilt uneingeschränkt: Eine formale Beweislastumkehr existiert im deutschen Strafrecht nicht. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen; vollständiges Schweigen darf ihnen im Strafprozess nicht zum Nachteil gereichen.
Das Einziehungsverfahren nach §§ 421 ff. StPO folgt einer anderen Logik. Im Einziehungsverfahren genügt es nicht, einfach zu schweigen oder die staatlichen Behauptungen zur Herkunft des Geldes pauschal zu bestreiten. Wer sein Geld zurückerlangen möchte, muss die legale Herkunft der Mittel aktiv und substantiiert darlegen. Wer keine substantiierte Erklärung zur Herkunft liefert, riskiert damit, dass das Gericht diesen Umstand in seine Beweiswürdigung einbezieht. Widersprüchliche oder nur teilweise Angaben können dabei ebenfalls nachteilig ausgelegt werden.
Eine Bundesratsinitiative vom März 2026 zielt auf eine weitere Verschärfung ab: Der Gesetzentwurf sieht vor, bei einem groben Missverhältnis zwischen dem Wert eines sichergestellten Gegenstands und den nachweisbaren legalen Einkünften eine widerlegbare Vermutung krimineller Herkunft einzuführen. Betroffene könnten die Vermutung durch substantiierte Angaben zur Herkunft des Geldes widerlegen; verbleibende Restzweifel würden jedoch künftig zu ihren Lasten gehen.
Wichtig: Sofortiger anwaltlicher Beistand ist entscheidend
Bei einer Bargeldkontrolle oder Sicherstellung gilt: Jede Aussage, die ohne anwaltliche Beratung gemacht wird, kann das spätere Verfahren belasten. Die Strafprozessordnung gewährt das Recht zu schweigen – und dieses Recht sollte in der ersten Phase konsequent genutzt werden. Im Fall einer Festnahme am Flughafen gilt das in besonderem Maße, da Betroffene oft unter Zeitdruck stehen und ohne Vorbereitung auf eine Kontrolle treffen.
Gleichzeitig muss schnell gehandelt werden, um eine vorläufige Sicherstellung nicht in eine dauerhafte Einziehung von Vermögenswerten übergehen zu lassen. Je früher eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, desto größer sind die Chancen, beschlagnahmte Vermögenswerte zurückzuerhalten.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung bei Einziehung und Vermögensabschöpfung
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Unser Team für Strafrecht vertritt Mandanten bundesweit sowie international in allen Phasen des Einziehungsverfahrens.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen

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